Nebengewerbe - neue und gute Antworten

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    Hat jemand Erfahrung mit einem Onlinehandel?
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    1.ja. 2. ja 3. ja, nur nicht variabel bei ein- und demselben artikel. du musst die versandkosten in deinen AGBs oder sonstwo ausweisen. 4. ja, wenn der wert über 40,-- liegt, sonst zahlt der rücksender

    Kommentar von fj1405 fj1405

    Hallo,

    vielen Dank für die Kurzen Antworten.

    Also bei den Versandkosten meinte ich z. B. wenn ich nur 1 T-Shirt verkaufe und das als Päckchen versenden kann, dann kann ich das doch als Päckchen für 4,10€ beispielsweise versenden und muss doch nicht den Paketpreis von z.B. 6,90 € nehmen oder kann ich das so variabel dann doch nicht machen?

    UNd wie würde das mit dem Retoureschein laufen? Weil bei den meisten versandhäusern "hängt" der ja unten an der Rechnung mit dran wie kann man sowas machen bzw. wie funkioniert das mit den Paketaufklebern? Ich kenn nur diese normalen Aufklebern die man Privat verwendet wo man Handschriftlich alles einträgt. Kann ich diese trotzdem verwenden? Es wird ja bei nem Nebengewerbe nicht so viel anfallen das ich unmengen beschriften müsste.

    LG

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    päckchen ist unversichert, paket versichert. an deiner stelle würde ich NUR versichert versenden...

    wie ein retoureschein bei einem professionellen händler ausschauen sollte, weiss ich nicht. da musste dich an dem orientieren, was dir vorliegt.. du hast ja mehr erfahrung, als ich, wenn ich das so lese.

    aber als erstes sollteste dir mal einen GEWERBESCHEIN besorgen...

    Kommentar von fj1405 fj1405

    Nee Erfahrung habe ich eigentlich nicht wirklich, also an das versicherte Paket hätte ich nun wieder nicht gedacht..:) Danke!

    Ja das mit dem Gewerbeschein ist auch so ne Sache ich habe auf dem Gewerbeamt angerufen und nachgefragt und die meinten ich könnte mir auch eine Gewerbeanmeldung aus dem I-Net ausdrucken und ausfüllen und zusammen mit Personalausweiskopie hin schicken....Das habe ich vorgerstern getan. Jetzt weis ich nicht wie lange die Bearbeitung dauert weil die Dame amt Telefon meinte auch wenn ich persönlcih hingehe dauert die Bearbeitung ein paar Tage. Aber ich würde am liebsten sofort loslegen.

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von Velbert2 Velbert2

    Für Empfangsgeräte im Büro und im Firmen-PKW müssen GEZ-Gebühren gezahlt werden. Für Computer nicht.

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von gangsterjaeger gangsterjaeger

    Also: Schreibtisch in der Privatwohnung: der private PC wird fuers Geschaeft genutzt: --> keine Anmeldepflicht. Stellst Du Dir ein Radio auf den Schreibtisch, ist eine gewerbliche Anmeldung dafuer faellig. Fuer das Privatauto, bzw. das Autoradio darin, ist bei zusaetzlicher gewerblicher Nutzung auch eine zusaetzliche Anmeldung faellig. Das ergaebe zusammen also 2 x 5,76 EUR monatlich (bei Fernseher im Buero bzw. im Auto entsprechend je 17,98 EUR).

    Also melde das Autoradio und NEG als gewerbliche Anmeldung an mit exakter Angabe der Firmierung, kostet zusammen 5,76 EUR und es ist gut. Die Rundfunkgebuehren sind dann auch steuerlich absetzbare Geschaeftskosten.

    Ab naechstem Jahr wird die Gebuehr nicht mehr nach Geraeten, sondern - im Gewerbe - nach Anzahl der Mitarbeiter plus Anzahl der Fahrzeuge erhoben. Bei Dir ist das ja wohl nur eine Person (Du selbst) und ein KFZ. Ein Fahrzeug hast Du frei, und da Du von zu Hause arbeitest, ist die Gebuehr ueber den Privathaushalt schon abgedeckt (bin mir nicht ganz sicher).

    Im Ergebnis zahlst Du hoechstens 5,99 EUR (=ein Drittelbeitrag) fuer die Staffelung nach Mitarbeitern (1-8 ist die kleinste Staffel, die kostet 5,99), da aber zu Hause, koennte es sogar frei sein.

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von minnnni minnnni

    Soweit ich weiß muß man für das Radio im Firmen KFZ.bezahlen.

    Am besten über einen "dritten" p.Mail bei der GEZ nachfragen

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von macbes macbes

    Jedes internetfähige Gerät ist GEZ-pflichtig. Dazu gehören also auch Rechner und Smartphones.

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    GEZ-Gebühren als Klein-Unternehmer ja oder nein?
    Antwort von Datenschnee Datenschnee

    Um was für ein Gewerbe handelt es sich denn?

    Kommentar von hattrick1860 hattrick1860

    30% Fotografie + 70% Fotodesign (bearbeitung)

    Kommentar von Datenschnee DatenschneeDatenschnee

    Sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen...

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    Steuerlich absetzbar Nebengewerbe
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Wenn das private Mofa für das Gewerbe benutzt wird, kann man nicht die Mofa-Betriebskosten ansetzen, sondern nur eine Pauschale für die gefahrenen km. Betriebskosten kann man nur ansetzen, wenn das Mofa für das Gewerbe gekauft wurde.

    Der Anschaffungstermin ist egal.

    Die gefahrenen Strecken plus Zeit von bis aufschreiben; und dann die km mal 0,08 €. Es kommt keine MwSt. dazu.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten#Fahrtkosten

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    Steuerlich absetzbar Nebengewerbe
    Antwort von icke01 icke01

    Die Kosten setzt Du in der Gewinnermittlung an.

    Entweder Du nimmst anteilig die tatsächlichen Kosten, also Sprit, Versicherungen, Reparaturen und Abnutzung, dann benötigst Du Belege.

    Oder aber Du setzt die Kilometerpauschale je gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle an. In dem Fall musst Du Buch führen über die gefahrenen Kilometer.

    http://www.postsitter.de/reisen/km_pauschale.htm

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    Steuerlich absetzbar Nebengewerbe
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Du musst in der Steuerklärung ALLE Einkünfte angeben. Die Kosten fürs Mofa kannst Du absetzen. All solche Dinge werden ins Gewerbe übertragen. Allerdings ist das dann so umfangreich mit den Fristen, dass ein Steuerberater hier besser ist.

    Aber wenn Du nur einen 400 € Job hast, kannst Du Dich doch bei der Arge aufstocken lassen.

    Hast Du Dich überhaupt krankenversichert ????????????

    Wenn nicht, bekommst Du bald eine saftige Rechnung.

    Kommentar von gismo20 gismo20

    ja bin krankenversichert. der 400 euro job + das einkommen aus nebentätigkeit übersteigt die grenze, das ich von der arge geld bekomme

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    Nebengewerbe was muss ich beachten?
    Antwort von pepe33 pepe33

    Hallo,

    rein rechtlich kannst Du sozusagen sofort loslegen. Du musst nur alles Nachweise (Einkaufs- und Verkaufsbelege und Betriebskostenbelege) sammeln.

    Arbeitsverbot: Dein Arbeitsverbot gilt rechtlich für deinen Arbeitgeber. Was Du darüber hinaus machst, ist deine persönlich Entscheidung. Ich würde das mit der Krankenkasse absprechen. Die können Dir dabei am besten helfen, ob Du nebenbei ein "Kleinstgewerbe" beginnst.

    Gewerbeanmeldung:

    Kleinstgewerbe anmelden kann man bis zu 3 Monate rückwirkend. Das sagt Kaum einer was, wenn du es nicht vorher angemeldet hast. Wichtig ist das Du alle Einnahmen beim Finanzamt angibst. Gewerbeanmeldungen kosten bei uns 15,- Euro.

    Finanzamtsanmeldung:

    Jeder Gewerbetreibene ist dazu verpflichtet, das Gewerbe dem Finanzamt zu melden. Als Kleinstgewerbetreibene hast du keine Freigrenze von 400,- Euro (wie bei einer abhängigen, geringfügigen Beschäftigung). Du bist sozusagen für jeden Euro Einnahmen steuerpflichtig. Nur hat man am Anfang oft erhöhte Kosten (Wareneinkauf, Büroeinrichtung, wie PC, DRucker, Material,Auto, Lager, Raum etc.) Das kannst Du alles als Kosten gegenrechnen. Das macht nachher am besten der Steuerberater. Als Kleinstgewerbetreibene kannst Du Dich beim Finanzamt auch von der Umsatzsteuer befreien lassen (unter 11000,- Euro Gewinn oder unter 50.000,- Euro Jahresumsatz) Darüber bist DU vollwertige Gewerbetreibene und umsatzsteuerpflichtig. Anmeldung ist kostenlos.

    Steuerberater:

    Ist zu empfehlen, da es doch viel zu beachten gibt. Mit gemeinsam veranlagter Einkommenssteuererklärung (Ehepartner beide beruftätig) und Kleinstgewerbe im geringen Umfang (ca. 100-200 Beleg) kostet das ca. zwischen 200-600 Euro/Jahr. Aber die bekommst Du bei einem guten Steuerberater bestimmt locker zusätzlich raus. Er ist der Fachmann und ich könnte das nicht selbst machen. Hier gilt investieren um zu sparen. z.B. werden hohe Kosten, wie z.B. PC, KFZ, nicht auf einmal als Ausgabe angerechnet, sondern jährlich mit einem Teilbetrag, sogenannte AVA. Und was man noch alles gegenrechnen kann, da habe ich gestaunt!

    Konto:

    Es ist sehr ratsam ein eigenes Geschäftskonto zu führen. Damit ist der Überblick gewärleistet und auch der Steuerberater hat es einfacher (und wird billiger). Kontokosten von 0,- Euro - 5,- Euro/Monat.8je nach Bank!)

    Buchhaltung:

    Wichtig! Fange sofort an, alle Belege gut zu sammeln und gleich weg zu sortieren. Sonst hast Du später ein Wirrwarr und die doppelte Arbeit. Der Steuerberater möchte eine Kontosortierung von hinten nach vorn mit allen Buchungsbelegen die über das Konto laufen. Also Januar des Jahres unten, Seite für Seite die Bankauszüge mit entsprechend den Einnahemen und Ausgabenbelegen. Eine Extrasortierung von Bareinnahmen- und Ausgaben jeweils nach Datum, am besten auch von untern nach oben. Pro Jahr ein Ordner (oder ggf. mehr)

    Man kann für eine Gewerbeeröffnung auch Zuschüsse und Förderungen beantragen. Falls man eine Finanzierung möchte, dann muss man sich gut vorbereiten.

    Viele weiter Infos erfährst Du unter:

    www.existenzgruender.de

    Das ist die sehr informative Webseite vom Ministerium für Wirtschaft.

    Weitere Informationen erhälst du auch bei den örtlichen Handelskammern. Da wird man automatisch Mitglied über die Meldung beim Finanzamt. Schneller ist natürliche eine persönliche Anmeldung. (Kleinstgewerbe beitragsfrei)

    Wenn noch Fragen sind, dann schreib mir gern.

    Viel Erfolg, Schönen Gruß pepe33

    Kommentar von fj1405 fj1405

    Boah wahnsinn, mit einer so ausführlichen Antwort hätte ich nicht gerechnet...:) Vielen Dank !!!

    Mir ist die ganze sehr sehr wichtig und bin froh das du mir das so toll erläutert hast..:)

    Aber es ist echt krass viel was man beachten muss bei "NUR" einem Nebengewerbe...

    Habe ich das richtig verstanden: Ich kann JETZT schon anfangen und in 2 monaten rückwirkend das gewerbe anmelden??? Aber wie soll das funktionieren? Weil bei manchen Großhändlern z.B. kann man nur Waren kaufen mit Vorlage des Gewerbescheines. Und wie mache ich das wenn ich was verkaufe und Rechnungen schreiben muss, ich hab doch dann noch keine Steuernummer usw...

    Weist du was ich meine?

    Klar würde ich das ganze gern gleich über mich laufen lassen aber ich habe JETZT (bevor mein Baby kommt) noch richtig viel Zeit um mich um gewisse Dinge zu kümmern deshalb möchte ich nicht gern bis August warten um das Gewerbe anzumelden.

    Und warum soll ich bei der Krankenkasse fragen wegen dem Nebengewerbe? Ich bekomme doch kein cent von denen....Ich beziehe ja momentan mein vollen Lohn und normalerweise muss man doch seinen Arbeitgeber immer um "Erlaubnis" fragen wenn man sowas anmelden möchte?!

    So jetzt bin ich wieder so viele Fragen losgeworden..:) Ich hoffe du kannst mir nochmal Antworten, wär echt supi lieb...

    LG

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    Nebengewerbe was muss ich beachten?
    Antwort von tomasino tomasino

    Du solltest zweckmäßigerweise schon ein Geschäftskonto haben, das kannst Du jederzeit einrichten, wenn es soweit ist. Ein Gewerbe auf Deinen Mann kannst Du nicht so einfach "ummelden" auf Dich! Da ist das Finanzamt auch noch dabei usw. Du mußt Dich auch mit der Mehrwertsteuer-Problematik auseinandersetzen, da kannst DU in entsprechenden Foren Dich schlau machen. Wenn Du keinerlei Erfahrung und Wissen über Steuern / Finanzamt usw. hast, dann wirst Du wahrscheinlich gleich mal richtig draufzahlen, denn mit einem kleinen Nebengewerbe kann man sich den Steuerberater sparen und mittels Einnahme/Ausgaben die Steuern selbst gut erledigen. Du mußt Dein Gewerbe anmelden(ist auch mit Kosten verbunden) und hast dann mal gleich das Finanzamt auf dem Hals. Einen Steuerberater brauchst Du nur, wenn Du selbst keine Ahnung hast und der lässt sich Deine Unwissenheit gut bezahlen! Da würde ich in entsprechenden Foren und über Google erstmal versuchen, mein WIssen zu erweitern, ist auch nicht soo schwer! Ich weiß nicht, welche Waren Du verkaufen willst, aber da hast Du u.U. noch das Garantie/Gewährleistungsproblem am Hals und Umtausch /Rücksendung usw. wenn Du das online machst. Probleme ohne Ende. Geh mal ins Ebay-Forum, da wird Dir schlecht! Sollstest Du trotzdem das Gewerbe angemeldet haben, dann kannst Du im Prinzip gleich loslegen, Steuernummer kann man vorab auch vom FA telefonisch erfragen. Aber wie gesagt, ohne Basiswissen(wie Du selbst darstellt) halte ich Dein Vorhaben für sehr gewagt und fast zum Scheitern verurteilt.

    Kommentar von fj1405 fj1405

    Danke für deine Antwort...

    Ich weis das man schon etwas Ahnung haben sollte das ist mir klar aber es gibt so viele Leute die ein Nebengewerbe haben und nicht gleich "studiert" haben. weist du was ich meine?

    Mein Freundin z. B. hab auch absolut keinen PLan und hat ein Nebengewerbe angemeldet. Sie meinte es sein so einfach, zum Gewerbeamt gehen, 30,- (glaube ich) bezahlen, dann ist das Gewerbe angemeldet, etlich Formulare usw ausfüllen und Konto eröffnen. Sie macht so Homepartys und hat gemeint das sie da nix mit dem Finanzamt zu tun hat da ihr Gewinn unter einer bestimmten Grenze liegt etc...und sie macht das schon lange und hat nie Probleme gehabt.

    Deshalb dachte ich es wäre nicht so extrem kompliziert?!

    Sicher werde ich mich über einiges informieren müssen aber ich muss doch nicht gleich ein "Studium" besuchen oder?

    LG

    Kommentar von tomasino tomasinotomasino

    Nein, studieren muß man nicht gleich, aber einiges Basiswissen schützt vor Verlusten und auch vor Strafe. Was Deine Freundin macht, kann ich nicht beurteilen, aber das Finanzamt lässt sich nicht verarschen und wird möglicherweise irgendwann ihren Gewerbebetrieb untersagen, wenn gar nichts dabei rauskommtn und sie keine Angaben macht. Auch wenn sie wenig verdient oder Umsatz macht, Angaben muß sie gegenüber dem FA machen. Und auch Du mußt das tun, egal wieviel Du Umsatz machst oder verdienst. Da können auch mal richtig heftige Schätzungen und NAchforderungen kommen, dann ist das Gejammere groß! Sobald das Gewerbe angemeldet ist, weiß auch das FA Bescheid und dann würde ich dringenst empfehlen, alles richtig zu machen und entsprechende Einnahmen und Ausgaben regelmäßig anzugeben. Glaube mir, irgendwann gibt es sonst ein böses Erwachen!

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    nutzungsänderung bei nebengewerbe
    Antwort von ChrisLoew ChrisLoew

    Bei einer Nuzungsänderung, auch wenn kein Umbau erfolg, muss in der Regel ein Bauantrag von einem vorlageberechtigtem Bau-Ing., gestellt werden. Dazu müssen folgende Zeichnungen eingereicht werden: 1. Lageplan mit Stellplätzen für Kunden 2. Grundriss in dem der Raum mit Nutzung eingezeichnet ist , sowie eine separate Kunden- Toilette. 3.Ansicht auf der dann, eine etwaige Reklametafel über 1m² Größe zu sehen sein sollte. (Manchmal reichen auch Fotos) 3. Schnitte. Wenn alte Pläne vorhanden sind, reichen diese aus, aber eine Aktuelle Ansicht sollte dabei sein, auch der Lageplan wird meistens in aktueller Form verlangt. Am besten die Landesbauordnung zu rate ziehn und zum Kreisbauamt gehen und dort unverbindlich anfragen.

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    Steuerbefreiung und Steuersatz beim Nebengewerbe (PC-Tätigkeiten)
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Es gibt den Katalog der steuerfreien Umsätze im § 4 UStG. Da sind z. B. aufgeführt Ärzte, die Vermietung von Wohnraum usw. Ein normaler Gewerbebetrieb fällt nicht darunter. Ermäßigt besteuerte Umsätze führst Du ebenfalls nicht aus, denn Du handelst nicht mit Lebensmitteln oder Blumen, um 2 Beispiele zu nennen. Du unterliegst dem normalen Umsatzsteuersatz. Da ist aber sicher noch eine weitere Frage auf dem Formular, wo Du gefragt wirst, ob Du die Umsatzsteuer nach § 19 UStG ermitteln willst (Kleinunternehmerregelung). Wann Du das ankreuzt, darfst Du in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen.Da Du offenbar von keiner Sachkenntnis getrübt bist, solltest Du unbedingt die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Ich habe eben auf dem Formulag gesehen, dass die Frage wegen der Kleinunternehmerregelung bei 7.3 steht.

    Kommentar von raketenmann raketenmann

    Sorry, hab vergessen zu erwähnen, dass ich Kleinunternehmer bin. Ich erwarte so 100-200 Euro also wahrlich kein Megagewinn aber will das auch als Sprungbrett testen ob Selbstständigkeit etwas für mich ist..

    Kommentar von Helmuthk HelmuthkHelmuthk

    Dann kreuz halt an, dass Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählst. Das ist dann die einfachste Variante für Dich.

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    Steuerbefreiung und Steuersatz beim Nebengewerbe (PC-Tätigkeiten)
    Antwort von RegenundSonne RegenundSonne

    Sollen die Dir vom Finanzamt weiterhelfen, gab es keinen Bogen wo eine Ausfüllhilfe beilag? Sowas kann man nicht einfach so beantworten, dafür sind solche Sachen einfach zu kompliziert, sowas muss man sehen und gründlich durcharbeiten, was man ankreuzt!!

    Kommentar von raketenmann raketenmann

    Eine Ausfüllhilfe gab es, die bezog sich aber nicht auf die Punkte. Sehen kann man das Formular auch hier http://www.hfg-offenbach.de/data/f/Fragebogen_zur_steuerlichen_Erfassung_01.pdf

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