Minusstunden - neue und gute Antworten

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    Minusstunden in der Ausbildung durch Krankheit
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Nein, das ist natürlich nicht rechtens. Das Entgeltfortzahlungsgesetz bestimmt die Höhe der Lohnfortzahlung bei Krankheit in einer Höhe des Durchschnitts der letzten 13 Wochen. Der ArbG muss dich also so stellen, als ob du gearbeitet hättest. Du musst das gleiche Geld bekommen und es dürfen natürlich durch Krankheit auch keine Minusstunden entstehen. Ansonsten wäre das ein Nacharbeiten von Krankheitszeit, was einer unbezahlten Krankheitszeit gleich käme und nach dem genannten Gesetz nunmal verboten ist.

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    Minusstunden in der Ausbildung durch Krankheit
    Antwort von isomatte isomatte

    Wenn Du krank geschrieben bist,bist Du Krank geschrieben ! Da könntest Du auch 10 Stunden am Tag arbeiten , das würde daran nichts ändern . Wenn Du Freitags wieder auf Arbeit kommen würdest,könntest Du nach 6 Stunden auch gehen und hättest keine Minusstunden . Das hat ja der Arbeitgeber so festgelegt,mit der Arbeitszeitverlagerung,also muss er auch damit Rechnen,das ein Arbeitnehmer auch mal Von Montag bis Donnerstag Krank sein kann und nicht nur Freitags . Da würde Dir Dein Arbeitgeber nämlich auch keine 2 Stunden gut schreiben,wenn Du nur an einem Freitag Krank gewesen währst !

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    Minusstunden nach der Elternzeit
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Wenn du von Minusstunden nichts weißt, eine Vereinbarung über ein Zeitkonto auch nicht besteht, ist die Durchsetzung einer solchen Forderung für den Betrieb kaum möglich. Selbst wenn der Chef Fehlstunden beweisen könnte, die aber dadurch entstanden sind, dass er keine Arbeit für dich hatte, darf er weder Geld zurück fordern, noch das Nacharbeiten dieser Stunden verlangen. Der ArbG hat dafür zu sorgen, dass er dich für die Dauer der vertraglich vereinbarten Stunden auch tatsächich beschäftigen kann. Gelingt ihm das nicht, kommt er nach § 615 BGB in Annahmeverzug und ist trotzdem zur Zahlung deiner vollen Bezüge verpflichtet.

    Deswegen spielt es fast keine Rolle, ob das verjährt sein könnte. Der Anspruch besteht nicht.

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    Minusstunden nach der Elternzeit
    Antwort von paula2005 paula2005

    Hast du denn 59Minusstunden.??

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    Minusstunden nach der Elternzeit
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Wenn er dir das irgendwie nachweisen kann, sieht es schlecht für dich aus. Wenn du aber Belege hast, nach denen dein Stundenkonto ausgeglichen ist, wäre ich an deiner Stelle entspannt. Vielleicht rechnet er jetzt einfach damit, daß du das aus lauter "Angst" machst, aber wenn du gar nicht reagierst, erledigt es sich von selbst. Das Geld hast du ja offenbar bekommen. Gekündigt hast du eh schon - was will er also? Hat er eine berechtigte Forderung, so wird er nen Anwalt einschalten; dann kannst du immer noch reagieren. Aber ich denke, ohne Beweise kann er da auch wenig machen.

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    Minusstunden nach der Elternzeit
    Antwort von Astroprofiler Astroprofiler

    bei mir ist es so das ich von 2009 bis 2012 in Elternzeit war.

    Ich arbeite aber seit 1 Jahr wieder als Aushilfe dort.

    Was denn jetzt???

    Ohne genaue Angaben, kann man Dir hier keinen vernünftigen Ratschlag geben.

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    Minusstunden nach der Elternzeit
    Antwort von helrich helrich

    ich fürchte, Dein Chef kann das einfordern, es ist noch in der 3-Jahresfrist.

    http://tinyurl.com/cxessvl

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    Minusstunden nach der Elternzeit
    Antwort von BigRoyal BigRoyal

    Mal ehrlich, was würdest Du sagen, wenn dein Chef dir ein Guthaben von 59 Stunden mit dem Hinweis auf die 3 Jahre Elternzeit einfach streichen würde? Natürlich schuldest Du noch 59 Stunden wenn es stimmt, dass sie bezahlt aber nicht geleistet wurden.

    Kommentar von schnucki3890 schnucki3890

    Ich habe ja nichts von den Minusstunden gewußt! Ich habe sogar bevor ich in Mutterschaftsurlaub ging noch 5 Tage Urlaub bekommen. Und jetzt heißt es ich habe die Minusstunden.....

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    Minusstunden nach der Elternzeit
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    Nimm bitte deine alten Lohnzettel , da muss das vermerkt sein Wenn nicht pech für ihn! Ansonsten sind das vorhaltekosten für Arbeitskräfte , liegt an ihm also nicht dein Problem ! Sollte er das nicht verstehen wollen musst du einen Anwalt einschalten , kostet so 150 bis 200 € Also erst mal so versuchen

    Kommentar von schnucki3890 schnucki3890

    Auf meinen Abrechnungen steht nichts!!! Ich habe meni normales Gehalt bekommen.

    Kommentar von Alexuwe AlexuweAlexuwe

    Wenn auf deinen alten Abrechnungen nichts steht dann kann er das jetzt auch nicht einfordern! Er steht in xer Beweislast und das ist nach drei Jahren unmöglich wenn keine belege da sind aus denen dies hervorgeht! Da brauchst du dir keinen Kopf mehr machen! Er muss Zahlen und versucht dich vermutlich nur zu halten . Lg

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    Werkstudent: Minusstunden und Kündigung...
    Antwort von lenaGe lenaGe

    Dank für die Antworten!!

    Die Minusstunden kamen nun mal durch die Klausurzeit zu stande. und da mir das studium wichtiger ist, hab ich halt dementsprechend für lernen müssen.... außerdem kommt es sicher drauf an, was man studiert. studium ist ja nicht gleich studium, manche haben mehr und manche weniger zu tun...

    und wenn man mir VOR DER EINSTELLUNG sagt, dass es ok ist, wenn ich mal nicht so viel machen kann, dann gehe ich nun mal auch davon aus. ein kollege von mir war den ganzen monat nicht da, hat trotzdem das geld bezogen und hat rund 60 minusstunden...

    und nein, im vertrag steht nur, was ich bekomme pro monat und wie die kündigungsfrist ist...

    Kommentar von lenaGe lenaGe

    und was heißt hier "kohle gibt es nur für arbeit"...

    ich HABE gearbeitet. umgerechnet wurden mir die 24 stunden (ich weiß, es ist nicht viel), die ich definiv gearbeitet habe NICHT gezahlt

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    Werkstudent: Minusstunden und Kündigung...
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn eine feste Stundenzahl festgelegt ist,muss der Arbeitgeber diese auch abnehmen. Macht er das nicht,so befindet er sich im Annahmeverzug.

    Siehe dazu der § 615 BGB :

    Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

    Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

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    Werkstudent: Minusstunden und Kündigung...
    Antwort von tourero tourero

    Du solltest ja eigentlich einen Vertrag haben, in dem die angefragten Sachen stehen. Und Du wirst auch eine Probezeit haben... Ich geh mal davon aus, daß die >= 3 Monate ist. Und dann hast Du schon 20 Fehlstunden angesammelt??? Klar das der AG dann nicht zahlt, Kohle gibt es halt nur für Arbeit....

    Und dein letzter Ausspruch: "jetzt ist einfach nur noch zeitaufwendig und nevig" Kopfschüttel... Du wusstest doch vorher, wie viele Stunden Du arbeiten musst pro Woche, oder? 11 Stunden sind da ja auch nicht wirklich die Welt, ich habe beim Studium viel mehr Zeit investieren müssen.

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    Ausbildung Überstunden Minderjährig
    Antwort von Ardnas17 Ardnas17

    Stell deine Frage mal hier: http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi

    Oder lies dich da einfach mal durch. Da stehen schon so ähnliche Fragen & Antworten.

    Kommentar von Ardnas17 Ardnas17Ardnas17
    Kommentar von Thrillseeker Thrillseeker

    hmm... ich hab da mal hingeschrieben mal schauen ob ich da was rauskriege.

    ich bitte euch jedoch trotzdem mir meine fragen zu beantworten.

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