Mann, geht mir das hier auf den Keks - keine Ahnung aber rausblubbern! Es ist brandgefährlich, wenn man "Recherchen" im Markenrecht selbst durchführt. Eine spätere Markenrechtsklage und die Folgen (Umfirmierung, Werbemittelvernichtung, Gerichts- u. Anwaltskosten, Schadenersatz) sind sehr teuer, existenzbedrohend, meist sogar existenzvernichtend. Da kommen ganz schnell ein paar tausend, nicht selten auch zigtausend Euro zusammen.
Aber wer brauch schon 'nen Anwalt? Da kostet die Beratung ja den einen oder anderen Hunderter! Was kann der schon wissen, was ich über einen Link bei gutefrage nicht selbst rausfinden kann? Warum studieren die Anwälte überhaupt jahrelang und machen dann noch ne Ausbildung zum Fachanwalt Markenrecht, wenn's so einfach ist?
Und hier liegt das Problem: Geschützte, also bereits einetragene Marken können auch durch ähnliche Marken verletzt werden. Und ähnlich bedeutet, ähnlich geschrieben oder ähnlich ausgesprochen. D. h. eine eingetragene Marke "Max" könnte durchaus gegen folgende Namen jurisitisch vorgehen (sofern der gleiche Waren- und Dienstleistungsbereich betroffen ist): Maxx, Mack's, Macks, Maks, Makks, Macs, Maccs, Mags, Maggs, Mugs, Muggs, Mex, Mex, Mox, Mux, Ma-x, M-ax, 1Max, iMax, Max1, Max+ etc. etc.
Die Recherche über den Link beim deutschen Marken- und Patentamt liefert aber nur die Ergebnisse, die die exakte Zeichenfolge enthalten, abweichende oder ähnliche Varianten werden nicht gefunden! Aber selbst wenn man sich eine lange Liste mit möglichen Varianten anlegt (hoffentlich hat man alle...) und jeden Begriff einzeln prüft, fehlt noch die Erfahrung, das Risiko einzuschätzen, ob eine gefundene Variante Probleme verursachen kann, also noch ähnlich genug für eine evtl. Klage ist. Und zu guter letzt: In seltenen Fällen gibt es sogar Marken die dort nicht eingetragen sind, aber dennoch Markenschutz genießen. Merkt Ihr jetzt, warum ein Anwalt sich dafür bezahlen lässt? Denn letztlich haftet er auch noch für einen Fehler, den er macht!
Aber nur zu, immer schon alles selbst machen und sich die Fachleute sparen. Ich freu mich schon, wenn der Erste hier antwortet: "Ach, das Zwicken im Bauch ist vermutlich nur der Blinddarm. Nen Arzt brauchst Du nicht, der macht das nur wegen der Honorare. Ich hab hier nen Link wo man Skalpelle kaufen kann, aber mit nem scharfen Küchenmesser geht's auch!"
Ok super danke erstmal! Also wenn er nur fur Frankreich das Patent hat könne wir also auch sozusagen überall hin vertreiben bis auf Frankreich seh ich das richtig?
Bei den entgegenhaltungen werd ich nicht wirklich schlauer. Das sind soweit ich das sehe 5 weitere Bögen mit 4 aus USA und einer noch aus FR. Wo steht das mit dem Nationalen Internationalen oder Europäischen Patent? ^^
Aber nochmals Danke!! :)
lg Chris
So hab michmal bisserl belesen!
Wenn ich das richtig sehe sind sämtliche Patente und entgegenhaltungen auf dieser Seite nationale Patente?! Falls das der fall sein sollte haben sie laut DPMA 12 Monate Zeit sich für ein europäisches Patent anzumelden. Witzigerweise verfällt diese Frist für das aktuellste Patent übermorgen. Also sollten damit alle Probleme vom Tisch sein?!
lg Chris
Nein, die Frist ist bereits am 26. November 2010 abgelaufen. Die 12 Monate gelten ab dem Anmeldetag, nicht dem Tag der Erteilung.