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Parkscheibe - neue und gute Antworten Parkscheibe - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Parkscheiben die sich autom. weiterdrehen? erlaubt?

anonym
beantwortet von jitta am 12. Dezember 2009 13:20
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die kontrolle kennt die scheiben.wirste bestraft


Parkscheiben die sich autom. weiterdrehen? erlaubt?

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 12. Dezember 2009 13:20
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Die Dinger sind nur dann erlaubt, wenn man die Motorfunktion nicht nutzt. Während das Auto parkt, darf sich die Scheibe nicht drehen.


Parkscheiben die sich autom. weiterdrehen? erlaubt?

TangLang
beantwortet von TangLang am 12. Dezember 2009 13:20
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Nein - Es ist ja Betrug.

Ich nutze die aber auch.


Wer hat Erfahrung mit Euro Parking Collection - Die wollen 72 .- Euro für Parken ohne Parkscheibe

jnielsen
beantwortet von jnielsen am 11. Dezember 2009 10:42
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Ich bin aus Dänemark. Standard bussgeld ist 510 kr. (Wird bald 590 kr. (79 EUR)). Ich finde dass unverschämt hoch. Ausserdem gibt es so viele kontrollen, dass mann beim vergessen der parkscheibe oder zahlung fast sicher ist erwischt zu werden. Manche grosse Supermärkte verdienen sogar geld beim vermietung von der rechten bussgelder auszuschreiben. Nicht nur die behörden aber auch private firmen kann bussgelder ausschreiben. (Typisch gelbe schilder).

In Deutschland habe ich einmal ein park bussgeld von 15 EUR bekommen. Ich bezahlte weil ich fand 15 EUR in ordnung. Aber 72 EUR würde ich nicht zahlen, wenn nicht unbedingt nötig.


Wer hat Erfahrung mit Euro Parking Collection - Die wollen 72 .- Euro für Parken ohne Parkscheibe

anonym
beantwortet von sprotte81 am 9. Dezember 2009 22:23
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HI das sagt dir sicher alles. MFG Verspätete Urlaubsgrüße

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, erhält nicht selten nach einiger Zeit unerwünschte Post: Eine Aufforderung, 500 Kronen Bußgeld zu zahlen, weil man zum Beispiel auf einem dänischen Parkplatz die Parkscheibe nicht eingestellt haben soll, oder weil angeblich die norwegische Maut nicht bezahlt worden sein soll.

Das alles wird sich dann ändern, wenn das sogenannte "Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften und bei der Vollstreckung von dafür verhängten Geldbußen und Geldstrafen" der EU und der assoziierten Schengenstaaten (Norwegen, Island) in Kraft tritt. Dieses Abkommen ist ein Teil der Schengen-Vereinbarungen, die uns nicht nur den kontrollfreien Grenzübertritt beschert haben, sondern auch die grenzenlose Verfolgung von Straftaten und – demnächst auch – Ordnungswidrigkeiten. Bis es soweit ist, wird allerdings noch einige Zeit vergehen, und solange können Sie getrost ausländische Strafmandate ignorieren. Die Konferenz der europäischen Justizminister, die im Oktober 2002 in Luxemburg tagte, konnte sich jedenfalls ein weiteres Mal nicht einigen, unter welchen Voraussetzungen eine grenzüberschreitende Verfolgung von "Knöllchen" möglich sein soll.

Solche Briefe kommen manchmal von deutschen Rechtsanwälten, manchmal von einer in London angesiedelten "Euro Parking Collection". Der Text ist stets hochoffiziell, manchmal sogar mit Foto. Beachtet man die Zahlungsaufforderung nicht, kommen recht schnell Mahnungen im immer böserem Ton, und schließlich wird sogar mit der Eintragung in irgendwelche Registern über schlechte Zahler gedroht.

Viele Empfänger solcher Briefe lassen sich einschüchtern und überweisen die verlangten Beträge einschließlich einer eminenten "Bearbeitungsgebühr" für ein angebliches Parkvergehen vor einem dänischen Supermarkt oder ähnlichem. Notwendig ist das allerdings nicht. Es besteht nämlich zur Zeit keine Rechtsgrundlage für die Beitreibung ausländischer Bußgelder im Zusammenhang mit angeblichen Verkehrsverstößen (einzige Ausnahme: Österreich, weil hier ein besonderes deutsch-österreichisches Abkommen existiert).

Eine nähere Nachprüfung der in den Mahnschreiben aufgeführten angeblichen Rechtsgrundlagen zeigt, daß es schlicht keine Rechtsgrundlage gibt. Die "Euro Parking Collection" beruft sich zum Beispiel auf folgendes:

* Das "Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen" (EuGVÜ bzw. seit 01.03.2002 die EG-Verordnung 44/2001): Dabei wird allerdings geflissentlich übersehen, daß gemäß Art. 25 nur gerichtliche Urteile, in denen der Beklagte auch Gelegenheit zur Verteidigung gehabt haben muß, international vollstreckt werden können. Für Verwaltungsentscheidungen wie Bußgeldbescheide für Parkvergehen gilt das nicht.

* Die Europäische "Konvention über die Bestrafung von Verkehrsvergehen", die es tatsächlich (seit dem 30.11.1964) gibt, aber bisher nur von Dänemark, Frankreich, Italien, Schweden und der Türkei ratifiziert worden sind. Deutsche Autofahrer haben also insoweit nichts zu befürchten.

In jüngster Zeit hat sich nun der Rat für Justiz und Sicherheit (eine Unterabteilung des Rates der Europäischen Union) dieser aus Sicht vieler Staaten unbefriedigenden Situation angenommen. In einem Rahmenbeschluß, der sich in erster Linie mit der Vollstreckung von Strafen befasst, die in einem anderen EU-Land verhängt wurden, haben die zuständigen Minister entschieden, daß nunmehr auch auch Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten in den anderen Staaten vollstreckt werden sollen. In den Katalog der Straftaten (Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel, Tötungsdelikte etc.) wurden auch Verwaltungsübertretungen (= Ordnungswidrigkeiten) wegen einer "gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßenden Verhaltensweise" aufgenommen.

Voraussetzung für die Vollstreckung wird danach unter anderem sein, daß der Betroffene die Möglichkeit gehabt haben muß, die Sache auch vor ein in Strafsachen zuständiges Gericht zu bringen, wenn eine Bußgeldentscheidung von einer nicht-gerichtlichen Behörde (also einer Verwaltungsbehörde) erlassen wurde. Das "Parkticket" eines Supermarktes auf einem privaten Parkplatz reicht da sicherlich nicht.

Außerdem hat der Vollstreckungsstaat die Möglichkeit, die Vollstreckung von Geldbußen unter 70 Euro abzulehnen. Das wird in Deutschland aber wohl kaum geschehen, zumal die zu zahlenden Bußen dem Vollstreckungsstaat zustehen werden.

Innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (die bis 5.5.2005 noch nicht erfolgt ist) müssen die EU-Mitgliedstaaten diesen Rahmenbeschluß des Rates vom 24.02.2005 umsetzen.

Wenn diese Umsetzung in Deutschland erfolgt sein wird, können dann auch "Parktickets" aus dem EU-europäischen Ausland (nicht aus Norwegen!) in Deutschland vollstreckt werden.

Sagawe & Klages Rechtsanwälte ABC-Strasse 1 · D-20354 Hamburg Tel. +49 40 357534-0 · Fax +49 40 357534-34 E-Mail: info@tyskret.com


Wann ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben?

steffi49
beantwortet von steffi49 am 4. Dezember 2009 11:51
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also, nochmal ! klar brauchst du da eine parkuhr,wenn 1/2 std. vorgeschrieben ist ! woran soll man sonst sehen ,wie lange du da schon stehst??


Wann ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben?

anonym
beantwortet von pozzitiv am 3. Dezember 2009 23:10
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Also vor meinem Haus darf man nur halbe Stunde parken, was auch auf dem Zeichen steht. Die Benutzung der Parkuhr ist jedoch nicht vorgeschrieben. Der Eigentümer meint aber ich hätte trotzdem eine Parkuhr benutzen müssen. Hat er also kein Recht?


Wann ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben?

anonym
beantwortet von rompi am 3. Dezember 2009 23:00
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..auch, wenn der Parkscheinautomat kaputt ist..

Kommentar von delyla am 3. Dezember 2009 23:10

Wirklich?

Kommentar von Simple_avatar8smallDORIS16V am 3. Dezember 2009 23:11

ja war bei mir so, da ist grad ne politesse rumgelaufen, hab die gefragt und die meinte ich muss dann mein parkuhr reinlegen

Kommentar von rompi am 3. Dezember 2009 23:12

Absolut. Selbst erlebt..


Wann ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben?

anonym
beantwortet von MBBMMBBM am 3. Dezember 2009 22:54
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Hilfreichste Antwort

Parkscheibenpflicht ist nur da, wo das entsprechende Verkehrszeichen es vorschreibt. Keine "implizite" Parkscheibenpflicht.


Wann ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben?

steffi49
beantwortet von steffi49 am 3. Dezember 2009 22:53
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es wird immer darauf hingewiesen

Kommentar von Simple_avatar8smallDORIS16V am 3. Dezember 2009 22:58

also wenn ich auf der straße vor meinem Haus parke, ist das nirgendwo vorgeschrieben

Kommentar von E8068f9d5dd72badb4d21671ed20ae89smallsteffi49 am 3. Dezember 2009 23:14

wenn kein hinweisschild steht -nicht.


Wann ist die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben?

DORIS16V
beantwortet von DORIS16V am 3. Dezember 2009 22:53
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wo eine höchstzeit angegeben ist wie lang man parken darf

Kommentar von Aca663f8665135162331ce28d443dad1smallnorbi21 am 3. Dezember 2009 22:54

und wenn mit einem Schild darauf hingewiesen wird. Kann auch nur tagsüber gelten.



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