Nötigung - neue und gute Antworten

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    Ist Drohung mit Scheinselbständigkeit Nötigung?
    Antwort von cagivaroad cagivaroad

    Das wäre Erpressung.Steht Gefängniss drauf.Und das Geld wäre weg. Scheinselbstständigkeit ist so eine Sache. Du mußt als Selbstständiger lediglich auch für andere zur Verfügung stehen, dann ist es keine Scheinselbstständigkeit. Wenn Harry Zbs Werbung im Internet für neue Kunden macht, steht er auch für Andere zur Verfügung. Für offene Forderungen würde ich erst mal an Mahnen, falls kein Erfolg einen Anwalt einschalten.Dies würde ich sehr schnell tun, bevor der Laden Bankrott ist.Wer zuerst kommt, malt zuerst.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    In jeder Hinsicht Blödsinn!

    Kommentar von cagivaroad cagivaroad

    Sicher. Kennst du den § 253??? Lese ihn dir mal durch. Wenn es tatsächlich eine Scheinselbstständigkeit war oder ist. Dann ist das nicht rechtens, also Strafbar. Oder § 240. Hier wird geschildert wie angeblich Sozialversicherungs Beiträge umgangen wurden. Es wurde nicht gezahlt. Also wurde rechtswidrig mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung gedroht. Wenn du kein Anwalt bist, solltest du nicht sofort alles als totalen Blödsinn hinstellen. Es ist lediglich meine Meinung und ich würde bei so einer Sache die hier geschildert wurde, lieber vorsichtig sein, als nachher dumm da zu stehen. Hier suchen Leute Rat, die Antworten sollen helfen . (Verschiedene Meinungen lassen den Fragesteller die Sache aus allen Blickwinkeln betrachten)Ansonsten einen Anwalt fragen.

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    Ist Drohung mit Scheinselbständigkeit Nötigung?
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Nö. Ich sehe hier keine Nötigung, da weder ein rechtswidriges Vorgehen noch ein verwerflicher Zweck zu erkennen ist.

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von JaAl11 JaAl11

    Wenn bis 17 Uhr Parkverbot herrscht, hat die Dame das Recht die Autokennzeichen zu notieren und eine Anzeige aufzugeben. Natürlich darf sie auch die Polizei rufen udn Eltern auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Wenn ein Schlagbaum an der Einfahrt vorhanden ist, ist dieser zur Absperrung der Fläche gedacht und kann natürlich auch genutzt werden. Wenn die Dame dazu also einen Schlüssel erhalten hat kann man sie auch als Berechtigt ansehen.

    Ihr habt trotzdem das Recht die Dame anzuzeigen, eine Anzeige ist niemals verboten. Ob ihr damit weit kommt ist eine andere Frage.

    Ich persönlich stehe auf der Seite der Dame ... warum? Ich erlebe fast jeden Tag das Eltern Halteverbote vor Schulen missachten um ihre Kinder abzugeben, dabei wird ohne Rücksicht auf andere geparkt, angehalten und Türen aufgerissen. Neben der Gefahr die dabei entsteht, sehe ich auch das erziehen von falschen Werten "Gesetze und Verkehrszeichen gelten für uns nicht".

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Dort darf erst ab 17 Uhr geparkt werden, Turnunterricht ist aber von 16 - 17 Uhr.

    Wenn dort offizielle Parkverbotsschilder aufgestellt sind, gilt dort ein Parkverbot, an dass man sich zu halten hat.

    Zu einem Schlagbaum der die Einfahrt von einer Seite aus verhindert, hat sie sich einen Schlüssel besorgt und schließt den Schlagbaum wärend des Turnunterrichts.

    Wenn sie den Schlüssel offiziell von der Schule erhalten hat, übt sie dort das Hausrecht aus!

    Schulkindern auf den Bus

    Wenn das eine offizielle Bushaltestelle mit einem Haltestellenschild ist: Das Parkverbot des Zeichens 224 StVO Haltestelle gilt jeweils 15 m vor und nach dem Standort des Schilds, also auf einer Strecke von insgesamt 30 m.

    Kann man diese Dame anzeigen wegen Belästigung, Nötigung, Amtsanmaßung oder ähnliches?

    So wie ich das sehe, verhält sich die Dame richtig. Ihr verhaltet euch dagegen nicht gesetzeskonform!

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von Januarfeuer Januarfeuer

    Du willst dich beschweren. Höre mal in dieses Wort hinein, rieche förmlich mal hinein. Wenn du dich beschwerst - egal über wen oder was - dann beschwerst du dich. Also im übertragenen Sinn lädst du dir etwas auf, du beschwerst dich. Und das ist nicht gut. Egal wie etwas ist, Fakt ist, es ist nicht dein Angelegenheitsbereich. Die Menschen meinen immer, sich in alles einmischen zu wollen, damit tun sie sich selbst keinen Gefallen. Viele machen sich das Leben schwer, weil sie nur dran denken, wie sie jemanden anzeigen können, jemanden schaden können, jemanden mal so richtig zeigen, wo der Barl den Most holt usw. Weshalb können Menschen nicht einfach mal das Leben fließen lassen, und nur Freude sein lassen. Es gibt eine sehr schöne Weisheit: "Was dich trifft, betrifft dich". Alles, was dich am anderen stört oder im Außen stört, spiegelt dir nur, was es Innen in dir zu klären gibt. Denn das was dich stört, sind genau deine Anteile, die du aber verdrängst und nach innen nimmst, nicht spüren möchtest. Alles was dich an anderen Menschen aufstößt, hat etwas mit dir zu tun, sonst würde dich das überhaupt nicht interessieren.

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von upsala007 upsala007

    Diese Dame tut dies vermutlich, um die Gefahr für die wartenden Schüler zu verringern. Aus diesem Grund ist wohl auch das Parkverbot bis 17 Uhr ausgesprochen worden.

    Am besten sucht ihr einen anderen Parkplatz, etwas weiter weg. Ihr wollt doch sportlich sein? Dann braucht ihr auch nicht VOR der Halle parken.

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von NicoBang17 NicoBang17

    Du kannst diese Frau natürlich Anzeigen wegen Belästigung, aber die andere Sache ist die, Polizei legt es mit sicherheit zu den Akten ....

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von tipps4scheidung tipps4scheidung

    Nein, man kann sich einen anderen Parkplatz suchen!

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von suki11 suki11

    Wendet euch gemeinsam ans Ordnungsamt, schildert das Parkproblem und bittet darum, das Parken bereits ab 16 Uhr zu erlauben ... ^^ Vielleicht ändern die dann das Schild oder ihr bekommt ne Ausnahmegenehmigung. Dann habt ihr die Frau elegant ausgehebelt.

    Euro Autos einsperren darf die aber nicht. Das ist Nötigung.

    Kommentar von upsala007 upsala007upsala007

    Solche Regeln haben aber auch einen Grund! Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und die Gefahren nicht.

    Da will jemand aus persönlicher Bequemlichkeit Parkverbote ignorieren und findet in diesem Forum auch noch Unterstützung.

    Find ich nicht ok

    Kommentar von suki11 suki11suki11

    Argh ... Deshalb schrieb ich ja, sie sollen darum bitten das Parkverbot zu ändern.

    Wer weiß. - Wenn sich viele Eltern melden, die Ihre Kinder zum Turnunterricht bringen, dann hat die Stadt vielleicht ein einsehen und erlaubt das Parken bereits ab 16 Uhr. Eltern mit kleinen Kindern haben es ja oft schwer genug.

    Kommentar von upsala007 upsala007upsala007

    Das Parkverbot ist aber** berechtigt**. Und daran sollte man sich halten.

    Ich finde es ja genauso ätzend, wenn irgendwelche Rüpel Eltern-Kind-Parkplätze belegen. Aber hier sollte die Fragestellerin sich einen Parkplatz in der Nähe suchen und das Kind zu Fuß zur Halle bringen. Das tut ihr bestimmt auch besser, als sich jedes Mal da aufzuregen

    Kommentar von suki11 suki11suki11

    Woher willst du denn wissen, dass das Parkverbot berechtigt ist, wenn du noch nie dar warst? Und es soll ja nur von 17 auf 16 Uhr um eine Stunde verkürzt werden. Die Stadt kann ja mal prüfen, ob das möglich ist. Nicht mehr und auch nicht weniger. ^^

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    Amtsanmaßung, Nötigung oder Belästigung
    Antwort von Josefka63 Josefka63

    Kann man nicht.

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    Darf der Schaffner in der S-Bahn jemanden Nötigen Schwarz zu fahren ...
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Nach den Beförderungsbestimmung bist du verpflichtet, dem Schaffner sofort die Fahrkarte zu zeigen.

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    Darf der Schaffner in der S-Bahn jemanden Nötigen Schwarz zu fahren ...
    Hilfreichste Antwort von helfegern helfegern

    Selbstverständlich kann es sein, dass man zum Zeitpunkt des Aussteigens den Fahrschein nicht zur Hand hat, weil das Gepäck dies nicht zulässt. Aussteigen und fertig. Festhalten wäre hier keinesfalls gerechtfertigt. LG

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    Darf der Schaffner in der S-Bahn jemanden Nötigen Schwarz zu fahren ...
    Antwort von Ellwood Ellwood

    Gemäß Beförderungsbedingungen musst Du die Fahrkarte jederzeit sofort vorzeigen. Da ist der Fehler. Du darfst den Schaffner nicht auf "draussen" vertrösten.

    Kommentar von yaoming yaomingyaoming

    du wärst natürlich wieder eingestiegen und hättest die strafe fürs schwarzfahren sicherlich herzlich gerne in empfang genommen oder?

    denn genau das wäre passiert!

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Nö, ich hätte die Fahrkarte direkt zur Hand gehabt und hätte lächelnd an meiner gewünschten Haltestelle die Bahn verlassen (vorausgesetzt ich hätte eine).

    Kommentar von yaoming yaomingyaoming

    jetzt mal die situation du hättest deine hände voll und das ticket ist in der jackentasche

    er will das du in der bahn bleibst und "zerrt" dich z.b. zurück die tür geht zu ..... PLOPPP du bist schwarzfahrer da deine karte nicht mehr gültig ist ^^ und er kann kassieren...

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Genauso sieht`s aus.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood
    1. Schaffner wachsen selten aus dem Boden, die sieht man kommen. Wenn der da ist, ist das Ticket nicht mehr in der Jackentasche.
    2. Festhalten und Bahn fährt weiter, da dürfte der Schaffner 1-3 Straftaten begangen haben.
    3. Wenn ich gegen meinen Willen am Aussteigen gehindert werde und tatsächlich bis zum Ausstiegspunkt eine gültige Fahrkarte besitze, da hat das Knöllchen vor keinem Gericht der Welt Bestand, was auch in den mir bekannten Bahnen durch Kameras zu beweisen wäre.
    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    In unseren alten Bimmel-Bahnen gibt es keine Video Überwachung und den Schaffner habe ich echt nicht gesehen, der kam nämlich von hinten.

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    Darf der Schaffner in der S-Bahn jemanden Nötigen Schwarz zu fahren ...
    Antwort von yaoming yaoming

    beschwer dich mal beim verkehrsunternehmen in der email sollten folgende informationen sein:

    • die situationsbeschreibung

    • uhrzeit und datum

    • welche strecke

    • wo du ausgestiegen bist

    • ne grobe beschreibung des schaffers, falls du den namen net weisst.

    so eine beschwerde hat mir schonmal nen gutschein eingebracht :) und solche "selbstjustiz" der schaffner sollte unterbunden werden

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Jo, kann so ausgehen oder ein Schwarzfahrer liefert sich selbst ans Messer. ;-)

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    Darf der Schaffner in der S-Bahn jemanden Nötigen Schwarz zu fahren ...
    Antwort von ziuwari ziuwari

    wenn er nicht wollte... seine sache

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    Darf der Schaffner in der S-Bahn jemanden Nötigen Schwarz zu fahren ...
    Antwort von CTS123 CTS123

    Nix. Wenn Du aussteigst, steigst Du aus. Ob mit Fahrkarte oder ohne, WURST...

    (Soll heißen: Ist juristisch nix, wofür man Dich belangen könnte.)

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    Stinkefinger als Beifahrer
    Antwort von Untas Untas

    Ehrfahrungen, Geld oder Gesetz (gültiges Recht)?

    Deiner Mami sollte man dern Führerschein wohl gleich wechnehemen! Entschuldigung! Ja, ja, ja, ja und nochmals JA! "also der hinter dem uns gegenüber..."

    Ja ja ja jajajajajajaaaaaaaaaaaa! ! Sie hätten einfach weiterfahren müssen! UND zwar vor einander vorbei und nicht drum Rum! Stinkefinger wird mindestens 3 Punkten in Flensburg bestraft, plus Megakohle Bussengeld, plus Nachschulung plus noch mehr Kohle, ... Einigen Sie sich mit ihrer Mami wenn es zur Anzeige kommt. Viele fette Geld für Mami und Punkte in Flensburg oder viele nochmehr Geld für Führerscheinentzug! Ich vermute aber mal Sie können ebensowenig wie Auto fahren kochen , putzen, waschen und bügeln!? Alles haben wollen und nichts können! Ich hoffe wenn es zu dem Fall der Fälle kommt, das ihre Mami Sie in die Wüste schickt! Ich möchte garnicht wissen Was Sie noch Alles nicht können.... ist mir schlecht Würg!

    MfG

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    Stinkefinger als Beifahrer
    Antwort von harlequin333 harlequin333

    Ich denke das du weder eine Anzeige, noch ein Bußgeld bekommen wirst. Der Führerschein wird dir 100% nicht entzogen. Der Finger hat nichts mit dem Führerschein zu tun. Zerbreche dir nicht den Kopf über irgendwelche Folgen weil nur den Finger zeigen ist eine Kleinigkeit ist und außerdem kaum beweisbar.

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    Stinkefinger als Beifahrer
    Antwort von Strickpulli Strickpulli

    Stinkefinger-> Beleidigung ->hat nichts mit Verkehrsrecht zu tun :) Aber mach das besser nicht wieder... drücke dir die Daumen, dass er dich nicht anzeigt :), aber das wird der schon nicht machen.. wer rennt denn wegen nem Stinkefinger zum Anwalt oder zu den Bullen :D

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    Stinkefinger als Beifahrer
    Antwort von belpaese belpaese

    der führerschein wird dafür nicht eingezogen, denn das war kein fahrfehler ! mag sein dass er sich die nummer notiert hat - aber ein anwalt kostet geld... und wegen einem stinkefinger übernimmt das keine rechtschutzversicherung. kannst dich ruhig schlafen legen....(unter uns, den hat der blödmann verdient !!!!(

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