In der Modernisierungsankündigung muss die voraussichtliche Mieterhöhung beziffert werden. Deren Höhe ergibt sich aus den tatsächlichen Kosten abzüglich Fördermittel, Zinsvergünstigungen und zur Zeit erforderlichen Instandhaltungen bzw. deren Kosten. Die Mod.-Ankündigung muss spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten zugegangen sein. Ansonsten verlängert sich der Zeitraum bis zur Mietrhöhung nach Abschluss der Arbeiten von drei auf 9 Monate. Zuvor ist das tatsächliche MEV an den/die Mieter zu richten. Übersteigen die Kosten um mehr als 10% die in der Mod.-Ankdg. gennannten, würde sich die Frist auch um 6 Monate bis zur Fälligkeit der neuen Miete verlängern. Es bliebe aber maximal bei der 9-Monatsfrist. 11% der bereinigten Mod.-Kosten dürfen jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden, 1/12 davon monatlich.
Modernisierung - neue und gute Antworten
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0Welche Erfahrungen haben Mieter der GESOBAU AG im MV im Zusammenhang der gegAntwort von
ingaberlin Hallo, ich wohne in Tiefenseerstr, und momentan sind wir dran mit dem Modernisierung. momentan bin ich ganz doll sauer, heute früh habe festgestellt das auf mein Auto, auf die Motorhaube eine schöne große fleck ist, und zwar Zement oder ähnliche Masse, jetzt muss ich zuschauen wie ich das abkriege usw. Paar Mal konnte ich nicht vom Parkplatz runter weil direkt auf dem ausfahrt stand nee LKW. ich hätte Verständnis wenn der Parkplatz abgesperrt würde, aber jetzt ohne Warnung stellst dein Auto hin und früh kommst nicht weg. Manche Bauarbeiter benimmt sich unmöglich, musste die mal mit Handzeichen (keine Deutsche Arbeiter) bitten das die aufhört vor mein Essecke Fenster zu rotzen und zu spucken. Aber sonst hält sich in rahmen.
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0Baufirma hat Architekt empfohlen, wir wollten Preis für Umbau erfahren. Jetzt Kosten für Ermittlung?Antwort von
LiteraturiusLiteraturius
Wenn das so ist, und die Freundin auch vor Gericht "steht", d.h. präzise und glaubwürdig auf die entsprechenden Fragen - sowohl der/des RichterIn, als auch der/des gegnerischen Anwältin/Anwalts - antwortet, würde ich die Zahlung mit knappem Hinweis darauf, daß eine Beauftragung Deinerseits nicht erfolgt ist, ablehnen. Allerdings brauchst Du dann voraussichtlich einen Anwalt. Fleißige und qualitativ gute Anwälte muß man allerdings mit der Lupe suchen. Auf jeden Fall sollte sie/er etwas vom Architektenrecht verstehen oder noch sehr jung, also an zufriedenen Mandanten (noch) interessiert sein. Im übrigen rate ich Deiner Schilderung entsprechend dringend, dem Bauunternehmer im Falle Du verklagt wirst, "den Streit zu verkünden". Denn m.E. ist es sehr gut möglich, daß der Bauunternehmer das Architektenhonorar "an der Backe hat". Übrigens hoffe ich, daß die Freundin bei allen Gesprächen mit dem Bauaunternehmer und später auch mit dem Architekten anwesend war. Nicht, daß der Kollege behaupten kann, Du hättest ihm bei der 2. Besprechung den Auftrag erteilt, bei dem Deine Freundin gar nicht anwesend gewesen sei.
Wünsch' Dir viel Glück!
Kommentar von
iBerty Hallo Literaturius,
danke für die ausführlichen Hinweis. Ich habe ja noch gar keine Rechnung bekommen, nur eben eine Aufstellung was das ganze kosten sollte, mit dem Hinweis das kosten entstanden sind, und er diese erstattet haben möchte und ich seiner Meinung nach mich schlüssig verhalten habe. Was ich kurz dementiert habe. Auf meine Mail hat er sich seither nicht mehr gemeldet. Seine Perspektive ist auch schwierig: kein direkter Auftrag, da es über die Baufirma lief die ihn hinzugezogen hat und bei den beiden Gesprächen war immer meine Partnerin anbei. Ausser der ersten Besichtigung. Baufirma, Architekt und ich. Abschliessend kann ich nur jedem raten, wie ich es bei meinem neuen Archtekt gemacht habe, konkret zu fragen - und am besten kurz eine mail senden, um klar zu machen, bevor Kosten entstehen ist Bescheid zu geben.
Vielen Dank und Grüße iBerty
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0Baufirma hat Architekt empfohlen, wir wollten Preis für Umbau erfahren. Jetzt Kosten für Ermittlung?Antwort von
LiteraturiusLiteraturius
Grundsätzlich ist der Architekt (natürlich) für seine Tätigkeit zu bezahlen. Gleichwohl muß er natürlich eine Beauftragung nachweisen; jedenfalls für die Planung. Er kann natürlich nicht umfangreich tätig werden, ohne dies dem Bauherrn zuvor mitgeteilt zu haben. Erhebt sich die Frage, ob er, ggf. durch Aussage des Bauunternehmers seine Beauftragung beweisen kann? Ich befürchte, ja. Daß Kosten von 80.000 € anstatt der erhofften 50.000 herausgekommen sind, kann weder dem Bauunternehmer, noch dem Architekten vorgeworfen werfen, es sei denn, ihm oder ihnen wären eine zu üppige Ausstattung bzw. Ausführung nachzuweisen. Es ist aber oft so, daß Laien die tatsächlichen Kosten zu niedrig einschätzen. Hat der Kollege denn eine detaillierte Kostenschätzung oder gar Kostenermittlung vorgelegt? Eine seriöse Kostenschätzung ist dem Architekten auf jeden Fall zu vergüten; in Eu'rem Fall erhebt sich jedoch die Frage, ob von Dir oder dem Bauunternehmer. Um das beurteilen zu können, müßte ich allerdings mehr wissen. Ganz wesentlich wird sein, wer was wie beweisen kann. Ein Gericht kann ja nur aufgrund der ihm vorgetragenen Behauptungen und Belege entscheiden. Und da befürchte ich, daß Deine Beweislage schlecht ist, wenn Du nicht zufällig einen guten Zeugen hast. Wie hoch ist denn die geltend gemachte Summe? Ich bin gern' bereit sie zu überprüfen.
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iBerty Danke für die Information!
Besprochen war eine Grobe Kostenschätzung um zu entscheiden, was wir überhaupt "anfassen" - Der Architekt hat jedoch ohne Aufforderung und Auftrag eine Feinplanung gemacht. Leistungsverzeichnis über 50 Seiten! Dafür allein will er ausgehend von der Grundlage 50Tsd. - 900 Euro haben.
Bei dem Gespräch war meine Freundin anwesend.
lg iBerty
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0Baufirma hat Architekt empfohlen, wir wollten Preis für Umbau erfahren. Jetzt Kosten für Ermittlung?
Architekten benötigen einen Architektenvertrag mit Abrechnung nach HOAI. Mündliche Beauftragung ist für den Architekten erst verbindlich, wenn Ihr konkrete Planungen akzeptiert habt. Im vorliegenden Fall habt Ihr offenbar nur mit der Baufirma verhandelt und nicht direkt mit dem Architekten; ob dieser dafür Honorar einklagen kann ist zweifelhaft. Mit Sicherheit gibt das aber einen langwierigen Prozess mit unsicherem Ausgang.
Ihr hättet eben den richtigen Weg einschlagen sollen: Erst einen Architekt seines Vertrauens suchen, mit diesem alle Bedingungen besprechen, dann die notwendigen Genehmigungen einholen und dann eine Ausschreibung bei Unternehmen.
Alles andere geht schief, wie geschildert.
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LiteraturiusLiteraturius Das stimmt ja so nicht! Der Kollege kann schließlich eine konkrete Beauftragung nachweisen, erhebt sich nur die Frage durch wen? Den Bauunternehmer oder den Bauherrn? Und wenn eine Beauftragung nachgewiesen werden kann, gilt die HOAI allemal, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
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SeehausenSeehausen Da kennst Du aber die Rechtsprechung zur HOAI und zum Architektenrecht schlecht! So einfach wie von den Kammern geschildert ist das mit der mündlichen Beauftragung nicht; es kann auch eine Leistung ohne Auftrag sein, die unterv "Aquisiton" läuft. Es kommt in solchen Fällen immer auf die Beweislage an, und die ist nur sehr selten zugunsten des Architekten.
Z.B. bekommt er nur recht, wenn er nachweisen kann, dass über Honorierung, Berechnungsgrundlagen und Kosten gesprochen wurde, so dass der Auftragnehmer genau über die Entstehung der Kostenpflicht Bescheid wusste. Oder wenn monatelang konkrete Planungen erstellt wurden, so dass ein "vernünftig denkender Auftraggeber" sich ausrechnen kann, dass der Architekt nicht kostenlos arbeitet.
Aber um das beurteilen zu können fehlen Darlegungen und Beweise; insofern ist mit solch allgemeinen Aussagen wie bei gutefrage.net dem Fragesteller nicht gedient.
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0Baufirma hat Architekt empfohlen, wir wollten Preis für Umbau erfahren. Jetzt Kosten für Ermittlung?Antwort von
dirodadiroda
Sobald der Architekt für dich tätig wird muß du seine Leistungen bezahlen.
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iBerty auch wenn es keinen Auftrag gibt und er noch nichts geplant hat?
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KuemmerlingKuemmerling Es sollte einem immer klar sein ............... Kostenlosen Käse gibt es nur in der Mausefalle .......................
Aber wenn er nun mal tätig geworden ist und Ihr einen Nutzen daraus gezogen habt ( auch einen Negativen ), dann bitte schön auch zahlen !
Manche Menschen sollte man wirklich ....................................
Denn das was der Archi da schon getan hat, könnt Ihr ja zum nächsten mitnehmen !
Kommentar von
SeehausenSeehausen Ganz so einfach ist das nicht. Der Architekt muss über die Kostenfolgen aufklären, und im vorliegenden Fall kann geltend gemacht werden, dass der Bauunternerhmer Auftraggeber war. Gibt also einen Prozess mit ungewissem Ausgang, je nachdem, welche Sweite was nachweisen kann oder hätte wissen müssen!
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0Baufirma hat Architekt empfohlen, wir wollten Preis für Umbau erfahren. Jetzt Kosten für Ermittlung?Antwort von
pharao1961pharao1961
Da stellt sich mal wieder die Frage, bis wohin geht die Aquisition und wo fängt der Vertrag an...
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0Baufirma hat Architekt empfohlen, wir wollten Preis für Umbau erfahren. Jetzt Kosten für Ermittlung?Antwort von
pert66pert66
Der Punkt ist folgender: Um einigermaßen eine Aussage treffen zu können, was denn dieser Umbau nun kosten soll, muss der Architekt immerhin wissen, was umgebaut werden soll. Das zu ermitteln kostet Zeit und Arbeit und somit auch Geld. Ich weiß nicht, warum Du diese Leistung nicht bezahlen willst. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, vorab darüber zu sprechen.
Kommentar von
iBerty Völlig richtig und ich möchte auch keine Leistung schnorren. Aber muss das nicht seitens des Architekten erwähnt werden das die Ermittlung kostet - und wenn ja, wie viel?
Ich gehe doch auch nicht in ein Geschäft und kaufe etwas wovon ich den Preis nicht kenne...
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0Baufirma hat Architekt empfohlen, wir wollten Preis für Umbau erfahren. Jetzt Kosten für Ermittlung?Antwort von
fabsen1005fabsen1005
Sollen Sie dir doch erstmal nachweisen, dass die irgendwas geleistet haben.
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1Recht auf Modernisierung des Badezimmers in der MietwohnungAntwort von
heimwerkerheimwerker
Eine Modernisierung muss der Vermieter nicht durchführen. Er muss aber und so hat es ja bereits Albatros geschrieben, die Mietsache in einem Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch erhalten. Eine Modernisierung, also die Erneuerung der sanitären Anlagen und Keramik wird in den meisten Fällen nicht ohne eine Erhöhung der Miete von statten gehen. Allerdings muss der Vermieter auch nicht zwangsläufig einen Austausch veranlassen. Es gibt Möglichkeiten der Beschichtung und auch ein Wanne in Wanne System wäre denkbar. Immer davon ausgehend, dass der Zustand der Wanne nicht auf Ihr Nutzungsverhalten zurück zu führen ist. MfG
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2Recht auf Modernisierung des Badezimmers in der Mietwohnung
Die Erneuerung der Wanne stellte keine Modernisierung sondern eine Instandhaltung dar. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ist die Wanne nun aufgerauht und/oder weist Abplatzungen etc. auf, wäre es erforderlich diese zu erneuern. Allein das Alter ist nicht entscheidend. Meldet also schriftlich (nicht tragbaren) Zustand dem Vermieter und bittet ihn um Austausch. Dafür eine Frist von 4 Wochen setzen. Erledigt er die Beseitigung des Mangels nicht in dieser Frist, so könntest du danach selbst den Tausch beauftragen und die Kosten mit der Miete im darauf folgenden übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Das Recht auf Mietminderung ist verwirkt, falls der Zustand schon seit mehr als einem Jahr untragbar sein sollte und ihr bisher diesen so hingenommen habt.
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1Recht auf Modernisierung des Badezimmers in der MietwohnungAntwort von
Findelkind98Findelkind98
Bei der Badewanne sicherlich.
Die kann neu beschichtet werden.
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1Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?
Leider ist meine umfangreiche Antwort am Vormittag auf Grund Serverüberlastung ("Der Server ist beschäftigt") im Nirwana verschwunden. Trotzdem will ich noch mal schreiben, was ich davon halte und wozu ich rate. Wie ich aus deinen Ausführungen entnehme ist es wohl mit ziemlicher Sicherheit eine Instandsetzung. An eine Modernisierung wären gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen geknüpft, die hier zu vernachlässigen sind da nicht zutreffend. Rechtlich gesehen musst du Instandsetzungen dulden. Damit verbundene Beeinträchtigungen haben zur Folge, dass der Vermieter verpflichtet ist, dir einen Kostenvorschuss für Möbel umstellen, reinigen, Abdecken usw. zahlen muss. Vorher musst du niemanden in die Wohnung lassen. Du solltest das in ca. beziffern und dem Vermieter schleunigst zur Kenntnis geben. Es ist aber auch möglich, dass der Verm. beauftragt (eine Firma) die diese Tätigkeiten ausführt. Darüber hinaus hast du selbstverständlich ab Beginn der Arbeiten bis zu ihrem Abschluss das Recht, die Miete (Basis Bruttomiete) zu mindern. Zusammen 20% für Beeinträchtigungen und Nichtnutzbarkeit des Balkons halte ich für angemessen.
Kommentar von
Pennylane11Pennylane11 Vielen Dank. Instandsetzung hört sich auch gut an :) Bisher hat sich aber noch niemand bei mir gemeldet. Laut Nachbarn unter uns hat sich sowohl VM als auch Firma bei denen gemeldet, die kommen wohl am Montag. Leider erst um 12 Uhr mittags. Wir sind aber berufstätige Menschen und uns wurde das offiziell gar nicht mitgeteilt. Was passiert denn, wenn die einfach den Balkon abreißen, wenn wir nicht zuhause sind?
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albatrosalbatros Es hätte sich schon gehört, dass der V. jeden betroffenen Mieter schriftlich persönlich informiert, so dass sich dieser auf die Umstände einstellen kann. Ich empfehle, den Balkon von deinen Sachen zu beräumen. Im Übrigen handle wie in meiner Antwort dargestellt.
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0Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?Antwort von
isomatteisomatte
der vermieter hätte dich vorher anschreiben müssen,oder zu mindest mit dir sprechen müssen . die 3 monatsfrist trifft hier nicht zu,da es sich hierbei nicht um eine modernisierung sondern um eine Instandsetzung handelt,auch wenn der balkon abgerissen und erneuert wird . es gab ja schon einen bzw.es gibt ja schon einen und eine verbesserung für dich wird es auch nach dem neubau des balkons nicht geben,denn mehr als drauf stehen oder sitzen kann man da ja nicht . es wäre zum beispiel eine modernisierung,wenn deine alten fenster gegen Schallschutz Fenster ausgetauscht würden,da hättest du was davon ( Ruhe ) .
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1Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?
Baumaßnahmen müssen in der Regel rechtzeitig vom Vermieter angekündigt werden.
Sollte Gefahr im Verzug sein;so wie hier,dann duldet es keinen Aufschub.Der Vermieter sollte sich aber mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich denke, ich muss die Handwerker nicht reinlassen?
Doch,weil sie auch eine Mitwrkungspflicht haben.Wenn durch Ihr verweigern Schaden ensteht,kann es zu Schadenersatzforderungen kommen!
Was kann ich tun, wenn die einfach von unten auf den Balkon kommen? Das wäre doch Hausfriedensbruch?
Ist der Mieter nicht erreichbar und besteht Gefahr im Verzug,so kann der Vermieter verschiedene Maßnahmen ergreifen!
Und wie kann ich mich sonst dagegen wehren?
Warum? Der Vermieter will sein Eigentum schützen bzw. in Ordnung bringen.
Rufen Sie den Vermieter an und klären Sie die Sache!
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johnnymcmuffjohnnymcmuff In § 554 Abs.3 BGB sehe ich, dass ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen 3 Monate im Voraus angekündigt werden müssen. Stellt die Erneuerung des Balkons eine Modernisierungsmaßnahme dar?
Der Balkon ist doch schon da,er wird nur repariert,also ist es keine Modernisierung.
Kommentar von
Pennylane11Pennylane11 aber der VM weiß doch schon 2 jahre bzw. länger, dass da was kaputt ist. wieso sollte jetzt auf einmal gefahr im verzug sein und nicht schon da? schließlich fiel auch da schon steinbrocken auf die terrasse der nachbarn
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0Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?Antwort von
saharastromsaharastrom
Nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen. Erst den Vermieter fragen, ob die Aussage von dem Nachbarn stimmt. Die Sanierung, sollte sie erfolgen, ist im eigenen Interesse und wird nicht den ganzen Sommer anhalten. Wann sollen die Arbeiten sonst gemacht werden, wenn nicht im Sommer? Die Sache gelassen angehen.
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Pennylane11Pennylane11 Ich dachte, der Vermieter hat mich zu benachrichtigen? Es kann ja auch gerne gemacht werden, aber einfach den Balkon abreißen, wenn keiner da ist? So geht es ja auch nicht....
Kommentar von
saharastromsaharastrom Sicher sollte der Vermieter einen benachrichtigen, wenn der Balkon saniert wird. Ich habe ja geschrieben, den Vermieter fragen, ob das stimmt was der Nachbar gesagt hat. Es muß ja nicht stimmen, was der Nachbar gesagt hat.
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0Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?Antwort von
BackwetterBackwetter
Erst mal den Vermieter anrufen. Gegebenenfalls an dem Mieterbund wenden.
Kommentar von
Pennylane11Pennylane11 Das ist leider zwecklos, sie geht grds. nie ans Telefon. Ich habe sie erst einmal gesehen, als wir die Wohnung besichtigt haben, dann nie wieder. Auch auf Briefe antwortet sie nie.
Kommentar von
BackwetterBackwetter Die Balkonsanierung hätte schon angekündigt werden müssen.
Aber wenn die Vermieterin so ist, müßt Ihr wahrscheinlich froh sein, daß überhaupt eine Sanierung gemacht wird. Wenn eine professionelle Firma das macht, dauert das auch nur ein paar Tage, und dann habt Ihr im Sommer einen schönen neuen Balkon.
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1Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?Antwort von
angy2001angy2001
Da würde ich doch erstmal fragen - woher wissen das deine Nachbarn?
Kommentar von
BackwetterBackwetter Ja, die sind ja wohl benachrichtigt worden. Hast Du Deine Post auch alle geöffnet?
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0Ankündigung der Sanierung des Balkons erforderlich?Antwort von
danielsanadanielsana
wenn schon Brocken runterfallen ist das ein Notfall
Kommentar von
tschonatschona dann wäre der notfall aber schon vor 2 jahren gewesen!!
Kommentar von
BackwetterBackwetter vom Balkon der Fragenstellerin fallen wohl schon seit 2 Jahren Brocken auf die Terrasse vom Mieter darunter, das ist Gefahr im Verzug, ein Notfall zum Glück noch nicht..., aber mit der Sanierung des Balkons mußte man insofern rechnen
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0Modernisierung unmittelbar nach Abschluss MietvertragAntwort von
meister61meister61
Nein. Warum sollte er das?
Hallo albatros, danke für deine Antwort. In dem Schreiben steht nur das ein teil davon auf die Miete umgelegt werden KANN. Dazu bekämen wir dann noch ein Separates Schreiben zu geschickt. Das Schreiben das die Modernisierung beginnt wurde uns am Freitag den 18.05.2012 zugestellt.Die Arbeiten sollen aber schon am 04.06.2012 beginnen also sind das grade mal nur 2 Wochen.Und keine 3 Monate wie eigentlich vorgegeben.
Es steht auch nur dabei was gemacht wird und wie lange es dauert.Aber nichts wie Teuer das ganze wird.
Können die echt die Miete dann so hoch setzen das man Gezwungen ist Auszuziehen?
In diesem Fall würde sich konkret die Mieterhöhung von 3 um 6 Monate auf neun Monate verzögern (gerechnet ab Abschluss der Arbeiten). Da keine Angabe zur voraussichtlichen Mieterhöhung erfolgt ist, wäre analog eine Verschiebung auch hier um 6 Monate rechtmäßig. Eine weiter Summierung ist aber leider nicht möglich. Du solltest deshalb dem Vermieter zunächst schriftlich mitteilen (wozu er dich verm. aufgefordert hat zuzustimmen bzw. zu dulden) dass du weder zustimmst noch dulden wirst, da du wegen des Fehlens der Angabe zur Mieterhöhung nicht prüfen kannst, ob sich für dich eine soziale Härte ergibt. Du bräuchtest dann auch niemanden in deine Wohnung lassen. Der Verm. wird dann verm. einen RA einschalten. Ich gehe davon aus, dass wegen des Fehlens der vorauss. Mieterhöhung die Mod.-Ankündigung unwirksam ist. Zu deiner Rechtssicherheit empfehle ich dringend, schnellstens eine Mieterverein einzuschalten oder einen RA bei vorh. RSV bzw. PKH (bei Bedürftigkeit).