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Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:48
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Ich äußere mich ungern schon wieder dazu, wie viele Vermutungen und Behauptungen ohne den kleinsten Hauch von wirklichem Wissen hier verbreitet werden, und das wird auch noch als Fakten verkauft. Autsch. Wer das gepostete Zeug hier dann auch noch glaubt, hat mein Mitleid aber auch nicht mehr.

Wer sich schlau machen will, sollte ins Gesetz reinschauen, denn dort steht es drin!!!!!!

  • Hier ist § 10 FZV (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php) der richtige Paragraph, daraus einige Auszüge:

  • "(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. [...]"

-> Damit ist klar, dass das Schild NICHT hinter der Scheibe angebracht sein darf, da es sonst durch Glas ja "abgedeckt" wäre und zudem spiegeln könnte.

  • " (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. [...]"

-> "Fest angebracht" heißt hierbei, mit Schrauben befestigt oder eben durch eine entsprechende Kennzeichen-Halterung (aus Kunststoff oder wie auch immer) fixiert zu sein. Feste Anbringung ist z.B. nicht gegeben durch das Befestigen mit Draht oder Saugnäpfen.

  • " (6) [...] Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."

-> Im Klartext: Das hinere Schild muss beleuchtet sein! Wie soll es bitte beleuchtet werden, wenn es hinter der Heckscheibe liegt?!

  • "(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

Auch hier könnte es Probleme geben, da der Neigungswinkel der Scheiben ja doch meist größer ist als 30°.

  • " (12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen."

-> Alles klaro? Ohne korrekte Anbringung inklusive Beleuchtung darfst Du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb setzen!

SO beantwortet man eine solche Frage wie die obige, und nicht durch solchen geistigen Dünnpfiff, der dem Fragesteller im Zweifel nicht weiterhilft, sondern sogar noch mehr Ärger bereiten kann. Siehe Aussagen wie "Für einen Tag kannst das schonmal machen". Autsch.

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:55

Die Formatierungsmöglichkeiten sind hier aber auch total beschissen, da steigt ja kein Mensch durch ... Die Kommentare von mir auf die einzelnen Absätze sind immer unter dem jeweiligen Absatz mit Pfeil gekennzeichnet.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von bluesky0566 am 5. Dezember 2009 20:39
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Kennzeichen müssen an den genormten Stellen am Fahrzeug fest montiert sein. Ist dies nicht der Fall, handelt man Ordnungswidrig gem.StVO.Ein Anbringen hinter der Scheibe ist somit unmöglich!

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:58

Die StVO regelt keine Vorschriften über Zustand oder bauliche Besonderheiten von Fahrzeugen, sondern Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.

Wenn es um Geschichten wie Beleuchtungseinrichtungen, Gewichte, Betriebserlaubnisse usw. usf. geht, ist die StVZO gefragt.

Alles, was sich um das Zulassungsverfahren (und damit z.B. auch die Anbringung der Kennzeichenschilder) dreht, findest Du seit dem 01.03.2007 in der FZV.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von Schorschilein am 5. Dezember 2009 19:49
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Dazu hab ich kürzlich was gelesen, sogar eine Gerichtsentscheidung (aber fragt mich nicht, welches genau)- da wurde ein KFZ genau aus dem Grund stillgelegt, und das hatte auch nur geparkt! Kennzeichen waren hinter Front- und Rückscheibe deutlich zu sehen- trotzdem hat er verloren. Stillgelegt, auch beim Parken.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

neurodoc
beantwortet von neurodoc am 5. Dezember 2009 19:22
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Kennzeichen müssen fest sein und muss an dafür vorgesehtelle angebracht sein.ene S


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

mystress75
beantwortet von mystress75 am 5. Dezember 2009 19:21
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Kurzfristig geht es aber auf Dauer ist es nix...kann sein dass einem die Polizei anhält und erst weiterfahren läßt wenn die Kennzeichen montiert sind...wenn das Auto aber steht ist es OK.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von ingridshaus am 5. Dezember 2009 19:21
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Nein geht nicht, sonst kann Dich der Blitzer nicht erfassen, denn der ist nicht auf die Scheibe eingestellt.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 5. Dezember 2009 19:21
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Das Kennzeichen muss gut sichtbar angebracht sein, dafür sind die Halterungen. Wenn die Halterung leer ist, so heißt es im Gesetz, gilt das Fahrzeug als nicht angemeldet und darf nicht auf öffentlichem gelände stehen. Folgerung: Es wird beschlagnahmt.

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:36

Wie kann man nur so einen geistigen Abfall zusammenschreiben ...


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 5. Dezember 2009 19:20
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Für kurzfriestig geht das. Montag aber gleich festmachen lassen, oder selbst anbauen.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von Ringwraith am 5. Dezember 2009 19:20
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Fest anbringen, ansonsten könnte es als Verstoß geahndet werden.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

Suflaki
beantwortet von Suflaki am 5. Dezember 2009 19:20
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Überall wo auf öffentlichen Straßen gefahren und geparkt wird, muß das Nummernschild an der vorgesehenen Stelle angebracht sein.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

nicknack72
beantwortet von nicknack72 am 5. Dezember 2009 19:20
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Kennzeichen müssen fest am Auto sein. Hinter Scheibe ist NICHT zulässig.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

hexi123
beantwortet von hexi123 am 5. Dezember 2009 19:20
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für 1 Tag hinter Scheibe!


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von max18imilian am 5. Dezember 2009 19:20
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es geht auch hinter der scheibe aber besser is natürlich wenns da ist wo es hingehört!


max. aufhängung für tv an der wand

Sascher
beantwortet von Sascher am 4. Dezember 2009 15:03
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Zieh das in Betracht, dann verschwindet der Fernseher bei Nichtgebrauch hinter der Kommode.

http://www.flatlift.de/index.php?id=27&lang=de

Kommentar von F8f60ad5020ca48fb74340a9230851f9smallcordonbleu am 4. Dezember 2009 15:04

wenns nen flat ist und du genug Geld hast :)

Kommentar von 213a19a04ccb2f41eb16919bebe30006smallmisscgn am 4. Dezember 2009 15:09

interessant, danke


max. aufhängung für tv an der wand

cordonbleu
beantwortet von cordonbleu am 4. Dezember 2009 15:01
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abhängig von fernsehertyp,- größe und lichtverhältnisse in deinem Raum ... Blickwinkel ...

sowas kann man hier nicht beantworten

Kommentar von 213a19a04ccb2f41eb16919bebe30006smallmisscgn am 4. Dezember 2009 15:09

32 zoll flat tv, fenster südseite, tv wird an der ostwand (mit genug wand bis zum fenster) montiert.

Kommentar von F8f60ad5020ca48fb74340a9230851f9smallcordonbleu am 4. Dezember 2009 15:12

dann hört sich das ganze unproblematisch an


blank rollen oder creme rollen fürs skateboard?

Sunny1
beantwortet von Sunny1 am 27. November 2009 16:32
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die blank rollen sind schneller..kommt halt drauf an was du machen möchstest und wo du skatest

Kommentar von opfaklopfa am 27. November 2009 16:42

ich skate street und pipe

Kommentar von Ef1d1e46c1a92a331d0cd99667f0accesmallSunny1 am 27. November 2009 16:46

wenn du nix spezielles vorhast empfehle ich dir die hier "54mm-55mm und 99-101A" allrounder für alles und keine kaufen wo der härte grad nicht mit angeben ist^^ also hartgummi


wie entfernt man die kugellager von den rollen eines skateboards?

anonym
beantwortet von Mitro2000 am 27. November 2009 16:30
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Ich habe es immer mit nem Schraubenzieher gemacht. Einfach abhebeln.


Wohnmobil von der Steuer absetzbar, wenn man es beruflich für Montage-Tätigkeit braucht?

anonym
beantwortet von leobazi am 27. November 2009 12:11
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Frag einen Steuerberater. Ich weiß nur das die Versicherung absetzbar ist.


wie entfernt man die kugellager von den rollen eines skateboards?

anonym
beantwortet von MCFskate am 27. November 2009 09:44
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Rollen abschrauben, Rolle mit einem Lager auf die Achse stecken und die Rolle hin und her bewegen bis sich das Lager lößt. Dann Rolle umdrehen und mit dem 2ten Lager das gleiche.


Wohnmobil von der Steuer absetzbar, wenn man es beruflich für Montage-Tätigkeit braucht?

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 27. November 2009 09:07
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So was Spezielles würde ich in einem Steuerforum fragen.

Auswahl: www.klicktipps.de/foren.php

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Meine Vermutung bei Privatfahrzeug:

0,30 km pro gefahrenen km und Verpflegungspauschalen je Tag.



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