Nachmieter - neue und gute Antworten

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    Umzug und Nachmieter
    Antwort von imager761 imager761

    Du kannst ausziehen wann du willst, nur die Miete schuldest du bis mindestens 31.08, falls deine schriftliche Kündigung dem Vermieter demnächst denn mal zugeht :-O

    Du könntest dich allenfalls auf einen Aufhebungsvertrag zum 15.07. verständigen, wenn der Vermieter dem denn zustimmt.

    Einen vorgeschlagenen Nachmieter muß er nicht akzeptieren, auch nicht einen von dreien, was immer wieder gerne behauptet wird. Bevor du hier Zeit und Geld für zweckfreie Inserate und sinnlose Besichtigungstermine verschwendest, solltest du den VM mal fragen, ob und wie er dir überhaupt entgegenkommen will.

    G imager761.

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    Umzug und Nachmieter
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Ohne Genehmigung des Vermieters Nachmieter vorschlagen zu dürfen kannst Du Dir Kosten und Mühe sparen.

    Hast Du denn schon gekündigt?

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    Umzug und Nachmieter
    Antwort von Julschen89 Julschen89

    Das kannst du zwar machen, allerdings muss dein Vermieter den Nachmieter akzeptieren. Du solltest dich vorher also unbedingt mit dem Vermieter absprechen.

    Kommentar von maike3 maike3

    Danke:D

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Das kannst du zwar machen, allerdings muss dein Vermieter den Nachmieter akzeptieren.

    Ich geh mal davon aus Du hast das Wörtchen nicht vergessen.

    Kommentar von Julschen89 Julschen89Julschen89

    Nein, habe ich nicht. An dem Wort "allerdings" kann man erkennen, dass der Satz folgendermaßen gemeint ist: "Allerdings muss dein Vermieter den Nachmieter akzeptieren. Tut er das nicht, musst du weiter suchen."

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    Mietaufhebungsvertrag: Müssen wir einen Nachmieter finden?
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Mietvertrag: „Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2009. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 01.10.2012 für Mieter und Vermieter zulässig.“

    Die so formulierte Vereinbarung ist rechtens/wirksam.

    Gibt es eine Möglichkeit, auch ohne Nachmieter aus dem Vertrag heraus zu kommen

    Vor dem 30.92012 nicht.

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    Mietaufhebungsvertrag: Müssen wir einen Nachmieter finden?
    Antwort von Bireli Bireli

    Hallo caoin, also interessant wäre zu wissen wie hoch eigentlich die Miete bei Dir ist? Wenn Du zum 30.09.2012 bzw zum 01.10.12 kündigst kannst Du doch auch ohne weiteres eher die Wohnung räumen so z.B. zum 31.07.12 ....Du musst natürlich auch für die anderen 2 Monate (August und September) die Miete zahlen. Es sei denn der Vermieter hat einen neuen Mieter und will z.B. die Wohnung schon am 15.08.12 an den anderen vermieten, dann bist Du raus aus der Nummer. Eine Frage bleibt: Was ist für Dich billiger/günstiger??? 250 euro Einmalzahlung oder 2 Monatsmieten? Nur die Klausel mit dem Nachmieter finden wird garantiert zur Abzocke werden, denn der Vermieter muss nicht jeden vorgeschlagenen Nachmieter von Dir auch akzeptieren.!!! Ich denke Dein Vermieter will Dich jetzt doppelt abzocken, also wird er alles dransetzten damit Du keinen Nachmieter findest bzw. wenn Du einen findest erhöht er mal fix den Mietpreis und schon will der andere nicht mehr. Und Du musst dann vielleicht die 2 Monatsmieten UND die 250 € zahlen. Mache aber auf jeden Fall die Schlüsselübergabe erst dann, wenn Du auch keine Miete mehr zahlen musst. Solange gehört die Wohnung DIR. Sonst sitzt dort noch ein Mieter drin auf Deine Kosten, und auch wenn der Vermieter in Großem Stiel Renovieren will (z.B. neuen Fussboden oder ne Wand rausnehmen oder so) und die Wohnung somit für Dich nicht mehr nutzbar wäre brauchst Du auch keine Miete mehr zahlen. Lass Dir das aber dann schriftlich bestätigen, das keine Miete mehr fällig ist. Also wenn die 250 € ungefähr 2 Monatsmieten entsprechen, spare Dir den Stress mit ner Nachmietersuche auf Deine Kosten. Denke bloß dran rechtzeitig zu kündigen und ne Bestätigung zu verlangen, mach das nicht "auf den letzten Drücker"

    Lg Bireli

    Kommentar von caoin caoin

    Wir zahlen im Moment 433€ + 105€ NK + 120€ Strom und Gas. Das ergibt ca. 330€ pro Person und Monat. Da sind 250€ durch Zwei auf jeden Fall deutlich billiger. Ich will zum 31.07. aus der Wohnung raus weil wir sie dann beide nicht mehr nutzen und im Endeffekt für nichts zahlen. Mir ist schon klar, dass ich eher raus kann aber dann die Miete weiter zahlen muss, aber das will ich ja eben nicht.

    Kommentar von Bireli Bireli

    Tja das wird schwierig, denn selbst wenn Du einen Nachmieter findest, der alle Voraussetzungen erfüllt, hat der ja wahrscheinlich auch eine 3 monatige kündigungsfrist bei seiner derzeiten Wohnung einzuhalten. Und wird auch nicht vor September einziehen wollen/können.

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    Mietaufhebungsvertrag: Müssen wir einen Nachmieter finden?
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Gibt es eine Möglichkeit, auch ohne Nachmieter aus dem Vertrag heraus zu kommen oder muss ich weiter suchen und hoffen, dass die nächsten Besichtigungen mehr bringen

    Wenn der Vermieter dies zur Bedingung für einen Mietaufhebungsvertrag gemacht hat, sehe ich wenig Chancen um ohne Nachmieter aus dem Vertrag heraus zu kommen.

    Grundsätzlich muß der Vermieter keinen einzigen von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren und dem Vermieter steht weiter eine 2-3 mon. Frist zu um zu überlegen, welchen von Euch vorgeschlagenen Nachmieter er nun akzeptiert.

    Der Vermieter darf auch bei einer Neuvermietung den Mietpreis erhöhen. Er muß sich nicht an den "alten" Mietpreis halten, sowie auch nicht an den örtlichen Mietspiegel.

    Die Sache sieht für Euch leider schlecht aus -sorry.

    Kommentar von caoin caoin

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Der Vermieter darf auch bei einer Neuvermietung den Mietpreis erhöhen. Er muß sich nicht an den "alten" Mietpreis halten, sowie auch nicht an den örtlichen Mietspiegel.>

    Das ist mir klar. Ich hätte dazu schreiben sollen, dass ich sie gefragt hatte, welchen Preis ich den potentiellen Nachmietern nennen soll und sie mir da den falschen gegeben hat.

    Wie ist das denn mit dem** §575 BGB**. Ich habe etwas recherchiert und gelesen, dass Mietverträge auf Zeit ungültig sind (bzw wie unbefristete Verträge gehandhabt werden) wenn kein Befristungsgrund angegeben ist (so wie das bei uns der Fall ist)?

    Kommentar von Bireli Bireli

    (Mietvertrag: „Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2009. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 01.10.2012 für Mieter und Vermieter zulässig.“). Ihr habt doch keinen Befristeten Mietvertrag. Ein befristeter Mietvertrag muss ja nicht gekündigt werden, sondern ENDET automatisch zum vorher festgelegten Termin. Ihr habt lediglich einen Kündigungsausschluss innerhalb der ersten 3 Jahre vereinbart in eurem Vertrag. ---Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit ----- sagt doch alles

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    Ich habe etwas recherchiert und gelesen, dass Mietverträge auf Zeit ungültig sind (bzw wie unbefristete Verträge gehandhabt werden) wenn kein Befristungsgrund angegeben ist (so wie das bei uns der Fall ist)?

    Dies gilt nur für Zeitmietverträge, Ihr dagegen habt einen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht bis zum 31.9.2012, da muß man die Befristung nicht begründen.

    Du kannst aber noch prüfen, ob der Kündigungsverzicht sowohl für den Mieter, wie auch den Vermieter gilt. Falls die Klausel nur den Mieter beträfe, wäre die Kündigungsausschlußklausel unwirksam und ihr könnten innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

    Kommentar von caoin caoin

    Ja, das war die Frage, ob das bei uns gilt. Sieht aber scheinbar nicht so aus. Danke für die Antwort - auch wenn ich mir lieber eine andere gewünscht hätte. Werden trotzdem mal zum Mieterbund gehen, weil einige Klauseln im Vertrag möglicherweise ungültig sind. Vielleicht finden die ja noch eine Möglichkeit.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Werden trotzdem mal zum Mieterbund gehen, weil einige Klauseln im Vertrag möglicherweise ungültig sind.

    Was aber nichts an der Gültigkeit des Vertrages an sich ändert.

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    Betreten der Wohnung durch den Nachmieter.
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Ich denke auf die Antwort dieser Frage kann jeder kommen, der ein wenig nachdenkt. Was gehört häufig mit zu einer Wohnungsbesichtigung? Das Ausmessen der Wohnung! Dafür haben Sie doch dem Vermieter den Schlüssel überlassen. Der letzte Satz, also die Frage hat mit dem Betreten und dem geschilderten Handeln eines Interessenten nichts zu tun. Es ergeben sich daraus auch keine rechtl. Möglichkeiten. MfG

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    Betreten der Wohnung durch den Nachmieter.
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Es handelt sich also um eine leere Wohnung und somit bestand keine Möglichkeit für die Mietinteressenten sich an deinem Eigentum zu "bereichern". Du hast ja einverständlich dem Vermieter einen Schlüssel zwecks Wohnungsbesichtigungen gegeben.Folglich ist die Besichtigung rechtlich o.k. . und um die evtl. notendigen Renovierungen wirst du deswegen nicht herumkommen.

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    Betreten der Wohnung durch den Nachmieter.
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Was willst Du von dem Vermieter? Du übergibst ihm den Schlüssel, damit Wohnungsbesichtigungen möglich sind. Wenn der Nachmieter nun in Abstimmung mit dem Vermieter bestimmte Dinge in der Wohnung vermessen hat, sprengt das nicht den Rahmen der Vereinbarung mit dem Vermieter. Ansprüche lassen sich daraus überhaupt nicht herleiten. Es ist dadurch sicher kein Schaden entstanden. Von einer Verpflichtung zur Erstattung von Renovierungskosten wird Dich das auf keinen Fall entlasten. Nur wenn die Renovierungskosten rechtswidrig eingefordert würden, gäbe es eine Möglichkeit etwas zu unternehmen.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    Dh , so ist es.

    Kommentar von LonoMisa LonoMisaLonoMisa

    Genau so ist es! Und beantworte mal bitte meine Frage.

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    Betreten der Wohnung durch den Nachmieter.
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    hm?

    solange der neue Mieter nicht einzieht, gar keine.

    wenn er bereits den Zuschlag bekommen hat, und dort ab 1. 7. einziehen will, nur jetzt schon vermisst, um für Juli Möbel zu bestellen (auch du weißt sicher, dass Möbel, die nicht in Selbstabholmärkten wie Roller oder Ikea gekauft werden oft 10 Wochen Lieferzeit haben), dann halte ich das für rechtens.

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    Betreten der Wohnung durch den Nachmieter.
    Antwort von Ratface Ratface

    mom, also du hast ihm den schlüssel wieder entzogen und nicht mehr gestattet die wohnung zu betreten`?

    ja wäre dann hausfriedensbruch unzo, aber der neue mieter, der eigentümer war ja nicht drin, weiss nicht

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    Betreten der Wohnung durch den Nachmieter.
    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Da sag uns doch mal ganz schnell wegen der Renovierungskosten:

    Von wann ist der Mietvertrag, was steht bezüglich der Renov. drin, warum machst du das nicht allein?

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    Was muß ich als Nachmieter beachten?
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    So ganz verstehe ich Deine Frage nicht.

    Mieter und Vermieter machen i. d. R. bei Mietbeginn ein Übergabeprotokoll in dem u. a. evtl. Mängel und die Zählerstände dokumentiert werden.

    ( zb.Mietvertrag )

    ???

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    Was muß ich als Nachmieter beachten?
    Antwort von angy2001 angy2001
    • Die Laufzeit des Vertrages (befristet oder unbefristet),
    • Die Art des Vertrages (Untermiete oder Hauptmiete),
    • Die Dauer eines möglichen gegenseitigen Kündigungsverzichts (kann bei langer Frist problemarisch werden, wenn sich deine Lebensumstände ändern sollten),
    • Die Kaution (Art und Höhe),
    • Staffelmiete oder nicht,
    • Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung (möglichst an der letzten Abrechnung des Vormieters orientieren).
    • Ist es eine WG oder eine Einzelwohnung,
    • Wie ist der Vermieter, welche Erfahrungen hat der Vormieter mit ihm.
    • Wie ist die Nachbarschaft, welche Erfahrungen hat der Vormieter mit ihnen.
    • Wird renoviert vermietet oder nicht (wenn nicht, dann auch Renovierungen bei Auszug vertraglich ausschließen).
    • Nach der Hausordnung fragen, gibt es Pflichten daraus,
    • bei der Übergabe unbedingt ein Protokoll fertigen und sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unterschreiben,

    und vor allem: Kannst du dir das auch leisten?

    Kommentar von Jeams Jeams

    Vielen Dank für mich sehr Informativ und Wichtig.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    gern geschehen - wenn du mehr wissen willst - lies hier nach: http://www.mietrechtslexikon.de/

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    wo kann man in NW günstig einen Nachmieter suchen?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Kleinanzeige in kostenlose Zeitung deiner Stadt setzen.

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    wo kann man in NW günstig einen Nachmieter suchen?
    Antwort von binima binima

    Versuch doch über Ebay Kleinanzeigen

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    wo kann man in NW günstig einen Nachmieter suchen?
    Antwort von consultatine consultatine

    da ich jetzt mehrfach falsch verstanden wurde ich rede hier von Neustadt Weinstraße, sorry hab mich wohl etwas unklar ausgedrückt

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    wo kann man in NW günstig einen Nachmieter suchen?
    Antwort von critter critter

    NW Neustadt (Weinstr) oder was meinst du mit NW?

    Kommentar von critter crittercritter

    O.k., Neustadt. Häng Zettel in Supermärkten aus, Kleinanzeige im Werbeblättchen, Kleinanzeige in der Tageszeitung, Kleinanzeige im Internet.

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    wo kann man in NW günstig einen Nachmieter suchen?
    Antwort von Buecherwurm Buecherwurm

    Inseriere doch mal in der Ultimo. Das ist ein Magazin für Studenten, die ja immer dringend neuen Wohnraum suchen. Die Anzeigenerstellung ist dort kostenlos

    Kommentar von consultatine consultatine

    gibt es da auch eine Internetseite für Neustadt? finde irgendwie nur Münster und Bielefeld und das ist ja dann doch etwas weit weg ;-)

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    wo kann man in NW günstig einen Nachmieter suchen?
    Antwort von guterwolf guterwolf

    wieso suchst du überhaupt einen Nachmieter?

    Günstig ist es nur dann wenn du im Supermarkt einen Aushang machst, ansonsten kostet eine Anzeige in der Lokalzeitung Geld.

    Kommentar von consultatine consultatine

    werde versetzt zum 1.6. und will halt gern zum 1.7. aus der wohnung raus sein aber konnte erst 28.4. kündigen bin somit wenn sich kein Nachmieter findet bis 31.7. gebunden

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    du weißt aber schon, dass dein VM keinen Nachmieter akzeptieren muss, wenn er ihm nicht passt?!

    Mach einen Aushang oder Lokalzeitung und schau auch unter Mietgesuche...

    Kommentar von consultatine consultatine

    Ist abgesprochen die Vermieter kommen dann zur Besichtigung dazu

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