Ich würde mal in der StVO gucken. Und das ist gefährliches fahren womit du nicht nur dich sondern auch andere in Gefahr bringst!
Motorrad - neue und gute Antworten - Seite 5
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2Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013Antwort von
JotEsJotEs
Die Vorschrift in der neuen Fahrerlaubnisverordnung wird so lauten:
Bewerbern, die den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 stellen, das bis dahin geltende Mindestalter jedoch erst nach diesem Zeitpunkt erreichen, wird die Fahrerlaubnis in den neuen Klassen erteilt, die den beantragten nach der Gegenüberstellung in der dem Satz 2 folgenden Tabelle entsprechen.
Für dich bedeutet das, dass dein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) in einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der neuen Klasse A2 umgedeutet wird und du einen solchen erhalten wirst. Das bedeutet auch, dass du für die Erweiterung auf die Klasse A nach zwei Jahren eine praktische Prüfung absolvieren musst.
Das wird mit Sicherheit ganz streng genauso gehandhabt, weil es eben so in der Verordnung steht. Irgendwo muss schließlich die Grenze gezogen werden und da hast du eben leider Pech gehabt und kannst nicht die "Gnade der früheren Geburt" in Anspruch nehmen. Drartige Grenzen gab es auch schon früher, denke z.B. an die Bestimmung, dass jemand, der vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt geworden ist, keine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Wer auch nur einen Tag später geboren ist, der benötigt eine.
Trage es mit Fassung. Wenn du zwei Jahre lang A2 gefahren bist, dann sollte es doch wohl möglich sein, eine praktische Prüfung zu bestehen...
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0Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013Antwort von
LinuxCobraLinuxCobra
Der Führerschein wird auf den Tag ausgestellt, an dem man beide Prüfungen erfolgreich absolviert hat. Beide Prüfungen kann man bereits vor dem 18ten Lebensjahr machen, dann verbleibt der FS jedoch bis zum 18ten Geburtstag bei der zuständigen Stelle - meist das zuständige Landtratsamt. Wo man den FS abholen kann, wird in diesem Fall mitgeteilt.
Ausnahme : Sonderregelung bei FS ab 16.
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0Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013Antwort von
fraggle16fraggle16
der Führerschein wird ausgestellt, sobald du sämtliche Prüfungen bestanden hast und das notwendige Mindestalter erreicht hast, und nichts anderes (z.B. das Führen von Fahrzeugen ohne Fahrerlaubnis) die Ausstellung behindert.
ein Stichtag zeichnet sich dadurch aus, dass er bürokratisch/juristisch keine Übergangszeiten zulässt.
ich kann dir aber soviel sagen - ich halte es für absolut sinnvoll für A-unbeschränkt noch mal eine praktische Prüfung abzulegen.
Gerade die Fahrübungen - Fahren im Kreis, Kegelfahrt in Schrittgeschwindigkeit etc. - lassen sich mit schweren Maschinen auch viel schwieriger bewältigen als mit nem Leichtkraftrad des beschränkten A-Führerscheins.
Kommentar von
JotEsJotEs als mit nem Leichtkraftrad des beschränkten A-Führerscheins.
Ein Motorrad der Klasse A (beschränkt) ist kein Leichtkraftrad. Es darf einen unbeschränkt großen Hubraum haben (Leichtkraftrad maximal 125 cm ³). Weiterhin darf es eine Nennleistung von bis zu 25 kW haben, also mehr als doppelt so viel wie ein Leichtkraftrad, welches eine Nennleistung von maximal 11 kW haben darf.
Für ein Leichtkraftrad benötigt man auch keine Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) sondern es genügt eine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Kommentar von
fraggle16fraggle16 danke, dass du mich darüber aufgeklärt hast, dass ich das falsche Wort benutzt habe.
Trotzdem bleibt meine Aussage davon unberührt, dass ich es für gut halte.
ein Motorrad der unbeschränkten Klasse ist immer noch ein gänzlich anderes als das der beschränkten Klasse, ich habe während meiner Ausbildung zur Motorradfahrerlaubnis beides getestet.
Danke.
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0Kann man PKW-Führerschein und 125er zusammen machen ?Antwort von
rolandnatzerolandnatze
ja geht, wird aber nicht billig zusammen.
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0Kann man PKW-Führerschein und 125er zusammen machen ?Antwort von
HufflepuffgirlHufflepuffgirl
Geht schon, aber deine Eltern müssen die Verträge unterschreiben, weil du unter 18 bist, du musst das also mit deinen Eltern auf jeden fall regeln.
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0Darf ein Quad - Motorrad überall parken?Antwort von
Spenny448Spenny448
Ich würde den mal direkt zur Rede stellen oder die Polizei rufen.
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0Darf ein Quad - Motorrad überall parken?Antwort von
Commodore64Commodore64
Ruf das Ordnungsamt an und erkläre denen warum dich das Quad stört.
Rechtlich gesehen darf der da genau so wenig parken wie ein Auto. In der Praxis wird so was aber geduldet solange es keinen stört. Aber gerade hier stört es ja jemanden, also muß das Ordnungsamt handeln!
Kommentar von
Rina1992Rina1992 Gut. Denn hier sind genügend Parkplätze wo er sich hinstellen könnte und wo er keinen stören würde. Zig 100 Parkplätze um genau zu sein, die nur von 10 Mitarbeitern der Gemeinde genutzt werden.
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0Darf ein Quad - Motorrad überall parken?
Laut StVO muss ein Motorrad wie ein PKW geparkt werden, also innerhalb einer markierten Fläche und ggfs. mit Parkschein bzw. Parkausweis oder Parkuhr. Praktisch kann man jedoch sein Motorrad überall parken, wo es nicht im Weg steht, ohne je Ärger zu bekommen. Das liegt einfach daran, dass eine Stadt es sich nicht leisten kann, die Motorräder zur Kasse zu bitten, wenn sie falsche parken. Wenn die nämlich die ganzen Parkplätze belegen, dann gibt's wieder Mecker von den Autofahrern.
Sprich, du kannst vielleicht beim Ordnungsamt anrufen und die Sache melden (Ordnungsamt ist für den ruhenden Verkehr verantwortlich) - aber ich zweifle daran, dass das viel nützt. Sorry :/
neron17
Kommentar von
Rina1992Rina1992 Ja, aber wie gesagt mein Freund könnte dadurch seine Arbeit verlieren. Bezahlt das dann auch der Quad Fahrer oder das Ordnungsamt. Wenn er morgen dort nochmal stehen sollte, rufe ich nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch die Polizei.
Wenn meine Schwester ab und an mal da ist, wird diese auch geweckt. Es ist nervig. Dinger die kein Mensch braucht.
Wir wohnen hier übrigens auf dem Land. Er geht ja auch Mittags nochmal in die Kneipe neben an und trinkt seine Bierchen und setzt sich dann auf's Quad um heim zu fahren.
Kommentar von
hazzaradhazzarad "Ja, aber wie gesagt mein Freund könnte dadurch seine Arbeit verlieren. Bezahlt das dann auch der Quad Fahrer oder das Ordnungsamt." Das ist einfach zu geil :) . Ganz ehrlich was macht ihr wenn sich vor eurem Fenster nen Schimpanse begatten lässt und dabei Laute ausstöhst die deinen Freund wach machen und er deswegen seine Job verlieren sollte. Wenn er sich auf nen Job mit Schichtdienst einlässt muss er nunmal damit leben das nicht die ganze Menschheit auf ihn Rücksicht nehmen kann, klar wäre es schön aber geht nunmal nicht, hab ich und andere auch Jahrelang gemacht und es gibt mehr als genug Wege zu schlafen. Was das parken betrifft wie nen Vorredner schon sagte genauso zu parken wie nen PKW für alles andere sind Ordnungsamt zuständig bzw wie wärs wenn einer von euch beiden einfach mal zu dem Herren rausgeht und ihn "normal" auf das Thema anspricht?
Kommentar von
Rina1992Rina1992 Normale Geräusche, oder normaler Lärm ist nicht so schlimm, wie dieser Motor. Und es muss ja nun mal nicht sein, dass er noch vor dem Fenster den Motor hochdreht. Und er steht wie gesagt im Halteverbot.
"normal" ansprechen geht nicht mehr. Dafür hat sich schon zuviel Wut aufgebaut. Ich habe momentan auch frei und kann nicht mal richtig pennen. Wozu habe ich also Urlaub genommen, wenn mir sowieso der Schlaf geraubt wird?
Manche Leute können nur einmal einschlafen und wenn sie wach gemacht werden können sie nun mal nicht mehr einschlafen. Und so geht es uns beiden.
Er bekommt den Zettel nun ans Quad dran geklebt und wie gesagt morgen wird dann das Ordnungsamt und Polizei gerufen.
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0Darf ein Quad - Motorrad überall parken?Antwort von
tipps4scheidungtipps4scheidung
Stecht die Reifen ab und füllt Zucker in seinen Tank. Nee. Im Ernst. Ihr könnt höchstens das Ordnungsamt herbemühen. Die hängen ihm vllt. ein Ticket dran, wenn da wirklich Park-/Halteverbot ist.
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0Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
SgtMillerSgtMiller
(Über den Sinn dieser erzieherischen Maßnahme brauchen wir ja nicht zu reden)
Ich glaube Du solltest mal was an Deiner Einstellung ändern. Kann ja wohl nicht wahr sein wegen 10.- Euro einen solchen Aufstand zu machen. Zahl das Ding und fahre in Zukunft anständig, und gut ist !
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1Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
Artus01Artus01
Sehr wahrscheinlich wirst Du nicht zu erkennen sein da Du ja einen Helm getragen hast, sonst käme nämlich noch was dazu wegen der Helmpflicht. Also kannst Du sagen das du nicht gefahren bist und kommst sehr wahrscheinlich damit durch, wenn Du etas vorsichtig bist.
Allerdings bist Du eben zu schnell gefahren, also zahle und gut ists.
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1Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
0510engel Hallo,
das Bild anfordern,kostet eventuell was aber egal...wenn Du einen geschlossenen Helm hattest wird es für die schwer was zu beweisen.Mopeds haben nur hinten ein Kennzeichen und geblitzt wird in der Regel von vorn...
MfG
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1Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
AnaxabiaAnaxabia
Nur weil kein Bild dabei ist, heißt es noch lange nicht, dass sie keines haben. Wenn Du EInspruch einlegst, kannst Du Dich auf weitere Bearbeitungskosten freuen. Zahl die 10€ und gut ist (Scheinbar sind 10€ doch eine erzieherische Maßnahme, wenn Du solche Anstrengungen unternimmst, sie nicht zu bezahlen...)
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4Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit Polizei
a) Zahlen und gut ist.
b) Du kannst das Bild anfordern, dann bekommst Du es zugesendet. bzw. ein Mitarbeiter des Trachtenvereins klingelt gleich bei Dir an der Tür und drückt Dir mit einem freundlichen "Dassindsiedochwaswollensdenn?" das Foto in die Hand. Dann Einspruch einlegen, der wird idR erstmal abgewiesen, damit zum Anwalt rennen, der macht dann eine Anfechtung (ein guter Anwalt kennt die möglichen Gründe, warum eine Radarkontrolle evtl. nictig sein könnte z.B. Standort, Ausrichtung, Eichung usw.) Mit viel Glück zahlst Du dann statt 10€ Knöllchen ein paar hundert € für den Anwalt. Das lohnt sich also nur, wenn Wichtigeres auf dem Spiel steht (z.B. Führerschein)
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1Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
palmenbaumpalmenbaum
Ich finde es unverantwortlich von dir, dass du die höchstgeschwindikeit überschreitest und dann nicht zu deinem fehler stehen willst.
Außerdem gibt es sehr hohe Strafen, wenn sie doch herausfinden sollten, dass du es definitiv warst. Es kann hier bis in den mittleren fünfstelligen bereich gehen und noch ein führerschein entzug, da hier an der charakterlichen eignung des fahrers gezweifelt wird.
mach das nächste mal die augen zu, wenn du schon die strafe umgehen willst, denn dann ist ein iris (augen-)scan unmöglich und du musst nicht zahlen. das gilt aber nur für die zukunft!
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1Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
TETTETTETTET
Bist Du denn gefahren? Wenn ja, dann zahl' und gut. Wenn nein, zahl halt nicht.
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1Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
HanskrampfHanskrampf
Na ja, auf dem Moped wirst du sicher einen Helm getragen haben, also Gesicht eh unkenntlich. Keine Ahnung wie das genau bei Zweirädern abläuft. Ein Bild von dem Moped haben sie bestimmt trotzdem.
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1Motorrad Blitzer Verwarnung Geschwindigkeit PolizeiAntwort von
spaniennetzspaniennetz
Ob es hilft, beim nächsten Mal 8 km/h langsamer zu fahren und das Geld zurück zu verlangen? Nach meiner Kenntnis muss Dir der behauptete Verstoss zweifelsfrei nachgewiesen werden - wo kämen wir sonst hin??
Nein, auf dem Führerschein wird das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis vermerkt, nicht das Datum der letzten Prüfung. Die Fahrerlaubnis wird jedoch erst durch Aushändigung des Führerscheines, also frühestens am 18. Geburtstag erteilt. Dann aber gilt im Falle des Fragestellers bereits die neue Fahrerlaubnisverordnung.
Als ich meinen FS machte , musste ich diesen 4 Wochen später abholen - Ausstellungsdatum war der Prüftag.
Hattest du am Prüfungstag bereits das erforderliche Mindestalter erreicht?
nein - ich holte den schein 1 tag nach meinem 18ten ab. - ausgestellt wie bei den anderen die den direkt mitnehmen durften : tag der prüfung