Mach deine Hausaufgaben selbst.^^
Paragraph - neue und gute Antworten
-
0Wie die Belege über die Zahlung gemäß § 28 absatz 4 sgb v nochmals bekommen
Hallo,
die Quittung kann man nur in der Arztpraxis nochmal als Duplikat bekommen. Teilweise stellen Ärzte das Duplikat kostenlos aus (besonders für zeitnahe Zeiträume). Teilweise wird aber auch eine Gebühr berechnet, deren Höhe nicht festgelegt ist (z.B. 2,50 Euro, 5 Euro oder 10 Euro - wobei sich letzteres ja nicht rechnet!).
Ggf. ist es sinnvoll, nochmal alle Möglichkeiten durchzugehen, wo die Original-Quittungen sein könnten.
Ggf. auch für 2012 und Folgejahre überlegen, wie man den Verlust von Quittungen zukünftig am besten verhindert.
Gruß
RHW
-
1Wie die Belege über die Zahlung gemäß § 28 absatz 4 sgb v nochmals bekommenAntwort von
sassenach4usassenach4u
Hängt von der Kulanz des Arztes ab. Etliche machen es kostenfrei, andere nehmen bis zu 5,--€, die die Kasse dann leider nicht erstattet.
-
-
0Wie die Belege über die Zahlung gemäß § 28 absatz 4 sgb v nochmals bekommenAntwort von
hartycathartycat
Dein damals behandelnder Arzt kann anhand deiner Patientenkarteikarte ersehen wann du behandelt worden bist und eine Bescheinigung über die gebühren ausstellen.
-
0Wie die Belege über die Zahlung gemäß § 28 absatz 4 sgb v nochmals bekommenAntwort von
derschnei wie hoch ist die Gebühr und zahlt man die pro Beleg?
-
0Wie die Belege über die Zahlung gemäß § 28 absatz 4 sgb v nochmals bekommenAntwort von
gustekowalskigustekowalski
Kannst Du beim Arzt nochmal gegen Gebühr ausdrucken lassen