Hallo johannachang,
die Frage ist berechtigt was soll ich nehmen. Aber eine andere Frage in diesem Zusammenhang ist wichtiger. Denn es geht ja darum welches Gerät weniger Strom benötigt. Also sollte die Frage meines erachtens in etwa so aussehen.
Lieber Bauunternehmer die Fußbodenheizung die Du mir montierst soll im Winter bei -15° C eine maximale Vorlauftemperatur von 38°C haben! Und bei der Luftwärmepumpe soll der eingebaute Heizstab nicht angeschlossen sein (am besten sogar nicht eingebaut).
Ich bin gespannt, was Niebe und Co zu der Aufgabenstellung sagen. Aber vielleicht wohnt Ihr ja in einer Gegend die immer über +5°C warm ist.
Zu dem Beitrag von Energiezer, möchte ich anfügen, das es schwierig ist Gewährleistungsansprüche innerhalb Europas durchzusetzen. Anders ist es wenn der Lieferant eine in der BRD gemeldete Niederlassung hat. Das soll aber nicht gegen die Firma sprechen.
Die Beiträge von Kümmerling Energiezer und inicio sind was Wärmestrahlung angeht auch sehr hilfreich. Meine Erfahrung ist es Kostengünstig den Neubau zu realisieren, das heißt möglichst viele benötigte Positionen so vorzunehmen, das das eine gegen das andere gerechnet werden kann.
Sinn macht da die Fußbodenheizung: Da gegen Erdreich gedämmt wird,die Rohre im Estrich verschwinden ideal einfach und Preiswert. Dei Auslegung muss von Spezialisten gemacht werden. Die wiederum auf konkrete Angaben was K und U Werte angeht angewiesen ist. Die dann zu brechnenden Temperaturen hänge stark mit den Nutzerinteressen zusammen. Gerade bei einer Fußbodenheizung wo mit Aufheizzeiten zu rechnen ist empfiehlt es sich, das ganze System gleitend zu betreiben.
Mit Wandheizungen haben wir auch sehr gute Erfahrungen gemacht, und setzen Sie in Räumen ein, wo die FBH nicht den kompletten Wärmebedarf decken kann.
Deckenheizung lehne ich persönlich im Wohnungsbau ab. Im Industriebau und Bürobau schon eher, hier macht es meines erachtens Sinn wegen der Raumklimatisierung.
Was die Gesamtkosten eines Heizsystems angeht haben wir die Erfahrung gemacht, das etwa alles gleich und um die 10.000,00 - 20.000,00 € ohne Wärmeverteilsystem und Arbeit ist.
Herzlich Rüdiger Kappei
Im Baufreistellungsverfahren macht er eben dieses scheinbar nicht. Auf dem Formular der Baubeginnanzeige steht ganz klar Unterschrift des BauHERREN.