Mietnebenkosten - neue und gute Antworten

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Der Verbrauch in 2010 wird in 2011 abgerechnet (Basis Kalenderjahr) und hat dann logischerweise für das Folgejahr 2012 Auswirkung. Gesetzlich ist im BGB geregelt, dass nach einer formal korrekten Abrechnung beide Vertragsseiten berechtigt sind für die Zukunft ab übernächstem Monat (nach Zustellung) die monatlichen Vorauszahlungen anzupassen (nach oben oder unten, je nach Ergebnis. Das wars eigentlich ... .

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    Umlage der Jahreskosten bei weniger als einem Jahr Mietzeit
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Die von dir aufgezählten BK-Positionen dürfen nur anteilig gemäß deinem tatsächlichen Nutzungszeitraum innert des Abrechnungszeitraumes umgelegt werden. Zur Information des Mieters ist deshalb immer der Abrechnungszeitraum und der Nutzungszeitraum in der Abrechnung auszuweisen.

    Lege unbedingt gegen die Abrechnung schriftlich (mit Begründung) per Einwurfeinschreiben Einspruch ein. Das ist innerhalb 12 Monaten nach Zustellung der Abrechnung möglich. Fordere den V. auf. die Abr. zu korrigieren. Gegebenenfalls darfst du die beanstandeten Positionen herausrechnen und nur den Rest zahlen (bei einer Nachzahlungsforderung). Ist ein Guthaben angezeigt, funktioniert das natürlich nicht. Fordere in diesem Fall die Einsichtnahme in die Originalrechnungsbelege und den Nachweis der anteilgen Abrechnung. Du brauchst grundsätzlich nur die BK zahlen, die du verursacht hast. BK-Abrechnungen müssen formal korrekt sein. Das bedeutet, es müssen je Position die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und die anteiligen Kosten nach Nutzungsdauer bzw. Verbrauch aufgeführt sein. Ist das nicht der Fall, wäre das aus meiner Sicht nicht nur ein inhaltlicher sondern ein formaler Fehler, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt. Damit gälte sie als nicht erfolgt. Hinweis: Insofern der V. die Einsichtnahme verweigert, gilt, dass die Nachzahlung nicht fällig ist.

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    Antwort von angy2001 angy2001

    "Ist es denn rechtens die Höhe der Mietnebenkosten ab dem 01.01.2012 auf Grundlage vom Verbrauch 2010 zu berechnen? "

    Was sollte denn sonst die Grundlage sein, wenn dies die letzte vollständige Abrechnung war? Alternativ könnt ihr immer beim Vermieter nachfragen, ob eine Minderung der Vorauszahlung möglich ist.... Dazu habt ihr ja sicher Daten an der Hand, die das belegen würden. Handelt es sich im wesentlichen um Heizkosten, so muss ich deiner Ansicht wiedersprechen, dass ihr weniger Kosten in 2011 hattet. Euer Minderverbrauch gegenüber 2010 ist garantiert durch die gestiegenen Preise aufgezehrt worden... Dazu kannst du hier mal als Vergleich die Heizölpreise heranziehen: http://www.tecson.de/pheizoel.html

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Die Höhe der NK errechnet sich aus den Kosten des zurückliegenden bzw. abgerechneten Zeitraumes. Ist der Zeitraum über den abgerechnet wurde z. B. das Kalenderjahr ist es rechtens die NK auf Grundlage der Kosten aus 2010 zu berechnen bzw. abzurechnen.

    Der Minderverbrauch für 2011 ergibt sich dann bei der nächsten Abrechnung.

    Dies würde bedeuten wir müssten jetzt ein ganzes Jahr mehr zahlen, obwohl der Verbrauch vom Vorjahr eigentlich gesunken ist.

    Im umgekehrten Fall, der Verbrauch/die Kosten wären höher, würde der Vermieter 1 Jahr lang die höheren Kosten zahlen.

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    Antwort von Polo86 Polo86

    Ich glaube, daß auch der Mieter eine Reduzierung der Vorauszahlung der Betriebskosten fordern kann, wenn diese gerechtfertigt ist (also wenn nachgewiesen, viel weniger verbraucht wurde, als bezahlt wurde). Wenn ihr in 2011 (nachgewiesen durch Betriebskostenabrechnung) erheblich weniger Verbrauch hattet als 2010 (nachgewiesen durch Betriebskostenabrechnung) könnt ihr die Reduzierung der Vorauszahlungen gegenüber dem Vermieter für das laufende Abrechnungsjahr fordern. Belegt allerdings der Vermieter euch, daß die Ausgaben drastisch gestiegen sind und mit einer Nachzahlung für das laufende Jahr gerechnet werden muß, kann er die Reduzierung verneinen.

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    Umlage der Jahreskosten bei weniger als einem Jahr Mietzeit
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Das die Gesamtkosten für ein Jahr aufgeführt werden ist ok bzw. sogar vorgeschrieben. Abgerechnet dürfen sie dem Mieter jedoch nur anteilig für seinen Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes.

    Die Frage ist aber von wann bis wann geht der Abrechnungszeitraum. Ist das z. B. das Kalenderjahr, dürfte Euch für 2011 nur der Anteil von 6 Monaten angerechnet werden.

    Geht der Abrechnungszeitraum aber z. B. vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres wäre es korrekt Euch die Kosten für 12 Monate abzurechnen.

    Kommentar von TheLivingFool TheLivingFool

    Nun - es gibt eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011...

    in der an uns gestellten Abrechnung sind ein paar Punkte umgerechnet auch einen entsprechenden Anteil - andere jedoch nicht

    Nicht Umgerechnet wurden

    Müllgebühren, Hausreinigung (Treppenhausreinigung), Kabelfernsehen, Gebäudebrandversicherung, Elementarversicherung(Sturm usw)... Grundsteuer ist aufgeführt - aber da kann ich nicht nachvollziehen ob die auf die Mietzeit umgerechnet ist oder ob da der volle Jahresbetrag in Rechnung gestellt wird...

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    Umlage der Jahreskosten bei weniger als einem Jahr Mietzeit
    Antwort von isomatte isomatte

    Die Kosten sind Anteilig zu tragen !

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    Umlage der Jahreskosten bei weniger als einem Jahr Mietzeit
    Antwort von Tisha Tisha

    Ja, mach den Vermieter darauf aufmerksam :-) anteilig ist korrekt ...

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    Umlage der Jahreskosten bei weniger als einem Jahr Mietzeit
    Antwort von stelari stelari

    Wer innerhalb eines Abrechnungszeitraums ein Mietverhältnis beginnt, ist dafür nur anteilig in der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen. Oft drücken sich Vermieter darum, dass sie für Leerstände selbst haften müssen

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    Umlage der Jahreskosten bei weniger als einem Jahr Mietzeit
    Antwort von Mamamauss Mamamauss

    Da klemm dich mal hinter, das ist so nicht erlaubt, der Vermieter hat sich da wohl vertan.

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    Wie viel Mietnebenkosten für 1 Jahr?
    Antwort von BauManne BauManne

    Regt euch doch nicht über die Nebenkosten auf !! Mann, das ist ja wie im Kindergarten. Es muß die gesamte Warmmiete gesehen werden. Als erstes nimmt man sich seine Warmmiete p. Monat ( incl. Rückrechnung von Nachzahlungen oder Erstattung der BK) Dann zieht man alle kostenlosen, zusätzlichen Leistungen ab. Bei mir kostenlos die Terasse von 20m² sind etwa 40€, Satelittenschüssel/Antenne sind ca.7€, und kostenloser Stellplatz sind18€. Diese fiktiven Werte sind die, welche in unserer Stadt normalerweise zusätzlich bezahlt werden. Nun hat man seine Warmmiete für den Wohnraum. Diesen Wert durch die bewohnten m² ergeben die Warmmiete p.m². Bei uns ist diese zwischen zwischen 6,5€ und 7,5€ . Hat man einen Altbau hat man eine Kaltmiete von 4€ und 3€ Nebenkosten (wären bei 67m² 200€ NK/Monat) bei einem gut durchsanierten Objakt zahlt man 5-5,5€ kalt und 2€ NK.also 134€ NK. Wer glaubt irgendwo billiger zu Leben, der soll dort hinziehen. Also weniger NK heißt automatisch mehr Kaltmiete. Zum Schluß muß man sich wohlfühlen und das gesamte sehen wie z.B. den Hausfrieden der heutzutage nicht mehr selbsverständlich ist !!!!! Der bundesdeutsche Durchschnitt für kalte BK liegt bei 1 €/m² und für Heizung und WW bei 1,14€/m² gemischt für Alt und Neubau incl. aller Mietkasernen (Wohnblocks). Die Verbrauchswerte sind auch stark vom Nutzerverhalten abhängig.

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    Wie viel Mietnebenkosten für 1 Jahr?
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    da wäre wohl einmal eine Sanierung fürs Haus fällig. Im Altbau ist ja eine Deckenhöhe von 2,60 bis 3,00m üblich wenn das bei dir auch so ist solltest du dir eine neue Wohnung suchen. Im Grunde zahlt ihr eigentlich lediglich dafür Heizkosten das die Wasserleitungen nicht einfrieren. Wenn die Fenster dann auch noch nicht modernisiert sind oh je. Einfachverglasung.? Es wird in Zukunft auch nicht billiger die ganze Energie.

    Kommentar von Serena1789 Serena1789

    Oh mann sorry falscher Kommentar.

    So, ja du hast natürlich vollkommen Recht. Wir wohnen im Dachgeschoss. Bei Einzug wurde uns gesagt: im Sommer schön kühl, im Winter gut warm. Haha Pustekuchen. Im Sommer brüten wir bei 30grad in der Bude & im Winter bibbern wir bei 18grad. Fenster nur 1 Glas. Alles 30 Jahre oder älter. Hier gibt es total viel zu beanstalten, aber egal wo man sich erkundigt, man hat als Mieter kaum Chancen. Jetzt kam eine Nachzahlung von 700€ obwohl wir schon im Vorraus 1650 bezahlt haben... Ich bin schon langsam am verzweifeln hier & der Vermieter tut vieles ab. Ich meine es ist ja in diesem Sinne nix kaputt, aber eben 30Jahre abgenutzt ,vor allem das Bad x(

    Kommentar von Serena1789 Serena1789

    Beanstanden natürlich, nicht beanstalten ;)

    Kommentar von Auchdazu AuchdazuAuchdazu

    Also ich bleibe dabei. macht euch auf eine normale Wohnung zu suchen. Dem Mieter wäre zwar die Plicht auferlegt nur noch sanierte Wohnungen zu vermieten, aber dann ist sie saniert und ihr könnt nicht mehr zurück weil sie dann auch von der Miete her zu teuer wird etc.

    Und bei Fernwärme ist es ja geradezu ein Hohn. Die Stadt versucht sich scheinbar auch am Bürger schadlos zu halten. Die Fernwärme ist eigentlich ein mittel zur Kosteneindämmung, stell dir vor du hättest jetzt nicht diese alternative Energiezufuhr im Hause, dann wären die Kosten wohl bei 3.500 Euro. Neee sucht euch eine Wohnung die einen Energiepass hat.

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    Wie viel Mietnebenkosten für 1 Jahr?
    Antwort von Serena1789 Serena1789

    Achso, wir heizen in unserem 7 Parteienhaus mit Fernwärme. Ich hoffe ich hab jetzt nix weiter wichtiges vergessen :)

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    Wie viel Mietnebenkosten für 1 Jahr?
    Antwort von Speedster2000 Speedster2000

    wir zahlen für 84m² ca. 2400,- nebenkosten pro jahr ... aber das hier ist auch münchen und nicht vergleichbar mit dem rest von deutschland

    Kommentar von Serena1789 Serena1789

    Komplett Nebenkosten oder eben nur Heizung & Wasser? Insgesamt haben wir auch 2400€ Kosten im Jahr. Da sind dann aber auch, Hausmeister, Versicherung, Grundsteuer, Garten & Winterdienst & paar Kleinigkeiten mit drin.

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    Nebenkostenabrechnung - Änderung/Erhöhung
    Antwort von freixen freixen

    Die Nebenkosten sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen.

    Ich kenne Vermieter, die seit 10Jahren die Miete nicht erhöht haben, weil aufgrund der Nebenkosten kein Spielraum mehr bleibt.

    Die Mieter beschweren sich dann noch, dass alles teurer wird und sehen nicht, dass der Vermieter die Nebenkosten bloß weiterreicht bzw. vorschießt.

    Als Mieter steht es Dir natürlich frei, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Dazu hat der Vermieter Dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.

    Kommentar von MIA2002 MIA2002

    Sicher! Die NK sind nicht mit der Miete verbunden, wir zahlen nicht pauschal, keine Warmmiete, kein Bruttomiete. Und gegen eine NK-Erhöhung spricht ja auch nichts. Es geht um die Neuaufnahme weiterer Kosten, die im Altvertrag nicht aufgeführt sind und um den Nachweis, die Einsicht in die Kosten der Grundsteuer bzw. Versicherung. Habe keine Ahnung was man hier bezahlen muss, da ja kein Eigentum bei uns vorhanden ist.

    Kommentar von freixen freixenfreixen

    Guck mal hier: http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2008/Nebenkosten.html

    Einsicht in die Originalbelege muss der Vermieter gewähren.

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