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Päckchen - neue und gute Antworten

Päckchen - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

anonym
beantwortet von MarianneW am 16. November 2008 11:01
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Übrigens:

Wenn du ein Buch verschickst und dies unversicht mit der Post - warum schickst du es nicht gleich als Büchersendung statt als Päckchen? Ist doch viel günstiger.


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 16. November 2008 10:56
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Schuld hast du. Ein Päckchen ist nicht versichert. Das einzige was du machen kannst, ist einen Nachforschungsauftrag stellen, bringt aber nicht immer was. Bei z.B. Hermes-Versand sind die Pakete nicht teurer als das Päckchen bei der Post und versichert.


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

anonym
beantwortet von MarianneW am 16. November 2008 10:52
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Päckcehn sind wie jeder weiß nicht versichert, also ist es leider weg und von der Post bekommst du keinen Ersatz. Als gewerblicher Händler müsstest du jetzt haften und bei einem Verkauf für Ersatz sorgen oder den Betrag erstatten. Bei einem Verkauf unter Privatpersonen wie oft bei Ebaay ist dies nicht so einfach - da hat im Zweifel der köufer Pech gehbat, wenn er nicht auf versichertem Versand bestanden hat.


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

Akelei2000
beantwortet von Akelei2000 am 16. November 2008 10:49
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die Post natürlich, oder hast Du es nicht gleich mit Versicherung abgeben, wenn es wichtig war? Vielleicht dauert die Zustellung auch momentan etwas, ist in vielen Gebieten so. Wegen Mitarbeitermangel. Echt jetzt, hab ich grade gestern im Radio gehört. Oder jemand hat es aus dem Kasten geklaut, oder wenn es vor der Tür lag. Schade...aber vielleicht kommt es ja am Montag! Worauf ich fast wette! Viel Glück! Akelei2000


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

zj1000
beantwortet von zj1000 am 16. November 2008 10:45
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Wenn Du nachweisen kannst dass Du es versendet hast hat der Empfänger keinen Anspruch auf Erstattung (z.B. bei privaten eBay Geschfäften)




Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 16. November 2008 10:48

Ist das wirklich so? Was kann der Käufer dafür, wenn der Verkäufer nicht imstande ist, einen uverlässigen Versender zu finden?

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 16. November 2008 10:55

Ist leider so. Nur der gewerbliche Versender haftet bis zum Emfänger daher kann der Käufer bei privaten eBay- Verkäufen oft auch zwischen versichertem und unversichertem Versand auswählen, was bei gewerblichen keine Sinn ergibt


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

Narzissa2007
beantwortet von Narzissa2007 am 16. November 2008 10:45
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Hast Du das Buch als privater Verkäufer auf eBay verkauft? Dann trägt bei unversicherten Sendungen für gewöhnlich der Käufer selbst das Risiko. Ansonsten wirst Du als Absender dafür aufkommen müssen.


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

albundysohn
beantwortet von albundysohn am 16. November 2008 10:43
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Schuld hat die Post, zahlen wirst aber du

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 16. November 2008 10:45

weil meistens die Sendungen/Lieferungen zu Lasten des Empfängers verschickt werden.


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 16. November 2008 10:43
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Du kannst allenfalls noch einen Nachforschungsauftrag stellen.


Buch bei der Post verloren gegangen, wer zahlt, Empfänger oder Versender?

Baiana
beantwortet von Baiana am 16. November 2008 10:42
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Als Päckchen war es nicht versichert, daher zahlt die Post schon mal nicht.

Und warum sollte der Empfänger für etwas zahlen, das er nicht erhalten hat?

Ich befürchte, dass Du selbst zahlen musst. :-(

Kommentar von 207aeecbe529190b0fd521e050f2940bsmallsteakhouse am 16. November 2008 10:44

Richtig!

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 16. November 2008 10:59

Nicht ganz richtig. Beim Verkauf von privat an privat übernimmt der Käufer leider das Versandrisiko. D.h. er muß auch für etwas bezahlen, was er nicht erhalten hat. Um solchen Dingen aber aus dem Weg zu gehen sollte man immer Sachen von Wert per Einschreiben oder versicherte Sendung verschicken.

Hat man per Paypal bezahlt (auch bei einem Privatverkauf) ist der Verkäufer in der Nachweispflicht. Ansonsten bekommt der Käufer sein Geld zurück.


Zur Weihnachtszeit was Gutes tun

schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 9. November 2008 21:19
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Pfarrer, Rotes Kreuz, SOS Kinderdörfer, Rettungsdienst



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