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Das wichtigste sind deine Kündigungsfristen mit Sonderbedingungen wie:
Nachmieter ja/nein,
Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung
Dann noch wichtig:
Zutrittsrechte
Schlüsselgewalt
Telefon/Briefkasten/Kellernutzung
Übernahme von Kautionsanteilen
Besuchs- und Übernachtungsrechte
Die Umlage von Energiekosten wird natürlich nach Fläche berechnet und gezahlt !
Bei der GEZ bist du natürlich auch mit dabei, nicht zu vergessen WLan.
Viel Glück
Im Idealfall über den Vermieter. Oft steht aber einer der grad da wohnenden mit seinem guten Namen dafür grade.
In den meisten Wg´s wird unabhängig von der Zimmergrösse der Strom durch die Anzahl der Mitbewohner geteilt. Wenn da mit Gas geheizt wird spielt die Zimmergröße natürlich schon eine Rolle...
Wirklich messen kannste das eh nicht. Gehört irgendwie zum WG-Leben dazu...
Ich weiss nur das ich in ca 10 verschiedenen WG´s gewohnt hab und nie irgendwas zurück gekriegt habe. Aber andersrum auch nie was nachbezahlt...

wichtig: alles schriftlich festhalten damit es später keine probleme gibt
das wirst du mit deinen Vermieter und deine Wohngemeinschaft besprechen mussen. Wird wohl nicht überal gleich ablaufen. Schöne Zeit

lass dich mit in den mietvertrag aufnehmen, sonst kannst du jederzeit rausgeschmissen werden, ansonsten haltet alle sachen vertraglich fest mi unterschrift von zeugen und jeder bekommt ne kopie "bei geld hört die freundschaft auf"
Das werden sie dir sagen.Denkt ihr teilt durch die Personenzahl
Das gleiche Problem haben wir auch. Gerade heute hatten Nachbarn von mir Besuch von ihren Psychoenkelkindern, die 6 Std. am Stück schreiend durch die Wohnung gerannt und ständig vom Bett gesprungen sind. Man muß dazu sagen, die sind nicht mehr so jung, eins davon ist 11 Jahre alt, aber die führen sich wie die Irren auf. Mein Vermieter sagt, er könne nichts tun. Ich denke, wenn es einem wirklich zu viel wird, hilft nur ausziehen.
AriGold am 25. Dezember 2009 01:27 Japp, das stimmt sogar leider. Bei Kinderlärm hast du keine Chance. Egal ob angemessen, oder nicht. Willkommen im Irrsinn deutscher Rechtssprechung. Du darfst nicht einmal mehr äußern, dass du genervt bist, ohne dass hundert Gutmenschen aus ihren Löchern kommen und dich des Kinderhasses bezichtigen. Dabei wünsche ich denen mal einen Nachmittag in einer betroffenen Wohnung zu verbringen. Die wären plötzlich ganz kleinlaut...
Wenn es eine Mietwohnung ist, den Vermieter informieren , mit Mietminderung drohen. Wenn es deine eigene Wohnung ist denjenigen, der es gebaut hat zur Rechenschaft ziehen

Ausziehen!
CoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:09 Ist echt die einzig effektive Methode.
Volker13 am 25. Dezember 2009 00:12 Alles andere ist nur stress!

Willkommen im Club. Da hast du wahrscheinlich einfach Pech gehabt (ich leide mit dir - ehrlich). Du könntest den Vermieter nach zusätzlicher Bodendämmung fragen oder Mietminderung.
Schade das wir das selbe problem haben. :-(
RICHTIG SCHLIMM ! Hattest du denn erfolg ?
CoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:09 Nein. Allzu lange werde ich hier auch nicht mehr bleiben, sonst laufe ich wahrscheinlich Amok.
Der vermieter muss handeln wenn man die Miete kürzt denke ich oder ? Er kann mir ja nicht kündigen deshalb. Schlißlich muss er es einsehen wenn er es selber hört.
CoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:16 Klar, die Mietminderung würde ich erstmal "androhen". Darauf reagieren, muss er ja dann. Fragt sich nur ob es lohnt, wenn du weniger Miete bezahlen musst, aber eben immernoch in dieser hellhörigen Wohnung wohnst...
ne das nicht - lohnen wird es sich aufgarkeinen fall aber würde somit den Vermieter ärgern. Und vllt würde ich dann erfolg haben
CoeurDePirate am 25. Dezember 2009 00:26 Ausprobieren solltest du es jedenfalls. Dann wirst du so oder so erstmal abwarten müssen.
AriGold am 25. Dezember 2009 01:29 Bei einer Neubauwohnung könntest du sogar Glück haben, dass der Vermieter nachbessern muss, weil die baulichen Ausführungen nicht den aktuellen Schallschutzbestimmungen entsprechen. Immerhin ist das kein 50er Jahre Nachkriegsbau, sondern eine neue Wohnung. Da kann das echt nicht sein, dass man so pfuscht.

Du musst den Vermieter unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern. 100%ug kann dir hier niemand helfen. Selbst ein anwalt könnte das nicht
Was kann denn dann der Mieter tun ? Er kann ja schlecht alles abreißen oder ? Müsste er das wenn der Mieter darauf besteht, ? Schließlich ist es ja ein baumangel. Und es ist ja nicht zu ertragen.
Volker13 am 25. Dezember 2009 00:16 Dann hat dieser Baumangel ja auch schon bei Mietbeginn vorgelegen!?
diese frage hast du genau so geschrieben vor einige tage und ich sage nichts mehr dazu!
ja ich sollte es laut einem Mitglied wieder schreiben gegen diese uhrzeit weil dann die meisten Online sind. Gestern hatte ich es gegen 3 uhr geschrieben und nicht wirklich antworten erhalten. MfG
Die gab es heute erst oder gestern am späten abend.

in deinem untermietvertrag sind kündigungsfristen geregelt. die von dir genannten gründe für eine evtl, kündigung seitens des vermieters sind nnicht anzuwenden.
Verbieten kann man nicht, aber kann sich vorher die Mietinteressenten sehr genau ansehen. Was wie nach Vermehrung aussieht, kann man vorsorglich ablehnen. Ferner sollte der Mietvertrag die Personenzahl der Mieter genau festlegen und Aufschläge für Zuwachs, den man nicht ohne weiteres rauswerfen kann.
kaufe dir eigene waschmaschine, dann kannste waschen von 06:00-22:00 Uhr, wann immer du willst!

Gegenfrage: Wozu gibt es die Frostschutzstellung (*)? Weil sie gewährleistet, dass die Leitung und der Heizkörper vor Frost geschützt werden. Ansonsten läge ein Installationsfehler vor. Bei mir ist das so, dass bereits bei 10° c Lufttemp. Die Heizung anspringt. Probier's doch einfach mal über nacht aus, wenn du daheim bist.
du hast als Untermieter die gleichen Rechte wie jeder "normale" Mieter !
Auch ein Untermietvertrag ist ein ordentlicher Mietvertrag. Als Grund für die ordentliche Kündigung des Untermietvertrages kann man sich als Hauptmieter daher nur auf das Vorliegen einer Pflichtverletzung, auf Eigenbedarf oder auf eine wirtschaftlichen Verwertung (§ 573 BGB) berufen können.
Das alles liegt hier aber nicht vor. Die Drohung einer Kündigung muss Dich also guten Gewissens nicht beunruhigen.
Ich glube nicht das sie dich so einfach rausschmeißen kann, rede mit ihr und versuch sie zu beruhigen! Mietvertrag einsehen und zur not mit anwalt drohen, finde raus ob sie nicht viellicht ganz andere Gründe hat um dich aus der whg, haben zu wollen! Frohes Fest!