Patente - neue und gute Antworten

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    kostenlose deutsche Patenteinsicht
    Antwort von JoachimWOB JoachimWOB

    Ich liebe solche kurzen Fragen, die leicht mit einem Link zu beantworten sind. Wollen Sie wirklich nur in deutschen Patenten lesen? Es gibt auch Gebrauchsmuster und europäische Patente, die interessant sein können. Wenn Sie etwas nachmachen möchten, ist auch die Frage, ob das Patent noch lebt zu stellen....

    Also, falls die Links reichen, gut so, ansonsten bitte alle Aspekte bei der nächsten Frage nennen.

    Jo

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    kostenlose deutsche Patenteinsicht
    Antwort von eiermaier eiermaier

    Deutsches Marken und Patentamt .dpma.de

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    Gewerbliche Nutzung einer Sprachlernmethode mit US-Patent in Deutschland
    Antwort von JoachimWOB JoachimWOB

    Das Patent ist kein Problem, wenn nichts des Sprachkurses kommerziell auf US-Boden gelangt (also auch kein Internetangebot, das sich an US-Amerikaner richtet).

    Aber Vorsicht! Die Methode genießt auch Urheberschutz und der entsteht in Deutschland vollautomatisch und ohne Registrierung. Der Urheberschutz setzt auch ein, wenn nur die Sprache geändert wurde. Nur eine genügende eigenschöpferische Leistung bei der Transformation führt aus dem Urheberrecht heraus. Dies ist aber kein Patentthema mehr, sondern ein Thema für Rechtsanwälte. Gruß

    Joa

    Kommentar von kplasa kplasa

    Dankeschön für die Antwort! :) Okay, also wäre beispielsweise sogar ein Internetangebot möglich, wenn es den Versand in die USA nicht ermöglicht. Bezüglich des Urheberrechts war ich mir auch nicht sicher, aber ich dachte ebenso an die "Option"/Notwendigkeit der (genügenden) eigenschöpferischen Leistung. Auf alle Fälle soll das Angebot weder Patent- noch Urheberrecht verletzen.

    Grüße, Kenneth

    Kommentar von cymbeline cymbelinecymbeline

    Nein. Die Methode selbst geniesst keinen Urhberrechtsschutz! Siehe Entscheidung des OLG Köln, Urteil vom 28.08.2009, Az: 6 U 225/08:

    "Ein dem Urheberrechtsschutz zugängliches Werk ist stets nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes. Die hinter einem Werk stehende Idee bleibt ungeschützt. Urheberrechtlicher Schutz besteht damit nur gegen die unbefugte Verwertung eines Werkes als solchem in unveränderter oder unfrei benutzter Form, nicht aber gegen die bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe. Urheberrechtlichen Schutz genießt nicht eine Darstellungsmethode wie z. B. die didaktische Methode von Lernspielen, sondern allein die hinreichend eigentümliche Formgestaltung, in der der betreffende Stoff unter Anwendung dieser Methode präsentiert wird."

    Kommentar von JoachimWOB JoachimWOB

    Okay, da habe ich mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Natürlich genießt nicht die Methode, sondern die dargestellte Form den Schutz des UrhG. Ich möchte hier nur zur Vorsicht und zum Prüfen aufrufen. Leider ist es mit dem Urheberrecht ähnlich wie mit dem Markenrecht, es gibt ab und zu (unangenehme) Überraschungen.

    Wenn nur das Prinzip aus dem US-Patent, nicht jedoch eine patentgemäße (käufliche) Vorlage genutzt wird, sehe ich auch keine UrhG-Probleme.

    Jo

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    Technik TV s
    Antwort von JoachimWOB JoachimWOB

    ganz klar ist mir Ihr Anliegen nicht. Ich vermute, dass Sie nach TV-Sendern fragen, die Reparatur- und Funktionsthemen für Kfz bringen. 1. Solche Sender gibt es meines Wissens 2. Dies ist kein Thema für "Patente"

    zu 1. Solche Sender werden privat von bedeutenden Automobilfirmen betrieben. Volkswagen bietet beispielsweise solche TV-Themen an. Wie man diese Sendungen empfangen kann, ist mir nicht bekannt. Ich empfehle zuerst in einem VW-Autohaus nachzufragen. Auch kann natürlich die Volkswagen AG direkt angeschrieben werden (38436 Wolfsburg), hierbei empfehle ich jedoch eine klar verständliche Fragestellung (am besten auch möglichst fehlerfrei). Gruß Joa

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    Gewerbliche Nutzung einer Sprachlernmethode mit US-Patent in Deutschland
    Antwort von cymbeline cymbeline

    Nein, das besagte US-Patent entfaltet keinen Schutz in Deutschland. Ausser in den USA gibt es keine weiteren Anmeldungen oder Patente in dieser Patentfamilie.

    Die "international classification" bezieht sich nur auf die Einteilung des Patents zu einer bestimmten Patentklasse. Diese Klassen ermöglichen die Zuordnung von Patenten zu einem bestimmten Fachgebiet, womit das Auffinden relevanter Dokumente bei einer Patentrecherche erleichtert wird.

    Das Patent schützt übrigens nicht nur die Methode, sondern auch einen Tonträger mit einzelnen zu lernenden Satzfragmenten.

    Kommentar von kplasa kplasa

    Auch für diese Antwort ein Dankeschön, sie hat mich gleich darin bekräftigt, die Idee weiterzuverfolgen. Bezüglich der "international classification" war ich also auf dem falschen Pfad und dieses ist ausnahmsweise, also in diesem Fall, eine gute Sache. Stimmt, die Patentbeschreibung beinhaltet durchaus auch die Verwendung von einzelnen zu erlernenden Satzfragmenten auf einem Tonträger, letzteres finde ich eigentlich nicht als Patentierung vertretenswert, die Patentierung einer gesamten Methode kann ich durchaus nachvollziehen, weil hier schon eine beträchtliche Eigenleistung vorliegt.

    Grüße, Kenneth

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