Der Sinn hierzu erschließt sich mir nicht wirklich, aber gut.
Eine Beglaubigung eines Dokuments kostet pro Seite 0,50 €, mindestens aber 10 €.
D.h.: Du musst alle Seiten (doppelseitig bedruckt = zwei Seiten) zählen, die Seitenzahl mal 0,50 € ergibt die Gebühr für die Beglaubigung.
Im Übrigen kann der Notar nur etwas beglaubigen, was als Original vorliegt. Wenn du jetzt dein Manuskript zum Notar bringst, macht er eine Kopie davon und bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Eine eigens mitgebrachte Kopie beglaubigt ein Notar nur sehr ungern, da er jede Seite auf die Richtigkeit überprüfen müsste. Bei einem umfassenden Buch wird er das sicherlich nicht machen.
Für die vom Notar erstellte Kopie fällt eine Dokumentenpauschale von 0,50 € pro Seite an. Ab der 51 Seite verringert sich die Dokumentenpauschale auf 0,15 € pro Seite.
Bei beispielsweise 200 Seiten Manuskript wären dies somit also 100 € für die Beglaubigung und 47,50 € für die Dokumentenpauschale, samt Mehrwersteuer somit 175,53 €.
Es kann aber auch anders gemacht werden. Du bringt das Manuskript zum Notar, unterschreibst es dort (z.B. schreibst du da irgendwas darüber, dass du der Autor bist etc.) und der Notar beglaubigt deine Unterschrift. Das verursacht dann nur eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung, die Seitenzahl ist hier unerheblich. Die Gebühr beträgt hier 10 € plus Dokumentenpauschale (siehe oben) und wäre somit günstiger.
Was du wählst, liegt an dir. Wenn du tatsächlich die Beglaubigung willst, bring das Manuskript bitte ungebunden/ungetackert etc. zum Notar, da das Kopieren sonst erheblich länger dauert (vor allem "ärgerlich" für dich, wenn du darauf wartest und es gleich mitnehmen willst) - kommt natürlich darauf an, wie umfassend das Buch ist.
Danke für die Antwort...gelten die 25% des Vaters denn auch bei Gütertrennung?
Nein, bei Gütertrennung ist das anders, hier fällt der pauschale Zugewinn von 1/4 weg. Der gesetzliche Erbteil des Vaters liegt nur bei einem 1/4, Sohn und Tochter hätten je 3/8. Der Pflichtteil entspricht daher beim Vater nur 1/8 (12,5 %), der der Tochter 3/16 (18,75 %)