Die Vorauszahlungen sollen sich an der voraussichtlichen Hoehe der Kosten orientieren. Werden Vorauszahlungen verlangt, die viel zu hoch sind, dann kann man dagegen angehen, dann ist das unzulaessig. Allerdings solltest du das nur mit Rechtsanwalt oder ueber den Verbraucherschutz tun.
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Dass der neue Anbieter erst einmal die Vorauszahlungen vom Voranbieter uebernimmt, ist eine gaengige Praxis. Dass am Ende nach Abrechnung zu viel gezahlte Betraege mit der naechsten Vorauszahlung verrechnet werden, das ist auch normal. Aber wenn du wirklich viel zu viel gezahlt hast, dann stellt sich das bei der Abrechnung heraus und die folgenden Vorauszahlungen sollten dann automatisch niedriger sein. So ist der normale Ablauf.
Nachzahlung - neue und gute Antworten
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0Wie kann ich Gas Abschlag senken und meine zuviel gezahlten Gelder bekommen ?Antwort von
FranticekFranticek
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0Wie kann ich Gas Abschlag senken und meine zuviel gezahlten Gelder bekommen ?Antwort von
ErdbeerbowleErdbeerbowle
Es kommt darauf an, was du im Vertrag unterschrieben hast.
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0Wie kann ich Gas Abschlag senken und meine zuviel gezahlten Gelder bekommen ?Antwort von
rikairyokurikairyoku
Lies die Zählerstände ab, ermittle den Verbrauch... Wenn du die Abschläge selbst überweisen musst, kürze die Höhe der Zahlung...
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Blumentante Danke für eure Antworten ! Können die mich nicht in Verzug setzen wenn ich weniger zahle und mir dann noch Mahngebühren aufdrücken ? Finds ja schon doof den Zinslos mein Geld zu überlassen aber noch Mahngebüren zahlen zu müßen würd den Bogen echt überspannen ;0)
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0StromrechnungenAntwort von
kaesefusskaesefuss
Hast du selber beim Energieversorger gekündigt? Der falsche Weg wenn man den Energieversorger wechseln möchte. Den zukünftigen bevollmächtigen, beim bisherigen Versorger zu kündigen, erspart viel Probleme.
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Luckywin63 Nein, die Kündigung hat die Energen erledigt
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0StromrechnungenAntwort von
MB2819MB2819
Was steht denn auf der Nachzahlung drauf? Vielleicht solltest du bei deinem Grundversorger anrufen. Offenbar ist einem von beiden ein Fehler unterlaufen. Hattest du denn von deinem Vorversorger eine Kündigungsbestätigung erhalten?
Kommentar von
Luckywin63 Muß ich nachschauen
Kommentar von
MB2819MB2819 Normalerweise hättest du vom Vorversorger eine Kündigungsbestätigung mit Datum der Kündigung und der Aufforderung den Zählerstand abschließend anzugeben erhalten müssen. Und dann hättest du eine Endabrechnung erhalten. Vielleicht ist bei denen ja etwas schiefgelaufen...
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1StromrechnungenAntwort von
mops09mops09
da würde ich mich umgehend mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
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0StromrechnungenAntwort von
MisterKnowitallMisterKnowitall
Nein. Du musst jetzt nur herausfinden, wer dir zu Unrecht eine Rechnung präsentiert.
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Luckywin63 Das kann in dem Fall nur die SWU sein, da ich seit Okt. mtl. 7oo.- Abschlag an die Energen Sued bezahlt habe.
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MisterKnowitallMisterKnowitall Ja, aber hast du da mit Recht bezahlt? Lass dir von Energen die Ummeldeunterlagen zeigen. Da müsste ja die Abmeldung/Ummeldung für deinen lokalen Versorger dabei sein, mit Datum und allem. Das kannst du dann nutzen, um die Forderungen des Lokalversorgers zurückzuweisen.
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0Teldafax Nachzahlung . Was soll ich tun ?? Bitte um Hilfe !!!Antwort von
Scheffe Hallo, hat vielleicht jemand von den teldafax-Geschädigten hier die AGB`s von Anfang 2008 oder weiß wo ich dieser herbekommen könnte? Ra Bähr und Creditreform lassen grüßen ! Vielen Dank im Voraus
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Wissensdoktor Hallo, ich verstehe gar nicht um was sich hier alle Sorgen machen, RA Bähr hat eine Forderung an den Teldafax-Kunden, Sie als Kunde wollen nicht zahlen oder fühlen sich zu unrecht, also wird nicht gezahlt, irgendwann wendet sich RA Bähr an ein Inkassounternehmen und nun....nichts !!!!! Antworten sie nicht geben sie keine Auskünfte und fertig...was soll das Inkasso tun???? Nichts!!!! Ein Inkasso versucht nur mit Drohungen und lauter Gebühren Angst zu machen...sie wollen einschüchtern, wenn Sie hart bleiben gibt das Inkasso nach 3 oder 4 Schreiben die Angelegenheit an RA Bähr zurück, er kann nun wiederum entscheiden wie viel Erfolg eine Klage hätte, und bei dem Hick Hack was bei Teldafax los ist inkl. Insolvenzverschleppung wird nicht von der gerichtlichen Seite zu erwarten sein, außerdem drängt für RA Bähr die Zeit, er muss so schnell wie möglich Masse zusammenbringen um die Gläubiger der Insolvenz zu befriedigen, jeder da da einknickt ist willkommen ;-) wurde übrigens bei "Escher" im MDR behandelt und dort wurde genau das oben beschriebene geraten "Füße still halten und fertig!" sollen die doch 5000 oder 10.000 Exkunden verklagen----das wird nie passieren also Ruhe und die Inkassobriefe in den Müll!!!! Erst wenn wirklich etwas von einem Gericht kommt kann man überlegen ob nicht doch ein Vergleich mit Bähr oder Inkasso sinnvoll ist...und da bei denen wie gesagt die Zeit drängt werden die offene Ohren haben bevor sie vom Gericht wo möglich noch unrecht bekommen...
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1Wassernachzahlung- mit wieviel muss ich rechnen?Antwort von
angy2001angy2001
Anitari hat schon sehr ausführlich beschrieben, wie das mit der Abrechnung so aussieht. Ich möchte nur noch eines ergänzen:
In Deutschland ist durchschnittlich von 2,14 € pro qm und pro Monat als Betriebskosten auszugehen. Nimm mal diesen Wert als Anhaltspunkt und rechne dir aus, wie hoch denn die Differenz zu deiner Vorauszahlung sein würde. Das hilft dir, besser einzuschäzen, ob denn deine Vorauszahlung wirklich so niedrig war.
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1Wassernachzahlung- mit wieviel muss ich rechnen?
Wann Du mit der Abrechnung rechnen kannst kommt auf den Abrechnungszeitraum des gesamten Hauses, nicht Deinen Miet-/Nutzungszeitraum, an. Der Abrechnungszeitraum muß zwar 12 Monate betragen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr. Und nach Ende des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter 12 Monate Zeit die Abrechnung zu erstellen.
Mal angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, dann bekommst Du für Deinen Nutzungszeitraum noch 2 Abrechnungen. Eine für die Zeit vom 1.3.11 - 31.12.11, die muß Dir spätestens am 31.12.12 zugehen, und eine für die Zeit vom 1.1.12 - 29.2.12, die spätestens am 31.12.13.
Welche Nebenkosten genau in Deinen Vorauszahlungen enthalten sind müßte eigentlich im Mietvertrag stehen bzw. zu mindest der Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Neben Kalt-, Warmwasser und Heizkosten sind aber mit Sicherheit noch die Grundsteuer, Müllentsorgung und Versicherungen enthalten. Das hätte man Dir aber der Ansprechpartner sagen können, wenn er denn wollte.
Ausrechnen kannst Du Deine tatsächlichen Kosten, bis auf den Wasserverbrauch, kaum. Denn Verbrauchsunabhängige Kosten, wie z. B. Grundsteuer, Müllentsorgung und Versicherungen, werden meißt nach der Wohnfläche abgerechnet. Außerdem müßtest Du, um das ausrechnen zu können, den Steuerbescheid und die Versicherungspolicen einsehen.
Den Preis für Frisch- und Abwasser kannst Du beim örtlichen Versorger erfragen. Dein tatsächlicher Wasserverbrauch setzt sich aus Kalt- und Warmwasser zusammen.
Deine Heizkosten kannst Du, auch wenn Du die Zählerstände hast, schon gar nicht selbst berechnen. Dabei ist noch zu berücksichtigen das Heizkosten nur zu 50 oder 70 % nach Verbrauch und der Rest (die Grundkosten) nach Wohnfläche abgerechnet wird.
Ob und mit wieviel Nachzahlung Du rechnen mußt kann man nicht sagen. Das hängt, neben Deinem Verbrauchsverhalten, auch von der Wohnungsgröße, Deinen monatlichen Vorauszahlungen und den Umlageschlüssel für verbrauchsunabhängige NK ab. So könnte z. B. Müll nach Wohnfläche oder Anzahl der Personen abgerechnet werden.
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1Einkommenssteuer SteuernachzahlungAntwort von
HelmuthkHelmuthk
Wenn Du eine Eigentumswohnung hast, muss aus der Abrechnung 2011 auch hervorgehen, wie viele anteilige Zinsen aus der Instandhaltungsrücklage auf Dich entfallen und wie hoch die darauf entfallende Zinsabschlagsteuer uns Solidaritätszuschlag sind. Außerdem muss aus der Jahresabrechnung auch der Betrag hervorgehen, für den Du die Steuerermäßigung für Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker, Hausmeister usw.) geltend machen kannst. Hast Du das berücksichtigt?
Kommentar von
PitHegauPitHegau Ich habe eine Eigentumswohnung. Haushaltsnahe Dienstleistungen hatte ich bereits angegeben.
Wie bzw. in welchem Bereich der Einkommenssteuererklärung trage ich die Instandhaltungsrückstellung und die Zinsabschlagsteuer ein?Kommentar von
HelmuthkHelmuthk Die Rückstellung wird nicht eingetragen. Aus der Abrechnung müssen aber die anteiligen Zinserträge und die anteilige Zinsabschlagsteuer und der anteilige Solidaritätszuschlag hervorgehen. Die Beträge gehören in die Anlage KAP. Wenn Du aber trotz Angabe der Haushaltsnahen Aufwendungen noch eine Nachzahlung ermittelt hast, gibt es eigentlich nur 2 Gründe: Entweder hat Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht richtig ermittelt, oder Du hast bei der Eingabe als den Zahlen der elektronischen Steuerbescheinigung einen Fehler gemacht.
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1Einkommenssteuer SteuernachzahlungAntwort von
verba99 Mit der Frage speziellen Frage wird dir hier keiner richtig weiterhelfen können. Es kann natürlich sein, dass in die Software nicht alles eingetragen wurde, oder die Daten nicht korrekt eingetragen wurden. Aber das kann man nur durch komplette Überprüfung aller Eingaben und auch der nicht eingetragenen Dinge nachvollziehen. Das kannst du natürlich selbst versuchen, wenn du aber nicht so fit im Steuerrecht bist, solltest du schon jemanden Fragen, der sich damit auskennt.
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0Einkommenssteuer SteuernachzahlungAntwort von
clarke001 Meiner Erfahrung nach passt das endergebnis eh nie mit dem tatsächlich errechneten zusammen. Einfach abschicken und warten . Wenn du nicht gerade selbständig bist gibts da wohl kaum was zum nachzahlen und wenn doch dann wiederspruch einlegen. Das alleine reicht schon das das amt von seinen Forderungen zurücktritt, einfach nur weil die personell total überfordert sind. Abgeben musst du sie sowieso.
Kommentar von
verba99 So ein Quatsch. Wenn man "nur" beschäftigt ist, MUSS man keine Steuererklärung abgeben. Und das Finanzamt wird auch nicht einfach eine Forderung zurücknehmen, nur weil man Widerspruch einlegt. Die prüfen das erneut, wenn die Forderung berechtigt ist, wird diese auch nicht zurückgenommen. Abgesehen davon haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung. Die Nachzahlung muss dennoch fristgerecht bezahlt werden, außer das Finanzamt akzeptiert eine gleichzeitig beantragte Aussetzung.
Kommentar von
clarke001 Wenn man einmal damit angefangen hat muss man die auch weiter abgeben... Und letztes jahr sollte meine freundin nachzahlen , wiederspruch eingelegt und das ding war erledigt
Kommentar von
MenschMitPlanMenschMitPlan Wenn man einmal damit angefangen hat muss man die auch weiter abgeben...
Völliger Blödsinn!
Kommentar von
blackleatherblackleather Völliger Blödsinn!
Das schon. Aber immerhin amüsant. :-)
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2Bafög-Nachzahlung (Aktualisierung)
mal ne ganz doofe frage: welchen zeitraum hast du denn auf formblatt 7 angegeben? für den aktuellen Bewilligungszeitraum (1.okt 2011 bis 30. sept 2012 oder von 1.okt 2012 bis 30.sept. 2013)? da du unten schreibst für WS 12/13??
wenn du für WS 12/13 (also ab 1. okt. 2012) abgegebn hast, wirst du nämlich so gar nichts rückwirkend bekommen.. dann wird diese aktualisierung NUR für den kommenden Bewilligungszeitraum übernommen, aber dann nicht automatisch auch ab dem 1. okt 2011
du musst Formblatt 7 für den aktuellen Bewilligungszeitraum auch einreichen. dann wird das Ganze bearbeitet und dauert meist genauso lange wie eine normale Bearbeitung. (2-4 Monate je nach freier Zeit des Amts).
das wird ja erstmal unter Vorbehalt gezahlt. stellt sich am ende des Jahres heraus, dass deine mutter doch mehr als geschätzt verdient hat, musst du alles was dir dann doch nicht zusteht wieder zurückbezahlen. ist also nicht wie in stein gemeißelt. es kommt dann auf das tatsächliche einkommen deiner Mutter an, nicht was jetzt geschätzt wird. es wird also nur unter Vorbehalt gezahlt (immer bedenken!)
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2Bafög-Nachzahlung (Aktualisierung)Antwort von
winterschmachtwinterschmacht
Wann hast du den Aktualisierungsantrag gestellt und für welchen Zeitraum? Hast du also die Aktualisierung für den laufenden Bewilligungszeitraum beantragt oder hast du den Antrag in Verbindung mit deinem Folgeantrag eingereicht?
Kommentar von
alex271188alex271188 also ich habe das schreiben, dass meine mutter weniger verdient mit dem weiterförderungsantrag, also für das wintersemester 2012/13, eingereicht
Kommentar von
winterschmachtwinterschmacht In diesem Fall gilt der Aktualisierungsantrag nur für den Folgeantrag. Wenn dein Förderbetrag für den aktuellen Zeitraum angepasst werden soll, müsstest du für den aktuellen Bewilligungszeitraum noch mal so einen Antrag einreichen (es sei denn, dein Sachbearbeiter hätte dir nachweislich bestätigt, dass er den Antrag auch so auf den aktuellen Zeitraum anwenden wird, was ich nicht glaube). comedyla hat noch was dazu geschrieben, wie es mit der "Endgltigkeit" der Entscheidung über den Aktualisierungsantrag aussieht, das du unbedingt beachten solltest.
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1Steht meiner Freundin eine Nachzahlung zu ?Antwort von
IndiviaIndivia
Kindergeld würde wenn eh auf das ALG2 angerechnet. Wann hat deine Freundin den Antrag auf ALG2 eingereicht? Wenn du mir die Frage beantwortest ,kann man dir weiter helfen. Und wohnt sie zu Hause oder alleine?
Kommentar von
seasider Sie ist seit April 2010 bei der Arge gemeldet. Das es angerechnet wird, ist mir bekannt. Aber es geht meiner Freundin auch um die Nachzahlung. Warum was liegen lassen, wenn man ein anrecht drau hat.
Kommentar von
seasider eingereicht im April 2010. Wir wohnen zusammen.
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IndiviaIndivia Nicht wann sie sich arbeitslos oder arbeitssuchen gemeldet hat, sondern wann sie ALG2 beantragt hat, das sind 2 ganz versciedene Dinge und wohnt sie alleine oder zu Hause oder mit jemandem zusammen.
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IndiviaIndivia Ihr wohnt zusammen, welches Einkommen hast du?
Kommentar von
seasider z.Zt. bekomme ich auch Alg2. Habe seit 1 Woche einen 600 € Job,was jetzt vom Amt angerechnet wird.
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seasider Wie gesagt, sie war im April 2010 das erstemal überhaupt beim Amt. Sie hat bis Januar 2010 bei ihren Eltern gewohnt. Seit Februar 2010 wohnt sie mit mir zusammen.
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IndiviaIndivia Nicht wann sie beim Amt war, sondern wann hat sie den Antrag auf ALG2 beim JC abgegeben? ( Das muss man vorher wissen.)
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seasider April hat sie den Antrag abgegeben.
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IndiviaIndivia Okay und da ist euer Kaken an der Sache ,denn das heißt das sie rückwirkend zum 1 ( )da Alg2 im vorraus bezahlt wird am Anfang des Monats) erst einen Antrag egstellt habt und sie ab April 2012 erst ALG2 erhäkt. Denn Der Hartz IV Antrag muss persönlich beim Jobcenter des Wohnorts gestellt werden. Und das ist wichtig: ohne Antrag gibt es kein Arbeitslosengeld II. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen, was bedeutet, dass es das Geld erst ab dem Tag der Antragstellung gibt. (Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/hartz-iv-antrag.html)
Das Kindegeld kann man bis zu 4 jahren rückwirkend beantragen, es kann aber sein das dies direkt mit dem ALG 2 aufgerechnet werden würde. Wenn sie jetzt Kindergeld bekommen würde , würde die Rechnung lauten Regelsatz-Kindergeld= ALG2, welches sie erhält ( Bsp.Regelsatz von 386€ (ich weiß er liegt niedriger) -Kindergeld von 186€ = 200€ die sie dann noch zum Kindergedl vom jobcenter erhält) Aber demnsch scheint das mti den 7000€ großer Quatsch zu sein.
Kommentar von
seasider Halt moment. Sie hat Anfang April 2010 den Antrag abgegeben. Sie wurde dann nach einem Gespräch mit einem Arbeitsvermittler als usbildungssuchend eingetragen. Jetz hat ihre Mutter ab dem 18. Lebensjahr meiner Freundin kein Kindergeld mehr bekommen. Nachdem uns unsere Nachbarin dann von Nachzahlung erzählte, die meiner Freundin eigentlich zusteht und das sie noch bis zum 25. Geburtstag Kindergeld kriegt, solange sie vom AMt lebt. Wie oben schon gesagt, unsere Nachbarin ist nur ein paar tage jünger als meine Freundin und hat auch eine Kindergeld Nachzahlung in höhe von 7000 € bekommen. Sie lebt seit Schulabgang von Hartz4. Darauf hin hat meine Freundin Antrag auf Kindergeld und Nachzahlung beantragt. Aber das wurde dann abgelenht.Mit der Begründung, dass meine Freundin ja arbeitssuchend und nicht Ausbildungssuchend gemeldet ist. Aber auch wenn das Kindergeld abgelehnt wird, hat sie doch trotzdem noch ein Anrecht auf die Nachzahlung oder??
Kommentar von
IndiviaIndivia Es kann tatsäschlich sein das die keinen Anspruch auf Nachzahlung hat, hat sie sich den Auszug bei den Eltern den von der Arge genehmigen löassen. Wenn sie unter 25 ist, muss sie normalerweise bis 25 bei den Eltern bleibe, wenn sie kein Einkommen hat. Zusätzliche Besonderheiten bei Umzug aus dem Haushalt der Eltern
Auch hier hat der Gesetzgeber strengere Maßstäbe für die unter 25-jährigen gesetzt:
Wenn Sie unverheiratet sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei den Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, dann können Sie Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft nur erhalten, wenn Sie eine Zusicherung Ihres bisherigen Trägers, oder bei Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Trägers auch von diesem, die Zusicherung für diese Kosten einholen. Sie erhalten die Zusicherung, wenn schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen und dies nachgewiesen wird oder der Umzug in die neue Unterkunft zur Eingliederung inden Arbeitsmarkt erforderlich ist oder nachweislich ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Ziehen Sie ohne die erforderliche Zusicherung um, dann erhalten Sie nur 80 % der Regelleistung für Alleinstehende. Leistungen für Miete und Heizkosten werden dann nicht erbracht. Auch Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung werden dann nicht übernommen. Das Formular für die Zustimmung finden Sie in unserem Formularcenter. (Quelle:http://www.jobcenter-landkreisbb.de/foerdern-fordern/262.htm) aber wenn ihr so Probleme habt, geht doch zum Anwalt .Beratungsschein beantragen,dann wird es euch ca 10€ kosten und ne Menge Streß ersparen.)
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0Benötige Hilfe bei Richtigkeit einer Heizkosten NachzahlungAntwort von
dirodadiroda
Da ist was faul wenn er von 3000 Euro nur 1200 Euro auf die Mieter umlegen will. Er darf die gesamten Heizkosten auf die Mieter umlegen. In einem 11 Pateien Haus mit Zentralheizung könnt ihr auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung , durch Messgeräte an den Heizkörpern, bestehen. Wenn ich richtig informiert bin ist das sogar Pflicht.
Kommentar von
Desacrel meinst du die kleinen ablesedinger ? weil da habe ich nur 2 Stück von an den Heizungen und abgesehen davon sind die gleube ich schon vor 7 Jahren leer gewesen ^^.
Was mich viel mehr stört, das er von uns das geld in den nächsten Tagen haben will. ist das überhaut erlaubt ?
Lg
Kommentar von
ProfDrHouseProfDrHouse habt ihr ne Nebenkostenabrechnung bekommen oder will er einfach so mal geld von euch?
Kommentar von
Desacrel Also direkt eine nebekostenabrechnng gibt es nicht und gab es hier auch noch nie, es wurde von vornherein immer nur diese 120Euro gerechnet. bis jetzt Also wir haben nun eine kopie der an ihm gerichteten Rechnung mit dabei gehabt, und dann zusätzlich ein schriftstück vom vermieter mit der rechnung. Also keine auflistung etc.
Dann kommt ja auch noch inzu, das er seid 3 Jahren die Heizungen und die Dämmung machen will, und da passiert auch nischts. denn zwischen der Heizung und Aussen sind nur 1 Stein und der Putz.
Ja das verstehe ich auch wenn es um kleinere Beträge geht.Bei mir gehts aber um eine Summe von ca 1500 € bis jetzt.Für mich ist das mega viel Geld.Ich kann die Abschläge auch nicht mehr bezahlen.Hab ja immer im Hinterkopf gehabt das ich das ja wiederbekomme aber wenn ich das nichtmal ausgezahlt bekomme find ich das unmöglich. Bis zur Ablesung sind das ja über 2000 Euro...