Ach so, na das kommt drauf an was der Arzt sagt und wie er sich insgesamt fühlt, wenn er Pech hat hat er eine Gehirnerschütterung. Du kannst ja mal bei ihm anrufen
Notarzt - neue und gute Antworten
-
0Voll der ...Antwort von
guinanguinan
kann.....?
edit: ..morgen in die schule, ok, habs gelesen.
Warscheinlich ja. Es sei denn, die Eltern nutzen den Tag für nen Arztbesuch zur Vorsicht.
-
-
1Voll der ...Antwort von
LustgurkeLustgurke
na, bemerkst du was? :D
ah ja... das entscheidet wohl der arzt ob der schulbesuch ratsam ist
-
0wer muss den krankenwagen und den notarzt bezahlen?Antwort von
sl0an Ich muss Reiswaffel87 zustimmen. Es macht einen großen Unterscheid, ob ...
- ein Transport erfolgt,
- kein Transport erfolgt (weil nicht nötigt), oder
- kein Transport erfolgt (weil Pat. verweigert).
Die Behandlungsübersichten die wir auszufüllen haben, sehen verschiedene Tarife vor. Bei uns in Essen gibt es ein extra Tarif für einen Patienten der verweigert. Erfolgt kein Transport, zahlt die Kommune bzw. der Steuerzahler den Transport, erfolgt einer, zahlt die Kasse. Verweigert der Patient den Transport, kann die Feuerwehr mit ihm abrechnen.
-
-
0Wie lange darf der Notarzt einen krankschreiben?Antwort von
AstroprofilerAstroprofiler
Im Normalfall, sind es 2-3 Tage.
Normalfall heißt, du bleibst "nicht" zur Stationären Behandlung im Spital.
-
0wer muss den krankenwagen und den notarzt bezahlen?Antwort von
derdorfbengelderdorfbengel
Wer die Kosten tragen muss, hat Deine Kommune in einer Satzung festgelegt. Meistens ist da bestimmt, dass der Alarmierende sie nur tragen muss, wenn der Notruf missbräuchlich erfolgt. Andere Bestimmungen wären wohl auch nicht gesetzeskonform.
Du hast aber im besten Wissen und Gewissen gehandelt.
Zu der grossen Diskussion hier: da ging es um die Frage, ob die Krankenversicherung leistet. Die muss in Deinem Fall zwar nicht, aber das ist für Dich egal, da hier der Rettungsdienstträger (also Kommune) einspringt.
Wenn Du hättest zahlen müssen, wahrscheinlich zwischen 240 und 320 Euro für den Rettungswagen und noch mal mehr für den Notarzt. Da hätten auch 800 Euro heraus kommen können.
-
1krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
- Das heißt nicht Notarzt! Was du meinst ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. Mit dem Notarzt hat das nichts zu tun.
- Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst stellt Krankschreibungen aus. Ob er das im konkreten Fall macht hängt von den Umständen ab.
-
0krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
DanakilDanakil
WER SAUFEN KANN;DER KANN AUCH ARBEITEN
Kommentar von
kabuz ohh neiin ihr versteht das falsch ich musste MITTWOCH arbeiten vater tag hatte ich frei und heute auch mittwoch konnt ich nciht zur arbeit und versuche heute für mittwoch eine rankmeldung zu bekommen
Kommentar von
DanakilDanakil WENN DU KEINE KRANKMELDUNG BEKOMMST,WARUM AUCH IMMER,DANN MUSST DU EBEN 1 URLAUBSTAG DAFÜR OPFERN:SPRECH MIT DEINEM CHEF.
Kommentar von
DoktorNothDoktorNoth schrei doch nicht so
-
0krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
kabuz ich habe keine faule ausrede habn seit 3 monaten magenkrämpfe was sich dann auf den rücken auswirkt und daher muss ich auh dahin aber für den einen tag a ich nachtschicht hatte und u 19uhr stärker wurde konnt ich nicht zur arbeit und zum arzt
wenn ich heute hingehe bekomme ich da einen weil hausarzt whre zu spät wenn die ärzte nur 2 tage rckwirkend schreiben ????
-
0krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
DanakilDanakil
DU MUST BEST.ZUM ÄRZTL.NOTDIENST ABER NICHT ZUM NOTARZT GEHEN WEGEN EINER KRANKMELDUNG,STIMMTS?DER SCHICKT DICH IM BESTEN FALL ZUM VETRETER DEINES HAUSARZTES.
Kommentar von
kabuz das ist auch ein rztlicher habe die nummer vom hausarzts anrufbeantworter bekommen wo man sich halt noch wenden kann
-
0krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
DahleRiegerDahleRieger
Du willst doch nicht allen ernstes für den versoffenen Vatertag eine Krankmeldung haben. oder ?
Eine Krankmeldung gibt es nicht Rückwirkend. Der Notarzt bestätigt nur die Krankmeldung am Tag sofern du wirklich Krank bist,
Du solltest Dir mal Gedanken machen, das du eine Arbeitskollegen beschissen hast, die für dich mit arbeiten mussten,
Von deinem AG solltest du mit eine Abmahnung rechen, die ja wohl auch berechtigt wäre
Findest du dein Verhalten etwa Gut ????
Denk mal drüber nach
-
0krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
SallybabySallybaby
So weit ich weiß machen die das nicht
-
0krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
LeonieCollins Geht jetzt nicht mehr mit dem Krankenschein
-
0krankenschein beim NOTARZT ???Antwort von
BlackSun1BlackSun1
Wie es der Name sagt:NOTARzt...er ist für Menschen die ein Notfall sind nicht für faule Ausreden;-)
-
0Notarzt rufen wegen Rückenschmerzen?Hab einen Bandscheibenvorfall und unsagbare SchmerzenAntwort von
Milena2401 Danke an alle. Ich habe diese Schüßlersaltze nicht im Haus ;) Ne Liege hab ich,grins
Also ich bin irgendwann abends weinend eingeschlafen.Ich war so erschöpft und kraftlos das ich einfach so eingeschlafen bin.War gestern dann beim Arzt,Habe Spritzen bekommen und für Notfälle Tilidin sowie Musaril(Muskelrelaxans)
Bei einem Schmertzterpeuten(schmerzambulanz) habe ich erst im Oktober einen Termin.Wartezeiten von 10-14 Monaten hat man da :(
Viele Grüße Milena
-
2Notarzt rufen wegen Rückenschmerzen?Hab einen Bandscheibenvorfall und unsagbare Schmerzen
Um die Frage sinnvoll beantworten zu können, muiss ich noch mal kurz auf den Unterschied zwischen Notarzt und ärztlichem Notdienst hinweisen. Ersterer kommt in einem rot-weißen Auto mit Blaulicht und Martinshorn zur Einsatzstelle gefahren, letzterer ist ein niedergelassener Arzt, der dringliche Hausbesuche macht. Der Notarzt, also der mit Blaulicht, ist für die Behandlung lebensbedrohlicher Zustände ausgerüstet, das heißt, er hat verschiedene, meist kurz wirksame Medikamente dabei, die man in der Notfallbehandlung gut benutzen kann. Es ist durchaus legitim, den Notarzt wegen sehr dtarker Schmerzen zu rufen, er kann dir auch sehr stark wirksame MEdikamente spritzen, aber danach muss er dich a) mit ins Krankenhaus nehmen, da es wohl (hoffentlich) keinen Arzt gibt, der dich mit Fentanyl intravenös zu hause lässt, zum anderen müsste er b) nach 20 Minuten wiederkommen, da die Wirkung nachlässt. Wenn du nicht in die Klinik willst (was man sicher machen könnte), uist der Notarzt, der übrigens unter 112 zu erreichen ist, die falsche Adresse. Wenn es aber gar icht mehr geht und du auch mit in die Klinik würdest, kommt der Notarzt gern zu dir.
Der kassenärztliche Notdienst kann dir auch zu Hause helfen, er muss dich nciht einweisen. Wenn es alerdings ein Arzt ist, der dich nciht kennt, wirst du feststellen, dass die meisten Hausärzte recht knauserig sind, was Schmerzmittel bei unbekannten Patienten angeht - er wird dir nicht in ausrecihendem Maße helfen können, natürlich auch mit aus Angst, dass du durch zu viele Schmerzmittel das Atmen aufhörst.
Am sinnvollsten wäre für dich sicher eine Behandlung bei einem Schmerztherapeuten, der auch nach Hause kommt, oder dir eine Medikation für Schmerzspitzen aufschreibt, um solche Probleme, wie du sie jetzt hast, zu lindern. Das nützt dir nur leider akut nichts. So wie ich es sehe, wäre das beste für dich, dir eine Kinderbetreuung für einen oder zwei Tage zu suchen, tatsächlich den Notarzt zu rufen, die Zähne zusammenzubeißen und dich in der Klinik eine Nacht behandeln zu lassen. Wenn du soweit wieder schmerzarm bist, solltest du dann im Anschluss eine ambulante Betreuung durch eine ärztliche Schmerztherapie in Erwägung ziehen.
-
1wer muss den krankenwagen und den notarzt bezahlen?Antwort von
Antwortsuchend8Antwortsuchend8
Hier noch mal:
hab das hier im netz gefunden:(weiß aber nicht ob es eine neue Regelung gibt)
****Ruf nach dem Rettungswagen kann teuer werden
Wer den Rettungswagen ruft, sich dann aber doch nicht mit ihm in die Klinik transportieren lässt, muss die Kosten des Einsatzes selbst bezahlen. Das entschied das BSG in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 2.11.2007.
Der 77-jährige schwerstpflegebedürftige Kläger ließ an einem Tag zweimal über die Notrufnummer 112 durch seine Ehefrau Hilfe rufen, nachdem er gestürzt war und sich auch mithilfe seiner Frau nicht mehr aufrichten konnte. In beiden Fällen rückte auf Veranlassung der örtlichen Feuer- und Rettungswache ein Rettungswagen an; die Sanitäter richteten den Kläger wieder auf. Nachdem der Notarzt ihn untersucht und keine schweren Verletzungen festgestellt hatte, weigerte sich der Kläger, mit dem Wagen ins Krankenhaus zu fahren. Die Stadt schickte dem Kläger einen Gebührenbescheid für die beiden Fehlfahrten des Rettungswagens in Höhe von 283 Euro. Der Kläger zahlte und beantragte bei seiner Krankenkasse die Erstattung der Kosten. Diese lehnte die Zahlung ab, weil sie die Kosten für Fehlfahrten nicht übernehmen dürfe. Genau so beurteilte das BSG nun die Angelegenheit.
Das BSG befand: Versicherte, die einen Rettungswagen nicht für den eigenen Transport benutzen oder keine Hauptleistung einer Krankenkasse in Anspruch nehmen, für die sie auf einen Transport angewiesen sind, können von ihrer Krankenkasse keine Fahrtkosten beanspruchen. § 60 Abs. 1 SGB V gebe den Versicherten nur dann einen Anspruch auf die Übernahme von Transportkosten, wenn sie tatsächlich transportiert würden und der Transport einer bestimmten Hauptleistung der Kasse (z.B. Behandlung im Krankenhaus) diene. Konsequenterweise knüpfe die Regelung über die Höhe der zu übernehmenden Fahrkosten in § 60 Abs. 3 SGB V denn auch nur an die Benutzung des jeweiligen Transportmittels an. Das BSG schloss: "Wer ein Fahrzeug nicht benutzt, mithin von ihm gar nicht gefahren wird, kann keine Erstattung von Fahrkosten verlangen".
Auch das Aufrichten einer hilflosen, zu Boden gefallenen Person sei keine Leistung der Krankenkasse, insbesondere keine häusliche Krankenpflege im Sinne des § 37 SGB V. Deshalb könne man auch nicht annehmen, die Kosten für die Einsätze des Rettungswagens hätten für eine andere Pflichtleistung der Kasse als den Transport aufgewandt werden müssen.
Ein Problem, auf das das zunächst mit der Sache befasste Sozialgericht hingewiesen hatte, bleibt nach der Entscheidung des BSG offen: Die Ehefrau des Klägers konnte bei Anruf der Notfallnummer 112 nicht wissen, ob ihr Mann in echter Gefahr war. Der allgemeine Rat geht doch dahin, lieber einmal zu oft die Nummer 112 zu wählen, als - etwa bei einem Schlaganfall - zu lange zu warten und dabei den Tod des Betroffenen oder irreparable Schäden in Kauf zu nehmen. Wer befürchten muss, auf den Kosten eines letztlich überflüssigen Rettungswageneinsatzes sitzen zu bleiben, wartet möglicherweise zu lange ab oder er ruft doch den Rettungswagen und lässt sich dann ohne zwingende Notwendigkeit im Krankenhaus behandeln.
Quelle: http://www.geldtipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/krankenversicherung/ruf-nach...
Kommentar von
Reiswaffel87Reiswaffel87 Und auch hier nochmals: Dein Beitrag hat mit der obigen Frage nichts zu tun.
Kommentar von
Antwortsuchend8Antwortsuchend8 Recherchier du lieber mal und bring mal belege/urteile anstatt nur dumm rumzulabern ;)
Kommentar von
Reiswaffel87Reiswaffel87 - Kurze Frage: Bist du im Rettungsdienst tätig?
- Lies den von dir eingestellten Arikel bitte nochmals, dann wirst du verstehen, warum er nicht zur Frage passt.
Kommentar von
derdorfbengelderdorfbengel Das ist grundsätzlich und seit Jahr und Tag ein Problem mit @Reiswaffel. Er kann den Unterschied zwischen seiner Praxis und der Rechtslage nicht verstehen. Und kommt man ihm mit einer Rechtsquelle ist sein einziges "Argument": "ich hab aber ne tolle rote Leuchtjacke und darum stimmt, was ich sage".
Da kannst Du Dich fusselig reden, es ist Reden gegen eine Wand.
Kann er morgenin die schule