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Mietvertrag - neue und gute Antworten Mietvertrag - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Kann der Vermieter den Einzug des Freundes in die Wohnung verweigern? Aus welchem Grund?

anonym
beantwortet von kati1977 am 20. Dezember 2009 23:54
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hey franca. ich habe derzeit einen ähnlichen fall. meine vermieterin lehnt den einzug meines lebensgefährten ebenfalls ab. wie ist die geschichte bei euch weitergegangen? ist der freund deiner freundin trotz der ablehnung seitens deines vermieters trotzdem eingezogen? gruß!


Vor die Tür gesetzt

Merzherian
beantwortet von Merzherian am 20. Dezember 2009 20:28
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Hilfreichste Antwort

Ich habe den Genossenschaftsanteil meinem Sohn zum Geburtstag geschenkt, aber rausschmeissen kann ich ihn deshalb nicht.Sind 2 Ppaar Schuhe. Ausschlaggebend ist der Mietvertrag, wenn du da namentlich eingetragen bist kann sie machen was sie will, aber rausschmeissen ist nicht. Du brauchst auch nicht im Schnee auf der Straße bleiben, die netten Herren in grün machen da bei deiner Freundin jetzt gleich klar, daß du rein darfst und mußt. Menschlich gesehen ist die Klamotte ja wohl leider so, daß die Perspektive eines Zusammenlebens nicht mehr gegeben ist. Aber wenn du ausziehst, aus freien Stücken, dann laß dich aus dem Mietvertrag streichen, sonst bist du zukünftig Zhlungspflichtig, wenn sie nicht alle Zahlungen an die Genossenschaft leistest. Egal, ob du da wohnst oder nicht. Ist eben ein formaler Akt.

Kommentar von 816c3900670a5c8b6cebd4a096efcbd1smallDivineTime am 20. Dezember 2009 20:30

Okay, danke dir :)

Kommentar von 816c3900670a5c8b6cebd4a096efcbd1smallDivineTime am 20. Dezember 2009 20:30

Okay, danke dir :)


Vor die Tür gesetzt

DrDralle
beantwortet von DrDralle am 20. Dezember 2009 20:28
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Gegenüber dem Vermieter bist du hinsichtlich der Miete haftbar. Rechtlich gesehen hindert dich deine Freundin daran, deine Rechte wahrzunehmen. Im Falle du zur Kasse gebeten wirst, kannst du bei deiner Freundin regressieren. Selbsverständlich könntest du auf Einhaltung des Mietrechtes klagen. Aber was soll das bringen? Streiterei bis zu Handgreiflichkeiten, Bosheitsakte, Polizeieinsätze. Das macht keinen Sinn.


Vor die Tür gesetzt

Mizi59
beantwortet von Mizi59 am 20. Dezember 2009 20:22
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Sie kann Dich nicht auf die Strasse setzen...ihr müsst Euch einigen...dass einer auszieht...Ihr solltet Euch auch genügend Zeit geben,um was Neues zu finden...redet miteinander....

Kommentar von 816c3900670a5c8b6cebd4a096efcbd1smallDivineTime am 20. Dezember 2009 20:23

Will sie nicht. Sie dreht vollkommen am Teller.


Vor die Tür gesetzt

DivineTime
beantwortet von DivineTime am 20. Dezember 2009 20:21
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Sie ist sozusagen der Hauptbezahler. Also Miete und alles geht von ihrem Konto ab aber ich überweis ihr dann die Hälfte. In der Genossenschaft ist auch nur sie und im Mietvertrag steht sie halt drin aber ich bin als Wohnpartnerin eingetragen und wenn Post kam oder sowas, standen auch immer beide Namen auf dem Umschlag.


Vor die Tür gesetzt

anonym
beantwortet von schlasah am 20. Dezember 2009 20:20
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Wenn sie bei der Genossenschaft im Mietvertrag steht, hast Du leider schlechte Karten. Sorry, habe überlesen, das ihr Beide drinsteht. Dann kann sie das natürlich nicht machen.


Vor die Tür gesetzt

pete22
beantwortet von pete22 am 20. Dezember 2009 20:20
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Nein, weil du auch im Mietvertrag stehst,


Vor die Tür gesetzt

colonius1106
beantwortet von colonius1106 am 20. Dezember 2009 20:20
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Das wird nichts auf Dauer - seh Dich nach einer eigenen Bude um !

Kommentar von 816c3900670a5c8b6cebd4a096efcbd1smallDivineTime am 20. Dezember 2009 20:22

Ich werd mich so auch nicht behandeln lassen aber ich werd ihr die Schlüssel und alles nicht geben, solange ich Miete bezahlt habe. Ich finde, ich habe ein Recht in diese Wohnung zu gehen, solange ich meinen Teil bezahlt habe.


Vor die Tür gesetzt

marusch
beantwortet von marusch am 20. Dezember 2009 20:20
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da Du auch im Mietvertrag stehst, nein


Vor die Tür gesetzt

setus
beantwortet von setus am 20. Dezember 2009 20:20
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Ganz klar: Nein, kann sie nicht


Vor die Tür gesetzt

ziuwari
beantwortet von ziuwari am 20. Dezember 2009 20:19
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nein, unmöglich


Vor die Tür gesetzt

nanami1995
beantwortet von nanami1995 am 20. Dezember 2009 20:19
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nein das ist doch bescheuert


Darf ich die Küche einfach mitnehmen?

turalo
beantwortet von turalo am 20. Dezember 2009 12:17
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Hoffentlich geraten wir nicht mal an solche Mieter..... Sollten wir etwas vergessen, im Mietvertrag schriftlich zu fixieren, räumt man uns dann die Bude leer. Aber aus den Beiträgen habe ich gelernt. Ich werde demnächst von potentiellen Mietern Referenzen verlangen und entspr.bei Vor-Vermietern nachfragen.


Darf ich die Küche einfach mitnehmen?

anonym
beantwortet von freakvogel am 19. Dezember 2009 16:35
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Also ich an deiner Stelle würde die Küche mitnehmen, im Mietvertrag steht nichts von der Küche und die Vermieterin müßte wenn sie auf die Küche besteht erst einmal Nachweisen das Sie diese gekauft hat, was Sie sicherlich nicht kann.

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 19. Dezember 2009 16:42

Vielleicht muß´aber der Mieter be weisen, daß es seine Küche ist? Vielleicht hat auch die Vermieterin noch die Rechnung der Küche. Nichts geht stillschweigend in eines anderen Besitz über, nur weil es nicht im MIetvertrag vermerkt wäre,sonst könnte man ja so allerhand aus einem Haus rausschleppen....

Kommentar von Gambas80 am 20. Dezember 2009 10:34

Hm...ich denke da steht ja Aussage gegen Aussage und ich bin mir ja zu 70% sicher, dass ich dem Vormieter etwas für die Küche gegeben habe...Werde wohl den Weg gehen, dass ich sie mitnehem und der Vermieterin sage, es ist meine. Die kümmert sich hier um gar nichts und letzt endlich muss sie mir erst mal beweisen, dass die Küche zum inventar gehört. Und wie will sie das machen, wenn sie es mir im Mitetvertrag nicht angegeben hat?

Kommentar von Gambas80 am 20. Dezember 2009 10:35

Ja...war auch genau mein Gedanke...Danke für die Antwort


Darf ich die Küche einfach mitnehmen?

Jaunty
beantwortet von Jaunty am 19. Dezember 2009 16:35
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Die würde ich mitnehmen hatte auch schon mal so ein Teil. Für Singels sind die sehr praktisch.Schöne Grüße aus Gelsenkirchen. ;-)

Kommentar von Gambas80 am 20. Dezember 2009 10:32

Für die neue Wohnung habe ich ne große Küche gekauft, aber den kühlschrank brauche ich un die Schränke stelle ich mir in den Keller...hier war sie praktisch, das stimmt;-)


Darf ich die Küche einfach mitnehmen?

MaximaNRW
beantwortet von MaximaNRW am 19. Dezember 2009 16:30
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üblich ist es das gemietetes Inventar mit im Mietvertrag aufgeführt ist. Also wenn dort nichts steht, nehme sie mit

Kommentar von Gambas80 am 20. Dezember 2009 10:31

Ja, das habe ich jetzt auch schon von mehreren gehört-auch aus dem Freundeskreis...


Darf ich die Küche einfach mitnehmen?

anonym
beantwortet von Esmerelle am 19. Dezember 2009 16:30
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Ich würde als Laie sagen, dass, wenn kein Übergabeprotokoll mit der Küche vermerkt worden ist und auch im Mietvertrag nichts steht, du die mitnehmen kannst :P Aber ist nur die Meinung eines Laien - keine Garantie.

Edit: Ich würds testen. Ne Wohnungsabnahme muss ja erfolgen und wenn sie dann dich drauf anspricht, wo die Küche ist, sagst, du bist von ausgegangen, du hättest sie damals abgekauft ... Kannst es ja einfach mal versuchen :D

Kommentar von Gambas80 am 20. Dezember 2009 10:31

Ja, so sehe ich es auch...Danke für die Antwort


Darf ich die Küche einfach mitnehmen?

turalo
beantwortet von turalo am 19. Dezember 2009 16:30
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Du kannst nicht einfach etwas mitnehmen, das Dir nicht gehört. Du wirst mit der Vermieterin darüber sprechen müssen, sonst wäre es leicht auch Diebstahl.


Maklerprovision bei Umschreibung des Mietvertrags auf den Untermieter

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. Dezember 2009 11:11
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Wenn zwischen Makler und Verwalter ein kausaler Zusammenhang besteht, die wirtschaftliche Trennung der beiden Unternehmen also nur den Zweck verfolgt Provisionen zu schinden, so ist die Berechnung einer Provision unzulässig! Ferner kann der neue Mieter Vorkenntnis geltend machen. Auch von daher wäre ein Makler in solchem Falle nicht provisonsberechtigt. Die Frage ist natürlich, ob dann der jetzige Untermieter einen Mietvertrag erhält. Bekanntlich stirbt der Untermeitvertrag bei Beendigung des Hauptmietvertrages.


Maklerprovision bei Umschreibung des Mietvertrags auf den Untermieter

Mchoy
beantwortet von Mchoy am 18. Dezember 2009 11:06
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Ist der Makler selbst Verwalter oder Vermieter der Wohnung, stehen ihm keinerlei Ansprüche auf die Provision zu. Das Gleiche gilt in dem Fall, dass eine Gesellschaft Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung ist und der Makler eine rechtliche oder wirtschaftliche Beteiligung an dieser Gesellschaft besitzt. Nach § 2 Abs. 1 WoVermRG steht dem Wohnungsvermittler einen Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.



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