Hay ich habe eine 1 Zimmer wohnung 37qm und zahle 116 euro für strom und gas -.- total überteuert und muss meist noichmal 200 nachzahlen -.- dabei habe ich letztes jahr nicht einmal heizung angehabt -.- und die sind pauschal nicht runtergegangen -.- ich bekomme zuviel viel zu teuer miete zahle ich 235 euro 170 kalt 235 warm und da kommen dann nochmal die 116 euro drauf -.- sprich 351 euro zahl ich -.- ist halt altbau aber trotzdem -.- bin halben tag eh nicht zuhause
Nebenkosten - neue und gute Antworten
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0Was Zahlt ihr monatlich an Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas (Heizung) - Für 1 PersonAntwort von
uwe21ha -
0warmwasser per durchlauferhitzer.Antwort von
zzzzztzzzztzzzzzzzztzzzztzzz
mit strom ww bekommt man in badenwü. 8 € pauschale.
Ich selbst habe auch nen durchlauferhitzer, dusch 2x pro tag und habe einen abschlag von 33€.
Enterder du bist sehr verschwenderisch mit wasser oder da stimmt was nicht.
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0Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegenAntwort von
BauManneBauManne
warum haben die das getan?? Um die Nebenkosten zu senken, da diese viel zu hoch sind. Den Löwenanteil Heizung gefolgt vom Warmwasser hat man gedrückt und das Warmwasser auf den Mieter direkt umgelegt. d.h. bei deiner Nebenkostenabrechnung wirst du nichts machen können, da diese korrekt ist und die Warmen Betriebskosten zwar im oberen bereich liegen aber nicht übertrieben sind, was sie aber mit Warmwasser wären. Entweder du "Streitest" jetzt oder lass es.Wobei an den Heizkosten du außer mit einem Auszug aus der Wohnung nichts machen kannst.
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0Propangasverbrauch umrechnenAntwort von
angy2001angy2001
Ich kann dir nur sagen, wie ich das beim Öltank berechne.
Das ist ein bischen komplizierter mit der Abrechnung des Verbrauches als es ein einfacher Dreisatz lösen kann. Aber richtig ist, es muss alles in Liter umgerechnet werden, weil die Lieferungen ja auch immer in Liter auf der Rechnung enthalten sind. Und dann ist halt die Frage, wieviel überhaupt in den Tank rein passt und wieviel Einheiten am Tank angebracht sind - Sind es 100 Einheiten dann hat deine Vermieterin Recht (20 Einheiten sind 20%), ansonsten muss man umrechnen.
Im Grunde muss man aber für den Abrechnungszeitraum nur so rechnen:
Anfangsbestand (in Liter umgerechnet) * Preis der letzten Lieferung des Vorjahres = Wert des Gases in €
plus Zutankung (in Liter) innerhalb des Abrechnungszeiraumes = Kosten der Lieferung in €
plus ggf. 2. Zutankung (in Liter) innerhalb des Abrechnungszeitraumes = Kosten der 2. Lieferung in €
minus Endbestand in Liter * Preis der letzten Lieferung = Wert des Endbestandes in €
=
Verbrauch = Kosten des Jahresverbrauchs in €.
Liegt der Endbestand unter dem Anfangsbestand - wurde also mehr verbraucht, als im Abrechnungszeitraum zugetankt, dann muss der Preis der letzten Lieferung des Vorjahres in die Rechnung einbezogen werden. Ist der Endbestand niedriger als der Anfangsbestand wurde nicht alles aus den Lieferungen des Abrechnungszeitraumes verbraucht und es sind nur die Preise aus diesen Lieferungen zu berücksichtigen.
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1elekroheizung= hohe stromkosten nicht vereinbartAntwort von
Tabaluga1961Tabaluga1961
und sie davon nix wusste, muss sie den gesammten preis zahlen?
Unwissenheit schütz vor Straße nicht. Das fragt man doch vorher. Ich hab noch nie gehört das Nachtspeicheröfen Wasser erhitzen. Ich kenn das so, dass Steine in den Dingern sind, die auch Wärme speichern. Wer zieht heute noch in eine Wohnung mit diesem Heizmedium ein??
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0warmwasser per durchlauferhitzer.Antwort von
anitarianitari
Strom mußt Du selbst zahlen. Die Kosten der WW-Aufbereitung werden, egal wie, generell nicht gezahlt bzw. falls in den Heizkosten enthalten mit einem bestimmten %satz abgezogen.
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0warmwasser per durchlauferhitzer.Antwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
nein.
Kommentar von
Danielaplauen also muss ich das vom regelsatz selber zahlen , weil manche sagen was das man nur 25,00€ strom selber zahlen muss vom regelsatz.
Kommentar von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig manche sagen
verlass dich nicht auf das geschwätz anderer leute sondern frag selbst beim amt nach.
25,-- strom wäre ja ein spitzenpreis!!
Kommentar von
Danielaplauen und wie ist das mit mehraufschlag?
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0elekroheizung= hohe stromkosten nicht vereinbartAntwort von
zzzzztzzzztzzzzzzzztzzzztzzz
Bevor man in ne Wohnung zieht, sollte man sich über, in diesem falle, die Heizungart informieren. Wenn man das nicht tut, ist das nicht gut und es kann zu so einem Fall kommen. Ja sie muss das zahlen, das ist ja auch ihre Wohnung.
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1Nebenkostenabrechnung bei Vertragsende
Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass ich die Nebenkostenabrechnung zum 30.06.212 erhalte?
Verlangen kannst Du das, nur nachkommen muß der Vermieter Deinem Verlangen nicht. Kann er auch gar nicht. Da ihm die Gesamtkosten des Abrechnungszeitraumes (12 Monate) noch gar nicht vorliegen bzw. vorliegen können.
Du wirst Dich also gedulden müssen.
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0Nebenkostenabrechnung bei VertragsendeAntwort von
Tabaluga1961Tabaluga1961
nein - die Abrechnungen der Versorger kommen erst viel später. Er kann erst mit der Abrechnung beginnen, wenn diese vorliegen.
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2Nebenkostenabrechnung bei VertragsendeAntwort von
angy2001angy2001
Nein, du kannst keine gesondert zu erstellende Abrechnung verlangen ...die Vermieterin ist nicht mal in der Lage überhaupt eine korrekte Abrechnung jetzt schon zu erstellen. Sie kennt ja u.U. noch nicht alle im Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten. Nehmen wir mal an, der Abrechnungszeitraum ist der 01.01. - 31.12. - dann können auch noch Rechnungen im November anteilig auf deinen Nutzungszeitraum 01.01. -30.06. anfallen. Wie soll sie denn jetzt schon kennen?
Auch für deine VM gilt, für die Abrechnung hat sie 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum Zeit.
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0Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegenAntwort von
angy2001angy2001
"Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, nach der ersten Turnusabrechnung meinen Warmwasseranteil aus den Nebenkosten zu streichen."
Das würde bedeuten, dass du mindestens ein Jahr für den Teil Warmwasser noch Vorauszahlungen tätigst - das würde ich nicht akzeptieren.
Ich würde also sowohl auf eine sofortige Minderung der Vorauszahlung um einen angemessenen Betrag als auch auf den Einbau einer Zeitschaltuhr für den Boiler bestehen. Lies hier mehr: http://www.strom-prinz.de/Strom-Sparen/Warmwasser/ Ob ein Elektrodurchlauferhitzer anstelle des Bolier sinnvoller wäre, kann ich dir leider auch nicht sagen.
Die Wohnung ist nicht in vertragsgemäßem Zustand ... du kannst also nur mit einer Mietminderung "drohen", ob es allerdings zu einem ähnlichen Fall (du hast ja Warmwasser nur anders als gedacht) schon ein Urteil gibt, musst du mal googeln.
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DerDon83 vielen dank für die tipps. das thema "minderung der vorauszahlung" werde ich auf jeden fall bei der hv ansprechen. mietminderung finde ich halt auch etwas heiss, da ich ja, wie du sagst, über warmes wasser verfüge. gegoogelt habe ich schon wie verrückt. leider habe ich noch nichts brauchbares gefunden. wie ich ja schon eingangs gesagt habe will ich deswegen nicht gleich zum anwalt rennen aber ich fürchte, dass mich die derzeitige lösung (warmwasser über strom) einiges kosten wird, was so nie vereinbart war....
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angy2001angy2001 Probiere erstmal zu verhandeln - klar ist auf jeden Fall, dass sie eine sofortige Minderung der Vorauszahlung m.E. nicht ablehnen können. Kommst mit dem Thema Zeitschaltuhr nicht weiter, so würde ich zumindestens eine Erlaubnis verlangen, dass selbst eine installiert werden kann.
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DerDon83 Ich sehe bei der Zeitschaltuhr das Problem, dass diese ja zwischen Stromkabel und Engerät geschaltet werden muss. Leider kommt das Kabel direkt aus der Wand und geht von dort in den Boiler(also nicht über einen Stecker in einer Steckdose). Das muss definitiv ein Fachmann machen, der ja auch bezahlt werden will... :-)
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0Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegenAntwort von
ProfDrHouseProfDrHouse
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um der Hausverwaltung Druck zu machen? keine es lief alles so wie es sein soll. Du hast die Wohnung angesehen und du wurdest vom Boiler in kenntnis gesetzt.
Aber ganz ehrlich sind die ja von Anfang an nicht gewesen.
Wiso hast du dann die Wohnung genommen wenn dirs von Anfang an komisch vor kahm?
um den Betrag der in etwa den monatlichen Stromkosten für den Warmwasserspeicherenspricht, zu mindern?
nein denn du Zahlst momentan nix sondern nur eine VORRAUSZAHLUNG. Was im Mietvertrag steht kann alles auf dich umgelegt werden. das heisst aber noch lange nicht dass dies auch gemacht wird. Du musst die erste Rechnung abwarten um etwas in der Hand zu haben denn so kannst du nur Vermuten und damit wurde noch keiner schuldig gesprochen. Erstellt die Verwaltung keine Richtige Abrechnung hast du möglichkteiten zu handeln. Wird das Haus umgerüstet und dir ein Warmwasseranschluss gelegt musst du auch bezahlen da du dann Warmwasser hast. daher wurde es verm. vorsorglich in den Mietvertrag aufgenommen damit du dann nicht kommen kannst und sagen steht nich in meim Mietvertrag. und so wie du hier schreibst wäre das das verm. erste was du machen würdest wenn dir ein Warmwasseranschluss gelegt werden würde. Im Mietvertrag darf alles stehen nur was dir dann wirklich berechnet wird ist eine andere sache denn das muss stimmen.
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DerDon83 Danke für deine schnelle Antwort.
Wahrscheinlich habe ich mich etwas komisch ausgedrückt: Als ich die Wohnung besichtigt habe, war diese noch im Rohbau. Der Warmwasserspeicher kam erst zur Sprache, als die Wohnungsübergabe stattfand und der Mietvertrag längst unterschrieben war. Dieser enthält keine Informationen, dass ein Boiler in der Wohnung vorhanden ist. Im Gegenteil, er besagt eindeutig, dass das Warmwasser in den NK enthalten ist! Weder Maklerin noch HV haben mich darauf hingewiesen, dass ein Boiler in meine Bude kommt. Wie hätte ich es also ahnen sollen?!?
Wiso hast du dann die Wohnung genommen wenn dirs von Anfang an komisch vor kahm? Mir kam nichts komisch vor, bis ich vor vollendete Tatsachen gestellt worden bin ;-)
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ProfDrHouseProfDrHouse er besagt eindeutig, dass das Warmwasser in den NK enthalten ist!
wie hoch ist denn der Warmwasseranteil laut mietvertrag ohne andere Kosten?
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DerDon83 kleiner Auszug aus meinem Mietvertrag:
"4.2 Die Heizungs - und Warmwasserkosten werden wie folgt unterlegt: 70% nach dem durch Erfassungsgeräte ausgewiesenen Verbrauch, 30% nach der Wohnfläche
4.3 Auf die Heizungs- und Warmwasserkosten leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 83 €.
4.3 Auf alle übrigen Betrienskosten [...] 83 €."
** --> das heisst meine Gesamtbetriebskosten betragen 166 € für die 73qm.**
weitere Erläuterung zu den Betriebskosten aus meinem MV:
"Betriebskosten im Sinne von §1 sind
[...] 5. die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung [...] und die Kosten der Wassererwärmung"
--> meines Erachtens kann man hier davon ausgehen, dass ich keine zusätzlichen Stromkosten für mein Warmwasser erahnen muss. Oder sehe ich das falsch?!?
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ProfDrHouseProfDrHouse meines Erachtens musst du dafür zahlen:
a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung [...] und die Kosten der Wassererwärmung"
wenn dies mit Strom geschiet musst du die Stromkosten dafür auch zahlen. Nur zahlst du den Strom direkt an den Stromanbieter dann kann der Vermieter natürlich den Strom nicht nochmals dafür berechnen wenn dies über diesen Zähler läuft und nicht seperat über den Zähler des Vermieters. Zudem ist daraus nicht ersichtlich wie hoch der Betrag ist daher würde ich auf jeden fall die Abrechnung abwarten denn das Warmwasser setz sich aus Wasser und der Erwärmung zusammen wenn nun in der Abrechnung nur Wasser aufgeführt ist und kein strom für die erwärmung dann passt alles wenn es über dein Zähler läuft. Somit seh ich da noch kein fehler erst wenn die Abrechnung da ist muss man das genau prüfen. Zudem warst du bei unterschrift des Mietvertrags mit der höhe der Nebenkosten einverstanden was ist daran so schlimm zu warten bis die erste Rechnung kommt du verlierst ja dadurch kein Geld nur die Nachzahlung fällt geringer aus.
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2Nebenkostenabrechnung bei VertragsendeAntwort von
DerCAMDerCAM
Natuerlich nicht. Die Beendigung des Mietverhaeltnisses hat keinen Einfluss auf das vom Vermieter gewaehlte und praktizierte Abrechnungsjahr. Die Betriebskostenabrechnung kommt dann, wann sie immer kommt, naemlich spaetetsens zum Ende des auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum folgenden Jahres. Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr (was meist - aber nicht immer - der Fall ist), hat der Vermieter fuer die letzte Abrechnung (Januar bis Juni 2012) Zeit bis zum 31.12.2013 und fuer die Abrechnung des Jahres 2011 bis zum 31.12.2012.
Eine Abrechnung puenktlich zum Ende des Mietverhaeltnisses ist sowieso voellig unmoeglich. Da hat der Vermieter ja noch lange nicht die hierfuer erforderlichen Daten.
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1Nebenkostenabrechnung bei VertragsendeAntwort von
NicolasChamfortNicolasChamfort
Das ist ausgeschlossen. Genauso, wie man dem Vermieter eine Frist von 6 Monaten einräumen muß zur Rückzahlung der Kaution, ist für eine Abrechnung der Nebenkosten eine angemessene Frist zu gewähren. Schließlich sind da verschiedene Dinge enthalten, die der Vermieter nicht in der Hand hat.
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0Nebenkostenabrechnung bei VertragsendeAntwort von
liese05liese05
Ja,ich denke schon!
Kommentar von
anitarianitari Denken reicht nicht. Wissen wäre besser.
Kommentar von
albatrosalbatros genau so ist es.
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0elekroheizung= hohe stromkosten nicht vereinbartAntwort von
Heiko22Heiko22
Dafür gibts die Energieausweise. Jeder Vermieter MUSS diesen auf Verlangen vorlegen. Dort stehen die zu erwartenden Energiekosten. Wer da nicht reinschaut und so blauäugig in ein Mietverhältnis einsteigt hat dann wohl selbst Schuld.
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1Untermieter 3 Jahre kein Strom angemeldet aber bezogen, was kann ich tun?
Es gibt einen Untermietvertrag, den du vorweisen kannst. Willst du jetzt wieder selbst in die Wohnung ziehen, dann melde dich ganz normal beim Versorger an und fertig ist der Lack. Die müssen selbst sehen, wie sie an ihr Geld kommen. Fragen sie nach, wer denn in der Zwischenzeit Strom bezogen hat, gibst du die letzte dir bekannte Adresse des Untermieters an - zu mehr bist du nicht verpflichtet. Es gibt keinen Grund, dass du diese Rechnung bezahlst.
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1elekroheizung= hohe stromkosten nicht vereinbartAntwort von
dompfeiferdompfeifer
Die juristische Beurteilung überlasse ich Anderen. Es kann aber einem Mieter vor Vetragsabschluss schwerlich verborgen bleiben, dass er mit einer Elektroheizung einen Superluxus mietet, der seinen Preis hat. Die Kosten lassen vermuten, dass es sich um die übliche Widerstandsheizung handelt. Da sind die Verbrauchskosten immer gleich hoch bei gegebenem Wärmebedarf.
Was hier mit "einen Wärmetauscher, der mit Luft anstatt Wasser arbeitet", gemeint sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sollte es sich hier um eine Wärmepunpen-Anlage handeln, dann würden sich die Verbrauchskosten schon auf etwa 25 bis 30% verringern. Um welche Art von Heizung handelt es sich überhaupt? Wozu wird hier ein Wärmetauscher eingesetzt? Das hört sich seltsam an.
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dompfeiferdompfeifer Ich habe nachgedacht. Es könnte sich - völlig unabhängig von der Elektroheizung - vielleicht um eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher handeln.
Kommentar von
maddin1990maddin1990 ja das kann es auch sein ich weiß jetzt auch nicht genau... sorry das ich nicht so genaue angaben habe :(
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1elekroheizung= hohe stromkosten nicht vereinbart
wir vermuten das es eine elektroheizung mit einen wärmetauscher ist
Entschuldigung, wenn ich neu in eine Wohnung ziehe erkundige ich mich doch was für eine Heizungsart vorhanden ist und ob man evtl. selbst einen Vertrag mit dem entsprechenden Versorger abschließen muß.
hätte diese auserordentliche aufwendung vertraglich festgehalten werden müssen?
Vertraglich festgehalten muß/sollte nur werden was das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter angeht.
Strom geht i. d. R. nie das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter etwas an. Das ist allein Sache des Mieters.
Im Kern habe ich deinen Hinweis verstanden. Ich habe immer noch eine frage dazu. Meine Nachbarn aus dem Vorderhaus haben keine Warmwasserspeicher, da sie ihr Warmwasser aus der Anlage im Keller beziehen. Die Nebenkostenvorauszahlung bei denen ist aber identisch mit meiner (bei exakt der selben Wohnungsgröße). Mir drängt sich da der Verdacht auf, dass die HV im meinem Fall die Kalkulation für die NK schlicht falsch gemacht hat. Bei mir (und einem weiteren Mieter im Hinterhaus) liegen andere Vorraussetzungen vor, die nicht berücksichtigt worden sind. Es kann ja nicht sein, dass ich die selben NK haben soll wie die Mieter im Vorderhaus, obwohl ich "deren" Warmwasseranlage gar nicht nutze, oder sehe ich das falsch?!?