Ich schließe mich den Beiträgen der anderen an. Es gibt Menschen, die ständig schnüffeln.
Mietrecht - neue und gute Antworten
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0vermieter betritt ohne zu fragen die wohnung und dreht komplett durch !!Antwort von
Bastine So wie du das schilderst, geht es nicht. Ein Vermieter hat das Recht, nach vorhergehender Ankündigung die Wohnung zu einer normalen Tageszeit zu betreten. In der Regel allerdings nur 1 - 2 x pro Jahr oder im Ernstfall, wenn irgend eine Notsituation eingetreten ist (defekte Leitungen, Wasseraustritt, Gasaustritt etc.) Er kann auch niemanden aus der Wohnung werfen. Das ist einzig und allein Sache der Gerichte. Es bleibt ihm die Kündigung, ggf. fristlose Kündigung wg. wichtiger Dinge. Sollte das Gericht bei einem Widerspruch die Kündigung als rechtens sehen und der Mieter nicht freiwillig ausziehen, kann er die Zwangsräumung beantragen. Dann kommt jemand von der Gemeinde oder Stadt und räumt die Wohnung. Ggf. wird der Mieter in einem Asylheim untergebracht.
MfG Ulla
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0BITTE SCHNELLE HILFE MIETRECHTAntwort von
gemaalsagemaalsa
Mieterverein gibt dir da regelgerechte Info Alles andere ist meist nur Spekulation. Der Vermieter wird wohl, wenn er unzufrieden ist mit der Wohnung etwas von der Kaution einbehalten. Ich würde ja Besenrein die Wohnung verlassen und mir die Kaution anfordern. Da wird´st du schon sehen was passiert. Aber trotz Allem der Mietreverein ist die beste Anlaufstelle. Am Besten du machst noch ein paar Bilder, die du dann zu dem aten Mietvertrag heftest, Dann hast du immer etwas zu Hand
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0Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?Antwort von
Uschi2011Uschi2011
Um es kurz zu machen: Du musst die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Mündliche Absprachen haben keinen Wert, sofern sie nicht durch Zeugen bewiesen werden können. Im Übrigen gilt, was schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort steht, das mündlich Absprachen nicht gelten, dann gelten sie auch nicht. Im Zweifel gibt es das Mietrecht. Gut, wenn die Vormieterin zur Not als Zeugin fungiert, dass die Sachen schon beschädigt waren. Die Miete darf nicht einbehalten werden.
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0Renovierung zum Einzug und Auszug
Wieviele Tage oder Wochen habe ich Zeit vor dem Einzug,mir die Wohnung zu gestalten?
So viele wie der Vermieter kulanterweise gewährt. Vorausgesetzt die Wohnung ist leer.
mein derzeitiger Vermieter besteht darauf,das alle grellen Farben in der Wohnung überstrichen werden müssen,Dafür haben wir auch damals unterschrieben.Gibt´s ne klitzekleine Klausel die uns das erspart?
Dazu müßte man den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturklausel Deines Vertrages kennen.
Wie auch immer, grelle Farben muß der Vermieter nicht dulden.
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0Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?
Wo setze ich am besten an?
Nirgends. Selbst wenn die mündliche Vereinbarung (nicht Vertrag) Nachmieter vorschlagen zu dürfen nachgewiesen werden kann, hätte der VM bzw. die HV bis 3 Monate Zeit zu prüfen welcher der vorgeschlagenen "Kandidaten" als Nachmieter in Frage kommt.
Es gibt keinen Rechtsanspruch, wenn auch gern geglaubt, darauf das ein Mieter bei Stellung eines Nachmieters, selbst wenn es Bil Gates wäre, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden muß.
Der Vermieter zieht Dich nicht ab, er hält sich lediglich an den Vertrag. Was Du auch tun solltest. Einfach die Miete einbehalten ist ein ganz schlechte Idee. Mahnverfahren und Schufaeintrag wären die Folgen. Was für künftige Wohnungssuche(n) bestimmt nicht von Vorteil ist.
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0Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?Antwort von
kosy3kosy3
Es tut mir leid, dir das sagen zu müssen, aber ich sehe kaum Chancen, dass du da irgendetwas machen kannst. Du hast fast alle Fehler gemacht, die man machen kann. Merke dir:
Immer ein Übergabeprotokoll der Wohnung anfertigen.
Alle Mängel, und seien sie auch noch so klein, sollten im Übergabeprotokoll der Wohnung verzeichnet werden. Das soll dich auch davor schützen, dass der Vermieter hinterher kleinste Mängel auf deine Kosten repariert haben will.
Mündliche Absprachen taugen nichts. (Mein Motto: "Gesprochenes Wort ist geschissenes Wort. Nur geschriebenes Wort ist gesprochenes Wort.")
Auf Mängel sofort hinweisen. Ansonsten muss man sich später die Frage gefallen lassen: "Wenn Sie doch schon im Januar wussten, dass die Sache kaputt war, warum habe Sie es im März erst gemeldet? Entweder lügen Sie oder der Defekt war gar nicht so schlimm."
Mängel und Angelegenheiten, die wichtig sind, nie telefonisch versuchen zu klären, sondern schriftlich. Du kannst dich zwar außerdem mit dem Vermieter oder der HV telefonisch in Verbindung setzen, aber parallel sollte immer ein Schriftstück existieren, in dem du dann z. B schreibst: "Wie wir soeben telefonisch vereinbart haben, ..."
Es muss - am besten - vor Vertrag geklärt sein, wer Ansprechpartner ist. HV oder Vermieter. Und das sollte auch schriftlich fixiert werden, damit man sich hinterher nicht dem Vorwurf aussetzen muss, dass man sich an den falschen gewandt hat.
Ist dir eine Sache dingend, setze eine Frist! Die meisten bewegen sich nicht, wenn kein Druck herrscht. Und Druck hat meistens nur einer. Du.
Unfreundlichkeit in Wort und Schrift bringt nie etwas. Das führt nur dazu, dass der andere noch weniger gewillt ist, zur Problemlösung beizutragen. So lange das Problem besteht, kommt man mit übertriebener Freundlichkeit weiter als mit Zickenkrieg.
Das Einzige, was du tun kannst, ist, zunächst einmal ein Schriftstück anzufertigen, in der alle Mängel und Schäden so detailliert wie möglich aufgeführt sind, die deine Vormieterin bereit ist zu bestätigen. Dann dieses von ihr unterschreiben lassen und gut aufheben.
Die Mietkaution kann der Vermieter ohnehin noch 6 Monate (in einigen Fällen auch bis zu 1 Jahr) einbehalten für den Fall, dass irgendwelche Nachzahlungen kommen oder versteckte Mängel entdeckt werden.
Sollten nach Ablauf dieser Frist keine Mängel oder Nachzahlungen angezeigt worden sein, fordere den Vermieter schriftlich, nicht telefonisch (!) auf, die Kaution zzgl. Zinsen (!) auf dein Konto zu überweisen. Setze eine Frist! 14 Tage sind üblich.
Bzgl. der Schäden musst du erst einmal abwarten, ob und inwiefern der Vermieter Ansprüche an dich stellt. So lange die noch nichts von dir fordern, und zwar schriftlich (!), gibt es keinen Grund irgendwelche Pferde scheu zu machen. Was sie dir mündlich sagen ("Sie müssen doch hier und da reparieren."), hat keine Relevanz. Das kannst du dann genauso handhaben, wie sie. Mündlich kannst du alles versprechen, was du willst (so lange keine Zeugen dabei sind).
Du wirst noch öfter im Leben umziehen. Sie dies als Lehre und lerne für's nächste Mal.
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0SalpeterbefallAntwort von
jimpojimpo
Du wohnst seit fast 4 Jahren in so einem maroden Haus und schreibst, was kann ich tun? Du hättest erst garnicht einziehen sollen.
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0Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?Antwort von
jimpojimpo
Als erstes an den Mieterschutzbund, ebenso an die Verbraucherzentrale.Du warst sehr blauäugig
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2Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?Antwort von
DerCAMDerCAM
Um den ganzen Sermon mal ein wenig abzukuerzen: Du willst dich also auf eine muendliche Absprache mit dem Vermieter berufen, die besagt, dass das Mietverhaeltnis bei Stellung eines geeigneten Nachmieters bereits vor Ablauf der Kuendigungsfrist beendet werden kann. Richtig?
Mal abgesehen davon, dass du diese Vereinbarung im Bestreitensfall auch beweisen muesstest (was dir zumindest bezueglich des genauen Inhalts sicher nicht gelingen wird), hat der Vermieter auch bei einer solchen Vereinbarung bezueglich des Nachmieters noch eine bis zu dreimonatige Ueberlegungsfrist. Da kannst du auch gleich mit der Dreimonatsfrist kuendigen. Wenn der Vermieter beim vorgeschlagenen Nachmieter nicht mitspielt (bzw. zu lange "ueberlegt"), macht es dann naemlich sowieso keinen Unterschied.
Die Miete einzubehalten ist eine ganz schlechte Idee. Sie ist nun mal spaetestens am 3. Werktag jedes Monats faellig. Wurde sie dann noch nicht gezahlt, kann der Vermieter gleich am Folgetag einen Mahnbescheid erwirken. Eine Verrechnung der Miete mit der Kaution ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht zulaessig, weil die Kaution noch gar nicht zur Rueckzahlung faellig ist (die Miete aber sehr wohl zur Zahlung).
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1Vermieter will mich abziehen - Miete einbehalten?Antwort von
Grete1977 ...bzw. meine eigentliche Frage war ja, was mir droht, wenn ich die Miete einbehalte. So quasi als Schadensbegrenzung, mit den 3 Monatsmieten Kaution als Verlust würde ich wohl leben..
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0SalpeterbefallAntwort von
Harald2000Harald2000
Die einfachste Lösung wäre ja das Ausziehen aus diesem Haus - bevor ihr alle ins Krankenhaus eingeliefert werdet.
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0Mieter wegen Stalking kündigen?Antwort von
kaesefusskaesefuss
Seid alle froh. Bei euch im Haus wird niemals eingebrochen, wenn da jemand ist, der aufpasst. das ist kein Stalking!
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0Mieter wegen Stalking kündigen?
Ich würde den Mieter direkt darauf ansprechen.
Wenn sich auch andere Mieter beschweren oder deswegen sogar ausziehen,müssen Sie sich das nicht gefallen lassen.
Ich würde Ihnen raten dem Verein Haus & Grund beizuteten ( Das ist ein Verein für Vermieter), die können Ihnen bestimmt einen guten Rat geben bzw. sagen,was Sie machen können.
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0mieter verboten dach mehreren abmahnungen den Hund in den garten ...
Das Auto steht weiter mitten in der Einfahrt obwohl nicht mitvermietet ist und ein parken verboten schild da steht..
Einen Brief schreiben mit dem Hinweis,dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Wie geht das mit der einstweiligen Verfügung??????
Das kann Ihnen ein Anwalt sagen.
ausserdem zahlen sie über drei monate keine Miete.
Ist der Mieter zwei Monatsmieten oder mehr in Rückstand, können Sie außerordententlich kündigen,ersatzweise fristgerecht.
Kündigung wegen Zahlungsverzug nach Ausgleich einer Miete Gerät der Mieter mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Mieten in Verzug, darf der Vermieter sofort kündigen (§ 543 Abs. 2 Ziffer 3 a BGB). Diese Kündigungsbefugnis besteht solange, bis der Mieter alle Mietrückstände vollständig ausgeglichen hat. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Wohn- als auch Gewerberaummietverhältnisse.
Beispiel: Der Mieter schuldet die Mieten für die Monate Januar und Februar 2006. Am 15. Februar überreicht der Vermieter dem Mieter die außerordentliche Kündigung trotz des Umstandes, dass der Mieter am Tage zuvor die Miete für Januar in bar auf das Konto des Vermieters eingezahlt hat.
Die Kündigung ist wirksam, obschon der Mieter zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung nur noch eine Miete schuldete. Ein Fall, der sich in der Praxis so oder ähnlich häufig ergibt. An diesem Grundsatz möchte das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Urt. vom 30.08.2005; 409 C 168/05) zumindest zugunsten von Wohnungsmietern rütteln. Es meint, in einem solchen Fall sei die Kündigung unwirksam, weil im Moment des Zuganges der Kündigung zwei Monatsmieten nicht (mehr) rückständig gewesen seien. Dieses Ergebnis sei aus der Schutzvorschrift des § 569 Abs. 3 Ziffer 1 BGB – (Hinweis: gilt nicht für die Geschäftsraummiete) – abzuleiten. Nach dieser Regelung kann ein Rückstand für zwei aufeinanderfolgende Monate nur zu einer Kündigung führen, wenn der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete ausmacht.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-131.htm
Das Problem kann sein.dass es Monate dauert bis man die Mieter raus hat.Wenn man ihnen gekündigt hat und sie ziehen nicht aus, muss man eine Räumungsklage erheben!
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1Mieter wegen Stalking kündigen?Antwort von
SgbmailSgbmail
Guck mal hier nach vielleicht kann dir das weiter helfen: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
Gruß Sgbmail
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1mieter verboten dach mehreren abmahnungen den Hund in den garten ...Antwort von
LanetteLanette
Verständlich, dass Du wütend bist. Aber in Wut trifft man keine vernünftigen Entscheidungen. Kümmere Dich am Dienstag um einen Anwalt. der sich speziell mit solchen Mietsachen auskennt.
Und bitte lass Deine Wut nicht an dem Hund aus. Würden die Leute ausreichend mit ihm Gassi gehen, würde er nicht in den Garten sch*****. Er tut mir wirklich leid.
Kommentar von
raceless Hallo, Natürlich lass ich die Wut nicht an dem Hund aus der weis ja nicht das er das nicht tun darf-ja genau gassi gehen-TUN DIE NICHT,habe ja unten schon geschrieben,früh und abens fünf minuten in den Garten zum Haufen machen un pinkeln u dann wieder rein in die wohnung.
Lg rACELESS
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0mieter verboten dach mehreren abmahnungen den Hund in den garten ...Antwort von
BuddyOverstreetBuddyOverstreet
Wofür denn mehrere Abmahnungen, wenn Du erst danach verboten hast, dass der Hund in den Garten darf?
Ich glaube, das Problem ist nicht der Hund, sondern Dein Verhältnis zu Deinen Mietern.
Kommentar von
raceless Ich habe es mehrmals am anfang im guten mit ihnen gesprochen,aber es passierte nichts,fakt ist das der hund früh und abends für fünf minuten zum koten und pipi machen rausgelassen wird und dann den ganzen tag ist er eingespeert.
ich muss nicht einen oder zwei haufen weg machen sondern 15 bis 20 einmal die woche.
danach habe ich die Abmahnungen geschrieben nicht nur wegen dem Hund sondern, wegen der nicht gezahlten Miete-ich habe ja auch meine Zahlungen. Die Terasse ist verdreckt und die Mülltonne läuft schon über-es stinkt fürchterlich.
da kannst du recht haben mit dem Schlechten Verhältniss aber würdest du anders reagieren wenn du neu ein Haus gebaut hast,viel Geld Arbeit und Zeit investierst hast,und andere lassen alles verdrecken,zahlen ihre Miete nicht,ich muss auch monatich meine Raten abbezahlen-bin ich einmal in verzug sagt die Bank tschüss
Lg Raceless
Kommentar von
BuddyOverstreetBuddyOverstreet Natürlich hast Du Recht. Nur das ist ein Nebenschauplatz. Ich würde mich an die Stadt wenden, Gesundheitsamt und Ordnungsamt. Stichwort: vorsätzliche Kontamination, gesundheitliche Beeinträchtigung etc.
Kommentar von
raceless Habe es mit dem Tierschutz versucht ;Nachbarn haben sich auch schon beschwert,aber die können nichts machen,Ordnungsamt versuche ich dann am dienstagdann muss ich den Dreck liegen lassen,ich finde daS selber irgendwie traurig-aber lass ich mir alles gefallen habe ich bald was weiss ich für Krankheiten-wenn ich den Dreck nicht weg mache die machen es nicht. Wenn man ein bischen anstand hätte würde man den Kot weg machen,un wenn einer mal nen tag vergessen worden wäre hätte ich auch nicht gleich was gesagt aber es ist wirklich eklich barfuss in hundekake zu treten, rasenmähen undenkbar,alle meter eine TRETTMIENE.
Lg Raceless
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1mieter verboten dach mehreren abmahnungen den Hund in den garten ...Antwort von
TG923TG923
Abschleppen lassen. Scheiß ihnen im Notfall selbst vor die Tür. Klingt doof aber wie du schon sagst Anwalt dauert, versuchs mit ner einstweiligen Verfügung, das geht sofort.
Kommentar von
raceless Hallo, ja den GEDANKEN die Hundekake zu nehmen hatte ich zu meiner schande muss ich es gestehen auch schon,zwar nicht vor die Haustüre sondern über ihren 30000 teueren BMW kippen,aber da hätte ich bestimmt die Polizei vor der Haustüre stehen,ausserdem stell ich mich dann auf die gleiche stufe wie die.
Wie geht das mit der einstweiligen Verfügung??????
lg Raceless
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0Mieter wegen Stalking kündigen?Antwort von
NicolasChamfortNicolasChamfort
Das hat mit Stalking doch nichts zu tun. Mieter kann man halt nicht einsperren. Ein Mietshaus ist kein Knast und selbst da haben die Insassen Freigang. Er tut nichts Verbotenes, während das Anbringen einer Überwachungskamera gegen das Recht verstößt. Kündigungsgründe liegen deshalb nicht vor.
Ganz schlechte Idee. Die ausstehende Miete kann der Vermieter sich auch später noch von dir zurückholen zzgl. Verzugszinsen und evtl. Rechtskosten, falls du sie nicht freiwillig herausrückst.
Mieteinbehaltung ist nur rechtens, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der von dir rechtzeitig und nachweislich (also schriftlich) angezeigt wurde und der Mieter ausreichend Gelegenheit hatte (z. B. Zugang zur Wohnung, etc.), diesen Mangel anzustellen. Und das muss alles juristisch sattelfest sein.
In deinem Fall scheitert wohl alles schon am "rechtzeitig".