Nießbrauch - neue und gute Antworten

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    Trennungsunterhalt und zusätzlich Miete
    Antwort von Carsten66FG Carsten66FG

    Eben. Dachte ich auch, aber Anwalt hat außern 2 Rechnungen von 1700 Euro noch keinen Wortlaut hinbekommen, nur die Einreichung der Scheidung. Suche gerade einen patenten RA und dann Kündigung des Mandats. Aber bis dahin dachte ich, weiß hier auch jemand Rat.

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    Trennungsunterhalt und zusätzlich Miete
    Antwort von newcomer newcomer

    dein Anwalt!

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    WEG-Miteigentümerin erweist sich als Querulantin
    Antwort von Funnyhanni Funnyhanni

    Das ist Sache der Hausverwaltung, hier einzuschreiten. Und über die Eigentumsverhältnisse sollte die HV ebenfalls informiert sein. Von dieser Querulantin mal abgesehen... Irgendetwas ist faul an dieser Hausverwaltung, wenn sie nichts dagegen unternimmt.

    Es steht doch in der Teilungserklärung wer der Eigentümer ist. Die müßte ja dann auch geändert werden. Ob Sie Einsicht in das Grundbuch erhalten können, sagt ihnen das Grunbuchamt am Telefon. Gruß Funnyhanni

    Kommentar von PlayadeMuro PlayadeMuro

    Zum Zeitpunkt der Übernahme der Hausverwaltung war besagte Dame lt. Teilungserklärung Eigentümerin der Immobilie. Der Hausverwalter hat mir mitgeteilt, dass er von der Eigentümerin keine Info erhalten habe, dass sie die Immobilie veräußert hat. In der Eigentümerliste steht aber merkwürdigerweise der Name der Tochter und darunter "c/o" und der Name der Mutter! Der Hausverwalter weiß über die Eigentumsverhältnisse auch nichts Genaueres. Da die Mutter vor ca. zwei Jahren in zweiter Ehe einen schwer pflegebedürftigen Mann geheiratet hat, kann es gut sein, dass sie aus diesem Grund ihrem einzigen Kind aus der ersten Ehe die Wohnung mit einem Nießbraucheintrag übertragen hat. Ist das Grundbuchamt im Amtsgericht verpflichtet den Verwaltungsbeiräten Auskunft zu erteilen? Sollte ein Eigentumsübergang auf die Tochter erfolgt sein, sind auch die Beschlüsse der letzten beiden Eigentümerversammlungen hinfällig, da die Mutter immer ohne Vollmacht zu den Versammlungen erschienen ist!

    Kommentar von Funnyhanni FunnyhanniFunnyhanni

    Das ist richtig, wenn dem so ist. Muß aber nicht so sein. Vielleicht geht auch nur alle Post zur Tochter. So hatte ich das mit meiner Mutter, weil sie die Abrechnungen und Protokolle der Versammlungen nicht mehr lesen und kontrollieren wollte. Allerdings ging meine Mutter auch nicht zu den Versammlungen, sondern ich (mit Vollmacht).

    Den Hausverwalter verstehe ich trotzdem nicht. Er kümmert sich ja nicht wirklich um die Belange der anderen Eigentümer. Er könnte ja mal beim Grundbuchamt nachfragen. Er hat Vollmacht von allen Eigentümern, sieht aber keinen Bedarf.

    An Ihrer Stelle würde ich mich selbst schlau machen beim Grundbuchamt, was geht und was nicht. Ein Anruf ist es allemal wert.

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    Selbst Vermieten bei vorliegendem Nießbrauch und bestehendem Miteigentümer möglich?
    Antwort von Reiff Reiff

    gibt es eine teilungserklärung, in der festgelegt ist, wem welcher teil des Hauses gehört?

    Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, dannist das ohne rechtlichen Hintergrund möglich,w enn alle einverstanden sind.

    Ist festgelegt, welchen Raum dein Vater bewohnen darf? Oder habt ihr die derzeitge Aufteilung im gegenseitigen Einverständnis ohne Beurkundung vorgenommen?

    Kommentar von marbre marbre

    Danke für die schnelle Antwort ...

    Nein, es gibt keine Teilungserklärung.

    Nein, es ist nicht festgelegt, welchen Raum mein Vater bewohnen darf.

    Jeder bewohnt "gewohnheitsgemäß" seine Wohnung wie oben erläutert; es gibt also keine Beurkundung.

    Jeder hat sich in "seiner" Wohnung mit Familie eingerichtet.

    Kommentar von Reiff ReiffReiff

    dann denke ich nicht, dass es ein Problem wird.

    Sprich mit Deinem Bruder und Vater.

    viel erfolg

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