Notar - neue und gute Antworten

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    Sohn Alleinerbe, Vater und Tochter Pflichtteil, wer erbt wieviel?
    Antwort von Hufnagl Hufnagl

    Der Sohn ist Alleinerbe. Ehemann und Tochter sollen lediglich ihren Pflichtteil ausbezahlt bekommen. Wenn sie nämlich auch als "volle" Erben gelten sollen, dann stimmt die Formulierung des "Alleinerben" des Sohnes nicht. Der Sohn ist also der alleinige Eigentümer der 1/2 Miteigentumsanteils am Reihenhaus.

    Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil des Ehemannes wäre 1/2, die Tochter und der Sohn würden je 1/4 erhalten. Der Pflichtteil des Ehemannes beträgt somit 1/4 (25 %), der der Tochter 1/8 (12,5 %), den der Sohn an die beiden aus dem gesamten Nachlass ausbezahlen muss.

    Kommentar von Janine84w Janine84w

    Danke für die Antwort...gelten die 25% des Vaters denn auch bei Gütertrennung?

    Kommentar von Hufnagl Hufnagl

    Nein, bei Gütertrennung ist das anders, hier fällt der pauschale Zugewinn von 1/4 weg. Der gesetzliche Erbteil des Vaters liegt nur bei einem 1/4, Sohn und Tochter hätten je 3/8. Der Pflichtteil entspricht daher beim Vater nur 1/8 (12,5 %), der der Tochter 3/16 (18,75 %)

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    Wie frühzeitig sollte man sich Gedanken über Testament und Patientenverfügung machen?
    Antwort von Fotografin1958 Fotografin1958

    Grundsätzlich ist jedes Testament - auch ein handgeschriebenes - rechtsgültig.

    Da bei Ihnen vermutlich die Famlienverhältnisse übersichtlich sind (ledig, kinderlos bzw. keine Kinder aus vorherigen Partnerschaften, in einer festen Patnerschaft lebend, ohne verheiratet zu sein), wird ein notarielles Testament für Sie unnötig sein.

    Aber es ist gut, daß Sie bereits Gedanken über Ihren Nachlaß machen. Wenn Sie beispielsweise bestimmte Erinnerungsstücke ganz bestimmten Personen hinterlassen möchten, sollten Sie so etwas in Ihrem Testament vermerken. Es ist gut, sich Gedanken über das eigene Testament bzw. Patientenverfügung zu machen, solange man noch seine Gedanken klar formulieren kann. Was meinen Sie denn, wie schwierig es für Sie werden wird, falls Sie mal mit lebensbdrohlichen Erkrankungen bzw. nach einem sehr schweren Unfall auf der Intensivstation liegen und u. a. an ein Beatmungsgerät angeschlossen sind ... hoffentlich liegen Sie dann nicht im Koma!

    Ein Testament läßt sich jederzeit ändern, falls sich irgendetwas Gravierendes in Ihrem Leben verändern sollte (Vermögen, Familienstand etc.).

    Bereits einige Male habe ich mein Testament gemacht bzw. geändert. Ich habe mich für ein notrielles, öffentliches Testament entschieden (d. h. eine beglaubigte Abschrift ist beim Amtsgericht hinterlegt und wird nach meinem Ableben geöffnet). Zudem habe ich einen Testamentsvollstrecker (meist ein Rechtsanwalt oder Notar) eingesetzt, damit ich sichergehen kann, dass "mein letzter Wille" auch wirklich durchgesetzt wird. U. a. wird dieser Testamentsvollstrecher sicherstellen, dass das mietfreie, lebenslange Wohnrecht für Lebensgefährten ins Grundbuch eingetragen wird ... die eigentlichen Erben können nichts dagegen unternehmen, denn der Testamentsvollstecker hat in dieser Angelegenheit weitreichende Befugnisse.

    Hoffentlich habe ich Sie nicht zu sehr "vollgelabert"! Und zum Schluß: Genießen Sie trotz allem weiterhin Ihr Leben, genau wie ich meine Tage genieße!

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    Wie frühzeitig sollte man sich Gedanken über Testament und Patientenverfügung machen?
    Antwort von BillyBoo BillyBoo

    Ein Testament ist in Deinem Alter nicht so wichtig.Es wird die gesetzliche Erbfolge eintreten,sollte Dir was passieren.Nur wenn Du da Änderungen haben möchtest mußt Du schon jetzt ein Testament schreiben.Aber was ich wichtiger finde, ist eine Patientenverfügung,was soll sein wenn Du durch einen Unfall nicht mehr selbst entscheiden kannst.Vielleicht auch eine Anmerkung,bei Tod Organspende.Dafür gibt es einen Ausweiss worauf Du vermerken kannst,was wann gespendet werden darf.Laß Dich von einem Anwalt beraten dann bist Du immer auf der sicheren Seite.

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    Wie frühzeitig sollte man sich Gedanken über Testament und Patientenverfügung machen?
    Antwort von Apollonea Apollonea

    Ich habe mein erstes Testament vor ca. 7 Jahren geschrieben. Damals ging ich zum ersten Mal in den Auslandseinsatz und habe mich einfach wohler gefühlt. Da ich vor kurzem geheiratet habe, hab ich auch zusammmen mit meinem Mann ein neues Testament aufgesetz. Wir haben zusammen ein Haus gekauft und möchten natürlich nicht, dass es bei Todesfall an jemand anderes fällt. Auch habe ich meinen Ehemann in allem was für mich vermögend ist, als Begünstigter eingesetzt und umgekehrt. Wir haben uns auch über das Thema Patientenverfügung unterhalten und was gemacht werden soll, wenn mal was passiert. Ich schätze je früher man sich damit auseinander setzt, desto besser ist es für den Fall der Fälle. Klar wenn man noch jung ist, denkt man nicht daran. Ich bin 28 und denke nicht, dass ich bald sterben werde oder mir was passiert. Aber sicher ist sicher und ich weiß, dass ich alles getan habe um meinen Mann soweit abzusichern, dass er sich keine Sorgen machen muss. Lieber habe ich jetzt alles getan und muss mich nur noch alle Jubel-Jahre mit eventuellen Änderungen beschäftigen, als nicht getan zu haben und meine Familie dann vor einem Scherbenhaufen steht.

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    Wie frühzeitig sollte man sich Gedanken über Testament und Patientenverfügung machen?
    Antwort von naduh naduh

    Ich arbeite als Notariatsfachangestelte und kann dir sagen, dass JEDES Testament Gültigkeit hat, auch ein NICHT notariell beurkundetes. Wenn du also auf einem weißen Blatt Papier deinen letzten Willen schreibst und dieses jemand nach deinem Tod findet, hat das dort Geschriebene Gültigkeit. Der Vorteil eines notariell beurkundeten Testaments ist, dass im Falle deines Todes dieses amtlich ist, worüber die Erben auf jeden Fall Kenntnis erlangen. Ein privatschriftliches Testament hingegen kann zwar existieren, aber wenn niemand von der Existenz weiß, kann dein letzter Wille logischerweise auch nicht erfüllt werden. Ein Testament kannst du immer wieder ändern bzw. notariell ändern lassen, wie du das gerne möchtest. Ein Testament bzw. eine Testamentsänderung beim Notar kostet allerdings gutes Geld. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert, der wird in etwa geschätzt. Nach diesem Wert richtet sich eine 10/10 Gebühr für den Notar. Beispiel: Dein Nachlasswert beträgt schätzungsweise: 50.000,00 € = 10/10 Gebühr nach § 46 I KostO für den Notar = 132 €. Es fallen noch weitere Kosten wie Gerichtskosten an, die aber minimal sind. Wenn du ein gemeinschaftliches Testament errichtest, also z. B. mit deiner besseren Hälfte zusammen, dann bekommt der Notar sogar eine doppelte Gebühr, also 20/10. Eine Kollegin von mir hat auch bereits mit 28 J., nachdem sie ihr erstes Kind bekommen hat, ein Testament errichtet. Das liegt in deinem Ermessen. Aber ich denke, sobald man Familie hat und verheiratet ist, sollte man auf jeden Fall darüber nachdenken. Eine Patientenverfügung ist natürlich auch in jedem Alter sinnvoll, auch mit 26 J. kann dir etwas schlimmes zustoßen, dass du in dem Zustand gelangst, wo über dich und dein Leben entschieden werden muss, weil du es selbst nicht mehr kannst (Koma z. B.), dann eine Patientenverfügung errichtet zu haben, ist eine gute Sache, so wird dir z. B. nicht irgendeiner als Betreuer zugeteilt sondern derjenige, den du als Betreuer in der Patientenverfügung angegeben hast. Außerdem hältst du in einer Patientenverfügung fest, was mal mit dir passieren soll, wenn du kurz vor dem Tod bist (lebenserhaltende Maßnahmen etc...). Das musst du selbst entscheiden, es ist aber, finde ich, in jedem Alter sinnvoll.

    Kommentar von Sonstiges SonstigesSonstiges

    Vielen Dank für die interessanten Infos. Ich hab auch gerade ein bisschen im Netz gestöbert. Ich hätte nicht gedacht, das es auch handschriftlich geht. Ich dachte immer, das "muss" über einen Notar laufen. Gut zu wissen.

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    Wie frühzeitig sollte man sich Gedanken über Testament und Patientenverfügung machen?
    Antwort von lama63 lama63

    wen du was zu vererben hast so schnell wie möglich du kannst es selber schreiben aber dann mit datum und unterschrift ,beim notar werden die kosten nach deinem vermögen berechnet, ptientenverfügung würde ich an deiner stelle auch schon machen , stell dir vor du hast einen schweren unfall und du liegst da nur noch wie ein stück fleisch und wirst nur am leben gehalten durch maschinen , wen du das nicht willst. dan ist eine patientenverfügung gut

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    Notarkosten für ein buch ?
    Antwort von Hufnagl Hufnagl

    Der Sinn hierzu erschließt sich mir nicht wirklich, aber gut.

    Eine Beglaubigung eines Dokuments kostet pro Seite 0,50 €, mindestens aber 10 €.

    D.h.: Du musst alle Seiten (doppelseitig bedruckt = zwei Seiten) zählen, die Seitenzahl mal 0,50 € ergibt die Gebühr für die Beglaubigung.

    Im Übrigen kann der Notar nur etwas beglaubigen, was als Original vorliegt. Wenn du jetzt dein Manuskript zum Notar bringst, macht er eine Kopie davon und bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Eine eigens mitgebrachte Kopie beglaubigt ein Notar nur sehr ungern, da er jede Seite auf die Richtigkeit überprüfen müsste. Bei einem umfassenden Buch wird er das sicherlich nicht machen. Für die vom Notar erstellte Kopie fällt eine Dokumentenpauschale von 0,50 € pro Seite an. Ab der 51 Seite verringert sich die Dokumentenpauschale auf 0,15 € pro Seite.

    Bei beispielsweise 200 Seiten Manuskript wären dies somit also 100 € für die Beglaubigung und 47,50 € für die Dokumentenpauschale, samt Mehrwersteuer somit 175,53 €.

    Es kann aber auch anders gemacht werden. Du bringt das Manuskript zum Notar, unterschreibst es dort (z.B. schreibst du da irgendwas darüber, dass du der Autor bist etc.) und der Notar beglaubigt deine Unterschrift. Das verursacht dann nur eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung, die Seitenzahl ist hier unerheblich. Die Gebühr beträgt hier 10 € plus Dokumentenpauschale (siehe oben) und wäre somit günstiger.

    Was du wählst, liegt an dir. Wenn du tatsächlich die Beglaubigung willst, bring das Manuskript bitte ungebunden/ungetackert etc. zum Notar, da das Kopieren sonst erheblich länger dauert (vor allem "ärgerlich" für dich, wenn du darauf wartest und es gleich mitnehmen willst) - kommt natürlich darauf an, wie umfassend das Buch ist.

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    Kann man bei einem Notar sein Testament schreiben lassen ?
    Antwort von Artus01 Artus01

    Ja das macht natürlich ein Notar. Das kostet zwar eine Gebühr die sich nach der Höhe des Erbes richtet, dafür hat man aber dann auch einiges an Sicherheit dass das Tetament dann auch so vollstreckt werden kann und nichts drinseht was rechtlich nicht korrekt ist. Der Notar muss es übrigens auch nicht handschriftlich machen das gilt nur für selbstverfasste Testamente.

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    Kann man bei einem Notar sein Testament schreiben lassen ?
    Antwort von Panazee Panazee

    Ein Testament muss nur handschriftlich verfasst sein, wenn du das zu Hause im stillen Kämmerlein machst. Bei einem Notar nicht. Generell ist es sicherer es beim Notar machen zu lassen, weil der auch bestätigt, dass du zu dem Zeitpunkt, wo du das Testament gemacht hast "alle Tassen im Schrank hattest". Das ist häufiger Anfechtungsgrund "Er/Sie war nicht Herr ihrer Sinne".

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    Kann man bei einem Notar sein Testament schreiben lassen ?
    Antwort von eiermaier eiermaier

    Das ist das Hauptgeschäft der Notare! Und beim Gericht hinterlegen lassen, damit es Onkel Bruno nicht vernichtet.

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    Kann man bei einem Notar sein Testament schreiben lassen ?
    Antwort von Heidekraut12 Heidekraut12

    Ja das macht er. Du musst es dann nachher nur unterschreiben.

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    Kann man bei einem Notar sein Testament schreiben lassen ?
    Antwort von Alexandra2704 Alexandra2704

    Ja, aber das kostet richtig Geld, da es nach dem Wert des Erbes geht.

    Kommentar von michinef michinefmichinef

    Der Wert des Erbes spielt erst beim Sterbefall eine Rolle, wenn das Testament vollstreckt wird. Da wird aber sowieso oft ein Notar eingeschaltet. Die reine Anfertigung eines Testaments ist nicht so teuer.

    Kommentar von Alexandra2704 Alexandra2704Alexandra2704

    Doch, ist es. Selbst wenn man nur ein Vermächtnis vom Notar verfassen läßt, wir der Wert des Vermächtnisses ermittelt und entsprechen fällt das Honorar des Notar aus. Ich habe nun beides erlebt und weis wovon ich spreche.

    Kommentar von Hufnagl Hufnagl

    So ist das nunmal. Diejenigen, die viel vermachen können, müssen halt mehr zahlen, als Leute, die fast nix haben.

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    Kann man bei einem Notar sein Testament schreiben lassen ?
    Antwort von tritrop tritrop

    Ja das macht ein Notar

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    Notarkosten für ein buch ?
    Antwort von Kapaun Kapaun

    Hä? Wer nicht in der Lage ist, einen Sachverhalt verständlich darzustellen (Was für ein Buch? Wieso beglaubigen? Wozu soll das gut sein?), sollte das Schreiben besser sein lassen - falls wir davon reden, dass du als Autor ein Buch verfasst hast ...

    Und über die Zeichensetzung reden wir mal besser gar nicht erst.

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    Notarkosten für ein buch ?
    Antwort von mha1213 mha1213

    Notarkosten für ein Buch, das scheinen mir überflüssige Kosten zu sein. Verschicke einfach das Buch als Manuskript an geeignete Freunde mit Einschreiben und Rückschein - und schon ist Deine Urheberschaft einwandfrei belegbar.

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    Notarkosten für ein buch ?
    Antwort von schildi schildi

    klar kostet das etwas

    Kommentar von SoulMate45 SoulMate45SoulMate45

    Ja aberwieviel ist die frage falls der herr lesen kann

    Kommentar von schildi schildischildi

    dann frage den Notar ;-))

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    unterschied zwischen rechtsanwalt und notar?
    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Ein Anwalt vertritt parteilich die Interessen seines Auftraggebers. Ziel seiner Arbeit ist die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen des Auftraggebers bzw. die Abwehr der Ansprüche von anderen Personen oder von Strafen.

    Ein Notar ist "öffentlich bestellt" (d.h. vom Staat beauftragt, deshalb die Landeswappen an den Namensschildern von Notaren), um Beglaubigungen und Beurkundungen vorzunehmen. Bei dieser Aufgabe ist er zur Objektivität und Neutralität verpflichtet.

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    unterschied zwischen rechtsanwalt und notar?
    Antwort von mauwilein1984 mauwilein1984

    Nach der Rechtsanwalt tritt für deine Rechte ein.auch vor Gericht. Ein Notar ist eher zum beglaubigen da. Z.b bei hauskauf etc....

    Kommentar von tutzie1 tutzie1

    und wie sieht das aus wenn der notar den hauskauf beglaubigen soll?

    Kommentar von mauwilein1984 mauwilein1984mauwilein1984

    Er hat halt die Vollmacht sowas zu beglaubigen der Notar...sowie testamente etc....

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    unterschied zwischen rechtsanwalt und notar?
    Antwort von turalo turalo

    Ein Notar kann etwas beurkunden, ein Anwalt nicht.

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