2) Besteht die Möglichkeit das B Unterhalt an A zahlen muss / soll /kann, da D sehr wohlhabend und Vielverdiener/in zu sein scheint?
Nein. D muß natürlich keinen Unterhalt an A zahlen. Wenn aber B Geld verdient sieht es anders aus. D ist ja im Moment noch nicht mal B Unterhaltspflichtig.
1) A wird vermutlich keinen Unterhalt mehr für B zahlen müssen?!
Gut möglich. Wenn es sich hier um ein Ausbrechen aus der Ehe handelt, dann wäre der Unterhalt verwirkt.
A zahlt noch Unterhalt für B und C sofern Hartz 4 und Gesetzgeber dies vorsehen.
Nein. Aus Harz 4 muß kein Unterhalt gezahlt werden. Wichtig ist hier zu belegen, das keine Stelle gefunden werden kann. Grundsätzlich besteht gegenüber minderjährigen Kinderen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Wichtig ist es hier die Erwerbsbemühungen genau dazulegen.
Sobald der Vater wieder leistungsfähig ist, wird er es zurückzahlen müssen.
Dem ist nur so, wenn ihm die Arbeitsoligkeit angelastet werden kann. Wenn er unverschuldet nicht leistungsfähig ist, schuldet er keinen Unterhalt. Somit ist auch nix zurückzuzahlen.
C ist aktuell 5 Jahre
Ehe dauerte ca. 7 Jahre (bis heute)
Bis zur Rechtskraft der Scheidung bezahlt der Ehemann Trennungsunterhalt für die Ehefrau. Kann er das nicht, werden wohl beide H4 beziehen. Der Frau ist anzuraten, Unterhaltsvorschuß für das Kind einzufordern. Sobald der Vater wieder leistungsfähig ist, wird er es zurückzahlen müssen.
Nach der Scheidung kann die Ex wieder Vollzeit arbeiten gehen und für ihren eigenen Unterhalt sorgen (oder sich einen neuen Lover suchen, der sie aushält). Für das Kind wird weiterhin Unterhalt gezahlt werden müssen.
Gibt es eine neue Lebenspartnerschaft, mit der die Ex eine eheähnliche Gemeinschaft bildet, wird auch das Einkommen des neuen Partners mit eingerechnet. Vermutlich wird die Frau dann kein H4 mehr bekommen und muß irgendwie sich allein Krankenversichern! Oder sie heiratet schnell wieder, damit Mutter und Kind krankenversichert sind. Theoretisch kann das Kind auch familienversichert über den Vater sein!
ok danke.
Wird ohne neue Ehe die Mutter oder deren "Lover" Unterhalt an den Kindsvater zahlen müssen?
Der Lover muß nie für einen ExPartner zahlen! Sein Einkommen wird lediglich zur Berechnung einer Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen!
Die Exfrau (genau in umgekehrter Situation wie auch der Exmann) würde nur dann zahlen müssen, wenn ehebedingte Nachteile vorliegen (bei der Kürze der Ehe unwahrscheinlich) oder wenn eine Krankheit innerhalb der Ehezeit aufgetreten ist, welche ein Arbeiten unmöglich macht (liegt vermutlich auch nicht vor, wäre auch zu beweisen).
Jeder ist für sich selbst verantwortlich und somit kann auch jeder wieder arbeiten gehen. Sorry, aber ich verstehe die Vollkasko-Mentalität der Leute nicht und kann mich schrecklich über Menschen aufregen, die jede Menge Ausreden parat haben, um den eigenen Ar... nicht in Bewegung setzen zu müssen!!!!!