Also Cockney, das kommt doch darauf an wer zuerst gebucht hat.
Hatte der Sender vor ihr gebucht, so muss der Inhaber natürlich diesen Vertrag erfüllen und kann dann den anderen nicht mehr erfüllen. Ihr stünde dann Schadensersatz zu.
Hatte sie hingegen vor dem Sender gebucht, so muss er ihrer Freundin die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. In diesem Fall, kann der Sender Schadensersatz verlangen.
Also, wer war denn zuerst mit seiner Buchung da?
Sie sollte erstmal klären, wer zuerst gebucht hat. Danach richtet sich, was sie geltend machen kann.
Danke für die schnelle Reaktion! :-) Die Freundin hat mehrere E-Mail Bestätigungen, aber keine handschriftliche Bestätigung.