man kriegt das geld ab dem tag wenn das kind da ist wenn du es vorher beantragst wird es dir nach gezahlt, ich spreche aus eigener erfahrung ;) Also kurz gesagt du kriegst dann das geld von den 2 monaten oben drauf
Mutterschaftsgeld - neue und gute Antworten
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0Wann bekomme ich MutterschaftsgeldAntwort von
Nuwidu Ich müsste diese Bescheinigung von der Ärztin an die Krankenkasse schicken. Von denen habe ich dann Geld bekommen, und zusätzlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Ruf doch bei deiner KK an, die erklären alles weitere und schicken dir ein Formular zu.
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0Wann bekomme ich MutterschaftsgeldAntwort von
Polo86Polo86
Die Bescheinigung vom FA gibst du deinem Arbeitgeber, der reicht dieses Formular bei deiner KK ein. Alles weitere regelt der Arbeitgeber mit der KK. Du bekommst ganz normal deinen Lohn weiterbezahlt. Ich mußte bei meinen beiden Kindern nichts machen. Das Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem ET bezahlt.
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0Wann bekomme ich MutterschaftsgeldAntwort von
cinderella666cinderella666
Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung wird es gezahlt
Kommentar von
BlackAngel22 Also ist das jetzt schon mit in dem Lohn drin oder wie???
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0Lohnausgleich / Berufsverbot / FolgeschwangerschaftAntwort von
Anastasia78 Hallo,
bitte lass Dir von niemanden sagen, wie du trauern sollst und wie lange du warten sollst, um wieder schwanger zu werden. Eine neue Schwangerschaft bedeutet nicht, dass du dein verlorenes Kind vergisst oder weniger liebst...Ich spreche aus eigener Erfahrung. Bin leider auch eine Sternemama. Nun sind deine Fragen sehr berechtigt. Dein Lohn (Mutterschaftslohn gennant) wird ab dem ersten Tage des BV ausgezahlt. Er muss als Durchnitt der letzten 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft errechnet werden. Wenn du aber (z.B) im Juli bereits schwanger wirst, im Juni noch Mutterschaftsgeld (kk+Arbeitgeber) bekommen hast, muss zu einer zeitlichen Verlegung des Berechnungszeitraums kommen. Dann gelten 3 Monate vor dem letzten Mutterschutz. Der Mutterschutzlohn ist laufender Arbeitslohn und damit steuer- und beitragspflichtig.
Alles Gute und ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut geht!
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1Eltergeld,MutterschutzAntwort von
sumsum076sumsum076
Die 14 Monate gibt es nur für Alleinerziehende, ansonsten sind es 12 Monate, die man beantragt. Als Mutter, die Mutterschaftsgeld bekommen hat, werden einem aber nur 10 Monate Elterngeld ausgezahlt. Die anderen 2 Monate werden mit dem Mutterschaftsgeld für die ersten 8 Wochen verrechnet.
ElternZEIT ist wieder was anderes....
Kommentar von
mlnudel79 Hallöchen und vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann ich vielleicht auch 14 Monate beantragen wenn das errechnete Elterngeld (12 Monate) auf 14 Monate aufgeteilt wird?
Kommentar von
sumsum076sumsum076 Ne, bzw nur bedingt! Es gibt die Möglichkeit, das Elterngeld zu halbieren, dann gibt es in den Monaten 1 und 2 das Mutterschaftsgeld und ab Monat 3 das halbe Elterngeld (bis ca 22 Lebensmonat). Du könntest dann zum 13. Lebensmonat die Auszahlung des Restbetrages einfordern. So hättest du wahrscheinlich dein Geld bis zum 14. Lebensmonat. (Auch da beantragt man 12 Monate) Ich denke, das hilft dir aber nicht weiter.
Einfacher ist es, das 12-monatige Elterngeld selber einzuteilen....
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0Wann hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld?Antwort von
tobily2oo911 kann sein dass man denn von der agentur für arbeit etwas bekommt, ich war voll arbeiten, und habe denn die 6 wochen vor der geburt von meiner krankenkasse mutterschaftsgeld und für 8 wochen danach.aber will sie es wirklich zur adoption frei geben,?sie soll sich da hundert prozent sicher sein, weil später würde sie es bereuen...ist sie noch etwas jünger?
Kommentar von
Hedwig2006 ich war auch voll arbeiten bei meinem kleinen , deswegen kann ich ihr da auch nicht weiterhelfen. Eigentlich ist sie nicht zu jung um mutter zu werden. sie ist 25. aber sie hat halt keine arbeit (ausser den minijob), wohnt noch bei meinen eltern und von dem kindsvater kann sie auch nichts erwarten. ich habe ihr auch gesagt das sie es bereuen wird, aber sie fühlt sich noch nicht reif für ein baby. bin schon froh das sie es nicht abgetrieben hat. sie hat aber auch keine bindung zu dem kleinen aufgebaut. heute war sie beim ultraschall und sie hat rein gar nichts gefühlt beim anblick des babys.
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0Mutterschaftsgeld oder Aufhebungsvertrag?
Wenn deine Chefin dir keinen schwangerschaftsgerechten Job anbieten kann, dann liegt es an ihr, dir ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Vom Arzt gibt es da kein Beschäftigungsverbot!
Ich würde keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn der stellt dich beim Mutterschaftsgeld und beim Elterngeld schlechter.
Deine Chefin soll sich informieren, wo sie ihr Geld herbekommt, ist nicht deine Aufgabe! Das sollte eigentlich kein Problem sein, denn sie zahlt ihre Umlagen ganz normal, ob du nun "privat", gesetzlich oder sonstwie krankenversichert bist.
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0Lohnausgleich / Berufsverbot / FolgeschwangerschaftAntwort von
sumsum076sumsum076
Es gäbe das gleiche BV- und Mutterschaftsgeld wie vorher auch!
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0Mutterschaftsgeld und Hartz 4
Wo ist da nun die Überzahlung???
Das wird dir dein Sachbearbeiter erklären.
Grundsätzlich kann Mutterschaftsgeld zum Teil angerechnet werden; die ganze Sache ist nicht sooo einfach; insofern lass dir im Amt die Rechnung aufmachen.
Kannst auch mal hier reinlesen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...
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2Mutterschaftsgeld und Hartz 4Antwort von
xxxnisixxxxxnisixx
Geh am besten zu ihrem/deinem/eurem Berater und kläre das mit ihm persönlich. Hier wird dir so keiner was dazu sagen können!
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1Lohnausgleich / Berufsverbot / FolgeschwangerschaftAntwort von
geckobrunogeckobruno
oha, erst einmal tut es mir leid was dir passiert ist, ich musste diese Erfahrung auch schon machen........nur, wenn du jetzt noch im Mutterschutz bist ist es ja noch nicht soooo lange her, oder? Und da jetzt schon wieder so weit zu planen? Willst du nicht erstmal das eine verarbeiten? Diesem Kind einen Platz, SEINEN Platz in deiner Familie geben?
Wie die finanzielle Seite aussieht wirst du wohl wirklich deine Krankenkasse fragen müssen, ich mache mir Sorgen um deine Gesundheit, deine psychische Seite....
Alles Gute!
Sandra
Kommentar von
LGefion Dankeschön. Ja, es ist noch relativ frisch.. aber ich denke, der Verarbeitungsprozess läuft ganz gut. Jetzt ist natürlich erstmal das aktuelle hier wichtig. Es ist auch noch kein weiteres "geplant", ich lass mich da sowieso überraschen. Mich hat's nur interessiert, da die Möglichkeit ja doch gegeben sein könnte.
Aber gut, dann wirds wohl doch ein Anruf bei der KK werden.
Kommentar von
geckobrunogeckobruno ja ich denke da bist du auf der sicheren Seite, denn gerade was das angeht sollte man sich schon absichern.....
Nochmals alles Gute!
Sandra
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0Mutterschaftsgeld oder Aufhebungsvertrag?Antwort von
franyfrany
In deinen Fall ist es wohl ein wenig schwieriger. Da du nicht Krankenversichert bist wird deine Chefin nichts wieder bekommen, allerdings denke ich das nur wissen leider nicht.
Du kannst gerne mal nachfragen bei dir irgendwer wird sich da wohl auskennen, ansonsten müsst ihr euch was einfallen lassen. Sowas wie Vertragsstillstand für die Zeit, oder nur noch nach stunden bezahlen. Mehr würde mir gerade nicht einfallen.
Hast du es schon mitgeteilt?
Kommentar von
TaJolie Bei der Bundeswehr teile ich es nächste Woche mit, da ich Montag erst den nächsten Frauenarzttermin habe und meinen Mutterpass bekomme. Dann muß ich sowieso auch noch zum Bundeswehrarzt um mir dort die Schwangerschaft nochmal extra bestätigen zu lassen. Den werde ich auch dann schon auch mal fragen, wie es sich mit dem Nebenjob verhält, aber ich hab die Erfahrung gemacht, daß sich Bundeswehrärzte im Zivilen nicht besonders auskennen. Dann muß ich ja auch noch zum Sozialdienst bei uns. Allerdings hab ich Angst, dass mir meine Chefin im Restaurant vorher den Aufhebungsvertrag unter die Nase hält. Und dann möcht ich schon mal mit Argumenten dagegen gewappnet sein....
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0Mutterschaftsgeld oder Aufhebungsvertrag?Antwort von
SunnyDelight Den Aufhebungsvertrag würde ich nicht akzeptieren, und wie sie ja selbst wissen: feuern dürfen sie dich nicht! Da schützt der Staat die Schwangeren sehr gut, du darfst nicht nur nicht mehr nach 20uhr arbeiten, sondern auch vorher nur eine bestimmte Stundenzahl (ich meine 8,5 - bin nicht ganz sicher grad). Daher wird es mit dem Zweitjob wahrscheinlich eh schwierig. Mal ganz davon abgesehen, dass es sicher einige Phasen in der Schwangerschaft geben wird, in denen du abends vor Müdigkeit um 20uhr ins Bett fällst... Da kann dich dein FA (oder die Krankenkasse, irgendwie versichert MUSST du sein) aber auf jeden fall beraten und dir zur Not wirklich das beschäftigungsverbot ausstellen. Lass dich auf keinen Fall auf krumme Dinger vom Arbeitgeber ein, du bist jetzt unkündbar und besonders geschützt - da müssen Chefs halt immer wieder durch! :-) Ich wünsche dir eine entspannte Schwangerschaft!
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0Mutterschaftsgeld oder Aufhebungsvertrag?Antwort von
putzfee1putzfee1
Du bist als Soldatin bei er Bundeswehr nicht krankenversichert? Das kann ich mir jetzt ehrlich gesagt so gar nicht vorstellen, was machst du denn, wenn du wirklich mal krank bist? Es gibt in Deutschland sogar eine Krankenversicherungspflicht, wenn du tatsächlich nicht krankenversichert bist (was ich nicht glaube), musst du dich dringend freiwillig versichern....und für die ganze Zeit, in der du nicht versichert warst, nachbezahlen.
Erkundige dich doch zunächst mal, wie sich das mit deiner Krankenversicherung tatsächlich verhält. Selbst wenn du über die Bundeswehr krankenversichert bist, ist auch das eine ganz reguläre Krankenversicherung und deine Chefin kann sich das Geld mit Sicherheit auch da wiederholen. Das wäre auf jeden Fall für dich eine bessere Alternative als einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, denn dann bist du deinen Nebenjob ja auf alle Fälle los.
Kommentar von
franyfrany Ein Soldat hat freie Heilfürsorge, muss also keine Beiträge für eine Krankenkasse zahlen, sondern der Steuerzahler zahlt alles. In Notfällen wird ein Soldat natürlich auch in einem Krankenhaus versorgt werden - das Krankenhaus schickt die Rechnung an eine bestimmte Behörde der BW, deren Namen ich leider vergessen habe... Bei 'normalen Erkrankungen' hat der Soldat die nächst gelegene Kaserne mit einem Arzt aufzusuchen, oder eben ein Bundeswehrkrankenhaus - so schreibt es die Bundeswehr vor.
Hoffe das Du nun ein wenig mehr weißt :)
Das verstehe ich nicht. Meine Frau bekommt in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld und wenn sie in dieser Zeit auch noch Elterngeld beantragt, kriegt sie es zusätzlich???
Das glaube ich nicht. Bin mir ziemlich sicher, dass das Mutterschaftsgeld dann auf das Elterngeld angerechnet wird.
Kurz gesagt: Wann ist es am besten Elterngeld zu beantragen? Erst nach dem Mutterschutz oder schon während des Mutterschutzes???