Nachbarschaft - neue und gute Antworten

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    Baurecht - Nachbarwand
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Das wäre doch im Vorfeld zu klären gewesen, denn mit dem beginnenden Bau wäre der Nachbar zu fragen gewesen ob er Einwände hat.

    Die Grenzwand, ein Begriff aus dem Bau- bzw. Nachbarrecht, ist eine bauliche Anlage (Wand) die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet worden ist. Mit der Grenzwand wird die Grenze nicht überbaut, sondern sie ist vollständig auf dem Grundstück des Erbauers errichtet. Die Bebauung eines Grundstücks direkt an der Grenze zum Nachbarn ist nach den einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Bauvorschriften nur eingeschränkt möglich. Normalerweise ist bei der Bebauung von Grundstücken der Bauwich, das heißt ein Abstand zum Nachbargrundstück, einzuhalten. Die Bebauung der Grenze ist beispielsweise bei Garagen und Doppel- oder Reihenhäusern denkbar. Neben der Beachtung der baurechtlichen Vorschriften kann die Errichtung einer Grenzwand auch die Zustimmung des Nachbarn erfordern.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzwand

    Kommentar von alteronkel alteronkel

    Hierbei handelt es sich um einen Wiederaufbau und keine Neuerrichtung. Der Nachbar war von Anfang an darüber informiert, dass mein Gebäude wieder aufgebaut wird.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Das ist ja alles ganz schön, aber nur theoretisch und wenig praxisbezogen. Die Verhältnisse sind nicht immer so wie sich das die Theoretiker ausdenken. Mit diesen allgemeinen Ausführungen kann der Fragesteller für seinen Fall nichts anfangen!

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    Baurecht - Nachbarwand
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Das kommt darauf an, wem die Wand gehört und auf welchem Grundstück sie steht. Gehört sie Euch beiden gemeinsam, entweder weil die Grenze mittig durch die Wand verläuft oder entsprechende Grundbuch/Baulasteintragungen bestehen, könnt ihr nur gemeinsam, d.h. einvernehmlich handeln.

    Etwas anderes ist es, wenn ein Gefahrenzustand (z.B. Einsturtz) besteht. Dann kann Dich der Nachbar zur Beseitigung des Gefahrenzustandes zwingen. Was dann aber das "geringste Mittel" sein wird kann Anlass zu heftigen Auseinandersetzunge3n vor Gereicht sein.

    Kommentar von alteronkel alteronkel

    Die Wand gehört beiden und steht jeweils zur Hälfte auf beiden Grundstücken. Der Nachbar war von Anfang an darüber informiert, dass mein Gebäude wieder aufgebaut wird.

    Gefahrenzustand bzw. Einsturz wird erst dann bestehen, wenn die Bruchsteinwand abgetragen wird. Dadurch muss mein Gebäude gestützt werden.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Wenn die Wand beiden Grundstückseigentümern gehört und baurechtlich genehmigt war bzw. dem Baurecht zur Zeit ihrer Errichtung entspricht ("baurechtlicher Bestandsschutz"), kann einer der Eigentümer der Wand allein nicht die Beseitigung verlangen und durchsetzen.

    Er kann sich aber weigern, an den Kosten der Wiederherstellung bzw. Sanierung zu beteiligen, wenn er von der Wand keinen Nutzen hat. Dann kann er Dich aber nicht hindern, die Wand auf Deine Kosten zu unterhalten und muss sogar zulassen, dass Du dazu sein Grundstück betrittst. Freilich musst Du ihm dann Schäden erstatten, die durch Gerüste und Bauarbeiten ggfs. an seinem Eigentum entstehen.

    Wenn Ihr Euch also nicht einigen könnt kann sowas eine lange Latte von Prozessen nach sich ziehen!

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    DHL Paket angenommen und an Nachbarn abgeben der garkein Nachbar ist. Betrug?!
    Antwort von jensens98 jensens98

    Hm. Man könnte dir auch vorwerfen das "Du" dieser Herr X. wärst. Zum Beispiel wenn du immer zuhause bist und der Postbote immer bei dir klingelt.

    An deiner Stelle würde ich erstmal abwarten. ;-) (Zumindest müssten ja jetzt in diesen Briefkasten Mahnungen etc einflattern?!

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    DHL Paket angenommen und an Nachbarn abgeben der garkein Nachbar ist. Betrug?!
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Wo liegt das Problem? Du hast Pakete angenommen und an den Adressaten übergeben. Fertig. Warum solltest du für irgendwelche Bestellungen aufkommen müssen, die du nicht getätigt hast?

    Kommentar von mw210 mw210

    Muss man nicht die Leute für die man Pakete annimmt bzw weitergibt kennen?

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    DHL Paket angenommen und an Nachbarn abgeben der garkein Nachbar ist. Betrug?!
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Warum sollte man dich dafür zur Rechenschaft ziehen? Aber ich meine, ein Hinweis an die Polizei wäre nicht schlecht.

    Kommentar von mw210 mw210

    Ich meine mal was gehört zu haben dass man die Verantwortung für ein Paket übernimmt sobald man den Empfang quittiert.

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    Schafhaltung Einzäunung mein Problem?
    Antwort von koch234 koch234

    ob du überhaupt einen Zaun haben musst, findest du in deiner Gemeindeordnung. Ob der Nachbar Schafe in seinem Garten halten darf u. U. auch.

    Der Nachbar sollte bei seinem lapidaren Rat bedenken, dass nicht alles was im Garten so gefressen werden kann, einem Schaf auch zuträglich ist.

    Wie auch immer, es ist wohl kaum in einer Gemeindeordung die ART eines Zaunes vorgeschrieben, und wenn du einen selbst gebauten Bonanzazaun frisch gehobelt und neu gestrichen hättest, wär der immer noch nicht "schafsicher"!!

    Einzäunungen müssen ausbruchsicher sein und dürfen keine Verletzungsgefahr für die Tiere bergen. Dabei stellt das Schaf im Vergleich zum Rind höhere Anforderungen an die Qualität der Einzäunung, da Schafe je nach Rasse und örtlichen Gegebenheiten eher zum Ausbrechen neigen. In der Praxis haben sich vor allem Drahtknotengitter- und Elektrozäune bewährt. Die alleinige Einzäunung mit Stacheldraht ist aus Tierschutzgründen nicht zulässig, da sich Schafe beim Unter- oder Durchschlüpfen erheblich verletzen oder aber mit der Wolle verfangen können.

    http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20137&articl...

    Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei euch anders ist, als bei uns, wer einzäunen will, kann, muss aber nicht, wenn einer zäunt, muss er seinen Zaun "verkehrssicher" erhalten, mehr nicht. Wenn aber einer einen Hund hat, der auskommt oder Hühner hält oder eben Schafe, muss er sich um die sicher Einzäunung kümmern.

    Da das aber wohl von der jeweiligen Gemeindeordung abhängt, schau ob du die online findest oder nimm Kontakt zu eurem Ombudsmann oder eurer Schiedstelle auf.

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    Nur mal so als Gedankengang: wenn ich wollte, das man Nachbar sich endlich mal um seinen kaputten Zaun kümmert, würde ich auch sagen, daß ich demnächst weiße Tiger halten will.

    Und ja, es gibt tatsächlich Gemeindeordnungen, in denen die Art und Höhe (!) des Zaunes vorgeschrieben ist. zB sind Bretterwände nicht überall erlaubt, und ein einfacher Elektrozaun gilt ebenfalls nicht als "ordnungsgemäß" - um mal so die oberen und unteren Grenzen vorzustellen. Ab und zu sind auch nur Holz / Lattenzäune erlaubt (unser Dorf soll schöner werden etc etc) - da sind der Phantasie der Gemeinderäte imho keine (oder nur wenig) Grenzen gesetzt.

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    Schafhaltung Einzäunung mein Problem?
    Antwort von pecudis pecudis

    Wer für den Zaun zwischen euren Grundstücken zuständig ist, ist bei eurer Gemeinde zu erfragen. Oftmals sind "linke Seiten" und "rechte Seiten" anders geregelt, oder es gibt Bestimmungen für die Art der Zäune etc etc

    Pauschal kann Dir das hier niemand beantworten, und wenn Du für "Deine Seite" des Zaunes zuständig bist, mußt Du den sowieso instandhalten, ganz egal, ob Dein Nachbar Schafe, Krokodile oder gar nichts im Garten halten will.

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    Verleumdung und Bedrohung
    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3
    1. Anzeigen kannst du immer. Wer klagt muss beweisen. Aber das ist nicht Aufgabe des Anzeigenden. Beweise zu sammeln ist Aufgabe der Polizei im Zuge ihrer Ermittlungen und - wenn die erfolgreich sind - erhebt der Staatsanwalt Klage. Zur Anzeige kannst du alles bringen. Es wäre ja fatal, wenn das nicht so wäre. Dann würden viele Vergewaltigungen womöglich gar nicht angezeigt werden. Du kannst nur dann Probleme bekommen, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du bewusst falsch angezeigt hast.

    2. "Verleumdung" ist es nicht, wenn du eine Anzeige bei der Polizei erstattest. Wenn du allerdings Plakate in der Stadt anbringst oder überall in der Nachbarschaft Lügen verbreitest und somit das Ehepaar in der Öffentlichkeit in Misskredit bringst, dann ja. (§ 187 StGB).

    3. Natürlich darfst du Bild- u. Videomaterial anfertigen. Du verletzt erst dann die Persönlichkeitsrechte des anderen, wenn du das Material veröffentlichst, z. B. auf youtube oder im Radio. Das verwechseln Viele. Ansonsten wären sämtliche Überwachungskameras an Straßenkreuzungen und in Banken und Kaufhäusern nicht erlaubt.
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    Schafhaltung Einzäunung mein Problem?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Wenn Dein Nachbar Dein Eigentum beschädigt, wird er schadenersatzpflichtig.

    Will er von vornherein verhindern, dass es dazu kommen kann, ist das natürlich sein Problem.

    Da gibts nichts zu diskutieren. Ist so einfach, dass es ein Schafhirn durchschauen kann.

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    So einfach ist das nicht. Wenn jemand seinen Zaun schon seit Jahren schlampen läßt, weil er meint, daß ER SELBER keinen haben will, bedeutet das noch lange nicht, daß dann andere Leute dafür zuständig werden!

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Wie? Wenn ich keinen Zaun um mein Grundstück habe, kann mein Nachbar es nach Belieben beschädigen?

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    Nein, natürlich nicht. Aber wenn Du einen Zaun hast (bzw nach Gemeindeordnung für einen solchen zuständig bist) kannst Du den auch nicht einfach Abbauen (oder verfallen lassen) und dann den Nachbarn einen neuen bauen lassen!

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Was GO oder Bebauungsplan für Zaunpflichten regeln, wissen wir doch gar nicht. Es gibt doch nur plötzlich eine Spekulation darüber! Der Frager hat dazu überhaupt nichts gesagt, auch nicht gefragt. Darum ist das lediglich eine Ablenkung und ein Hohlweg.

    Was wir wissen: der Frager befürchtet, dass die Schafe sein Eigentum beschädigen. Das ist eine ganz einfache Sache: man darf jemandes anderen Eigentum nicht beschädigen. Das ist verboten. Wer es tut, muss den Schaden ersetzen. Und man kann nicht den anderen verpflichten, dass er selbst dafür sorgen muss, dass ich sein Eigentum nicht beschädigen kann. Es geht nicht darum, ob es ein Gesetz gibt, dass er einen Zaun bauen müsse. Sondern darum, dass er das irgendwie selbst sicherstellen muss. WIE, das ist SEIN Problem.

    Dem Schafhalter wird vorgehalten werden, dass er seine Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt hat, wenn seine Schafe freien Auslauf haben. Was zumindest schon dadurch auch bewiesen ist, dass er die Gefahr, die von ihnen ausgeht, schon vorher kannte, wenn er von anderen Zäune verlangt. Damit dürfte er den Schadenersatzanspruch und ggf. auch die Strafsache wegen der Sachbeschädigung von vornherein verloren haben.

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    Der Zaun ist da, und EIgentum des Fragenden - und er ist "nicht im besten Zustand". So viel steht ja da.

    OB die Schafe den Zaun beschädigen würden, ist doch gar nicht interessant. Zur Zeit ist der Zaun offensichtlich in keinem guten Zustand, und also kann der Nachbar verlangen, daß er instand gesetzt wird. Wenn das dann passiert ist, kann er sich immer noch überlegen, ob das nun für seine Schafe reicht oder nicht, oder ob der Zaun gefährdet ist oder nicht, aber das ist auch alles.

    Übrigens dürfte der zukünftige Tierhalter sogar den Neubau eines Zaunes verlangen,wenn vorher gar keiner da war.

    .

    Die Einfriedungspflicht entsteht nicht kraft Gesetzes, sondern wird erst durch das Verlangen eines (oder beider) Nachbarn ausgelöst. Die Pflicht tritt ungeachtet dessen ein, ob und wie die Grundstücke genutzt werden, sowie unabhängig davon, ob von dem Grundstück erhebliche Beeinträchtigungen auf die Umgebung ausgehen. Eine Pflicht zur (Neu-)Einfriedung entsteht- auf entsprechendes Verlangen- auch dann, wenn eine vorhandene Einrichtung derart verrottet ist, dass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllt und bei objektiver Betrachtung ersetzt werden muss (OLG Köln JMBI.NW 1993, 8,9; zum Bestandsschutz für Alteinfriedungen s. § 32 Anm. 1.3)

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Ich hätte jetzt nicht ungern das AZ des Urteils gehabt, gebe ich zu. Denn da würde ich jetzt gerne reinsehen, um mal zu checken, ob der Fall mit dem hier geschilderten vergleichbar ist.

    Ausserdem bleibe ich auch dabei, dass die eigene Pflicht, einen Zaun zu bauen, wenn sie denn besteht, nicht ausschliesst, dass ich einen Schadenersatzanspruch gegen denjenigen habe, der mein Eigentum beschädigt.

    Das Wegerecht kann schliesslich nicht das Eigentum aufheben.

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    Ausserdem bleibe ich auch dabei, dass die eigene Pflicht, einen Zaun zu bauen, wenn sie denn besteht, nicht ausschliesst, dass ich einen Schadenersatzanspruch gegen denjenigen habe, der mein Eigentum beschädigt.

    Das hab ich ja auch nie bezweifelt. Nur verstehe ich den Fragesteller so, als ob er seinen Zaun gar nicht instandsetzen will ("Ich hab derzeit kein Geld, keine Lust und keine Zeit .."), obwohl ihn der Nachbar - warum auch immer - dazu aufgefordert hat. Wenn dann ein "instandgesetzter, aber nicht schafsicherer" Zaun dabei herauskommt, greifen Deine Ausführungen ja auch. Aber vorher imho halt nicht.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    So langsam muss ich schon lachen, wenn ich immer wieder diese Schafe erwähnt finde. Ich meine jedenfalls: es macht wohl keinen Sinn, die Diskussion nocht fortzusetzen, denn der Fragesteller scheint daran nicht mehr interessiert zu sein. Oder, was meinst Du?

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    So langsam muss ich schon lachen, wenn ich immer wieder diese Schafe erwähnt finde.

    Ich auch :D

    Liegt sicher daran, daß Schafe echt unglaublich stur sein können.

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    Schafhaltung Einzäunung mein Problem?
    Antwort von cat64k cat64k

    hmm, schafshaltung im Garten?

    Also so rein instinktiv vermute ich mal, das das in nem wohngebiet nicht geht.

    soll er sich doch selbstfahrende elektrische Rasenmäher anschaffen.

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    Schafhaltung Einzäunung mein Problem?
    Antwort von mutzemandel mutzemandel

    wenn es dein zaun ist, musst du ihn auch reparieren, sonst musst du die Folgen tragen

    Kommentar von Saintarbor Saintarbor

    wenn es dein zaun ist, musst du ihn auch reparieren, sonst musst du die Folgen tragen>

    und bei bengalischen Tigern trag ich auch die Kosten für einen Zaun, neeeeeeee das kannn nicht sein

    Kommentar von mutzemandel mutzemandel

    wenn du deine Meinung schon hast, warum fragst du dann?

    Kommentar von Saintarbor Saintarbor

    klar hab ich eine meinung dazu

    • seine Schafe

    • mein Zaun

    ich brauch Rechtliches dazu, Tierhaltung, Einfriedung etc.

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    mutzemandel hat recht: Wenn euer Nachbarschaftsrecht (Gemeinde!) vorsieht, daß die Seite Dein Zaun ist, bist Du für das Instandhalten zuständig. Es kann nicht angehen, daß jemand einfach an seinem Zaun gar nichts tut, weil er dann seelenruhig davon ausgeht, der Nachbar könnte ja selber was tun, wenn er einen haben will.

    Etwas anderes ist es, wenn zB jemand Tierhaltung betreiben will, der rundrum nur eigene Zäune hat: der muß sein Grundstück / seite Tiere dann "gegen Entweichen sichern".

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    Verleumdung und Bedrohung
    Hilfreichste Antwort von kosy3 kosy3

    An deiner Stelle würde ich Anzeige erstatten. Rein präventiv. Deine Anzeige wird mangels Zeugen zwar nicht weiter verfolgt, jedoch wird sie aktenkundig.

    Wenn du nämlich wartest, bis du angezeigt wirst, sieht es schlecht für dich aus, da beide wahrscheinlich gegen dich aussagen werden und wenn tatsächlich Zeugen auftauchen, hast du die auch noch gegen dich.

    Solltest du aber zuerst Anzeige erstatten, läge zumindest der Verdacht nahe, dass es sich bei der Anzeige des Ehepaares um einen Racheakt handelt. Anders herum würdest du in Erklärungsnot kommen, wenn du später behauptest, schon länger von dem Ehepaar bedrängt worden zu sein, aber keine Anzeige erstattet zu haben.

    Du kannst ruhig ein wenig übertreiben (ohne zu lügen natürlich) und von Psychoterror und Anfeindungen auf der Straße bis hin zu Prügel-Androhung erzählen. Wie gesagt: Nur damit es aktenkundig wird, falls es irgendwann tatsächlich zu einer Anzeige gegen dich kommt.

    Du wirst dich dann zwar auf eine Konfrontation im Beisein der Polizei einstellen müssen, aber das kann sich auch dann nur positiv auswirken, wenn das Ehepaar im Beisein der Polizei ausfallend wird, während du ruhig bleibst. Dann würde sich auch schnell herausstellen, ob es diese ominösen Zeugen gibt oder nicht.

    Kommentar von stephan1986 stephan1986

    Danke erstmal für deine Antwort. Ich habe zu dem Thema noch eine weitere Frage. Du hast gesagt ich solle die Dame präventiv anzeigen um bei einer möglichen Gegenanzeige die bessere Verhandlungsbasis zu haben. Kann ich mir nicht selbst Probleme damit einhandeln wenn ich sie einer Tat bezichtige die ich nicht beweisen kann ( da ich eben alleine zuhause bin und es eben nicht erlaubt ist Bild- und Videobeweise anzufertigen )? Nachher bin ich dann dran wegen Verleumdung weil sie natürlich behaupten wird nie irgendetwas getan zu haben.

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    Nachbar stört Nachtruhe durch Klopfen
    Antwort von larry2010 larry2010

    notier dir wie und wann geklopft wird. hol dir einen zeugen in die wohnung, der es bestätigen kann, evtl. nimmst du es auf.

    probier nochmal die kontaktaufnahme und dann geh zur polizei und erzähl dort, das du dich belästigt fühlst.

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    Nachbar stört Nachtruhe durch Klopfen
    Antwort von dasdingsbums dasdingsbums

    Du musst unbedingt mit ihm reden!

    Denn wenn es nicht irgendwo schriftlich festgehalten wurde das dein Nachbar leise sein soll, dann ist das was er tut nicht rechtswiedrig ist...

    Kauf dir lieber Ohrenstöpsel, die helfen vielleicht!

    Kommentar von kluetje kluetjekluetje

    dann ist das was er tut nicht rechtswiedrig ist...

    Watt`n Quatsch ...

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    Nachbar stört Nachtruhe durch Klopfen
    Antwort von kluetje kluetje

    Lärmprotokoll anfertigen. Wenn möglich die Klopfgeräusche mit dem Handy aufnehmen...

    Vermieter schriftlich darum bitten für Abhilfe zu sorgen und gleichzeitig eine Mietminderung ankündigen ...

    http://www.freizeitfreunde.de/de/editorial/rat_und_tat/geld_und_recht/geld_und_r...

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    Nachbar stört Nachtruhe durch Klopfen
    Antwort von teuto47 teuto47

    Eine Frist setzen es zu unterlassen. Danach mit Vermieter oder Hausverwaltung in Verbindung setzen.

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    Nachbar stört Nachtruhe durch Klopfen
    Antwort von Lanali Lanali

    Während der Klopferei mal die Polizei rufen

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    Nachbar stört Nachtruhe durch Klopfen
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    einfach versuchen, das gespräch zu finden.. nicht nur einmal, sondern öfters...

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    Sichtschutzwände in bayern?
    Antwort von wundermolly wundermolly

    ich würde deinen nachbarn mal fragen ob es okay ist. Wenn du es auf deinem Grund austellst kann nix sagen

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Es gibt durchaus Regelungen, wie weit von der Grundstücksgrenze bestimmte Dinge wie Mauern, Hecken, etc. sein müssen, wenn sie bestimmte Höhen erreichen.

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    Nachbar Terrassenüberdachung
    Antwort von Seehausen Seehausen

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    Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des Baurechts einhalten.

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    Die Nachbarn erteilen keine Baugenehmigungen. Sie sind nur dann um ihr Einvernehmen zu fragen, wenn von Vorschriften befreit werden soll, die zu ihrem Schutz erlassen wurden ("Nachbarschützende Vorschriften"). Dazu gehören Die Grenzabstandsvorschriften und wegen des Brandschutzes die Gebäudeabstandsvorschriften.

    3.

    Terrassenüberdachungen sind in der Regel in allen Bundesländern an der Grenze unzulässig und können im Einzelfall nur genehmigt werden bei festgesetzter geschlossenen Bauweise und zusätzlichen Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Es kommt also auf die Rechsverhältnisse im jeweiligen Einzelfall an; generelle Aussagen sind leichtfertig, falsch und irreführend.

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