Der Sohn ist Alleinerbe. Ehemann und Tochter sollen lediglich ihren Pflichtteil ausbezahlt bekommen. Wenn sie nämlich auch als "volle" Erben gelten sollen, dann stimmt die Formulierung des "Alleinerben" des Sohnes nicht. Der Sohn ist also der alleinige Eigentümer der 1/2 Miteigentumsanteils am Reihenhaus.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil des Ehemannes wäre 1/2, die Tochter und der Sohn würden je 1/4 erhalten. Der Pflichtteil des Ehemannes beträgt somit 1/4 (25 %), der der Tochter 1/8 (12,5 %), den der Sohn an die beiden aus dem gesamten Nachlass ausbezahlen muss.
Danke für die Antwort...gelten die 25% des Vaters denn auch bei Gütertrennung?
Nein, bei Gütertrennung ist das anders, hier fällt der pauschale Zugewinn von 1/4 weg. Der gesetzliche Erbteil des Vaters liegt nur bei einem 1/4, Sohn und Tochter hätten je 3/8. Der Pflichtteil entspricht daher beim Vater nur 1/8 (12,5 %), der der Tochter 3/16 (18,75 %)