Minderjährig - neue und gute Antworten

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    Rauchen im Betrieb, obwohl minderjährig
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Abgesehen vom Alter darf der Chef das Rauchen - auch auf der Terasse und während der Arbeitszeit sowieso - natürlich untersagen.

    Selbst wenn es erlaubt wäre, müßte er nun aus Altersgründen und aus Gründen der Fürsorgepflicht eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern vorliegen haben, wenn er sich keinen Ärger einhandeln will.

    Kommentar von DigitalNative DigitalNative

    Danke erstmal! Das Rauchen ist erlaubt & vorgesehen auf der besagten Terrasse. Und mit einer schriftlichen EInverständniserklärung der Eltern wäre es dort erlaubt zu rauchen? Gibt es da zufällig einen Gesetzestext/Paragraphen?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Es genügt, dass das Jugendschutzgesetz das Rauchen für Minderjährige verbietet und der ArbG eben eine besagte Fürsorgepflicht hat. Lass es dir von deinen Eltern schriftlich geben und gut is. Hast du diese nicht und der Boß sagt "Kippe aus oder Praktikum zu Ende" hast du schließlich gar nichts gewonnen.

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    Rauchen im Betrieb, obwohl minderjährig
    Antwort von rovercraft rovercraft

    lass es nicht darauf ankommen...

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    Rauchen im Betrieb, obwohl minderjährig
    Antwort von YukiMoonlight YukiMoonlight

    DU darfst mit der zustimmung deiner eltern ab 16 Jahren ZU HAUSE rauchen, ob dein chef das ok fidnet musste ihn ma fragen XD

    Kommentar von DigitalNative DigitalNative

    Man darf in nicht öffentlichem Raum ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern rauchen ja. Aber wie gilt das auf der Arbeit? Gibt es da keine gesetzliche Regelung?

    Kommentar von YukiMoonlight YukiMoonlightYukiMoonlight

    AUf der Arbeit is für mich öffentlich auch wenn dich keiner sieht, für mich heißt zu ahuse auch wirklich nur zu hause xD

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    Rauchen im Betrieb, obwohl minderjährig
    Antwort von babyos babyos

    bekommst du großen ärger

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    mit Freund zusammen ziehen wegen Ausbildung mit 17 & 19 ?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Das problem bei der Sache ist es muss mit dem Amt abgesprochen werden und sein. Dein Bafögantrag ist nur abhängig davon wo du jetzt Wohnst und musst ihn auch dort stellen. Du musst den Antrag auf jeden fall jetzt schon stellen ,weil Bearbeitungszeit ca 4-6 Monate dauern kann. Wenn ihr zu Hause ausziehen möchtet oder "Müsst" geht das unter Umständen vom alter her nur mit Zustimmung der Eltern . Wenn der Ausbildungsort wo ihr bzw. du hinziehen wollt wegen der Ausbildung erforderlich ist vom günstigeren(finanziellen und Sachlichen) Ablauf her. Ist es im Moment so : Einer von euch beiden (meistens wer mehr Gründe für einen Auszug hat= auch finanziell günstiger für das Amt eventuell ) sollte sich eine Wohnung dort (wo) suchen und ein Mietangebot (oder auch drei) geben lassen und damit zum Amt gehen und einen Wohnbezugsschein beantragen, dabei aber gleich Angeben das er mit jemandem Befreundetem eine WG bilden Möchte. Meistens 2 raum Wohnung +Küche Bad ca 50-60qm wird dann genehmigt bei günstigem Mietspiegel.Bischen Blöd ist es natürlich wenn ihr in Verschiedenen ARGE Bereichen Wohnt . Der Wohnbezugssschein ist Notwendig für den Vermieter als Sicherheit damit er weiss die Kohle kommt vom Amt , im falle eines falles das ihr euch nicht mehr Riechen könnt. Deswegen wäre es auch besser nur einer den Wohnungsantarg ,weil er BAB deshalb ,eher Ausgelernt, und nachteil aber auch du müsstest im fraglichen falle die Wohnung frei machen zu deiener Mutter zurück.So das erst mal als Denkanstoss wenn du weiter Fragen haben solltest ,gerne aber einzeln und bischen Konkreter was alter betrifft, Ü18,U18,Ü27,U27 habe nicht unbedingt Bock auf Romane zu Scheiben . Kompliziert aber auf jedenfall machbar eure Sache .Blos Holter die Polter geht nichts . MFG Rudi aus PCH

    Kommentar von rudolfweiher rudolfweiherrudolfweiher

    Sorry hab aber bei meinem Roman die 17j.und 19j. nicht mehr lesen können und bin vom Thema fasst abgekommen. Aber hab ja ziehmlich richtig vermutet vom alter her . Auf jedenfall Du oder auch Er ganz normal auf jedenfall Bafög(Du) Und BAB (ER) Weiterlaufen lassen bzw. DU unbedingt erst mal Beantragen. MFG rudi

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    Darf man als Minderjähriger im Koffer Zigaretten nach England führen ?
    Antwort von DjJusuff DjJusuff

    ja bin 12 & versuche es morgen mal mit 2 schachteln weil ich sprachreise mache. hoffe es klappt wenn ich sie in meinem Koffer habe. deshalb hab ich gerade mal schnell mit handy im internett geschaut ob man das darf aber anscheinend muss es klappen. ich will hald nicht das es mein Vater rauskriegt das wäre sehr sehr schlecht!

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    Einwöchiger Aufenthalt in Kroatien mit 15 Jahren?
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    Ab 14 Jahren kannst du allein verreisen, brauchst aber (bis du 18 bist) die Zustimmung deiner Eltern. Denn sie haben die Aufsichtspflicht und werden verantwortlich gemacht, wenn dir etwas passiert oder du unterwegs etwas anstellst.

    Daher solltest du, wenn du unter 18 allein auf reisen bist, immer folgendes dabeihaben:

    • Ein Schreiben der Eltern, in dem sie die Reise ausdrücklich erlauben. Die Reisevollmacht sollte zusätzlich in der Landessprache des Gastlandes verfasst sein. In einigen Ländern genügt auch eine englische Übersetzung. TIP: http://www.forium.de/redaktion/wp-content/uploads/2009/06/reisevollmacht_englisc...
    • Eine Fotokopie des Personalausweises deines Vaters/deiner Mutter (so können z.B. Zoll oder Polizei feststellen, dass die Unterschrift auf der Erlaubniserklärung nicht gefälscht ist)
    • Angabe über das genaue Ziel und die Dauer der Reise + Telefonnummer, unter der die Eltern zu erreichen sind. Unterschrift der Eltern nicht vergessen.
    • Eigener (gültiger, kein vorläufiger) Personalausweis / Reisepass mit aktuellem Lichtbild
    • detaillierte Reiseroute, am besten auf deutsch und englisch.
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    Einwöchiger Aufenthalt in Kroatien mit 15 Jahren?
    Antwort von Fietziii Fietziii

    Bisschen nachlässig von deinen Eltern, oder?

    Du bist nicht einmal 16!

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    Fotoshooting mit 16 Jährige - Rechtliche Probleme ?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Zwei Sorten von Problemen:

    1. Das Recht am eigenen Bild, das hier, wie immer, die Eltern und nicht das Kind, verwalten. Du kannst also schöne Bilder machen und veröffentlichen und Dir am Ende eine kostenpflichtige Abmahnung einfangen. Darum musst Du einen Vertrag mit den Erziehungsberechtigten abschliessen.
    2. Jugendpornographie. Es kann strafbar sein, das Model in sexualisierter Weise zu fotografieren. Was das ist, dazu gibt es wohl keine sichere Empfehlung. Allerdings kann ich auch soviel sagen: bisher habe ich noch von keinem Fall eines Strafverfahrens wegen dieses Straftatbestands gehört. Juristen scheinen sich damit auch nicht gerne zu befassen, weil das Gesetz nebulös formuliert ist und die Alltagsrealität übervoll von "Jugendpornographie" ist.

    Mag Dir dies irgendwie helfen.

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von HugoGuth HugoGuth

    Na, endlich mal ein Mädchen, das einen jüngeren Boyfried hat! Lasst euch aber besser nicht erwischen! Viel Spaß!

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    Ist es erlaubt so? :(
    RatgeberHelden Antwort von cybaer cybaer

    Ist es strafbar wenn eine 18 jaehrige einen 13 jaehrigen küsst?

    Das ist eine rechtliche Grauzone.

    Wenn es ein "normaler" Kuss ist, ist es natürlich nicht strafbar. Bei einem Zungenkuss sieht es anders aus. Da kann man zwar drüber streiten, ob ein Zungenkuss eine "sexuelle Handlung" (im Sinne des Gesetzes) darstellt, aber irgendwo festgelegt ist das nicht.

    Vor kurzem hat mal ein Staatsanwalt einen erwachsenen Mann wg. eines Zungenkusses mit einer 10-Jährigen angeklagt (er war allerdings deutlich älter, und sie fand es "eklig") wg. "schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach §176a" (weil: "Eindringen in den Körper"). Da wollte der Richter dann aber doch nicht mitspielen (oder das Urteil wurde in der Revision aufgehoben). Er wurde aber verurteilt wg. "einfachen sexuellen Missbrauchs".

    Allerdings: Wenn die beiden sich geküßt haben, weil beide es wollten, wird da nichts bewegendes passieren.

    1. Der Junge ist 13, und wenn er 14 ist, dürfen die beiden sexuell sowieso tun, was die beiden tun möchten. Da wird wg. der paar Wochen wohl keiner ein großßes Fass aufmachen.
    2. Da sie (vermutlich) das erste Mal damit aktenkundig würde, würde die (Mindest-)Strafe von 6 Monaten Gefängnis ohnehin zur Bewährung ausgesetzt.
    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Nicht einmal das mit der Mindeststrafe von 6 Monaten zur Bewährung würde passieren weil Sie 18 ist und eine heranwachsende welche vermutlich bis 20 noch unter Jugenstrafrecht fallen würde, was eine Ermahnung od. im Schlimmsten Fall , Arbeitstunden zur Folge hätte. Auch hat der Bundegerichtshof klargestellt, dass ein Kuß eine Zärtlichkeit und keine Sexuelle Handlung ist, dennoch kann es sein dass ein Staatsanwalt in Ländlichen Gebieten , welcher wenig Arbeit hat es mit einer Anklage probieren könnte, welche dann mit Einstellung od. Freispruch endet.

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Nein , Freundschaft ist erlaubt. Ein Kuß auch , aber mehr ( Sex ) nicht

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von Maro95 Maro95

    Da geht´s jetzt um´s Detail.

    Beziehungen an sich sind nicht gesetzlich geregelt, dementsprechend dürften sie zusammensein und sich auch küssen, aber ohne Zunge, denn:

    Zungenküsse sind mit dem Eindringen in den Körper verbunden und könnten - je nach Auslegung - eine sexuelle handlung darstellen. Und da sie bereits über 18 ist, würde ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach §176a Abs.1 vorliegen.

    Zitat: Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind

    Da sollte die 18-jährige also aufpassen. Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Verfahren kommt, aber wenn, dann kann das ziemlich böse ausgehen.

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    da kann sie sich dann immer noch als geistig zurückgeblieben ausgeben. das würde ich ihr sofort glauben :-).

    wenn ich die ganzen antworten hier sehe: wie gut, dass wir den maro haben :-D.

    Kommentar von cybaer cybaercybaer

    würde ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach §176a Abs.1 vorliegen.

    Nein, es ist bereits gerichtlich entschieden, dass Zungenküsse "nur" einen "einfachen sexuellen Missbrauch von Kinder" darstellen.

    wenn, dann kann das ziemlich böse ausgehen.

    Konkret: 6 Monate Gefängnis auf Bewährung.

    Kommentar von Maro95 Maro95Maro95

    es ist bereits gerichtlich entschieden, dass Zungenküsse "nur" einen "einfachen sexuellen Missbrauch von Kinder" darstellen.

    Oh echt? Das wusste ich nicht, dass es da bereits ein Gerichtsurteil zu gibt, aber gut zu wissen!

    Konkret: 6 Monate Gefängnis auf Bewährung.

    Schonmal besser als zwei Jahre aufwärts, aber muss man auch nicht unbedingt haben.

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von bill1234 bill1234

    was soll daran strafbar sein ?

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von Foecky Foecky

    das ist erlaubt. nur komisch die vorstellung wenn eine 18 jährige einen 13 jährigen küsst ^^

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von YellowBeard YellowBeard

    Sex ist was schönes. Wenn beide Spaß dabei haben und es auch wirklich wollen, dann sollen sie tun, was sie für richtig halten!

    Kommentar von HeikeausBerlin HeikeausBerlinHeikeausBerlin

    Na, wenn die Eltern des Jungen das rausbekommen, sieht das aber anders aus... (also wenn´s Sex ist)

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von ColRoland ColRoland

    Ist nicht verboten, aber doch etwas strange. Hoffe, deine Freundin ist keine Schutzbefohlene (Lehrerin, Betreuerin, usw). Dann siehts anders aus. Ansonsten sollte sie sich mal Gedanken darüber machen, dass sie mit der Situation auf lange Sicht wohl besser klar kommt als der arme Junge. Sowas prägt mal richtig tief. Bitte nicht kaputt machen, sonst müsst ihr ihn behalten.

    Kommentar von Gizmo GizmoGizmo

    schutzbefohlen sind die schülerInnen, nicht die lehrerInnen

    Kommentar von ColRoland ColRolandColRoland

    Stimmt. Der Satz hat sich auf dem Weg vom Kopf zur Tastatur irgendwie verändert.

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Wenn Sie seine Lehrerin wäre , dann wäre er ihr Schutzbefohlener. Dann könnte es für sie heftig werden, mit Sicherheit ein Disziplinarverfahren.

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von radwor radwor

    die achzehnlährige ist relativ unnormal.

    genau genommen, blöd

    Kommentar von HeikeausBerlin HeikeausBerlinHeikeausBerlin

    Vielleicht wollte er Unterricht....

    Kommentar von radwor radworradwor

    bestimmt...

    nur die lehrerin hat vieles... nur keine tassen im schrank

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von gamerproo gamerproo

    ja solange kein saaax ist ja alles paleti ^^

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    Ist es erlaubt so? :(
    Antwort von HeikeausBerlin HeikeausBerlin

    Worüber mußt du sie beraten? Ob sie sich seber stellen soll?

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