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Mietrecht - neue und gute Antworten Mietrecht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Was ist vertragstechnisch bei Einzug in eine WG zu beachten?Wie wird Gas/Strom abgerechnet?

anonym
beantwortet von Doctores am 25. Dezember 2009 00:58
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Das wichtigste sind deine Kündigungsfristen mit Sonderbedingungen wie:

Nachmieter ja/nein,

Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung

Dann noch wichtig:

Zutrittsrechte

Schlüsselgewalt

Telefon/Briefkasten/Kellernutzung

Übernahme von Kautionsanteilen

Besuchs- und Übernachtungsrechte

Die Umlage von Energiekosten wird natürlich nach Fläche berechnet und gezahlt !

Bei der GEZ bist du natürlich auch mit dabei, nicht zu vergessen WLan.

Viel Glück


Was ist vertragstechnisch bei Einzug in eine WG zu beachten?Wie wird Gas/Strom abgerechnet?

anonym
beantwortet von Praktischer am 25. Dezember 2009 00:56
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Im Idealfall über den Vermieter. Oft steht aber einer der grad da wohnenden mit seinem guten Namen dafür grade.

In den meisten Wg´s wird unabhängig von der Zimmergrösse der Strom durch die Anzahl der Mitbewohner geteilt. Wenn da mit Gas geheizt wird spielt die Zimmergröße natürlich schon eine Rolle...

Wirklich messen kannste das eh nicht. Gehört irgendwie zum WG-Leben dazu...

Ich weiss nur das ich in ca 10 verschiedenen WG´s gewohnt hab und nie irgendwas zurück gekriegt habe. Aber andersrum auch nie was nachbezahlt...


Was ist vertragstechnisch bei Einzug in eine WG zu beachten?Wie wird Gas/Strom abgerechnet?

vincero
beantwortet von vincero am 25. Dezember 2009 00:54
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wichtig: alles schriftlich festhalten damit es später keine probleme gibt


Was ist vertragstechnisch bei Einzug in eine WG zu beachten?Wie wird Gas/Strom abgerechnet?

anonym
beantwortet von marilda am 25. Dezember 2009 00:51
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das wirst du mit deinen Vermieter und deine Wohngemeinschaft besprechen mussen. Wird wohl nicht überal gleich ablaufen. Schöne Zeit


Was ist vertragstechnisch bei Einzug in eine WG zu beachten?Wie wird Gas/Strom abgerechnet?

Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 25. Dezember 2009 00:49
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lass dich mit in den mietvertrag aufnehmen, sonst kannst du jederzeit rausgeschmissen werden, ansonsten haltet alle sachen vertraglich fest mi unterschrift von zeugen und jeder bekommt ne kopie "bei geld hört die freundschaft auf"


Was ist vertragstechnisch bei Einzug in eine WG zu beachten?Wie wird Gas/Strom abgerechnet?

konny27
beantwortet von konny27 am 25. Dezember 2009 00:48
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Das werden sie dir sagen.Denkt ihr teilt durch die Personenzahl


Baumangel in der Wohnung ! - Man hört ALLES von den nachbarn rundherum. Was tun ?

jennyblomma
beantwortet von jennyblomma am 25. Dezember 2009 00:10
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Das gleiche Problem haben wir auch. Gerade heute hatten Nachbarn von mir Besuch von ihren Psychoenkelkindern, die 6 Std. am Stück schreiend durch die Wohnung gerannt und ständig vom Bett gesprungen sind. Man muß dazu sagen, die sind nicht mehr so jung, eins davon ist 11 Jahre alt, aber die führen sich wie die Irren auf. Mein Vermieter sagt, er könne nichts tun. Ich denke, wenn es einem wirklich zu viel wird, hilft nur ausziehen.

Kommentar von D057225bb322723e6957f37eedffc528smallAriGold am 25. Dezember 2009 01:27

Japp, das stimmt sogar leider. Bei Kinderlärm hast du keine Chance. Egal ob angemessen, oder nicht. Willkommen im Irrsinn deutscher Rechtssprechung. Du darfst nicht einmal mehr äußern, dass du genervt bist, ohne dass hundert Gutmenschen aus ihren Löchern kommen und dich des Kinderhasses bezichtigen. Dabei wünsche ich denen mal einen Nachmittag in einer betroffenen Wohnung zu verbringen. Die wären plötzlich ganz kleinlaut...


Baumangel in der Wohnung ! - Man hört ALLES von den nachbarn rundherum. Was tun ?

Gheddo
beantwortet von Gheddo am 25. Dezember 2009 00:06
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verklagen


Baumangel in der Wohnung ! - Man hört ALLES von den nachbarn rundherum. Was tun ?

anonym
beantwortet von chicaBlue am 25. Dezember 2009 00:05
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Wenn es eine Mietwohnung ist, den Vermieter informieren , mit Mietminderung drohen. Wenn es deine eigene Wohnung ist denjenigen, der es gebaut hat zur Rechenschaft ziehen


Baumangel in der Wohnung ! - Man hört ALLES von den nachbarn rundherum. Was tun ?

Volker13
beantwortet von Volker13 am 25. Dezember 2009 00:05
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Ausziehen!

Kommentar von 56b89ca123a9ca6ea91d1d32816c7e23smallCoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:09

Ist echt die einzig effektive Methode.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 25. Dezember 2009 00:12

Alles andere ist nur stress!


Baumangel in der Wohnung ! - Man hört ALLES von den nachbarn rundherum. Was tun ?

CoeurDePirate
beantwortet von CoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:05
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Willkommen im Club. Da hast du wahrscheinlich einfach Pech gehabt (ich leide mit dir - ehrlich). Du könntest den Vermieter nach zusätzlicher Bodendämmung fragen oder Mietminderung.

Kommentar von Simple_avatar1smalldance6767 am 25. Dezember 2009 00:06

Schade das wir das selbe problem haben. :-(

RICHTIG SCHLIMM ! Hattest du denn erfolg ?

Kommentar von 56b89ca123a9ca6ea91d1d32816c7e23smallCoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:09

Nein. Allzu lange werde ich hier auch nicht mehr bleiben, sonst laufe ich wahrscheinlich Amok.

Kommentar von Simple_avatar1smalldance6767 am 25. Dezember 2009 00:14

Der vermieter muss handeln wenn man die Miete kürzt denke ich oder ? Er kann mir ja nicht kündigen deshalb. Schlißlich muss er es einsehen wenn er es selber hört.

Kommentar von 56b89ca123a9ca6ea91d1d32816c7e23smallCoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:16

Klar, die Mietminderung würde ich erstmal "androhen". Darauf reagieren, muss er ja dann. Fragt sich nur ob es lohnt, wenn du weniger Miete bezahlen musst, aber eben immernoch in dieser hellhörigen Wohnung wohnst...

Kommentar von Simple_avatar1smalldance6767 am 25. Dezember 2009 00:18

ne das nicht - lohnen wird es sich aufgarkeinen fall aber würde somit den Vermieter ärgern. Und vllt würde ich dann erfolg haben

Kommentar von 56b89ca123a9ca6ea91d1d32816c7e23smallCoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:26

Ausprobieren solltest du es jedenfalls. Dann wirst du so oder so erstmal abwarten müssen.

Kommentar von D057225bb322723e6957f37eedffc528smallAriGold am 25. Dezember 2009 01:29

Bei einer Neubauwohnung könntest du sogar Glück haben, dass der Vermieter nachbessern muss, weil die baulichen Ausführungen nicht den aktuellen Schallschutzbestimmungen entsprechen. Immerhin ist das kein 50er Jahre Nachkriegsbau, sondern eine neue Wohnung. Da kann das echt nicht sein, dass man so pfuscht.


MIETRECHT gegen Vermieter - LÄRM,FEHLENDER TRITTSCHALL - HELLHÖRIGKEIT usw

Volker13
beantwortet von Volker13 am 24. Dezember 2009 23:54
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Du musst den Vermieter unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern. 100%ug kann dir hier niemand helfen. Selbst ein anwalt könnte das nicht

Kommentar von Simple_avatar1smalldance6767 am 24. Dezember 2009 23:56

Was kann denn dann der Mieter tun ? Er kann ja schlecht alles abreißen oder ? Müsste er das wenn der Mieter darauf besteht, ? Schließlich ist es ja ein baumangel. Und es ist ja nicht zu ertragen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 25. Dezember 2009 00:16

Dann hat dieser Baumangel ja auch schon bei Mietbeginn vorgelegen!?


MIETRECHT gegen Vermieter - LÄRM,FEHLENDER TRITTSCHALL - HELLHÖRIGKEIT usw

anonym
beantwortet von marilda am 24. Dezember 2009 23:52
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diese frage hast du genau so geschrieben vor einige tage und ich sage nichts mehr dazu!

Kommentar von Simple_avatar1smalldance6767 am 24. Dezember 2009 23:54

ja ich sollte es laut einem Mitglied wieder schreiben gegen diese uhrzeit weil dann die meisten Online sind. Gestern hatte ich es gegen 3 uhr geschrieben und nicht wirklich antworten erhalten. MfG

Kommentar von daevers am 24. Dezember 2009 23:55

Die gab es heute erst oder gestern am späten abend.


Wer kennt sich mit Untermieterrechten aus? Brauche dringend einen Rat!!!

vincero
beantwortet von vincero am 24. Dezember 2009 20:50
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in deinem untermietvertrag sind kündigungsfristen geregelt. die von dir genannten gründe für eine evtl, kündigung seitens des vermieters sind nnicht anzuwenden.


Kann man in einer Hausordnung "Kinder" verbieten?

anonym
beantwortet von willonoack am 24. Dezember 2009 18:22
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Verbieten kann man nicht, aber kann sich vorher die Mietinteressenten sehr genau ansehen. Was wie nach Vermehrung aussieht, kann man vorsorglich ablehnen. Ferner sollte der Mietvertrag die Personenzahl der Mieter genau festlegen und Aufschläge für Zuwachs, den man nicht ohne weiteres rauswerfen kann.


Wann darf ich meine Wäsche waschen? Waschkeller benutzung!

anonym
beantwortet von Rosallia am 24. Dezember 2009 17:25
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kaufe dir eigene waschmaschine, dann kannste waschen von 06:00-22:00 Uhr, wann immer du willst!


Reicht es, bei längerer Abwesenheit von der Wohnung die Heizung auf "Frostschutz" zu stellen?

albatros
beantwortet von albatros am 24. Dezember 2009 16:05
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Gegenfrage: Wozu gibt es die Frostschutzstellung (*)? Weil sie gewährleistet, dass die Leitung und der Heizkörper vor Frost geschützt werden. Ansonsten läge ein Installationsfehler vor. Bei mir ist das so, dass bereits bei 10° c Lufttemp. Die Heizung anspringt. Probier's doch einfach mal über nacht aus, wenn du daheim bist.


Wer kennt sich mit Untermieterrechten aus? Brauche dringend einen Rat!!!

anonym
beantwortet von Aspirin am 24. Dezember 2009 14:58
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du hast als Untermieter die gleichen Rechte wie jeder "normale" Mieter !


Wer kennt sich mit Untermieterrechten aus? Brauche dringend einen Rat!!!

anonym
beantwortet von Saarland60 am 24. Dezember 2009 14:57
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Auch ein Untermietvertrag ist ein ordentlicher Mietvertrag. Als Grund für die ordentliche Kündigung des Untermietvertrages kann man sich als Hauptmieter daher nur auf das Vorliegen einer Pflichtverletzung, auf Eigenbedarf oder auf eine wirtschaftlichen Verwertung (§ 573 BGB) berufen können.

Das alles liegt hier aber nicht vor. Die Drohung einer Kündigung muss Dich also guten Gewissens nicht beunruhigen.


Wer kennt sich mit Untermieterrechten aus? Brauche dringend einen Rat!!!

pete22
beantwortet von pete22 am 24. Dezember 2009 14:52
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Ich glube nicht das sie dich so einfach rausschmeißen kann, rede mit ihr und versuch sie zu beruhigen! Mietvertrag einsehen und zur not mit anwalt drohen, finde raus ob sie nicht viellicht ganz andere Gründe hat um dich aus der whg, haben zu wollen! Frohes Fest!



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