Die sehen nur, dass du den Mindestpreis geändert hast oder meinst du das Startgebot?
Mindestpreis - neue und gute Antworten
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herzog1706herzog1706
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DahleRiegerDahleRieger
Hallo,
entscheidend bei ebay ist, das noch kein Gebot abgegeben wurde, wenn das der Fall ist, kannst du den Mindespreis rauf runter oder raus nehmen,
Nur nach dem ersten Gebot, geht das nicht mehr
gruß
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dialea1170 Wenn du den Steartpreis änderst,sehen das die eBayer.Und wenn du ihn niedriger stellst,ist das doch für Interesenten gut :-)
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glensasglensas
Das wird für alle sichbar, die sich das Angebot nochmal anschauen, und wenn du den Preis senken willst, ist es doch sowieso gut für alle!
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kluetjekluetje
Nöö..
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SnaikaSnaika
wenn keiner schon drauf geboten hat kannst du noch alles aendern meine ich:)
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0Was soll eigentlich der "Mindestpreis" bei Ebay?Antwort von
galanuel Bei "Mindestgebot" gibt der Verkäufer jedem bekannt, was er mindestens dafür haben will. Wie bei jeder anderen Auktion auch. Da ist für jeden klar ersichtlich, ob es sich lohnt, mitzubieten, oder nicht. Bei "Mindestpreis" will der Verkäufer dasselbe, aber er lässt es den Bieter nicht wissen. Ätsch!
Wollte man den "Mindestpreis" ermitteln, müsste man sich in ganz kleinen Schritten von Gebot zu Gebot vortasten. Dabei würde man dazu verleitet, bis an die eigene Schmerzgrenze zu gehen. Übersieht man das aber und gibt man ein Maximalgebot an, schraubt der Bieteassistend den Gebotspreis dann sofort bis an die angegebene "Schmerzgrenze" hoch, ohne dass man was dagegen tun kann.
Hat man den "Mindestpreis" auf diese Weise erreicht, weiß man endlich, was der Verkäufer mindestens dafür haben will. Dann ist das Gebot aber bereits bindend und es gibt kein Zurück mehr.
Das hat in meinen Augen jetzt aber überhaupt nichts mehr mit einer "Auktion" zu tun, ist irreführend (denn es wird nicht gewarnt, weder vor Abgabe des Gebots, noch danach), und ist damit die unfairste und unseriöseste Form der Bauernfängerei in eBay.
Ich vermisse ganz dringend - eine Möglichkeit, bei der Eingrenzung der Angebote derartige (ich behaupte "bewusst" irreführenden) Angebote ausblenden, damit man davor geschützt ist, versehentlich mitbieten, wenn man das (wie ich) nicht will. - eine Warnung vor Abgabe des Gebots, dass es sich um ein solches Angebot handelt. - eine Warnung nach Abgabe des Gebots, dass das angegebene Maximalgebot auch dann nicht zum Zuschlag führt, wenn es alle anderen überbietet. - eine spezielle Möglichkeit, ohne Schaden für den Käufer aus solchen Transaktionen zurückzutreten.
In der Zwischenzeit sollte man auf solche Angebote nicht reagieren. Ich zumindest werde das tun. Und bin ich wirklich interessiert, werde ich dem Verkäufer meine Meinung kundtun.
Wenn viele auf solche Angebote nicht reagieren, stirbt diese Unsitte schnell wieder ganz von alleine... Das hoffe ich, in der Hoffnung, bei eBay weiterhin viele fairen Geschäfte abwickeln zu können und gelegentlich auch ein Schnäppchen zu machen.
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meine den Mindestpreis