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Bußgeldbescheide "von privat" gibt es nicht! Der Privatmann kann die Zivil- oder Strafgericht anrufen, wenn er ein Problem hat. Bei Parkverstößen auf seinem Eigentum wird er ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug abschleppen lassen und dem Falschparker auf zivilrechtlichem Wege die Kosten aufzudrücken versuchen!

Bußgeldbescheide können nur von einer staatlichen Behörde kommen, weil das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
ReinerUnsinn am 7. Dezember 2009 13:37 Um es genau zu sagen:
Du bekommst wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Zahlungsaufforderung von der Kommunalen Verkehrsüberwachung.
Wenn Du das nicht zahlst, bekommst Du eine Anzeige und dann einen Bußgeldbescheid.
Recht so?
Volker13 am 7. Dezember 2009 13:46 Nö die reihenfolge ist falsch!

Wenn die Stadt fremde Firmen mit der Örtlichen Verkehrsüberwachung beauftragt hat, dann dürfen die das.
DonRamon am 7. Dezember 2009 14:46 Dann kommt das Ticket aber trotzdem von der Stadt / Ordnungsamt!

Ordnungsamt macht die öffentlichen Parkflächen. Wenn der Parkplatz aber privat ist (z.B. Supermarkt), kann der Inhaber ein anderes Unternehmen beauftragen
Volker13 am 7. Dezember 2009 13:31 So ein Blödsinn!

Ordnungsamt macht die öffentlichen Parkflächen. Wenn der Parkplatz aber privat ist (z.B. Supermarkt), kann der Inhaber ein anderes Unternehmen beauftragen

So ist es!
DonRamon am 7. Dezember 2009 14:48 NUR die Stadt bzw. Ordnungamt kann Bußgeldbescheide ausstellen! Wenn du auf fremden Parkflächen parkst, kann dier Inhaber dich nur anzeigen mehr nicht.

Eine Halteverbotszone muss mittels mindestens zweier Halteverbotsschilder (amtlich anerkannt, keine Selbstgebastelten) gekennzeichnet sein. Außerdem bedarf es eine Genehmigung. In der Regel muss eine Halteverbotszone mindestens 72 Stunden vor inkrafttreten derselben eingerichtet werden. Ansonsten bekommt man keine Genehmigung. Dann nützen also auch die Schilder nicht.
Eine Absperrung mit Verkehrshütchen oder Stühlen etc. ist nicht gestattet! Du hast also nichts falsches getan. Weiter so :o)
Tipps ja, aber leider keine, die so schnell umzusetzen sind. Beginne mit Trampolinturnen (großes Gerät). Das schult ganz enorm die räumliche Orientierungsfähigkeit. Springe viele Schrauben ...

Dein rechter Seitenspiegel ist zu hoch eingestellt! Du solltest einen Teil Deines Autos und den Bordstein sehen! So kannst Du auch sehen wie weit Du vom Bordstein weg bist.
In einem abstand von 30 - 40 cm spiegel an spiegel mit dem fahrzeug was vor dir ist stellen. eine umdrehung am lenkrad und dann langsam zurück.wenn du denkst das du ungefähr kurz vorm bordstein bist schlägst du dann ganz rechts ein und fährst vor und dann nochmal korrigieren und fertig is das malheur^^

Das Hinterrad muss relativ nah an den Bordstein ran, bevor man wieder zurücklenkt. Dazu braucht man ein räumliches Vorstellungsvermögen. - Manche Fahrlehrer kleben auch kleine Aufkleber an die Unterseite der Heckscheibe, die man dann möglichst mit der Bordsteinkante in Deckung bringen muss.
ich würde den seitenspiegel mal richtig einstellen, dass du was siehst. sowas soll gehen ;o)
Koko123 am 6. Dezember 2009 21:12 was muss ich den sehn???
hat regideur (etwas weiter unten) grad beschrieben

Stress dich nicht rein, so genau sehen die Prüfer das mit dem Abstand nicht, wenn du ansonsten ordentlich fährst.
klar kann man das beantragen, das machen aber meist nur die ganz korrekten oder die profis. wenn da 3 hütchen stehen, dann nimmt man eben wie du den einen weg und klemmt einen zettel unter die windschutzscheibe oder direkt einen an die haustür des nachbarn, worauf man schreibt, wo man im falle zu erreichen ist, um das fahrzeug wegzufahren. oder man klingelt kurz. sowas sollte doch möglich sein.
Eigentlich sollte man solche Absperrungen beantragen, aber wenn man nette Nachbarn hat, dann kann man das auch wohl so machen... Wenn keiner da ist, dann hätte ich mich natürlich auch dort hingestellt - können dann ja klingeln und fragen, ob ihr den Wagen wegfahren würdet... :)
shivamoonxx am 6. Dezember 2009 20:45 kenne diese leute nicht....bin nämlich auch erst relativ frisch hier eingezogen
Dann klebe doch ein kleine Notiz an deren Haustür, dass sie sich bei dir melden sollen, wenn dein Wagen im Weg steht.... :)
Hallo, natürlich darf niemand "mit Recht" einfach öffentlich Parkplätze absperren. Daran muss man sich nicht halten.
das mußt du bei der stadt beantragen, kostet dich was ist aber amtlich
ReinerUnsinn am 6. Dezember 2009 20:41 Genau, die sperren dann amtlich ab.