Das Grundstück gehört Dir. Natürlich hast du dafür Sorge zu tragen, dass es dort ordentlich aussieht. Insbesondere beim Nutzungsrecht Deines Nachbarn. Allerdings geht das Handeln dieser Frau zu weit. Es ist immer noch dein Grundstück. Sage ihr, dass du das Moos entfernst, sie es aber unterlassen soll, selbiges vor deine Haustür zu befördern.
Nachbarschaftsrecht - neue und gute Antworten
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0Baurecht NRWAntwort von
ErdianerErdianer
Nach § 912 BGB (Bürgerlichers Gesetzbuch) handelt es sich hier meines Erachtens um einen unrechtmäßigen und unentschuldigten Überbau, da dies mit Vorsatz geschieht.
Nach den §§ 1004, 823, Abs. 1, BGB kannst du die Beseitigung verlangen bzw. dass dieser das Knderhochhaus in seinem Bereich so aufstellt, dass es für Dich keine Störung bedeutet.
Hier handelt es sich auch um keine Grenzeinrichtung nach §§ 921, 922 BGB, da es an Deiner Zustimmung zum Überbau fehlt.
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0Bodenerhöhung an der Grundstücksgrenze
Ich würde jetzt rechtsanwaltlichen Rat beiziehen. Dieser wird ein Schreiben an euren Nachbarn richten und den Sachverhalt feststellen sowie eurem Nachbarn mitteilen, was dieser zu tun und zu unterlassen hat.
Ihr habt euch schon lange genug viel zu viel gefallen gelassen - und das nutzt dieser natürlich rotzfrech aus. Ein rechtsanwaltliches Schreiben bedeutet noch keine Gerichtsverhandlung, hat aber oft eine große Wirkung.
Wennn der Zaun genau entlang der Grenze verläuft, dann gehört dieser beiden Parteien, wie schon euer Vorbesitzer richtig feststellte und das Problem ist gemeinsam zu lösen.
Sollte der Maschendrahtzahn euer Alleineigentum sein, , dann hat er sich zumindest einer Sachbeschädigung schuldig gemacht.
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0Bodenerhöhung an der GrundstücksgrenzeAntwort von
scherlerscherler
ganz ehrlich,
wozu kopfschmerzen - denn darauf läuft es hinaus.
verwirkliche doch einfach die eigene vorstellung.
dann, im nachhinein - mit eigenen zaun, ist schneller, nerven sowie ev. geldsparend schonender wieder gewünschte ruhe erreicht.
kosten wird es sowieso - die frage ist nur : mit o. ohne kopfschmerzen (anwalt usw. :))
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0Wer weiß, wie im NRW Nachbarschaftsrecht der Begriff "gärtnerische Nutzung" definiert ist?Antwort von
sandra80langsandra80lang
Hört sich für mich jetzt nicht nach gärtnerischer Nutzung an. Gärtnersiche Nutzung kann jedoch auch vorliegen, ohne dass man dies aus erwebsmäßigem Antrieb tut.
Aber das Nachbarschaftsrecht ist sowieso in jedem Bundesland unterschiedlich und auch von Gemeinde zu Gemeinde gibt es Unterschiede.
Mein Tipp also: geh zu deiner Gemeinde und frag dort nach, die werden dir deine Frage beantworten können oder dir den richtigen Ansprechpartner nennen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen :)
So ganz verstehe ich die Antwort nicht. Ich soll noch einen Zaun vor den Zaun bauen? Das stelle ich mir auch nicht gerade schön vor. Auf unserer Seite ist ein Pflanzstreifen mit Stauden, Blumen etc. Wenn ich jetzt an unserer Seite eine Mauer o.ä. baue, geht wieder ein Stück unseres ohnehin nicht allzu großen Gartens verloren. Und woher weiß ich, dass der Nachbar dann nicht wieder Erde anschüttet? Das macht er nämlich ständig. Das Ganze wird von Jahr zu Jahr höher und ich glaube nicht, dass er damit im Recht ist, auch wenn er es nicht einsehen will. Wir haben einfach keine Lust mehr, uns immer alles gefallen zu lassen.
Birgit