Hallo. Ich würde die Uhr im Fundbüro abgeben und beim Abgeben darauf hinweisen, dass Du nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist Eigentumsrechte geltend machen willst. Denn: Sollte nach 1 Jahr niemand die Uhr abholen, wird sie versteigert ODER der Finder kann sie abholen - und wird rechtmäßiger Eigentümer.
Dan hat man einen Eihgemntumsnachweis über den Funderwerb und kann die Uhr ohne Probleme verkaufen. Meldet sich der Verlierer, bleibt noch der Finderlohn. Und ein ehrliches Gweissen.
genau deswegen schaut man sich das vorher an