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Mutterschutz - neue und gute Antworten

Mutterschutz - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

gehalt im Mutterschutz

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 21. November 2008 10:07
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Du bekommst bis 8 Wochen nach der Geburt deinen vollen Lohn, aber 50% überweist die Krankenkasse und 50% dein Arbeitgeber.


gehalt im Mutterschutz

bitmap
beantwortet von bitmap am 21. November 2008 10:04
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Das hängt mit dem Beschäftigungsverbot nach § 6 zusammen. http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html


Bekomme ich trotz Mutterschaft Weihnachtsgeld?

anonym
beantwortet von lakikoki am 19. November 2008 22:23
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hallo, du bekommst auch weihnachtsgeld wenn du dich in der elternzeit befindest. steht alles unter www.arbeitsrecht.de "Sonderzahlungen in der Elternzeit". in deinem vertrag muss lediglich stehen dass das weihnachtsgeld als Treue- und/oder Leistungsprämie gezahlt wird. ich habe das leider zu spät erfahren. ich habe sogar mit einem anwalt von der hotline gesprochen und er hat es mir bestätigt. viele arbeitgeber wollen so etwas garnicht wissen aber es ist so. es wäre schön wenn du bescheid sagtst was geschehen ist. alles gute.

Kommentar von 3910a70740aeb1f50d16891ebc99f396smallSenny74 am 20. November 2008 10:52

Ja, habe meinen Anwalt gefragt. Im Mutterschutz habe ich nun Weihnachtsgeld bekommen. In der Elternzeit bekommt man dann auch das Weihnachtsgeld. Allerdings kommt es hier echt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an.


350euro job krankenversicherung 134euro

FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 12. November 2008 18:38
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Das Einfachste wäre, sie würde einen € 401.-- Job annehmen - denn damit wäre sie automatisch voll krankenversichert. In der derzeitigen Situation ist sie leider von der KK völlig zu Recht angemahnt worden - denn wer nur einen € 400.-- Job hat, der muss aus dem daraus erzielten Einkommen den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV bezahlen. Bei einem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis wäre der KK-Beitrag natürlich nur hälftig fällig, und das erzielte Nettogehalt deutlich höher. Als Alleinstehende (Familienstand ledig!) bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich einen normalen Job zu suchen (Teilzeit).

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 12. November 2008 19:37

Ich empfehle in dieser Situation auch einen 401€-Job. Dann sind die Mutter und das Kind krankenversichert. Ist zwar steuerpfichtig, aber der AG dürfte mitspielen, da er anstatt 30% Abgaben nur ca. 20% Abgaben leisten muss.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 14. November 2008 08:11

Das ist eine Milchmädchenrechnung, die ihr da macht: Angenommen sie würde einen 400 Euro-Job annehmen und hätte die Steuerklasse V, wovon auszugehen ist, da der Mann ja berufstätig zu sein scheint.

Dann bleiben ihr nach Abzug von allen Sozialabgaben:

311,37

und der Arbeitgeber zahlt ca. 90 Euro Sozialabgaben. Kann ich mir nicht vorstellen, daß er sich darauf einläßt, wo er doch jetzt gerade mal ca. 13,5 Prozent Abgaben zu leisten hat.

Kommentar von Simple_avatar7smallFordPrefect am 17. November 2008 09:07

Die Milchmädchenrechnung liegt in dem geschilderten Fall allerdings bei Dir - denn der AG muss max. 30,1% pauschale Lohnsteuer abführen. Gute Zusammenfassung unter
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/geringfuegige_beschaeftigung/index.html

Damit bleiben ihr nur € 280.--, während der AG € 120.-- abführen muss.


350euro job krankenversicherung 134euro

moon73
beantwortet von moon73 am 12. November 2008 17:23
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Das was sie zahlen muß, ist der ganze normale durchschnittliche Beitrag zur freiwilligen Versicherung in der GKV. Da ihr nicht verheiratet seit, kannst du sie ja nicht bei dir mitversichern lassen, somit ist sie pflichtversichert in der GKV.




Kommentar von eierbatz am 12. November 2008 17:28

Na aber wie kann das denn sein, dass man als Mutter mit Kind, wo man eh nur halbtagsarbeiten kann, auch noch die hälfte der verdienten Kohle der KV in den eh schon weitgeöffneten Rachen wirft? Wie kommt man da drum rum? Ich kann mir wiegesagt nicht vorstellen das jeder minijober so zur Kasse gebeten wird. Da ist es kein wunder das keiner mehr Arbeiten geht und lieber zu Hause bleibt und das Amt zahlen lässt...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 12. November 2008 17:30

Auch Minijobber müssen krankenversichert sein. Eine alleinstehende Hausfrau mit Kind, die nicht berufstätig ist, ist leider in der beschi... Situation, daß sie sich selbst krankenversichern muß. Sie hat nur die Wahl zu heiraten oder einen Job zu machen, der sozialversicherungspflichtig ist.

Kommentar von eierbatz am 12. November 2008 17:34

oder keinen job zu machen und zu hause zu bleiben... klasse ich denke dann machen wir es wie die anderen arbeitslosen und gehn einfach zum amt... die par bewerbungen schreiben kriegen wa auch noch hin... unglaublich was sich das kinderfreundliche deutschland da wieder gedacht hat

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 12. November 2008 17:37

Warum heiratet ihr nicht einfach?

Kommentar von eierbatz am 12. November 2008 17:40

warum? muss man in deutschland heiraten wegen dem staat? oder aus liebe? ich seh nicht ein zu heiraten nur weil ich deswegen steuerliche vorteile hab das darf doch nich wahr sein

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 12. November 2008 17:41

Das könnt ihr halten wie ihr wollt :)

Aber Krankenversicherungsbeiträge sind nun mal Pflicht.


Komplizierte Frage zum Mutterschutz: Zuzug aus dem Ausland

Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 10. November 2008 14:10
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Wenn Du hier gemeldet bist mit Hauptwohnsitz, gern auch dort wo Dein Mann arbeitet, dann hast Du Anspruch auf alle gesetzlichen/staatlichen Unterstützungen. Voraussetzung hierfür wäre natürlich, Du gibst Deine Anstellung in CH auf und ziehst hier komplett her. Aber kommt denn Dein Männe nicht regelmäßig auf Urlaub bzw. am WoE nach Hause (alle 14 Tg?) oder so? Wenn Dein Job so gut ist, dann würde ich eher in CH bleiben, auch wenns hart ist. Und 4 Std. Fahrzeit ist keine Entfernung!

Kommentar von Rena77 am 10. November 2008 15:32

Du hast wahrscheinlich recht. Nur weiss ich noch nicht, wie wir das anstellen, bzw. wie ich das anstelle. Wir haben hier ja nur 14 Wochen Mutterschutz und danach muss ich voll wieder arbeiten, sonst können wir uns die beiden Wohnungen nicht leisten (obwohl einmal eine Einzimmerwohnung und eine Zweizimmerwohnung). Und ja, ich hätte mir schon mehr Familienzeit für mein Erstes gewünscht. Hach schwierig. Wir müssen wohl nochmals über die Bücher. Ach ja, zu ihm sind es mehr als 4 Stunden, aber auch nicht viel, 6 Stunden, ist schon jetzt alle 14 Tage machbar. Aber vielen Dank für deine Antwort. Schlussendlich müssen wir uns eben entscheiden.

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 11. November 2008 10:34

Gibt es denn bei euch keine sog. Elternzeit, wie in Dtl.? Und wenn ich die kleinere Wohnung aufgebt? Oder beide und eine große nehmt? Sonst zahlt ihr euch d... und d... ganzfestdieDaumendrück'


Bewerbung schreiben bei Wiedereinstieg i.d. Job, nach 2 Jahren Elternzeit ...

anonym
beantwortet von Simmi821 am 5. November 2008 16:01
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Hi Simone,

vielleicht so ähnlich:

Nachdem ich mich 2 Jahre sehr gern meinem Sohn gewidmet habe, möchte ich nun meinem Leben einen weiteren Inhalt geben und wieder ins Berufsleben einsteigen. Durch meine Erfahrungen im meinem früheren Berufsleben bin ich überzeugt, Ihr Unternehmen tatkräftig und fachgerecht zu unterstützen.

Grüsse auch von Simone :))


Bewerbung schreiben bei Wiedereinstieg i.d. Job, nach 2 Jahren Elternzeit ...

Eveline
beantwortet von Eveline am 5. November 2008 15:56
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Schreib die Bewerbung ganz neutral. Heb Deine Stärken hervor und warum Du gerne dort arbeiten möchtest. Rechtfertigungen für Deinen früheren Ausstieg, für die Schwangerschaft und Mutterzeit und für das Verhältnis Deines Mannes zu diesem Betrieb haben in der Bewerbung nichts zu suchen.


Bewerbung schreiben bei Wiedereinstieg i.d. Job, nach 2 Jahren Elternzeit ...

anonym
beantwortet von hochglanz am 5. November 2008 15:49
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schreib doch eine ganz normale Bewerbung, so als würdest du dich eben neu (und das ist es ja wohl) in diesem Betrieb bewerben

Die andere Sache ,Schwangerschaft, nicht gearbeitet usw. geht doch aus dem Lebenslauf hervor, das würde ich im Bewerbungsschreiben gar nicht erwähnen

Kommentar von Simple_avatar5smallgeppert28 am 5. November 2008 16:02

So ,ist das richtig. Nicht Probleme machen, wo keine sind.

Kommentar von Simple_avatar6smallMasoud53 am 5. November 2008 16:20

sehr gut,denn der AG will klare,kurze Angaben,sost nimmt der den nächsten vom Stapel.


Welches Geld beziehe ich als Mutter?

anonym
beantwortet von paulweller am 4. November 2008 19:52
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hallo, ich hätte da mal eine frage: ich bin selbstständig, privat versichert und erwarte anfang februar mein erstes kind. was muß ich wann beantragen und gibt es für mich auch mutterschaftsgeld oder ähnliches?

gibt es mutterschaftsgeld nur für angestellte?

vielen dank im voraus



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