Nachlass - neue und gute Antworten

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    Sohn Alleinerbe, Vater und Tochter Pflichtteil, wer erbt wieviel?
    Antwort von Hufnagl Hufnagl

    Der Sohn ist Alleinerbe. Ehemann und Tochter sollen lediglich ihren Pflichtteil ausbezahlt bekommen. Wenn sie nämlich auch als "volle" Erben gelten sollen, dann stimmt die Formulierung des "Alleinerben" des Sohnes nicht. Der Sohn ist also der alleinige Eigentümer der 1/2 Miteigentumsanteils am Reihenhaus.

    Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil des Ehemannes wäre 1/2, die Tochter und der Sohn würden je 1/4 erhalten. Der Pflichtteil des Ehemannes beträgt somit 1/4 (25 %), der der Tochter 1/8 (12,5 %), den der Sohn an die beiden aus dem gesamten Nachlass ausbezahlen muss.

    Kommentar von Janine84w Janine84w

    Danke für die Antwort...gelten die 25% des Vaters denn auch bei Gütertrennung?

    Kommentar von Hufnagl Hufnagl

    Nein, bei Gütertrennung ist das anders, hier fällt der pauschale Zugewinn von 1/4 weg. Der gesetzliche Erbteil des Vaters liegt nur bei einem 1/4, Sohn und Tochter hätten je 3/8. Der Pflichtteil entspricht daher beim Vater nur 1/8 (12,5 %), der der Tochter 3/16 (18,75 %)

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    Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Hab mal irgendwo gelesen, dass sich bei Schulden meist ein Nachlassverwalter einschaltet, der noch nach wertvollen Dingen guckt...Aber wie lange sollen wir darauf warten?

    Zunächstmal müßt ihr das Nachlassgericht informieren, das sich hier Gegenstände des Verstorben befinden, die entfernt werden müssen.

    Die Frage ist natürlich auf welcher rechtlichen Grundlage der Vater das Zimmer benutzt hat. Diese Grundlage müßte gekündigt werden.

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    Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?
    Hilfreichste Antwort von imager761 imager761

    Deine Oma kann umräumen, was sie mag, nur die Nachlassgegenstände des Verstorbenen hat sie aufzubewahren.

    Entweder findet sich noch ein fernerer Verwandter, der den Nachlass antritt, oder es fällt der Landesfinanzbehörde zu. Sofern das nicht verwertbar wäre, kann man daran Ansprüche stellen.

    Bis dahin - und das können Monate sein - habt ihr mit den Nachlassenschaften des Toten nun rein garnichts zu schaffen.

    G imager761

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    Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?
    Antwort von zauberfeetina zauberfeetina

    also wir haben vor jahren mal ein erbe ausgeschlagen, was von einem fernen verwandten aus deutschland anzuehmen gewesen wäre ( wir leben in österreicht) da werden erstmal sämtliche irgendwie verwandte angefragt und wenn es keiner annimmt, dann hat die bank pech gehabt sozusagen. die sachen des vaters gehören normal niemanden von euch am besten du fragst beim notar nach wer denn das zeug nur erhält

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    Was passiert mit Nachlass, wenn Erbe aufgrund von Schulden abgelehnt wurde?
    Antwort von klauswernerl klauswernerl

    Ist richtig, hier müßte vom Amtsgericht ein Nachlaßverwalter eingesetzt werden. Der sucht nach weiteren möglichen Erben (Verwandte von den Leuten, die die Erbschaft ausgeschlagen haben) und setzt notfalls eine Zwangsversteigerung an, wenn die Schulden bezahlt werden müssen. Der entscheidet dann auch, was stehen bleibt und was nicht.

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    Wieviel Nachlass bekommt man für ein Macbook Air als gut geplegtes Austellungsstück?
    Hilfreichste Antwort von apfelsveni apfelsveni

    das kannst du nur den Händler fragen. oder schaust mal hier:

    http://store.apple.com/de/browse/home/specialdeals/mac

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    Wieviel Nachlass bekommt man für ein Macbook Air als gut geplegtes Austellungsstück?
    Antwort von Zyogen Zyogen

    20% sollten schon drin sein - einfach fragen und geschickt verhandeln.

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    Für Profis in Betriebswirtschaftslehre
    Antwort von Aleben Aleben

    Bezugskosten sind die Kosten, die beim Bezug von Waren anfallen. Dazu zählen in erster Linie die • Transportkosten (Fracht und Rollgeld), sowie andere • Auslagen aber natürlich auch • Zölle, die beim etwaigen Import anfallen. • Transportversicherung muss auch hinzugerechnet werden. Bezugskosten sind im Einstandspreis immer enthalten, im Einkaufspreis hingegen können sie auch nicht angegeben sein, da dieser sich auch rein auf den Listenpreis des Verkäufers beziehen kann.

    Eine Gutschrift ist einerseits die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers zum Beispiel infolge einer Mängelrüge. Andererseits kann unter einer Bankgutschrift die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde Habenbuchung auf ein Konto verstanden werden. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden.

    Nachlass gibt es m. E. in dem Zusammenhang nicht. Der richtige Begriff ist wohl SKONTO oder Rabatt

    Das** Skonto** ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Bei Zahlung unter Abzug von Skonto erhält der Kunde vom Lieferanten eine gewisse Kreditleistung in Form einer Valuta- und/oder Skontofrist. Der Aufpreis beziehungsweise Zinssatz für den Lieferantenkredit ist in diesem Fall gleich null.

    Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listen-Preis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt. Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine Rabatte sind allgemeine Preissenkungen oder Warenrückvergütungen

    Quelle: Wikipedia

    Bitte Bewertung der Antwort nicht vergessen. - danke -

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    Für Profis in Betriebswirtschaftslehre
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Für nen BWLer sollte ein wenig recherchieren schon möglich sein. Früher haben wir dafür sogar Bücher wälzen müssen.

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    Was tun wenn Vater in Holland stirbt?
    Antwort von gri1su gri1su

    Da stellen sich mehrere Fragen:

    Wo soll er gegebenenfalls bestattet werden - in Holland oder in Deutschland? Daraus resultiert die Anschlußfrage, ob holländisches oder deutsches Recht angewandt wird.

    Wenn genug Erbmasse vorhanden ist, würde ich die Bestattung davon bezahlen. Das geht nach deutschen Recht dann allerdings nur, wenn du das Erbe annimmst. Ob und Inwieweit die Kosten vom Erbe bezahlt werden können, ohne das Erbe anzunehmen, wird dir ein Experte beantworten können.

    Ich sehe mehrere Möglichkeiten, um Antworten auf deine Fragen zu bekommen:

    Das Krankenhaus benennt dir einen entsprechenden Ansprechpartner, der dir behilflich sein kann. Viele Holländer sprechern auch deutsch, das dürfte nicht unbedingt das Problem sein.

    Du wendest dich an das deutsche Generalkonsulat oder die Botschaft in Holland - auch dort kann man dir sicher weiterhelfen.

    Du nimmst die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch, der dir die Antworten liefern kann.

    Wenn es so weit sein sollte, nimmt dir auch der Bestatter alle Wege, Formalitäten usw. ab.

    Aber ich drücke dir die Daumen, dass Alles gut geht, und dass du deinen Vater noch lange hast.

    Kommentar von Nordikljus Nordikljus

    Das ist ja meine große Frage Deutschland oder Niederlande? Kann er denn als Deutscher in den Niederlanden beigesetzt werden?

    Erbmasse ist nur in Form von Schulden vorhanden.

    Kommentar von gri1su gri1sugri1su

    ja, das ist möglich. Niemand kann von dir die Kosten für eine Überführung verlangen, wenn du sie nicht bezahlen kannst.

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    Was tun wenn Vater in Holland stirbt?
    Antwort von sasaluna sasaluna

    kann man ihn nicht überführen lassen ,wenn er noch die staatsangehörigkeit hat und die familie ihn hier beerdigen möchte ? du kannst dich mal ans kosulat in holland wenden und dich dort erkundigen ,was für möglichkeiten es dazu gibt . wenn du das erben ausschlägst ,können sich doch auch dandere drum kümmern ,wie der bruder usw.,oder? oder bei uns am amt erkundigen ,wie und und welchen weg es geht . ich würde ihn überführen lassen und ihn hier beerdigen lassen und vielleicht bestehen hier möglichkeiten die sache zu regeln ,versuch macht klug und in holland brauchst du keine angst zu haben ,die verstehen dich schon ,denn die meisten sprechen deutsch . erkundige doch mal über irgend ein amt ,an wen man sich wenden müsste,sollte und was für wege man einhalten muss usw. ich hoffe es hilft dir und wünsche dir alles gute.

    Kommentar von Nordikljus Nordikljus

    2 von 3 Brüdern haben den Kontakt zu Ihm abgebrochen und mir sind die Aufenthalstorte nicht bekannt. Der 3. Bruder ist Mittel und genauso Ahnungslos wie ich,was sowas angeht.

    Da er damals im Streit mit der Familie auseinandergangen ist, fühlt sich ausser mir keiner Verantwortlich für die Sache.

    Also bleibt alles an mir hängen.

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    Was tun wenn Vater in Holland stirbt?
    Antwort von brido brido

    Zum Notar in D. gehen, Erbverzicht unterschreiben. In Holland sprechen sehr viele Deutsch. Sonst ist alles wie bei uns.

    Kommentar von wolfman257 wolfman257wolfman257

    Alles wie bei uns ???? Die essen Frikandeln !!!!!!

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    Was tun wenn Vater in Holland stirbt?
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Das regelt in der Regel der Bestatter aus Deutschland für Euch. Da musst Du nicht extra nach Holland fahren. Wenn es so weit ist, beauftragst Du den Bestatter Deines Vertrauens und er kümmert sich um alles.

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    Was tun wenn Vater in Holland stirbt?
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    In Fall des Falles wird das der Bestatter für dich regeln. Du kannst aber auch die niederländische Botschaft anrufen, die können dir bestimmt aus dazu Auskunft geben.

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    Anspruch auf Nachlass?
    Antwort von Malustra Malustra

    Überweise den Gesamtbetrag abzüglich 30% und schick dem Verkäufer einen Einzeiler als Erklärung. Kannst auch auf der Überweisung bereits vermerken "Rechnungsbetrag abzgl. 30% Rabatt".

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    Wer erbt was und wovon?
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Von welchem Besitz wird das Erbe verteilt?

    Von dem des Erblassers. Hierbei ist die Reihenfolge des Versterbens relevant.

    das uneheliche Kind ist vom Vater. aber wie verhält sich die Aufteilung? Er sagt das uneheliche Kind erhält nur ein 12tel. Aber von was???

    Es kommt auf die Reihenfolge an. Stirbt der Vater zuerst so ist die Erbteilung ist 25% Ehefrau und 75% Kinder. Bei 3 Kindern also jeweils 25%. Vom Vermögen des Mannes also von 50% des Gesamtgutes und von dem Vorbehaltsgut.

    Heißt das gesetzliche Erbe beträgt 1/8 des Gesamtguts. Vorausgesetz es gibt kein Testament. Ansonsten kann es mehr oder weniger erben. Der Pflichtteil beträgt jedoch rechnerisch 1/16 des Gesamtgut, heißt wenn es weniger erbt, kann es den Pflichtteil verlangen.

    Stirbt die Frau zu erst, dann erbt der Vater und die 2 anderen Kinder den Anteil der Frau. Bei Versteben des Vaters erben dann alle 3 Kinder zu gleichen Teilen.

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    Erbrecht und Nachlass
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Unterstellt, dein Stiefbruder und du wären die einzigen Kinder der Verstorbenen und sie wäre im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet gewesen, kann er gegen den Vater als Alleinerben 1/8 des Nachlasswertes der Verstorbenen in Geld verlangen.

    Ihre Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten wären vorher abzuziehen.

    Diesen Anspruch kann dein Vater u. U. jedoch 10 Jahre lang stunden lassen oder in Raten bezahlen.

    G imager761

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    ...und wenn so völlig spekulationslos der biologische Verlauf vonstatten geht? Dann stehen Sie mit Ihrer ganzen Philosophie "im Regen"! Genausogut könnten Sie noch auf z.Z. nicht bekannte weiter leibliche Abkömmlinge abheben, wenn Sie schon mal dabei sind!?!

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    Erbrecht und Nachlass
    Antwort von schelm1 schelm1

    Ihm steht der gesetzliche Erbteil zu. Verlangt er den jedoch zu Lebzeiten des Vaters, dann kann dieser ihn auf den Pfilchtteil, das wäre dann die Hälfte des gesetzlichen Anteils bei der Auszahlung beschränken.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Ihm steht der gesetzliche Erbteil zu.

    Auch wenn du das zum zweiten Mal behauptest: Das setzt eine gemeinschaftliche verfügte, mit Tod des Erstversterbenden unabänderbare Einsetzung der Kinder als gleichberechtigte Schlußerben voraus sowie eine unbefreite Vorerbschaft des längstlebenden Ehemannes, wofür es nicht den geringsten Anhaltspunkt gibt :-O

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Umgekehrt besteht zu solcher Spekulation ebenfalls kein Anlaß! Geheimnissen Sie doch nicht mehr rein als gefragt ist!

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    Erbrecht und Nachlass
    Antwort von brummhummel brummhummel

    Maximal der Pflichtteil .

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Nein! max. der gesetzliche Erbteil! Was Sie da schreiben, ist so falsch! Verlangt er den Erbteil jedoch zu Lebzeiten des Vaters, dann kann dieser ihn auf den Pfilchtteil, das wäre dann die Hälfte des gesetzlichen Anteils, bei der Auszahlung beschränken.

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    Erbrecht und Nachlass
    Antwort von Sunnyday1981 Sunnyday1981

    Dein Stiefbruder hat als direkter Nachkommen ein anrecht auf einen Pflichtanteil. Wie hoch der ist kann ich dir allerdings nicht sagen. Er muss zu einem Anwalt gehen!

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Nein! - er hat einen Anspruch auf seinen gesetzloichen Erbanteil! Verlangt er den jedoch zu Lebzeiten des Vaters, dann kann dieser ihn auf den Pfilchtteil, das wäre dann die Hälfte des gesetzlichen Anteils bei der Auszahlung beschränken.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Nein! - er hat einen Anspruch auf seinen gesetzloichen Erbanteil!

    Wie das, wenn die Verstorbene ihn von der Erbfolge ausschloß und ihren Mann als Erben einsetzte? Und ihn womöglich als unbeschränkten Erben in der Verfügung der Schlußerben freie Hand lies?

    Wenn man den zugrundeliegenden Sachverhalt und Verfügungen des gemeinsamen Testamentes nicht kennt, sollte man sich mit derart dreisten Behauptungen eher zurück halten :-O

    G imager761

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    ...und wenn so völlig spekulationslos der biologische Verlauf vonstatten geht? Dann stehen Sie mit Ihrer ganzen Philosophie "im Regen"! Genausogut könnten Sie noch auf z.Z. nicht bekannte weiter leibliche Abkömmlinge abheben, wenn Sie schon mal dabei sind!?!

    Wie definieren Sie denn dreist?

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