Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Die BAST, die Bundesanstalt für Strassenwesen, hat den Auftrag des Staates, die Einhaltung der Richtlinien umzusetzen und zu überwachen. Als Kontrollorgan akkredietiert die BAST die einzelnen Träger der BfFs und kontrolliert diese durch ständige, sehr aufwendige und auch teure sogenannte Audits und weiterführende Qualitätssicherungsmassnahmen.
Eine neue BfF heute zu installieren, kann schnell mal 80 - 100tsd € mit jährlichen Folgekosten von mehreren tsd € kosten. Zu bemerken wäre noch, dass die Gebührenordnung seit vielen Jahren nicht oder kaum den Steigerungen der Lebenshaltungskosten angeglichen wurde. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich. Die MPIs sind bis auf wenige Ausnahmen wirtschaftlich defizitär.
Grundlage der Prognoseerstellung sind die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" sowie die "Beurteilungskriterien", deren Einhaltung penibelst überwacht wird. (Ich möchte kein Gutachter sein!)
Frage ausreichend beantwortet?
Gruss aus dem kalten HH

Die Frage ist, was du hier unter Ueberwachung verstehst. Es wird ganz sicherlich ueberwacht, dass nur qualifizierte Gutachter das machen. Was der Gutachter beurteilt bzw wie er das beurteilt, das kann man nicht ueberwachen. Dazu muesste der Ueberwacher selbst die entsprechende fachaerztliche Qualifikation besitzen.
turbolady am 3. Dezember 2009 17:58 Es geht darum ob eine MPI alles richtig macht oder Mist baut.Ich habe aber schon rausgefunden wer das macht."Bundesanstalt für Straßenwesen".
Wer hat die LW erstellt? Welche LW wurden erhoben? Waren diie Referenzwerte angegeben? Waren die Screenings vom Arzt abgestempelt u. unterzeichnet?
Mit welcher Begründung waren die LW in der BfF nicht verwertbar.
Danach kann man die Frage sicher beantworten.
Ach ja; Abstinenzcheck durch EtG im Haar längstenfalls für 3 Mon. gültig ab 01.07.2009.
Gruss aus dem kalten HH
Servus!
Ich spreche jetzt aus eigener Erfahrung:
Für den Personenbeförderungsschein musst Du eine MPU machen. Den "Idiotentest". Du musst nicht nur die Reaktionstests und so weiter bestehen, sondern Du wirst auch ein Gespräch mit dem Psychologen haben. Was die MPU-Kosten etwas verteuert. (Ohne das Verkehrsdelikt brächtest Du nur den Reaktions usw.-Test zu machen). Wenn Du diesen Test bestehst, und ich empfehle Dir, ehrlich zu sein und nicht das Opfer der Umstände zu geben, steht dem schein nichts im Wege.
Viel Glück!
albelo
Die Eintragungen im Bundeszentralregister werden glaube ich nach einer gewissen Zeit gelöscht.
Schau mal auf www.bundesjustizamt.de
ich würde da einfach mal durchschauen oder gleich eine E-Mail mit deiner Frage dahin schreiben.

teste und berichte... glaube kaum, daß das eine rolle spielt

Da wirst Du bei einem Personenbeförderungsschein sehr große Probleme bekommen....
Dann gehen die bei dir von einer Abhängigkeit aus. Da ist 1 Jahr Nachweis die Regel.Das müßte aber auch in deinen Gutachten stehen.Leberwerte zählen seit dem 1.07.09 nicht mehr bei der MPU. Nur Haarproben und Urinproben.Und das hat seinen Grund. Mach doch mal eine Haarprobe...da können die noch sehen ob du vor 6 Monaten noch ein Bier getrunken hast. Sorry ist so. Und es geht ja auch ohne Alkohol , oder ?

Ist die Fahrerlaubnis wegen Alkohol entzogen, so sind unbedingt Abstinenznachweise notwendig, denn es gilt die Rahmenbedingungen der Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrereignung einzuhalten. Es soll festgestellt werden, dass eine halbjährige / 1jährige Abstinenz vollzogen worden ist . Bei festgestellter SUCHT gilt 1 Jahr nach Abschluss einer durchgeführten Therapie.
Ich rate zum sogenannten ABSTINENZCHECK durch Urinscreenings oder zu Haaranalysen
durch vertraglich gebundene Urinscreening bei einem anerkannten Labor, oder bei einem Begutachtungsinstitut (bei den Begutachtungsstellen ist das jedoch am teuersten) beim Gesundheitsamt oder aber durch EtG Haaranalysen. Hier ein Tipp zu Haaranalysen Alkohol und Drogen: http://www.europa-fahrerlaubnis.com/drogentest-mpu.php
Um auf Dein neg. MPU Gutachten zu kommen. Der Gutachter hatte durch die Umsetzung der neuen Beurteilungskriterien welche maßgeblich mit Wirkung vom 01.07.2009 entscheidend für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist, keine Möglichkeiten Dich ohne Alkoholabstinenznachweise positiv zu beurteilen. Der Gutachter hätte Dich womöglich ohne die neuen Beurteilungskriterien positiv begutachten können doch jetzt darf er das unter diesen Voraussetzungen nicht mehr. Für Betroffene heißt das, ohne das Wissen um die neuen Rahmenbedingungen muss zwangsläufig eine anstehende MPU (Bei Alkohol und bei Drogen) negativ ausfallen. Leider bedeuten diese neuen Regeln auch, dass es erheblich schwieriger die MPU zu bestehen und zwangsläufig ist die MPU wesentlich teuer.
Anderseits hätte der Gutachter auch über seinen eigenen Schatten Springen können, das ist mir jetzt noch eingefallen. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.09 und somit hätte er Dir wenn der Rest gepasst hätte der Gutachter Dir wohlgesonnen sein können. Das Zeigt mal wieder einmal mehr, dass die MPU kommerzialisiert ist!
tommi36 am 1. Dezember 2009 23:36 da isse ja wieder g
Hallo Gutachten, Deine Antwort gefällt mir mit am besten. Ich würde Dich gerne in diesem Zusammenhang gerne einmal kontaktieren sofern Du dass zulässt.
bibbyblogsberg am 6. Dezember 2009 02:29 ist es nicht so dass leberwerte eh nicht genau sind und eine haaranalyse zwar teurer aber deutlich aussagekräftiger ist?

komisch bei so einer Antwort die auch noch so auzuzeichnen
tommi36 am 1. Dezember 2009 23:35 war wohl getürkt - die beste antwort war def. deine

Ruf mal den ADAC an, typischer Weise gibt es bekannte Verfahrensweisen der MPU-Typen, die unter a.... S.. sind. Da aber die Allgemeinheit sehr schnell mit Urteilen ist, wirst Du hier keinen besseren Rat bekommen
Ich habe MPU mitgemacht, weil ich meinen Taxischein nebenbei gemacht habe...kenne den TÜV....gebe einfach Blut oder Urin nochmal ab und sage auch Bescheid, wenn du Medis nehmen mußt, die die Leberwerte beeinflussen können....keine Abzocke, weil Laborwerte...

Na hast du denn Alkohol getrunken !? ... Ansonsten könnte man das auch anfechten... denn erhöhte Leberwerte, sind nicht nur ein Anzeichen für regelmäßigen, erhöhten Alkoholkonsum... Nimmst du Medikamente !? ... Ich würde wirklich schauen, dass du dir ein Rechtsbeistand nimmst.... Klar ist das auch eine gewisse Geldmacherei.
Du kannst gegen den Entscheid Widerspruch einlegen, wenn du dich nicht gerecht beahndelt fühlst.
Wieso lässt du nicht einfach einen neuen Test (also der Leberwerte) machen? Wenn sie einfach sagen, dass 6 Monate zu viel ist, wäre das doch wohl die beste Möglichkeit.
Generell sollte man immer noch einen anderen als den offiziellen Arzt fragen, da der meistens obektiver und vor allem auch netter ist.
Habe gerade erst zwei verschiedene Gutachten erhalten, das eine vom Bundeswehr-Amtsarzt, der mich als Soldat haben wollte, das andere vom normalen Allgemeinmediziner, der meint, dass ich eher nicht in der körperlichen Verfassung bin. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass man sich immer noch eine Meinung holen sollte!

nein, du musst einfach KEINEN ALK mehr trinken wenn du deinen Führerschein wiederhaben willst...
Deine Leber muss eine Chance haben sich zu reinigen
Die 2-Jahres-Regelung, die besagte, dass die theor. u prakt. Fahrprüfung bei Entziehung der FA länger als 24 Mon neu abzulegen ist, wurde mit Wirkung vom 01.10.09 ersatzlos gestrichen, so dass mit Vorlage des po GAs einer Wiedererteilung nichts mehr im Wege steht.
Sollte die damalige Auffälligkeit der Verwertungsfrist unterliegen, so ist nach 10 J, spätestens nach 15 J ohne Auffälligkeiten oder Aktivitäten eine Wiedererteilung ohne MPU zu gewähren. Gruss aus dem kalten HH