Wenn keine sanierung ansteht, müssen Wasseruhren nicht nachgerüstet werden.
Wieso wird denn die eine Wohnung mit 1,5 Personen abgerechnet? Was aber an eurer Nebenkostenanrechnung kaum was ändern würde.
Selbstverständlich werdet ihr mit euren vielen Kindern das meiste Wasser verbrauchen, vielleicht ist eure monatliche Vorauszahlung auch zu niedrig angesetzt, so dass dann eben eine große Nachzahlung rauskommt.
Eine faire Abrechnung werdet ihr aber nur in einer anderen Wohnung finden. Informiert den Vermieter darüber, dass ihr euch ne andere Wohnung sucht, weil ihr mit dem Abrechnungsmodus nicht einverstanden seid. Dann in Ruhe suchen, eventuell kommt der Vermieter aber nochmal auf euch zu, weil er euch als Mieter behalten möchte.
Wasserverbrauch:
Ob Wasseruhren in einem Haus mit mehreren Mietparteien eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters.
Für Neubauwohnungen können die Landesbauordnungen allerdings etwas anderes bestimmen. Ist dies nicht in Landesgesetzen geregelt, hat ein Mieter keinen Anspruch, dass sein Vermieter geeichte Wasserzähler installiert um so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung zu ermöglichen.
Solange keine Wasseruhren in den Mietwohnungen installiert sind, müssen die Wasserkosten wie gesetzlich vorgesehen nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Dieses Verfahren ist natürlich ungenau und im Mietvertrag kann ein anderer Umlageschlüssel vereinbart werden – zum Beispiel die Umlage nach Nutzerzahl („Kopfprinzip“). * *Deshalb fahren Vermieter besser, wenn sie den Einbau von Wasserzählern veranlassen. Dazu benötigen Vermieter hierfür gemäß § 556a Abs. 2 BGB nicht die Zustimmung ihrer Mieter.
Aber: Solange nicht alle Wohnungen über einen Wasserzähler verfügen, braucht der Vermieter nicht verbrauchsabhängig abzurechnen (BGH, Urteil v. 12.03.08, Az. VIII ZR 188/07).
Quelle: GeVestor