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wenn ich als vermieter richtig informiert bin, muß dein vermieter einen nachmieter, den du ihm vorstellst, dann akzeptieren, wenn er solvent ist und deine wohnung zum gewünschten zeitunkt übernehmen will. wenn nichts gegen ihn spricht, wie unbezahlte vormieten, kein einkommen etc. sollte er in kulanz den neuen mieter akzeptieren und dich aus der haftung weiter für die leere wohnung aufkommen zu müßen, entlassen. könnte im weitesten sinne eine kulanzfrage sein. die meisten vermieter akzeptieren diese regelung. sprich mit deinem vermieter darüber! viel glück!
Erst mal vielen lieben Dank für die Antworten. Zitat Mietvertrag: § 13 'Der Mieter verzichtet für die Dauer von 3 Jahren, bis zum 14.04.2011 auf sein Kündigungsrecht. Andere, als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.' Mehr gibt es in diesem Vertrag bzgl.einer evtl. Kündigung nicht zu lesen......
Hallo Antje71,
bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Nein, rechtens ist das nicht, soweit nicht einzelvertraglich diese Kosten auf den Mieter übertragen werden können.
Aber selbst bei einer vertraglichen Regelung wäre diese Regelung zweifelhaft, da sie den Mieter einseitig benachteiligt. Den Nutzen aus der Leistung ziehen nach meinem Eindruck zunächst Nachmieter und Vermieter.

Ist evtl. per Mietvertrag ein entspr. Passus bezügl. vorzeitigem Auszug vereinbart worden?
Ansonsten ist's ja ein Rechenexempel, was es Euch kostet, die Wohnung bis zum offiziellen Mietende zu behalten und monatlich weiter zu zahlen oder sich nun gegen ein einmaliges Entgelt 'freizukaufen'.
Wie schon oben gesagt, man müßte den Mietvertrag kennen...
Er kann es von der Vermietung abhängig machen !
Was willst Du tun wenn Er die Wohnung nicht zu anderen Bedingungen vermietet ?
Wenn er nicht zu anderen Bedingungen vermietet gebe ich kein Autogramm und somit wird kein Mietvertrag zu Stande kommen.

ich würde mich mal bei der verbraucherzentrale erkundigen...die kennen sich aus.oder der mieterbund...allerdings wundert es mich das noch niemand sich zu worte gemeldet hat...warte nochmal bis morgen,da solche fragen eigentlich immer beantwortet werden..
ansonsten stell sie einfach nochmal rein...oder in s forum,...gruss andreas
Nachtrag: Ich hab zudem auch das Gefühl, dass der Vermieter das Geld nicht separat angelegt hat und das Geld erst 'auftreiben' müsste.
ds ist rechtens und auch sogar sehr praktisch für alle parteien, denn du profitierst letzten endes auch davon und hast schon eine verzinsung der mietkaution bevor du deinen vermieter die kaution übergibst (vormieter zinsen)
worauf geachtet werden muss: namensänderung des mietkautions- konto, schriftlich geben lassen und auch zeigen lassen
und auf eine barzahlung ohne raten kann der vermieter bestehen, es gibt immerhin auch noch andere interessenten