Mietwohnung - neue und gute Antworten

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    Wieviel Miete zusätzlich für Wohnung mit Einbauküche?
    Antwort von Bastine Bastine

    Alles, was in einer Wohnung vorhanden ist, wenn der Mieter sie anmietet, muss der Vermieter in Ordnung halten. Es sei denn, im Mietvertrag werden bestimmte Teile genannt und ausgeschlossen. Z. B. wenn ein Mieter Sachen des Vormieters übernimmt etc. Ich selbst vermiete ohne Möblierung, also auch ohne EBK. Es bringt nichts, nur Ärger. Defekte sind vom Vermieter in der Regel zu zahlen, ggf. Ersatzgeräte einzubauen und es sieht mit der Sauberkeit bei Auszug auch nicht immer korrekt aus.

    Es lohnt sich nicht, eine Küche mit zu vermieten.

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    Mieter wegen Stalking kündigen?
    Antwort von Bastine Bastine

    Ich schließe mich den Beiträgen der anderen an. Es gibt Menschen, die ständig schnüffeln.

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    Frage zur Kaution/Courtage
    Antwort von anitari anitari

    Kaution (Mietsicherheit) und Courtage (Provision) sind 2 paar Schuhe.

    Courtage (Provision) ist die Gebühr die der Makler für die Vermittlung des Mietvertrages bekommt. Provisionsfrei demzufolge keine Zahlung an einen Makler.

    Kaution (Mietsicherheit), maximal 3 Kaltmieten, zahlt man an den Vermieter und bekommt sie im Idealfall nach Auszug + Zinsen zurück.

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    Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Um es kurz zu machen: Du musst die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Mündliche Absprachen haben keinen Wert, sofern sie nicht durch Zeugen bewiesen werden können. Im Übrigen gilt, was schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort steht, das mündlich Absprachen nicht gelten, dann gelten sie auch nicht. Im Zweifel gibt es das Mietrecht. Gut, wenn die Vormieterin zur Not als Zeugin fungiert, dass die Sachen schon beschädigt waren. Die Miete darf nicht einbehalten werden.

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    Frage zur Kaution/Courtage
    Antwort von Pinkblue Pinkblue

    Provision hat nichts mit Kaution zu tun. Provision verlangt der Makler für die Vermittlung und Hilfe bei der Suche einer Wohnung.......Kaution zahlt man an den Vermieter.

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    Frage zur Kaution/Courtage
    Antwort von wirsehner wirsehner

    courtage ist keine kaution und ich finde deine frage gestellt weil sie so nicht passt.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    weil sie so nicht passt.

    Deine Antwort aber auch nicht.

    Kommentar von wirsehner wirsehnerwirsehner

    wenn sich dein kopf zum denken auf deinen schultern befindet dann schon...

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    Frage zur Kaution/Courtage
    Antwort von TheDuz TheDuz

    Nein, das bedeutet dass der Mieter keine Maklerprovision zahlen muss. Die Kaution muss man trotzdem zahlen.

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    Frage zur Kaution/Courtage
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    ...keine Provision zahlen. Kaution ist etwas anderes.

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    Frage zur Kaution/Courtage
    Antwort von Fishkopp Fishkopp

    Courtage sind die Vermittlungsgebüren an den Makler...Kaution ist für den Vermieter.

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    Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Wo setze ich am besten an?

    Nirgends. Selbst wenn die mündliche Vereinbarung (nicht Vertrag) Nachmieter vorschlagen zu dürfen nachgewiesen werden kann, hätte der VM bzw. die HV bis 3 Monate Zeit zu prüfen welcher der vorgeschlagenen "Kandidaten" als Nachmieter in Frage kommt.

    Es gibt keinen Rechtsanspruch, wenn auch gern geglaubt, darauf das ein Mieter bei Stellung eines Nachmieters, selbst wenn es Bil Gates wäre, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden muß.

    Der Vermieter zieht Dich nicht ab, er hält sich lediglich an den Vertrag. Was Du auch tun solltest. Einfach die Miete einbehalten ist ein ganz schlechte Idee. Mahnverfahren und Schufaeintrag wären die Folgen. Was für künftige Wohnungssuche(n) bestimmt nicht von Vorteil ist.

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    Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?
    Antwort von kosy3 kosy3

    Es tut mir leid, dir das sagen zu müssen, aber ich sehe kaum Chancen, dass du da irgendetwas machen kannst. Du hast fast alle Fehler gemacht, die man machen kann. Merke dir:

    • Immer ein Übergabeprotokoll der Wohnung anfertigen.

    • Alle Mängel, und seien sie auch noch so klein, sollten im Übergabeprotokoll der Wohnung verzeichnet werden. Das soll dich auch davor schützen, dass der Vermieter hinterher kleinste Mängel auf deine Kosten repariert haben will.

    • Mündliche Absprachen taugen nichts. (Mein Motto: "Gesprochenes Wort ist geschissenes Wort. Nur geschriebenes Wort ist gesprochenes Wort.")

    • Auf Mängel sofort hinweisen. Ansonsten muss man sich später die Frage gefallen lassen: "Wenn Sie doch schon im Januar wussten, dass die Sache kaputt war, warum habe Sie es im März erst gemeldet? Entweder lügen Sie oder der Defekt war gar nicht so schlimm."

    • Mängel und Angelegenheiten, die wichtig sind, nie telefonisch versuchen zu klären, sondern schriftlich. Du kannst dich zwar außerdem mit dem Vermieter oder der HV telefonisch in Verbindung setzen, aber parallel sollte immer ein Schriftstück existieren, in dem du dann z. B schreibst: "Wie wir soeben telefonisch vereinbart haben, ..."

    • Es muss - am besten - vor Vertrag geklärt sein, wer Ansprechpartner ist. HV oder Vermieter. Und das sollte auch schriftlich fixiert werden, damit man sich hinterher nicht dem Vorwurf aussetzen muss, dass man sich an den falschen gewandt hat.

    • Ist dir eine Sache dingend, setze eine Frist! Die meisten bewegen sich nicht, wenn kein Druck herrscht. Und Druck hat meistens nur einer. Du.

    • Unfreundlichkeit in Wort und Schrift bringt nie etwas. Das führt nur dazu, dass der andere noch weniger gewillt ist, zur Problemlösung beizutragen. So lange das Problem besteht, kommt man mit übertriebener Freundlichkeit weiter als mit Zickenkrieg.

    Das Einzige, was du tun kannst, ist, zunächst einmal ein Schriftstück anzufertigen, in der alle Mängel und Schäden so detailliert wie möglich aufgeführt sind, die deine Vormieterin bereit ist zu bestätigen. Dann dieses von ihr unterschreiben lassen und gut aufheben.

    Die Mietkaution kann der Vermieter ohnehin noch 6 Monate (in einigen Fällen auch bis zu 1 Jahr) einbehalten für den Fall, dass irgendwelche Nachzahlungen kommen oder versteckte Mängel entdeckt werden.

    Sollten nach Ablauf dieser Frist keine Mängel oder Nachzahlungen angezeigt worden sein, fordere den Vermieter schriftlich, nicht telefonisch (!) auf, die Kaution zzgl. Zinsen (!) auf dein Konto zu überweisen. Setze eine Frist! 14 Tage sind üblich.

    Bzgl. der Schäden musst du erst einmal abwarten, ob und inwiefern der Vermieter Ansprüche an dich stellt. So lange die noch nichts von dir fordern, und zwar schriftlich (!), gibt es keinen Grund irgendwelche Pferde scheu zu machen. Was sie dir mündlich sagen ("Sie müssen doch hier und da reparieren."), hat keine Relevanz. Das kannst du dann genauso handhaben, wie sie. Mündlich kannst du alles versprechen, was du willst (so lange keine Zeugen dabei sind).

    Du wirst noch öfter im Leben umziehen. Sie dies als Lehre und lerne für's nächste Mal.

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    Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?
    Antwort von jimpo jimpo

    Als erstes an den Mieterschutzbund, ebenso an die Verbraucherzentrale.Du warst sehr blauäugig

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    Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Um den ganzen Sermon mal ein wenig abzukuerzen: Du willst dich also auf eine muendliche Absprache mit dem Vermieter berufen, die besagt, dass das Mietverhaeltnis bei Stellung eines geeigneten Nachmieters bereits vor Ablauf der Kuendigungsfrist beendet werden kann. Richtig?

    Mal abgesehen davon, dass du diese Vereinbarung im Bestreitensfall auch beweisen muesstest (was dir zumindest bezueglich des genauen Inhalts sicher nicht gelingen wird), hat der Vermieter auch bei einer solchen Vereinbarung bezueglich des Nachmieters noch eine bis zu dreimonatige Ueberlegungsfrist. Da kannst du auch gleich mit der Dreimonatsfrist kuendigen. Wenn der Vermieter beim vorgeschlagenen Nachmieter nicht mitspielt (bzw. zu lange "ueberlegt"), macht es dann naemlich sowieso keinen Unterschied.

    Die Miete einzubehalten ist eine ganz schlechte Idee. Sie ist nun mal spaetestens am 3. Werktag jedes Monats faellig. Wurde sie dann noch nicht gezahlt, kann der Vermieter gleich am Folgetag einen Mahnbescheid erwirken. Eine Verrechnung der Miete mit der Kaution ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht zulaessig, weil die Kaution noch gar nicht zur Rueckzahlung faellig ist (die Miete aber sehr wohl zur Zahlung).

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    Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?
    Antwort von Grete1977 Grete1977

    ...bzw. meine eigentliche Frage war ja, was mir droht, wenn ich die Miete einbehalte. So quasi als Schadensbegrenzung, mit den 3 Monatsmieten Kaution als Verlust würde ich wohl leben..

    Kommentar von kosy3 kosy3kosy3

    Ganz schlechte Idee. Die ausstehende Miete kann der Vermieter sich auch später noch von dir zurückholen zzgl. Verzugszinsen und evtl. Rechtskosten, falls du sie nicht freiwillig herausrückst.

    Mieteinbehaltung ist nur rechtens, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der von dir rechtzeitig und nachweislich (also schriftlich) angezeigt wurde und der Mieter ausreichend Gelegenheit hatte (z. B. Zugang zur Wohnung, etc.), diesen Mangel anzustellen. Und das muss alles juristisch sattelfest sein.

    In deinem Fall scheitert wohl alles schon am "rechtzeitig".

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    Besuchshund
    Antwort von Leeoon Leeoon

    Solange, wie dein Freund nicht bei dir als Mitbewohner angemeldet ist. Wenn der Hund keinen Lärm macht und nicht an Stellen hingackt, wo es absolut unerwünscht ist, wird das sicher durchgehen.

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    Mieter wegen Stalking kündigen?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Seid alle froh. Bei euch im Haus wird niemals eingebrochen, wenn da jemand ist, der aufpasst. das ist kein Stalking!

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    Mieter wegen Stalking kündigen?
    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Ich würde den Mieter direkt darauf ansprechen.

    Wenn sich auch andere Mieter beschweren oder deswegen sogar ausziehen,müssen Sie sich das nicht gefallen lassen.

    Ich würde Ihnen raten dem Verein Haus & Grund beizuteten ( Das ist ein Verein für Vermieter), die können Ihnen bestimmt einen guten Rat geben bzw. sagen,was Sie machen können.

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    Wieviel Miete zusätzlich für Wohnung mit Einbauküche?
    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wer ist für die Reperatur oder Austausch der Geräte zuständig? Vermieter oder Mieter?

    Bei sachgemäßer Behandlung,der Vermieter.

    Hier kann es zum Streit kommen,ob eine unsachgemäße Behandlung vorliegt!

    Meine persönliche Meinung ist:

    Es lohnt sich nicht.

    Die hohen Anschaffungskosten bzw. Reparaturkosten würde ich niht in Kauf nehmen.

    Unter Umständen ist es schwerer die Wohnung zu vermieten,wenn die Mieter schon eigene Geräte haben und zudem will der Mieter meistens seine persönliche Note in der Wohnungsgestaltung geben.

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    Mieter wegen Stalking kündigen?
    Antwort von Sgbmail Sgbmail

    Guck mal hier nach vielleicht kann dir das weiter helfen: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

    Gruß Sgbmail

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    Mieter wegen Stalking kündigen?
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Das hat mit Stalking doch nichts zu tun. Mieter kann man halt nicht einsperren. Ein Mietshaus ist kein Knast und selbst da haben die Insassen Freigang. Er tut nichts Verbotenes, während das Anbringen einer Überwachungskamera gegen das Recht verstößt. Kündigungsgründe liegen deshalb nicht vor.

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