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Leasingwagen? Den kannst Du nicht verkaufen, der gehört Dir nicht!
Wende dich nicht an fremde Leute im internet sondern lass dich von einem Fachman beraten

Der Skoda Superb Combi ist eine erstklassige Wahl. Er baut auf der Basis des VW Passat auf, bietet allerdings trotzdem mehr Platz. Der Superb ist z. B. 6cm länger als der Passat. Dies kommt nicht nur der Beinfreiheit der Fondpassagiere zugute. Auch das Gepäckabteil weiß durch das größere Ladevolumen zu gefallen.
Die Verarbeitung und Materialanmutung übertrifft meiner Meinung nach sogar noch die des Passat.
Die Zuverlässigkeit ist VW-Typisch gut. Außerplanmäßig muss ein Skoda nur selten in die Werkstatt.
Nicht zuletzt der Preis spricht für den Superb Combi. Dieser ist sehr scharf kalkuliert und man bekommt dafür den besseren Passat.
Der Combi wird hoch gelobt, ist gut im Preis und bietet gute Leistung fürs Geld. Habe aber gelesen, dass der Service Wünsche offen läßt. Schau da noch mal nach.
kann man da nicht so ein paket buchen?bei audi gabs das,so mit essen und führung etc. ansonsten, nummernschilder wären von vorteil und ausweis

Ein Fahrzeug mit dem Du beim Autohändler eine Test/Probefahrt machst, ist in der Regel ein Vorführwagen (zugelassenauf Händler) und somit auch gleichzeitig ein Gebrauchtwagen.
Es gibt aber auch Händler, die machen an einen Neuwagen einfach ihr rotes Händlerkennzeichen (ist vom Hersteller aber nicht erlaubt) und lassen Kunden damit Probefahren. Dann ist er zwar gebraucht, aber immer noch ein Neuwagen.
Wie viel Rabatt Du raushandelst weil er zwar nicht zugelassen ist, aber schon einige KM auf dem Tacho hat, liegt an Deinem Geschick. Fällt aber meist nicht höher aus wie bei einem Neuwagen mit 10 KM.
Richtig, das nennt sich dann z.B. Tageszulassung, diese bekommst Du in der Regel auch günstiger.
Die Neuwageneigenschaft, ein rechtlich feststehender Begriff, wird bei einem Neuwagenlauf als eine für den Kaufgegenstand zugesicherte Eigenschaft angesehen.
Handelt es sich nicht um einen neuen Wagen, gilt er laut Vertragsbedingungen als mangelhaft.
Es handelt sich nur dann um einen Neuwagen, wenn:
* der Zeitraum zwischen Produktion und Kauf nicht mehr als 12 Monate betrug
* das Fahrzeug keinerlei Standschäden aufweist, selbst wenn sie beseitigt sein sollten
* das Fahrzeug noch nicht im Straßenverkehr unterwegs war
* das Modell des Herstellers immer noch ohne Änderungen produziert wird
Obwohl es in den meisten Fällen nicht konkret im Verkaufsvertrag festgehalten ist, so wird doch dem Kunden, der einen Neuwagen erwirbt, versichert, dass dieser im fabrikneuen Zustand sei. Rechtlich gesehen bedeutet dieser Begriff aber nicht nur, dass das Auto bisher nicht benutzt wurde. Definition des Ausdrucks "fabrikneu"
Der Ausdruck fabrikneu trifft nur dann auf einen Wagen zu, wenn das bestellte Modell weiterhin ohne Änderungen vom entsprechenden Hersteller gefertigt wird.
Und es dürfen in dem Zeitraum von Fertigstellung bis Auslieferung keine Mängel entstanden sein, allein durch die Tatsache, dass das Auto bis dahin irgendwo herumsteht. Dabei ist es egal, ob diese sog. Standschäden am Werk oder direkt beim Hersteller entstehen.
Laut Bundesgerichtshof gilt ein Fahrzeug auch dann als neu und unbenutzt, wenn es zwar eine Fünf-Tages-Zulassung besitzt, aber nicht im Verkehr unterwegs war, im Gegensatz zu einem Fahrzeug, welches zwölf Monate irgendwo gelagert wurde.
Denn bei dieser Vorgehensweise werden sowohl der Wert als auch der Zustand des Wagens vermindert, egal ob es optimal aufbewahrt wurde oder nicht.
Zusätzlich wurde vom Gericht her festgelegt, dass es dem Fahrzeug bereits an einer Neuwageneigenschaft fehlt, sobald das Modell nicht mehr völlig gleich vom Hersteller gefertigt wird.
In einem solchen Fall muss der Händler die interessierten Käufer darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem gewünschten Wagen um ein Auslaufmodell handelt. Dabei ist es unwichtig, ob man das Nachfolgemodell bereits im Handel erwerben kann oder noch nicht. Diese Vorgabe gilt auch, wenn das Modell nur noch mit einer veränderten Ausstattung hergestellt werden sollte. Schäden am Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug einen Schaden aufweist, ist es nicht mehr als neu einzustufen, egal ob der Schaden behoben wurde oder nicht.
Der Händler hat den Käufer selbst über Kleinschäden zu unterrichten, weil er sonst im rechtlichen Sinne arglistig handelt und der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann. Dies gilt selbst für kleinste Dellen im Lack, die behoben wurden.
Muss das Fahrzeug für eine rechtzeitige Lieferung überführt werden, dann gilt es bei einem anschließenden Kilometerstand von unter 1.000 immer noch als Neuwagen. Allerdings muss der Händler nachweisen können, dass das Kraftfahrzeug keinesfalls für sog. Verkehrszwecke genutzt wurde, sondern nur zur Überführung oder Testfahrten. Kann er das nicht, kann der Käufer mit Recht den Kaufpreis mindern.
Nur darf man nicht die Abnahme verweigern, sofern der Wagen von einem anderen Händler überführt werden muss um den Liefertermin einzuhalten, und der Tacho anschließend beispielsweise 500 Kilometer anzeigt.
Wird immernoch als "Neuwagen" gehandelt laut meinen Erfahrungen.
Allerdings kann man bei solchen Fahrzeugen oftmals noch den Preis drücken, mit der von dir genannten Argumentation
MfG
Wenn er im Autohaus zu Testfahren zugelassen ist, hat er eine Tageszulassung und man bekommt Rabatt beim Kauf

Obwohl es Vorschrift ist, gehört es leider bei vielen Herstellern noch nicht zu Standardaustattung.