Nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) muss man in einer Prüfung nachweisen, dass man die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht. Dass es dafür irgendwelche "Online-Übungen" geben soll, kann ich mir nicht vorstellen.
Und, mit Verlaub, „sich Wege merken“ zu können, dürfte für eine Ortskenntnisprüfung nicht ausreichend sein. Da geht es darum, das Ziel zu kennen, das dir der Fahrgast nennt, und den kürzesten (oder auch schnellsten) Weg dort hin zu wissen.
Üben kannst du das allenfalls in der Praxis, indem du in deinem Gebiet ständig unterwegs bist und dir nicht nur Wege, sondern auch Straßennamen, Sehenswürdigkeiten, Hotels, Gasthäuser usw. einprägst.
Beispiel: Zum Hotel Post, bitte. oder Bitte fahren Sie mich in die Untere Dorfstraße 22.
kennt ihr eine seite auf deutsch??