Du kannst ausziehen wann du willst, nur die Miete schuldest du bis mindestens 31.08, falls deine schriftliche Kündigung dem Vermieter demnächst denn mal zugeht :-O
Du könntest dich allenfalls auf einen Aufhebungsvertrag zum 15.07. verständigen, wenn der Vermieter dem denn zustimmt.
Einen vorgeschlagenen Nachmieter muß er nicht akzeptieren, auch nicht einen von dreien, was immer wieder gerne behauptet wird. Bevor du hier Zeit und Geld für zweckfreie Inserate und sinnlose Besichtigungstermine verschwendest, solltest du den VM mal fragen, ob und wie er dir überhaupt entgegenkommen will.
G imager761.
Danke:D