Mir fällt dazu ein, dass wenn dein Haus nicht ständig bewohnt sein wird, du bei der Gebäudeversicherung mal leicht den doppelten Beitrag bezahlen musst. Im Schadensfall (bei Brand z.B. während einer Abwesenheit ) braucht die Versicherung nicht bezahlen, wenn du nicht angegeben hast, dass das Gebäude nicht ständig bewohnt ist. Das aber nur am Rande.
Ansonsten solltes du den Hauptwohnsitz dort anmelden, wo du dich am meisten aufhältst. Sobald die Freundin aber andauernd in dem Haus lebt, kannst du die Hamburger Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden, da dann unabhängig von deiner Beschäftigung in Hamburg, der Familienmittelpunkt in deinem Haus ist.
Ich halte mich von Sonntag abend bis Freitag früh in der Hamburg auf. Bin dann nur am Wochenende in dem Haus. Es auch zwingend erforderlich, dass ich meinen Hauptwohnsitz in HH habe, da ich in HH zur Schule gehe und dadurch halt gefördert werde. Das ist ja der Knackpunkt. Meine Freundin kann doch Ihren Hauptwohnsitz nach Schleswig-Holstein verlegen und ich den Nebenwohnsitz.