Patent - neue und gute Antworten

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    Patent eines Artikel
    Antwort von cymbeline cymbeline

    Kommt ganz darauf an, was genau durch das Patent geschützt ist (steht in den sog. Patentansprüchen), ob Patentschutz in Deutschland besteht und falls ja, ob das Patent überhaupt noch in Kraft ist.

    Falls Du die Nummer des Patents kennst, kann ich Dir weiterhelfen. Diese Daten sind alle öffentlich einsehbar.

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    Europäisches Patent
    Antwort von cymbeline cymbeline

    Hi Werther, eine Folgeanmeldung kann nur innerhalb des sog. Prioritätsjahres eingereicht werden. Dieses dauert 12 Monate ab dem Anmeldetag Deiner Anmeldung. Da Dein deutsches Patent bereits erteilt wurde, schätze ich, dass diese Frist leider bereits abgelaufen ist.

    Eine Nachanmeldung nach der Veröffentlichung des deutschen Patents macht keinen Sinn, da diese Veröffentlichung der Nachanmeldung neuheitsschädlich entgegensteht.

    Gruss

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    Patent Hilfe
    Antwort von Werther Werther

    Es sieht so aus als ob das Patent nur für Frankreich gilt, es ist also offensichtlich kein EP Patent. Aber sicher ist das noch nicht, da die Behörden recht langsam arbeiten. Du könntest das Patent also verwenden und in D deine Ware vertreiben. Laß Dich aber zur Sicherheit mal von einem Patentanwalt beraten. Das wird nicht das Hemd kosten! Und Du bist auf der sicheren Seite. Sieh Dir aber auch mal die Entgegenhaltungen in der Patentschrift an vielleicht wirst Du da fündig?

    Kommentar von Piotre87 Piotre87

    Ok super danke erstmal! Also wenn er nur fur Frankreich das Patent hat könne wir also auch sozusagen überall hin vertreiben bis auf Frankreich seh ich das richtig?

    Bei den entgegenhaltungen werd ich nicht wirklich schlauer. Das sind soweit ich das sehe 5 weitere Bögen mit 4 aus USA und einer noch aus FR. Wo steht das mit dem Nationalen Internationalen oder Europäischen Patent? ^^

    Aber nochmals Danke!! :)

    lg Chris

    Kommentar von Piotre87 Piotre87

    So hab michmal bisserl belesen!

    Wenn ich das richtig sehe sind sämtliche Patente und entgegenhaltungen auf dieser Seite nationale Patente?! Falls das der fall sein sollte haben sie laut DPMA 12 Monate Zeit sich für ein europäisches Patent anzumelden. Witzigerweise verfällt diese Frist für das aktuellste Patent übermorgen. Also sollten damit alle Probleme vom Tisch sein?!

    lg Chris

    Kommentar von cymbeline cymbelinecymbeline

    Nein, die Frist ist bereits am 26. November 2010 abgelaufen. Die 12 Monate gelten ab dem Anmeldetag, nicht dem Tag der Erteilung.

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    Patent eines Artikel
    Antwort von Werther Werther

    Sieh Dir das Patent genau an (DPMA Recherche) vielleicht ist es abgelaufen? Vielleicht ist es mit Deiner Sache nicht vergleichbar? Vielleicht gilt es nicht in Deutschland. Sonst solltest Du Dich mit dem Patentinhaber in Verbindung setzen und über eine Lizenzgebühr verhandeln. Je nachdem um was es sich handelt könnten das zwischen 3 und 10% sein.

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    Eigenrecherche bei Patent für Firmenname?
    Antwort von iqstar iqstar

    Mann, geht mir das hier auf den Keks - keine Ahnung aber rausblubbern! Es ist brandgefährlich, wenn man "Recherchen" im Markenrecht selbst durchführt. Eine spätere Markenrechtsklage und die Folgen (Umfirmierung, Werbemittelvernichtung, Gerichts- u. Anwaltskosten, Schadenersatz) sind sehr teuer, existenzbedrohend, meist sogar existenzvernichtend. Da kommen ganz schnell ein paar tausend, nicht selten auch zigtausend Euro zusammen.

    Aber wer brauch schon 'nen Anwalt? Da kostet die Beratung ja den einen oder anderen Hunderter! Was kann der schon wissen, was ich über einen Link bei gutefrage nicht selbst rausfinden kann? Warum studieren die Anwälte überhaupt jahrelang und machen dann noch ne Ausbildung zum Fachanwalt Markenrecht, wenn's so einfach ist?

    Und hier liegt das Problem: Geschützte, also bereits einetragene Marken können auch durch ähnliche Marken verletzt werden. Und ähnlich bedeutet, ähnlich geschrieben oder ähnlich ausgesprochen. D. h. eine eingetragene Marke "Max" könnte durchaus gegen folgende Namen jurisitisch vorgehen (sofern der gleiche Waren- und Dienstleistungsbereich betroffen ist): Maxx, Mack's, Macks, Maks, Makks, Macs, Maccs, Mags, Maggs, Mugs, Muggs, Mex, Mex, Mox, Mux, Ma-x, M-ax, 1Max, iMax, Max1, Max+ etc. etc.

    Die Recherche über den Link beim deutschen Marken- und Patentamt liefert aber nur die Ergebnisse, die die exakte Zeichenfolge enthalten, abweichende oder ähnliche Varianten werden nicht gefunden! Aber selbst wenn man sich eine lange Liste mit möglichen Varianten anlegt (hoffentlich hat man alle...) und jeden Begriff einzeln prüft, fehlt noch die Erfahrung, das Risiko einzuschätzen, ob eine gefundene Variante Probleme verursachen kann, also noch ähnlich genug für eine evtl. Klage ist. Und zu guter letzt: In seltenen Fällen gibt es sogar Marken die dort nicht eingetragen sind, aber dennoch Markenschutz genießen. Merkt Ihr jetzt, warum ein Anwalt sich dafür bezahlen lässt? Denn letztlich haftet er auch noch für einen Fehler, den er macht!

    Aber nur zu, immer schon alles selbst machen und sich die Fachleute sparen. Ich freu mich schon, wenn der Erste hier antwortet: "Ach, das Zwicken im Bauch ist vermutlich nur der Blinddarm. Nen Arzt brauchst Du nicht, der macht das nur wegen der Honorare. Ich hab hier nen Link wo man Skalpelle kaufen kann, aber mit nem scharfen Küchenmesser geht's auch!"

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    Patent eines Artikel
    Antwort von teutonix1 teutonix1

    Wenn auf der Sache schon ein Patent angemeldet ist, gibt es nur 3 Möglichkeiten:

    Den Artikel so abwandeln, dass ein neues Patent angemeldet werden kann.

    Einen neuen Artikel erfinden.

    Lizenzgebühren zahlen.

    Kommentar von Nl1982 Nl1982

    Und wie hoch ist die Gebühr ?

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    Eigenrecherche bei Patent für Firmenname?
    Antwort von ROMAX ROMAX

    Man muss nicht unbedingt über einen Anwalt gehen, auch wenn die das wegen der Honorare gerne sehen. Ich habe mal einen Firmennamen selbst eingetragen und das Logo registrieren lassen, und das war nicht so teuer. Schau doch mal hier nach, vielleicht gibt es Dir Anhaltspunkte: http://europeantrademark.org/ Man kann einen Firmennamen mit Logo bei verschiedenen Instanzen schützen lassen, auf europäischer und lokaler Ebene.

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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von cymbeline cymbeline
    1. Dein Problem hat NICHTS mit Patentrecht zu tun. Patente gibt es nur für technische Erfindungen. Vielmehr handelt es sich um eine Frage zum MARKENRECHT.
    2. Um eine neue Marke anzumelden, muss diese nicht neu sein, es darf lediglich im gleichen Land keine Marke für dieselben Warenklassen registriert sein. D.h. sofern der Hersteller seine Marke in Deutschland oder für die EU nicht registriert hat, ist die Registrierung durch den Dritten rechtsbeständig iS des Markenrechts.
    3. Es gibt keinen weltweiten Markenschutz.

    Du solltest folgendes tun:

    1. Informiere den Hersteller über die Situation und kläre mit ihm ab, ob wirklich keine Registrierung für Deutschland oder die EU (Gemeinschaftsmarke) vorliegt. Grundsätzlich sollte sich der Hersteller um die weiteren Schritte kümmern, da die Markenregistrierung nicht nur Dich, sondern alle seine anderen Kunden sowie ihn selbst in Deutschland hindert.
    2. Da Du die Waren unter dieser Marke bereits vor der Markenregistrierung verkauft hast, hast Du gemäss §4, Ziff. 2 MarkenG ein älteres Recht an der Marke erworben. Dadurch hättest Du nach §12 MarkenG das Recht, die neue Markenregistrierung löschen zu lassen. Mache den Anwalt der Gegenpartei darauf aufmerksam, dass Du beim DPMA einen Löschungsantrag stellen wirst, wenn diese Dich mit der Abmahnung nicht in Ruhe lassen. Am besten lässt Du ein entsprechendes Schreiben durch einen eigenen Markenanwalt verfassen, damit das Ganze rechtlich korrekt abläuft.
    3. Meines Erachtens verstösst die Handlung der Gegenpartei auch gegen das Wettbewerbsrecht, allerdings bin ich da kein Spezialist.
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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von BrilleFielmann BrilleFielmann

    Ich glaube Du benötigst einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet "Patent und Marktenschutz" die Gerichte entscheiden dann wer das "höhere" Recht an einer Marke hat.

    Das muss nicht immer derjenige sein der die Wort oder Bildmarke beim deutschen Patentamt in München registriert hat, sondern kann auch mal derjenige sein, der diesen Namen schon länger benutzt.

    Beispiel jemand hat einen Firmennamen: den er schon seit mehreren Jahren als Domain benutzt und dann kommt jemand und registriert sich diesen Namen später (nach dem er im Web auf den Namen aufmerksam geworden ist) und registriert sich diesen Namen als Wortmarke, dann entscheiden die Gerichte häufig zugunsten dessen der den Namen schon länger benutzt hat.

    Des weiteren kommt es auf die eingetragene Dienstleistungsklasse an - wie gesagt, ich würde mich erst einmal an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden und möglicher Weise kannst Du sogar den "Schlaumeier" auf Herausgabe der Markenrechte verklagen.

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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von Blood1416 Blood1416

    Kurz widerspruch einlegen denn dann muss der Beweisen das sein Patent Rechtens ist also das er sich das nicht nur patentirt hatt um schnell kohle zu machen den dan ist das Patent nix wert.

    Kommentar von cymbeline cymbelinecymbeline

    Quatsch. Wenn schon wäre bei einem Deutschen Patent eine Nichtigkeitsklage nach Erteilung möglich. Allerdings muss dann der Kläger beweisen, dass das Patent zu Unrecht erteilt wurde...

    Kommentar von Blood1416 Blood1416Blood1416

    Blödsinn es muss immer der Kläger bewisen es Heist nicht umsonst UNSCHULDIG BIS ZUM BEWEIS DER SCHULD

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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von amadeloni amadeloni

    Hi, ich bin kein Jurist, aber ich habe mal von einem Rechts fall gehört, bei dem genau das nicht geklappt hat, weil angenommen wurde, dass der patentinhaber das patent nur aus böser Absicht angemeldet hat. und dadurch konnte der dann niemanden abmahnen.

    also es scheint da im recht einen unterschied zu geben, ob man ein patent guten glaubens anmeldet oder in böser absicht damit jemandem zu schaden

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    Was macht man wenn man etwas erfunden hat?
    Antwort von cymbeline cymbeline

    Ein Prototyp ist nicht erforderlich. Um ein Gerät durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster (billiger, jedoch eingeschränkterer Schutz) zu schützen, muss eine Patentanmeldung eingereicht werden. In dieser muss das Gerät beziehungsweise das erfinderische am Geräte (neue Funktion, etc) detailliert beschrieben werden. Dazu sollten Figuren zur Illustration der Erfindung in der Anmeldung verwendet werden.

    Deine Erfindung muss auch nicht unbedingt funktionstüchtig sein, um diese anzumelden, es es muss bloss plausibel sein, dass sie funktionieren könnte. Daher musst Du auch nicht unbedingt einen Prototypen vorweisen können.

    Auf alle Fälle würde sich eine vorgängige Patentrecherche lohnen, um feststellen zu können, ob Deine Erfindung überhaupt neu und erfinderisch und somit Patentfähig ist.

    Da Du anscheinend nicht so viel Ahnung hast, wie sowas abläuft, rate ich Dir, zu einem Patentanwalt zu gehen. Frage nach einer kostenlosen Erstberatung, sollte eigentlich angeboten werden (wir machen sowas auf jeden Fall). Bei einer solchen Beratung erfährst Du mehr über das Anmeldeverfahren, die verschiedenen Möglichkeiten für einen internationalen Schutz Deiner Erfindung etc.

    Mein Tipp: auch wenn ein Patentanwalt etwas kostet lohnt es sich auf alle Fälle, eine Anmeldung durch diesen ausarbeiten zu lassen, da die richtige Formulierung der Anmeldung für das weitere Verfahren entscheidend ist. Laien laufen da schnell Gefahr, durch eine unsorgfältige Formulierung die Erteilungschancen der Anmeldung zu gefährden. Ich habe bereits viele solche Fälle gesehen, bei denen auch ich als "Profi" später nichts mehr retten konnte.

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    wie sieht das rechtlich aus, wenn..
    Antwort von cymbeline cymbeline

    Nein, dann ist Deine Idee öffentlich und kann von allen kostenlos benutzt werden. Damit könnte auch jeder Deine Idee verkaufen, ohne dass Du einen Cent bekommen würde. Neue Ideen sollte nie veröffentlicht werden, bevor diese geschützt sind.

    Um was handelt es sich? Eine technische Erfindung kann durch ein Gebrauchsmuster oder ein Patent geschützt werden. Handelt es sich um einen nicht technischen Gegenstand, kann eventuall ein Geschmacksmuster (Design) etwas Schutz bieten. Eine reine nicht-technische Methode kann leider nicht wirklich geschützt werden, selbst über das Urheberrecht nicht.

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    wie sieht das rechtlich aus, wenn..
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Darum veröffentlicht Apple die Bauanleitungen des iPhones auch immer bei YouTube. Dann wissen alle: Aha, das hat Apple erfunden, das darf ich nicht nachmachen...!

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    wie sieht das rechtlich aus, wenn..
    Antwort von doomloop doomloop

    und wenn z.b der masterplan fürs leben ist und alle menschen dadurch bereichert werden und nutze davon haben?

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Meinst Du so eine Art perpetuum mobile?

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    wie sieht das rechtlich aus, wenn..
    Antwort von zzzleep zzzleep

    das beträfe dann wohl § 2 UrhG (Geschützte Werke):

    (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

    1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

    2. Werke der Musik;

    3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

    4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

    5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

    6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

    7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

    (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

    Da müsstest du jetzt gucken, wo deine "Idee" reinzählt. Letztendlich ist sie also geschützt, aber es kann nie schaden, deinen Namen als Rechteinhaber anzugeben.

    Kommentar von zzzleep zzzleepzzzleep

    Wenn du jetzt allerdings eine Erfindung gemacht hast, die da oben nicht mit reinzählt, würd ich mal zum Patentamt gehen und sie patentieren lassen, kostet allerdings Geld.

    Kommentar von cymbeline cymbelinecymbeline

    Nein, das UrhG greift wohl eher nicht, da nur WERKE geschützt werden können. Schätze dass doomloops "Idee, die die Menschheit bereichern könnte" wohl kein künstlerisches Werk ist.

    Kommentar von zzzleep zzzleepzzzleep

    hm, stimmt ...

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    wie sieht das rechtlich aus, wenn..
    Antwort von Conquered Conquered

    Dann ist es dein Eigentum und jeder wird strafrechtlich verfolgt, der das ohne deine Einwilligung vervielfältigt. Zur Sicherheit würde ich trotzdem schreiben : Alle Rechte liegen bei Max Mustermann

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    wie sieht das rechtlich aus, wenn..
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Wenn man so etwas hat, macht man es nicht öffentlich, bevor man es hat schützen lassen. Und Erfindungen werden nur durch ein Patent geschützt. Plattformen im Internet schützen geistiges Eigentum nicht vor Verwertung durch andere. Mit eine Veröffentlichung würdest Du Dich um den Ertrag Deiner Leistung bringen.

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    wie sieht das rechtlich aus, wenn..
    Antwort von Franticek Franticek

    Dann musst du erst zum Patentamt marschieren und dir diese Idee schützen lassen.

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