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Denk Dir nix, unsere Bundeskanzlerin hat das gleiche Problem, die kann da auch nie auseinander halten!
Aber hier wird das ganz gut erklärt:

wo liest du das? ich würde, wenn es um den preis geht, auf kosten + steuern tippen. wenn es jedoch um zb nahrungsmittel geht, geht es natürlich nur um den inhalt (nettogewicht), aber ich habe bis jetzt noch in keinem supermarkt wareneinkäufe (netto) gelesen ;)
1hoss43 am 5. Dezember 2009 05:09 Das gibts z.B. bei den Metro Großverbrauchermärkten. Da kommt erst an der Kasse die MwSt. dazu!
thundix am 5. Dezember 2009 05:18 Ne ich les das bei der Einnahmenüberschussrechnung. Mit Warenpreis sind also alle Kosten für Waren jeglicher Art verbunden. Hier will ich wissen ob das mit oder ohne Steuer ist. Beim Lohn weiß ich Brutto das was ich eig kriegen würd. Netto was nach Versicherung und und und über bleibt.

BUCHE DEN betrag als offene posten/forderungen bereits in 2009 ... dein neuer chef verbietet dir ja nur das gewerbe weiter zu betreiben, eingehende zahlungen aus dem vorjahr kann er dir ja nicht verbieten ...

Du mußt eine Schlußbilanz erstellen, also auch mit Forderungen und Verbindlickeiten. Dann kannst Du auch für den Rest auf Soll-Versteuerung umstellen.

So wie @gehilft es erklärt ist es nicht ganz... Im Laden angeben das Du die Ware ausführts dann bekommst Du dort schon meist eine andere Quittung als normal damit zum Deutschen Zoll das musst Du machen solange Du die Ware dabei hast dort die Ausfuhr bestätigen lassen (wichtig Du brauchst ein amtliches Dokument zum Bsp Aufenthaltsbestätigung das Du in der Schweiz wohnst) dann zum Schweizer Zoll und auf die Ware welche über der Freibetragsgrenze ist die MWST zahlen wird dann auch nochmals gestempelt. So nun ist die Ware korrekt ausgeführt aus D und eingeführt nach CH. Nun kannst Du wenn Du das nächste Mal in das Geschäft in D gehst wo Du die Ware gekauft hast dir dort die Deutsche MWST auszahlen lassen du musst allerding alle Bestätigungen des Zolls mitnehmen und natürlich die Quittungen des Ladens. Ein bisschen Arbeit hast Du also es lohnt sich meistens trotzdem.
@Narva-- der Laden zahlt die Mwst. retour? Ist das sicher? Interessiert mich, bin zwar kein schweizer und musste dies noch nie machen, aber das ich jemand die Mwst. vergüte ist mir neu.
Hatte den Fall aber auch nie--- dachte immer das geht über Finanzamt--- in dem Fall regelt das der Laden dann mit dem zuständigen Finanzamt, wenn Nic1617 sich die Mwst holt?
Narva am 25. November 2009 09:56 Ja, der Laden zahlt zurück, habe es regelmässig so gemacht. Wenn man immer etwa am gleichen Ort einkaufen geht oder halt mit dem Auto in die gleiche Werkstatt dann ist es relativ einfach... Der Laden macht ja dann die MwStabrechnung mit dem Finanzamt und gibt dort die Summe wieder an. Was man hier in Frankreich machen kann ist eine Exportrechnung geht bei grösseren Autowerkstätten dann stellen die die Rechnung gleich ohne Mwst aus musst dann bescheinigen das es exportiert wird.
Zoll mit Ware passieren-- also durchgehen
wäre toll in Stuttgart Mwst. bekommen und dann bleibt die Ware dort-- vergiss es.
Wenn es am Zug machst, Bahnhof also, so Ruck Zuck geht es nicht.
Meines Wissens bekommst auch nichts vom Zoll--- du bekommst vom deutschen Zoll eine Bestätigung der Ausfuhr-- die unbedingt holen, und beim Schweizer Zoll bestätigen lassen die Einfuhr.
Damit dann zum Finanzamt--- das rechnet dann und weist an-- soviel ich weiss,
Beachte auch die Höchstgrenzen die erlaubt--- an Ware und Betrag--- Internet, doer beim Zoll anrufen!!! Egal, der Zoll hat eine Zentrale, ichmmeine jetzt nicht das an der Grenze die Zöllner anrufst:-)
Hallo,
da hast du anscheinend eine falsche Information bekommen. Die MWST wird eigentlich nur erstattet, wenn sie bei der "Schadenbeseitigung", in deinem Fall die Wiederanschaffung, auch wirklich angefallen ist und das ist sie ja nicht. Warum du so eine Auskunft vom Versicherer bekommen hast versteh ich nicht...2,5% ist auch merkwürdig...
Viele Grüße Anjosh
Das BGB ist aber nicht einschlägig, weil der Versicherer nicht zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dafür gelten dann die AGB des Versicherers, soweit sie nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.
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Und da bei einer Privatperson die enthaltene Umsatzsteuer ein Kostenfaktor ist, kann sie vom Versicherer auch nicht einbehalten werden. Das kann sie nur bei einem regelbesteuerten Unternehmer tun, weil dieser sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt holt.
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Wieso 2,5%?
Zunächst wäre mal interessant zu erfahren, woran du festgestellt hast, dass du kein KU mehr bist.
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Sodann würde ich als Kunde in den von uns beiden abgeschlossenen Vertrag schauen. Wenn da steht, dass du die Leistung für 100 erbringst, und ich dir die 100 bezahlt habe, dann hast du zumindest bei mir keine Chance. Der Vertrag ist ja erfüllt worden. Was kann ich dafür, wenn du deine steuerliche Situation nicht im Griff hast?
Seit 2003 gibt es hierzu im BGB §249 eine neue Gesetzesregelung
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Und hier der 2. Teil:
http://www.myvideo.de/watch/1752920/VolkerPispersBrettoundNutto22