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Ok danke euch Leuten. Im klartext heist das ich muss nochmal jemanden finden der genauso helle ist , wie ich es war. Ich bin verlohren. häul dank euch allen

Leider lässt sich das Märchen, dass die Gestellung von drei Nachmietern ausreichend ist um einen Mietvertrag ohne Ersatzmieterklausel vorzeitig zu beenden immer noch nicht ausrotten. Ist eine Ersatzmieterklausel vereinbart, dann reicht es nicht aus, dass der Mieter Nachmieter anbietet; die angebotenen Nachmieter müssen zum einen zumutbar sein und zum anderen kann die vorzeitige Beendigung mit Beibringung eines Nachmieters nur bei besonders wichtigen Gründen erfolgen; zudem muss sichergestellt sein, dass die Gründe des Mieters, den Vertrag aufzulösen größer sind als das Verlangen des Vermieters, diesen einen Mieter behalten zu dürfen; man kann also die Ersatzmieterklausel nicht anwenden, wenn man z.b. nur in einen anderen Ortsteil oder so ziehen will; bringt der Mieter jedoch einen Nachmieter herbei der dem Vermieter zumutbar ist, dann kann der Vermieter diesen nicht ablehnen.
Malkia am 6. November 2008 18:52 Richtig, das habe ich in meinem Beitrag (Kommentar) auch gemeint.

Die weitverbreitete Ansicht, der Mieter müsse dem Vermieter 3 Nachmieter stellen, dann könne er die Wohnung aufgeben, ist falsch.
Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entläßt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt (OLG Oldenburg RE WM 81, 125). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Das Recht Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
frag mal bei einem mieterverband also hilfe für mieter ... weiß nicht wie das bei euch heißt ... nac die können dir weiter helfen. bei einhalten der 3 monatigen KF musst keinen nachmieter bringen. im normal fall sind drei vorschläge zu nachmietern korrekt, vielleicht sieht das aber dein vermieter anders also er kann zu jedem vorschlag zum nachmieter ohne grund nein sagen.
Das mit den 3 Nachmietern ist ein hartnäckiges Märchen, sonst nichts.
Guppy194 am 6. November 2008 18:36 zustimm
Das habe ich schriftlich von meinem Vermieter das ich nachmieter bringen darf. Geht es dann?
Wenn du im Mietvertrag die Stellung eines Nachmieters vereinbart hast, dann musst du ihm nur die richtige Person benennen, dier akzeptiert. Und du bist raus. Aber nur alleine mit Mailadressen vergeben wird das wohl nichts.
Dass du Nachmieter benennen darfst, bedeutet noch lange nicht, dass dein Vermieter diese Nachmieter auch akzeptieren und dich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen muss. Welches Studium willst du denn beginnen? Hoffentlich nicht Jura :-)
Clown gefrühstückt! Wa?! Darstellender Bühnenkünstler.
Malkia am 6. November 2008 18:44 Wenn ihr das vereinbart habt, dann sieht die Sache folgendermaßen aus: Unberechtigte Ablehnung des Nachmieters Lehnt der Vermieter ab, einen geeigneten Nachmieter zu übernehmen, ist der Mieter so zu stellen, als ob das Mietverhältnis durch das Eintreten des Nachmieters beendet worden wäre (LG Berlin ZMR 99, 401).
"geeignet" heißt: Der Nachmieter muss bereit sein, den bestehenden Vertrag ohne Einschränkungen zu akzeptieren.
Der Nachmieter muss wirtschaftlich in der Lage sein, das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
danke sehr. Das baut mich wieder auf. Ich mache mir eine Kopie davon. feste umarmt

Du bist grundsätzlich an die Kündigungsfrist gebunden; kannst Dich jedoch mit dem Vermieter auf das Stellen von 3 Nachmietern einigen. Er ist dazu jedoch nicht verpflichtet und kann verlangen, dass Du bist zur Beendigung der regulären Mietzeit auch Miete zahlst.
Wenn die angebotenen Nachmieter akzeptabel sind, d.h z.B. die Miete zahlen können, muss sich der Vermieter bei drei angebotenen Nachmietern für einen entscheiden. Bestehen berechtigte Bedenken gegen die Nachmieter kann der Vermieter diese auch ablehnen.
heinmueck am 6. November 2008 18:16 Leider nicht richtig. Der Vermieter kann sich seine Vertragspartner frei auswählen, d. h. auch ohne Begründung "Nein" sagen so oft er will.
Mein Sohn wollte vor einiger Zeit vorzeitig aus seinem 5-Jahres-Vertrag. Wir haben den Mieterschutzbund eingeschaltet nachdem es Schwierigkeiten gab und alles wurde so geregelt, wie ich es oben beschrieben habe.
heinmueck am 6. November 2008 18:21 Wenn es so gelaufen ist, dann weil der Vermieter sich nachträglich und freiwillig darauf eingelassen hat (was ihm natürlich auch freisteht). Ein Recht, mit drei Nachmietern unterm Arm einen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen gibt es nicht. Das ist eine moderne Legende.
Malkia am 6. November 2008 18:24 Dann haben sie bestimmt einen "Aufhebungsvertrag" gemacht. Der Vermieter muss dem aber nicht zustimmen.
Das muss er NICHT!
Wenn du schon gekündigt hast und in 3 Monaten ausziehen möchtest, dann musst du dich doch nicht um einen Nachmieter kümmern. Du hältst ja die Kündigungsfrist ein. Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Nein, daß bist du leider nicht. Dein Vermieter ist nicht in der Pflicht und muß keinen Nachmieter nehmen. Sprich doch mal persönlich mit ihm und frag , ob er dich aus dem Mietverhältnis vorzeitig entlässt, wenn du ihm geeignete Nachmieter bringst.
Ich würd höchstens die Hälfte für einen gebrauchten Gegenstand bezahlen - egal wie alt er ist. Sei froh wenn du 2/3 dafür bekommst - das ist mehr als fair!
... und weil Einer alleine garnicht so blöd sein kann. Wird ein Nachmieter kommen.