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Nachbarschaftsrecht - neue und gute Antworten

Nachbarschaftsrecht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Nachbarschaftsrecht

Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 14. Juli 2008 12:15
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Haftungsrechtlich gibt es hier einen Unterschied. Fällt der Baum durch Sturm (> 8 Windstärken), so greift i.d.R. die Sturmversicherung. Fällt der Baum um, weil er krank war, würde die Versicherung des Nachbarn den Schaden übernehmen. Fällt ein gesunder Baum bei Windstille um (z.B. durch Schneelast) und beschädigt das Haus des Nachbarn, ist der Nachbar nicht haftpflichtig. Hier unterstellt man nämlich ein Naturereignis. Am besten mit dem Nachbarn reden!

Kommentar von Conrades am 15. Juli 2008 10:28

Vielen Dank! Was passiert wenn meine Tochtter im Schlaf von dem Baum in Ihrem Zimmer erschlagen wird? MfG Conrades


Nachbarschaftsrecht

manni1937
beantwortet von manni1937 am 14. Juli 2008 12:03
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Hallo Conrades , ich hatte das gleiche Problem mit 3 Tannen deren Stammdurchmesser bereits 45 cm war. Das Nachbarschaftsrecht in NRW weist einen Pflanzabstand von 4 mtr. von der Grenze aus. Allerdings kannst Du nur nach Pflanzung in den ersten 6 Jahren reklamieren um bei zu geringem Pflanzabstand die Entfernung der Jungpflanzen zu verlangen.Ich habe meinen Nachbar auf die Gefahr aufmerksam gemacht und ihm vorgeschlagen die Bäume mit eigenen Mitteln zu fällen und auch zu entsorgen.Nach 4 Jahren hat er zu mir gesagt , daß ich von den Bäumen entfernen sollte was mich stört. In seiner Abwesenheit habe ich dann alle 3 Bäume entfernt. Es gab zwar ein dummes Gesicht , aber wir sprechen noch miteinander. Ich empfehle auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.


Nachbarschaftsrecht

pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. Juli 2008 11:53
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Dann muß Dir der Nachbar oder seine Versicherung den Schaden ersetzen. Im Vorfeld wirst Du nichts tun können.

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 14. Juli 2008 11:55

Außer vielleicht: bitte, bitte mit Schleifchen ;-)


Nachbarschaftsrecht

pegolina
beantwortet von pegolina am 14. Juli 2008 11:52
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Zunächst mal solltest du keine privaten Daten im Internet preisgeben. Für die Lösung des Problems solltest du dich mit einem Anwalt der sich im Grundsrücksrecht auskennt beraten.


Nachbarschaftsrecht

BlueIris
beantwortet von BlueIris am 14. Juli 2008 11:51
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keine e-mail Adresse hier angeben!

und mit dem Nachbarn reden??

Wenn das nicht geht, wende Dich an die Stadtverwaltung, ans Bauamt ....Polizei ...





Nachbarschaftsrecht

Taraa
beantwortet von Taraa am 14. Juli 2008 11:51
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Ruf beim Ordnungsamt an und frag dort nach Rat. Zur Not werden sich die Herrn das vor Ort anschauen und entscheiden!

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 14. Juli 2008 12:17

dieser rat ist realistisch. auch wenn es baumschutzsatzungen in einem bestimmten bereich gibt, gibt es die notwendigkeit, bäume zu entfernen, wenn sie eine gefahr darstellen. das sollte man aber nicht allein beurteilen, sondern das ordnungsamt fragen!



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