Nein - frühestens ab 13 Jahren wäre dies mit Zustimmung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten möglich - alles andere ist Ordnungswidrig oder gar strafbar
Mini-Job - neue und gute Antworten
-
1Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
9JayVee9 Nein, nur wenn deine Eltern "angestellt" sind. Dann kannst du theoretisch austeilen. Aber wirklich austeilen darf man erst mit 13.
Ich würde mir das sowieso noch einmal überlegen, denn es wird ganz oft unterschätzt.Das sind EXTREEEM viele Zeitungen die man austeilen muss, das bei Wind und Wetter. Ich habe das auch mal gemacht und habe für das austeilen immer 2 Stunden + gebraucht.
-
-
1Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
IndiviaIndivia
nein er st mit 13 laut Jugendschutzgesetz, finde den Link dazu gerade leider nciht send ihn gleich nach
Kommentar von
IndiviaIndivia Wie lange Jugendliche täglich arbeiten dürfen, hängt von ihrem Alter ab: Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren dürfen bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, wie zum Beispiel Prospekte austragen oder Nachhilfe geben. Die Arbeit darf nicht die Gesundheit gefährden, die Eltern müssen ihre Zustimmung geben. 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag arbeiten, aber höchstens 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr. Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit sind in der Regel verboten. Auch dürfen keine schweren Lasten geschleppt oder andere gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden. Regelmäßiges Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm sind ebenfalls tabu. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr. hier findest du noch viel merh dazu auch das du unter 13 nicht arbeiten darfst, wi viele hier falsch behaupten:Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, deshalb dürfen Kinder unter 13 Jahren noch keine Arbeit in den Ferien annehmen (Quelle:http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BuergerinnenundBuerger/ArbeitundSteuererklaerung/Ferienjobs.html) Und das Bundesministerium sollte es ja wissen.
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
tradaixtradaix
Meistens erst ab 14. Mit 12 wendest Du Dich an:
Frage bei Pizza-Lieferdiensten, Imbissstuben, Kinos usw. nach für Flyer-Verteilung. Nachbarn anbieten, den Hund auszuführen oder kleine Einkäufe zu erledigen.
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
Heidekraut12Heidekraut12
Nein, mit 12 Jahren darf man es nicht. Das ist dann Kinderarbeit und Kinderarbeit ist in Deutschland verboten.
Kommentar von
LoveRocks HAt nix damit zu tun...
Kommentar von
Heidekraut12Heidekraut12 Ja sicher !
Kommentar von
IndiviaIndivia Mit 12 darf man gar nicht arbeiten ,erst ab 13 bitter hier lesen: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Ferienjobs.html Die sollten es ja wissen,oder?
-
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
Jala991Jala991
nein eig. nicht... du darfst es aber in den ferien machen.. es ist dann so in einer Art ,,ferienjob"
Kommentar von
IndiviaIndivia Nein, Ferienjobs darf er auch erst mit 13 machen
Kommentar von
Jala991Jala991 oh
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
RachelGio Nein,ich glaube,dass darf man erst ab 14. Ich bin mir dabei aber nicht 100% sicher. Ich habe es auch schon gemacht,da war ich 13. Aber ich durfte nur,weil es auf mein Bruder angemeldet war ;-)
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
lelelilly99lelelilly99
leider erst ab 13...:-((
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
Jaackosh nein , leider erst mit 13 , aber lange ist nicht mehr zu warten
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
karotscha Ich glaube nicht, derartige Arbeiten sind kleine Jobs und die darf man erst ab 14 machen.
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???
Hallo Pappschachtel,
nein das ist erst mit 14 Jahren möglich.
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
LoveRocks Kommt drauf an wo aber man darf es :)))
-
0Darf man mit 12 schon Zeitungen austragen???Antwort von
HundefreundinHundefreundin
Nein,erst ab 13.
Kommentar von
PappschachtelPappschachtel Wirklich?
Kommentar von
LoveRocks Naklar darf man.... WIE viele das schon aus meiner klassen gemach haben einer st sogar noch 11!!!
Kommentar von
IndiviaIndivia Nein, wie obern schon erwähnt man darf es erst ab 13 ( es kann natürlich sein,das sie sie austragen und der Vertrag auf jmd anderen läuft) aber normal ist es verboten.
Kommentar von
9JayVee9 Hör auf Müll zu schreiben.Ich weiß zwar nicht wie alt du bist, aber es sieht nicht so aus, als wärst du älter als 13. RECHTLICH ist es erst ab 13 erlaubt, und wenn das stimmt was du sagst, dann haben deine "coolen" Freunde diese Arbeit im Namen der Eltern erledigt.
Kommentar von
IndiviaIndivia Wie gesagt einfach mal auf der Seite des Bundesministeriums schauen, da steht das es unter 13 Kinderarbeit ist udn ich hoffe doch mal das das Bundesministerium sich mit dem deutschen Recht auskennt.
-
0steuerhinterziehung/ 400€ jobAntwort von
Sascha211Sascha211
Ob hier schon Steuern hinterzogen werden, hängt davon ab, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wird und auch davon, ob er über das ganze Jahr oder nur für wenige Monate gezahlt wird. Wenn der Betrag von 400 Euro nur geringfügig überschritten wird oder eine höherer Betrag nur wenige Monate im Jahr verdient werden, fallen keine Steuern an.
Wenn zusätzlich zu den 400 Euro ein Aufschlag gezahlt wird, werden aber Sozialabgaben (Rentenversicherungsbeiträge, u.U. ein Teil der Krankenkassenbeiträge) hinterzogen. Für die Klärung eines solchen Verdachts sind die Krankenkassen zuständig. Wenn so ein Betrug auffliegt, müssen AG und AN jeweils ihren Teil der hinterzogenen Beiträge nachentrichten. Außerdem können für beide Seiten Bußgelder festgesetzt werden.
-
1400€ Job der Ehefrau mit in den Unterhalt berechnen?Antwort von
MezzoMixnixMezzoMixnix
nein die 400 euro werden nicht mit angerechnet. deine frau hat mit demkind nichts zu tun.
für dein eheliches kind beträgt der unterhalt laut düsseldorfer tabelle 2011 349€, ab dem 5. lebensjahr 401€ für dein nicht-eheliches kind werden laut düsseldorfer tabelle 469€ fällig.
gegebenenfalls liegt der betrag etwas(!) niedriger, da du ggü. deiner ehefrau auch unterhaltsverpflichtet bist.
Kommentar von
Sonjakordtz ich habe vom fachdienst jugend post bekommen, wo sie aber nach dem einkommen meiner frau fragen.... Muß ich dort dann nichts eintragen??
Kommentar von
MezzoMixnixMezzoMixnix doch solltest du. die 400€ einkommen deiner ehefrau werden wie gesagt nicht direkt angerechnet, senken aber den unterhaltsanspruch deiner frau gegen dich, sodass du mehr unterhalt für deine kinder bezahlen musst.
das ist oben vielleicht nicht so gut rübergekommen: indirekt kann das einkommen deiner frau auswirkungen auf die unterhaltshöhe für deine kinder haben.
Das mit den Eltern is so eine Grauzone, so lange wie kein Kläger kommt ist auch kein Richter da, aber wenn irgendwer seine Eltern anschwärzen und die mitbekommen das es timmt kann es mächtig viel Ärger geben.