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Nachmieter - neue und gute Antworten

Nachmieter - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ich habe einen befr.Mietvertrag.Kann man gegen mich eine Vermittlg.gebühr f.e.neuen Mieter erheben?

Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 13. August 2008 14:20
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wenn ich als vermieter richtig informiert bin, muß dein vermieter einen nachmieter, den du ihm vorstellst, dann akzeptieren, wenn er solvent ist und deine wohnung zum gewünschten zeitunkt übernehmen will. wenn nichts gegen ihn spricht, wie unbezahlte vormieten, kein einkommen etc. sollte er in kulanz den neuen mieter akzeptieren und dich aus der haftung weiter für die leere wohnung aufkommen zu müßen, entlassen. könnte im weitesten sinne eine kulanzfrage sein. die meisten vermieter akzeptieren diese regelung. sprich mit deinem vermieter darüber! viel glück!


Ich habe einen befr.Mietvertrag.Kann man gegen mich eine Vermittlg.gebühr f.e.neuen Mieter erheben?

anonym
beantwortet von Antje71 am 13. August 2008 09:07
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Erst mal vielen lieben Dank für die Antworten. Zitat Mietvertrag: § 13 'Der Mieter verzichtet für die Dauer von 3 Jahren, bis zum 14.04.2011 auf sein Kündigungsrecht. Andere, als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.' Mehr gibt es in diesem Vertrag bzgl.einer evtl. Kündigung nicht zu lesen......

Kommentar von Gutefrage.net Support am 13. August 2008 10:01

Hallo Antje71,

bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


Ich habe einen befr.Mietvertrag.Kann man gegen mich eine Vermittlg.gebühr f.e.neuen Mieter erheben?

oohpss
beantwortet von oohpss am 13. August 2008 08:18
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Nein, rechtens ist das nicht, soweit nicht einzelvertraglich diese Kosten auf den Mieter übertragen werden können.
Aber selbst bei einer vertraglichen Regelung wäre diese Regelung zweifelhaft, da sie den Mieter einseitig benachteiligt. Den Nutzen aus der Leistung ziehen nach meinem Eindruck zunächst Nachmieter und Vermieter.


Ich habe einen befr.Mietvertrag.Kann man gegen mich eine Vermittlg.gebühr f.e.neuen Mieter erheben?

geige
beantwortet von geige am 13. August 2008 08:07
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Ist evtl. per Mietvertrag ein entspr. Passus bezügl. vorzeitigem Auszug vereinbart worden?

Ansonsten ist's ja ein Rechenexempel, was es Euch kostet, die Wohnung bis zum offiziellen Mietende zu behalten und monatlich weiter zu zahlen oder sich nun gegen ein einmaliges Entgelt 'freizukaufen'.

Wie schon oben gesagt, man müßte den Mietvertrag kennen...


Übergabe der Kaution an den Nachmieter in einer WG

anonym
beantwortet von Eddy21 am 25. Juli 2008 13:24
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Er kann es von der Vermietung abhängig machen !

Was willst Du tun wenn Er die Wohnung nicht zu anderen Bedingungen vermietet ?




Kommentar von Verzogen am 25. Juli 2008 18:57

Wenn er nicht zu anderen Bedingungen vermietet gebe ich kein Autogramm und somit wird kein Mietvertrag zu Stande kommen.


Kündigung wegen Arbeitswechsel

Andreas Bartmann ...jeppediduh  ♥♥
beantwortet von Andreas Bartmann ...jeppediduh ♥♥ am 25. Juli 2008 01:08
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fett

fett


Übergabe der Kaution an den Nachmieter in einer WG

Résistance
beantwortet von Résistance am 25. Juli 2008 00:39
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Das ist nicht zulässig, mach das nicht.


Kündigung wegen Arbeitswechsel

Andreas Bartmann ...jeppediduh  ♥♥
beantwortet von Andreas Bartmann ...jeppediduh ♥♥ am 24. Juli 2008 22:51
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ich würde mich mal bei der verbraucherzentrale erkundigen...die kennen sich aus.oder der mieterbund...allerdings wundert es mich das noch niemand sich zu worte gemeldet hat...warte nochmal bis morgen,da solche fragen eigentlich immer beantwortet werden..

ansonsten stell sie einfach nochmal rein...oder in s forum,...gruss andreas


Übergabe der Kaution an den Nachmieter in einer WG

anonym
beantwortet von Verzogen am 24. Juli 2008 22:34
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Nachtrag: Ich hab zudem auch das Gefühl, dass der Vermieter das Geld nicht separat angelegt hat und das Geld erst 'auftreiben' müsste.


Übergabe der Kaution an den Nachmieter in einer WG

anonym
beantwortet von bandita am 24. Juli 2008 22:27
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ds ist rechtens und auch sogar sehr praktisch für alle parteien, denn du profitierst letzten endes auch davon und hast schon eine verzinsung der mietkaution bevor du deinen vermieter die kaution übergibst (vormieter zinsen)

worauf geachtet werden muss: namensänderung des mietkautions- konto, schriftlich geben lassen und auch zeigen lassen

und auf eine barzahlung ohne raten kann der vermieter bestehen, es gibt immerhin auch noch andere interessenten



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