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MWSt - neue und gute Antworten MWSt - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Wareneinkäufe (netto) <= mit Mwst oder ohne?

1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 5. Dezember 2009 05:06
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Denk Dir nix, unsere Bundeskanzlerin hat das gleiche Problem, die kann da auch nie auseinander halten!

Aber hier wird das ganz gut erklärt:

VIDEO


Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 5. Dezember 2009 05:07

Wareneinkäufe (netto) <= mit Mwst oder ohne?

fluchi
beantwortet von fluchi am 5. Dezember 2009 05:06
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wo liest du das? ich würde, wenn es um den preis geht, auf kosten + steuern tippen. wenn es jedoch um zb nahrungsmittel geht, geht es natürlich nur um den inhalt (nettogewicht), aber ich habe bis jetzt noch in keinem supermarkt wareneinkäufe (netto) gelesen ;)

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 5. Dezember 2009 05:09

Das gibts z.B. bei den Metro Großverbrauchermärkten. Da kommt erst an der Kasse die MwSt. dazu!

Kommentar von 9423a70994865dd41f8fdb25085b2453smallthundix am 5. Dezember 2009 05:18

Ne ich les das bei der Einnahmenüberschussrechnung. Mit Warenpreis sind also alle Kosten für Waren jeglicher Art verbunden. Hier will ich wissen ob das mit oder ohne Steuer ist. Beim Lohn weiß ich Brutto das was ich eig kriegen würd. Netto was nach Versicherung und und und über bleibt.


eingehende Rechnung nach Geschäftsaufgabe

Chianti
beantwortet von Chianti am 29. November 2009 23:31
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BUCHE DEN betrag als offene posten/forderungen bereits in 2009 ... dein neuer chef verbietet dir ja nur das gewerbe weiter zu betreiben, eingehende zahlungen aus dem vorjahr kann er dir ja nicht verbieten ...


eingehende Rechnung nach Geschäftsaufgabe

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 29. November 2009 23:26
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Hilfreichste Antwort

Du mußt eine Schlußbilanz erstellen, also auch mit Forderungen und Verbindlickeiten. Dann kannst Du auch für den Rest auf Soll-Versteuerung umstellen.


Mwst ausweisen lassen bei Wohnort Schweiz?

Narva
beantwortet von Narva am 23. November 2009 08:51
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So wie @gehilft es erklärt ist es nicht ganz... Im Laden angeben das Du die Ware ausführts dann bekommst Du dort schon meist eine andere Quittung als normal damit zum Deutschen Zoll das musst Du machen solange Du die Ware dabei hast dort die Ausfuhr bestätigen lassen (wichtig Du brauchst ein amtliches Dokument zum Bsp Aufenthaltsbestätigung das Du in der Schweiz wohnst) dann zum Schweizer Zoll und auf die Ware welche über der Freibetragsgrenze ist die MWST zahlen wird dann auch nochmals gestempelt. So nun ist die Ware korrekt ausgeführt aus D und eingeführt nach CH. Nun kannst Du wenn Du das nächste Mal in das Geschäft in D gehst wo Du die Ware gekauft hast dir dort die Deutsche MWST auszahlen lassen du musst allerding alle Bestätigungen des Zolls mitnehmen und natürlich die Quittungen des Ladens. Ein bisschen Arbeit hast Du also es lohnt sich meistens trotzdem.

Kommentar von gehilft am 23. November 2009 21:56

@Narva-- der Laden zahlt die Mwst. retour? Ist das sicher? Interessiert mich, bin zwar kein schweizer und musste dies noch nie machen, aber das ich jemand die Mwst. vergüte ist mir neu.

Hatte den Fall aber auch nie--- dachte immer das geht über Finanzamt--- in dem Fall regelt das der Laden dann mit dem zuständigen Finanzamt, wenn Nic1617 sich die Mwst holt?

Kommentar von 4fe99d19f82e3e6bff53acedf208b0ddsmallNarva am 25. November 2009 09:56

Ja, der Laden zahlt zurück, habe es regelmässig so gemacht. Wenn man immer etwa am gleichen Ort einkaufen geht oder halt mit dem Auto in die gleiche Werkstatt dann ist es relativ einfach... Der Laden macht ja dann die MwStabrechnung mit dem Finanzamt und gibt dort die Summe wieder an. Was man hier in Frankreich machen kann ist eine Exportrechnung geht bei grösseren Autowerkstätten dann stellen die die Rechnung gleich ohne Mwst aus musst dann bescheinigen das es exportiert wird.


Mwst ausweisen lassen bei Wohnort Schweiz?

anonym
beantwortet von gehilft am 22. November 2009 23:30
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Zoll mit Ware passieren-- also durchgehen

wäre toll in Stuttgart Mwst. bekommen und dann bleibt die Ware dort-- vergiss es.

Wenn es am Zug machst, Bahnhof also, so Ruck Zuck geht es nicht.

Meines Wissens bekommst auch nichts vom Zoll--- du bekommst vom deutschen Zoll eine Bestätigung der Ausfuhr-- die unbedingt holen, und beim Schweizer Zoll bestätigen lassen die Einfuhr.

Damit dann zum Finanzamt--- das rechnet dann und weist an-- soviel ich weiss,

Beachte auch die Höchstgrenzen die erlaubt--- an Ware und Betrag--- Internet, doer beim Zoll anrufen!!! Egal, der Zoll hat eine Zentrale, ichmmeine jetzt nicht das an der Grenze die Zöllner anrufst:-)


Darf die Versicherung die MWST bei KFZ-Diebstahl-Erstattung einbehalten?

Anjosh
beantwortet von Anjosh am 21. November 2009 23:10
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Hallo,

da hast du anscheinend eine falsche Information bekommen. Die MWST wird eigentlich nur erstattet, wenn sie bei der "Schadenbeseitigung", in deinem Fall die Wiederanschaffung, auch wirklich angefallen ist und das ist sie ja nicht. Warum du so eine Auskunft vom Versicherer bekommen hast versteh ich nicht...2,5% ist auch merkwürdig...

Viele Grüße Anjosh


Darf die Versicherung die MWST bei KFZ-Diebstahl-Erstattung einbehalten?

anonym
beantwortet von EnnoBecker am 20. November 2009 10:19
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Das BGB ist aber nicht einschlägig, weil der Versicherer nicht zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dafür gelten dann die AGB des Versicherers, soweit sie nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.
.
Und da bei einer Privatperson die enthaltene Umsatzsteuer ein Kostenfaktor ist, kann sie vom Versicherer auch nicht einbehalten werden. Das kann sie nur bei einem regelbesteuerten Unternehmer tun, weil dieser sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt holt.
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Wieso 2,5%?


19% MwSt rückwirkend den (eigenen) Kunden in Rechnung stellen?

anonym
beantwortet von EnnoBecker am 20. November 2009 10:15
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Zunächst wäre mal interessant zu erfahren, woran du festgestellt hast, dass du kein KU mehr bist.
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Sodann würde ich als Kunde in den von uns beiden abgeschlossenen Vertrag schauen. Wenn da steht, dass du die Leistung für 100 erbringst, und ich dir die 100 bezahlt habe, dann hast du zumindest bei mir keine Chance. Der Vertrag ist ja erfüllt worden. Was kann ich dafür, wenn du deine steuerliche Situation nicht im Griff hast?


Darf die Versicherung die MWST bei KFZ-Diebstahl-Erstattung einbehalten?

schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 19. November 2009 21:06
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Seit 2003 gibt es hierzu im BGB §249 eine neue Gesetzesregelung

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.



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