gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mündlich - neue und gute Antworten Mündlich - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

anonym
beantwortet von DerHans am 14. Dezember 2009 13:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer seine Arbeitslosigkeit absichtlich oder grob fahrlässig herbei führt, muss mit eine Sperrzeit rechnen. Entschieden wird trotzdem nach Einzelfall. Es kommt auf die Begründung an. Es kann ja durchaus ein wichtiger Grund zur Eigenkündigung vorlieen


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

anonym
beantwortet von GWIFACH am 14. Dezember 2009 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nach § 623 BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen, wie dieses Urteil hier zeigt:

http://www.geizkragen.de/magazin/arbeit-und-beruf/arbeitsrecht-muendlich-ausgesp...

Kommentar von GWIFACH am 14. Dezember 2009 13:09

oder hier: http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/urteile/arbeitsrechtsurteile/a002.html

Bei fristloser Kündigung durch den AG gibts übrigens auch eine Sperre.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

anonym
beantwortet von dita1988 am 14. Dezember 2009 13:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündgung muss schriftlich festgehalten werden? Stimmt so gar nicht!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Dezember 2009 13:06

Na was stimmt denn dann?


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

FlohMaster
beantwortet von FlohMaster am 14. Dezember 2009 13:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein arbeitsvertrag und dessen kündigung bedürfen in deutschland vom gesetzgeber nicht der schriftform. du kannst mündlich kündigen. siehe anjanni...ohne widerspruch=akzeptiert. und ja, du bekommst alg.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Dezember 2009 13:08

''ein arbeitsvertrag und dessen kündigung bedürfen in deutschland vom gesetzgeber nicht der schriftform.''

Die Kündigung bedarf sehr wohl der Schriftform.

Einfach mal § 623 BGB ergooglen.

Kommentar von F55d677e967820793fb5eac2aed52a8csmallFlohMaster am 14. Dezember 2009 13:15

du hast recht...sry. der vertrag nicht, die kündigung schon.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

PBFan
beantwortet von PBFan am 14. Dezember 2009 13:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es das erste mal ist wo du etwas mit dem arbeitsamt zu tun hast, dann bekommt er auch keine sperrfrist, bei mir war es doch genauso wie bei ihm,geh mit dem kündigsschreiben deines chef zum amt und rede mit den, da gibt es keine probleme

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Dezember 2009 13:16

''wenn es das erste mal ist wo du etwas mit dem arbeitsamt zu tun hast, dann bekommt er auch keine sperrfrist''

Wo hast du denn das her? Eine Sperrfrist hat jedenfalls nichts damit zu tun, wie oft man schon mit der Arbeitsagentur zu tun hatte.

Kommentar von C7c0a5626c3639a87ada32c09bf3ace0smallPBFan am 14. Dezember 2009 13:35

das arbeitesamt interesiert doch nicht warum man gekündigt wurde, die wollen wissen wer gekündigt hat, so war es zumindestens bei mir, ich habe bei meinem chef mündlich gekündigt, er hat danach dann mir das kündigsschreiben gegeben, wo dabei steht das er mir dann gekündigt hat, das hab ich am arbeitsamt gegeben, und dann gab es auch keine sperrfrist

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Dezember 2009 17:50

''das arbeitesamt interesiert doch nicht warum man gekündigt wurde''

Das interessiert die sehr wohl. Hast du dir schon mal eine Arbeitsbescheinigung genauer angeschaut?

Kommentar von DerHans am 14. Dezember 2009 13:23

Wer seine Arbeitslosigkeit selbst herbei führt, wird mit Sperrzeit sanktioniert, Das ist die Regel. Entschieden wird trotzdem der Einzelfall. Es kommt auf die Begründung an. WARUM gekündigt

Kommentar von C7c0a5626c3639a87ada32c09bf3ace0smallPBFan am 14. Dezember 2009 13:38

das arbeitsamt weiß doch dann gar nichts von eine mündlichen kündigung????? die sehen das kündigsschreiben von meinem chef und das wars, so war es bei mir und ich bekam auch keine sperrfrist

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Dezember 2009 17:56

''das arbeitsamt weiß doch dann gar nichts von eine mündlichen kündigung?''

Das http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf muss der Arbeitgeber ausfüllen und kann das mit der mündlichen Kündigung des Arbeitnehmers da auch mit reinschreiben.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

Bastiw1688
beantwortet von Bastiw1688 am 14. Dezember 2009 13:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und begründet sein...! SO steht es im Kündigungsschutzgesetz. Solltest du Kündigen gibt es normalerweise einen Aufhebungsvertrag den beide Seiten anerkennen müssen.

Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, soweit ich weiß.

Beim Arbeitsamt meldest du dich bei Kündigung du hast ja dann noch 4 Wochen bis du Arbeitssuchend bist.

Kommentar von Simple_avatar6smallBastiw1688 am 14. Dezember 2009 13:10

$623 BGB Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

Rehbilein
beantwortet von Rehbilein am 14. Dezember 2009 13:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist doch Schriftform.

Dein AG hat deinen Satz aufgegriffen und dir die Kündigung damit bestätigt.

Wenn du nicht dagegen Wiederspruch einlegst, wirst du auch eine Sperrfrist bekommen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Dezember 2009 13:05

''Ist doch Schriftform.

Dein AG hat deinen Satz aufgegriffen und dir die Kündigung damit bestätigt.''

Nein, so einfach ist es dann doch wieder nicht.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

Noergelix
beantwortet von Noergelix am 14. Dezember 2009 13:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er ist deinem Wunsch gefolgt, die Kündigung erging aber von Dir. Das der Agentur erst einmal klarmachen wird dich einige Nervenzellen kosten, eine Sperre absehbar, da du ja die Initiative ergriffen hast.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

bitmap
beantwortet von bitmap am 14. Dezember 2009 13:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

''und es gibt auch keine Sperrfrist vom Arbeitsamt oder?''

Warum sollte es da keine geben? Der Gesetzestext macht das nicht an einer Kündigung fest.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. Dezember 2009 13:03

''(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn

1 . der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe), ...''

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82945.htm


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

PBFan
beantwortet von PBFan am 14. Dezember 2009 12:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein das war bei mir mal genauso wie bei dir, bei mir gab es dann auch keine sperrfrist vom arbeitsamt.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 14. Dezember 2009 12:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast gekündigt.


Wer ist offiziell der, der das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

anonym
beantwortet von anjanni am 14. Dezember 2009 12:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du dem Schreiben nicht widersprochen hast, wird es so gelten. Und dann wirst Du auch gesperrt.

Du kannst dem Schreiben natürlich widersprechen...

Kommentar von Afd9d8f9f436ef27dd971ba7c7af31a4smallDerSteppenwolf am 14. Dezember 2009 13:01

exakt, mit dem Schreiben wird es "nachweißlich"

Kommentar von anjanni am 14. Dezember 2009 13:26

"nachweislich"


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

anonym
beantwortet von Chrissy200389 am 14. Dezember 2009 11:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn man zu seinem Chef sagt dass man kündigen möchte, aber nichts schriftlich gemacht hat, der Arbeitgeber einen dann abmeldet und einem eine Schreiben schickt, in dem steht, dass man selbst mündlich gekündigt hat entspricht das also nicht dem Gesetz und die Kündigung ist eigentlich vom Arbeitgeber aus und es gibt auch keine Sperrfrist vom Arbeitsamt oder?


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 11. Dezember 2009 10:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform;die elektronische Form ist ausgeschlossen.(§ 623 BGB)


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

anonym
beantwortet von neili am 11. Dezember 2009 09:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich Arbeite jetzt seit 1995 in dem gleichen Betrieb habe auch kein Arbeitsvertrag es kann einem doch nichts besseres passieren. Aber kündigen würde ich schriftlich.


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

DonRamon
beantwortet von DonRamon am 11. Dezember 2009 09:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

AUf jeden Fall ist dein AG verpflichtet, dir spätestens 1 Monat nach Beginn deines Arebitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu geben! ** Eine ordentliche Kündigung MUSS IMMER schriftlich erfolgen!**


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

anonym
beantwortet von Andyresni am 11. Dezember 2009 09:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

einen mündlichen Arbeitsvertrag sollte überhaupt net mal machen aber ich glaub schon das er des darf


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

Savas1987
beantwortet von Savas1987 am 11. Dezember 2009 09:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

JA! Grund: Eine Frist des Arbeitsvertrages, gillt nur schriftlich..

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2009 09:41

Falsch.


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

anonym
beantwortet von hartz4konto am 11. Dezember 2009 09:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja aber schwer.Mit Mündlichen Verträgen hast teilweise sogar noch mehr Rechte.Meinem Kollegen gings mal so, der hat vor Gericht gewonnen damals.


Kann ein Arbeitnehmer der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat auch mündlich wieder kündigen?

stef1601
beantwortet von stef1601 am 11. Dezember 2009 09:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein sowas muss schriftlich sein, sonst kannste das ja nicht beweisen.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.