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Nach der Rechtsprechung des BGH sind Flächenangaben in einem Mietvertrag im Allgemeinen nicht unverbindlich, sondern eine Beschaffenheitsvereinbarungen. Wird die vertraglich vereinbarte Größe von Wohn- oder Geschäftsräumen um mehr als 10% unterschritten, sind diese mangelhaft. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag lediglich "Circa-Angaben" macht. Für die Praxis ist daher der Berechnungsmodus von großer Bedeutung; hier sind bei der Wohnraummiete im Zweifel die Regeln aus dem Wohnraumförderungsrecht maßgeblich. Beruft sich der Mieter auf eine Ausnahme zu diesem Grundsatz, etwa die Anwendbarkeit der DIN 283, muss er eine entsprechende Vereinbarung oder die Ortsüblichkeit dieser Berechnungsmethode nachweisen. Die "10%-Schwelle" wirkt sich auch auf Mieterhöhungen aus: Hier ist die vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, soweit diese um weniger als 10% über- oder unterschritten wird (BGH). Wollen die Parteien hingegen, dass die Flächenangabe unverbindlich ist, so muss dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.
Quelle: Dr. Arnold Lehmann-Richter, wiss. Mitab. a. d. FU Berlin, Berlin
Du kannst die Nebenkosten entsprechend mindern. Auch für die vergangenden 2 Perioden.

Da eine vertragliche Vereinbarung besteht, die beiderseits unterschrieben ist (?) und zugleich eine Verzichtserklärung enthält, gibt es kaum Möglichkeiten die Miete zu reduzieren. Frag mal in der Verbraucherberatung oder beim Mieterschutzbund nach.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass angesichts dieser Tatsachen eine solche Klausel nicht unwirksam ist! Das riecht förmlich nach Vorsatz!

Also erst mal den Vermieter anschreiben und ihm die Möglichkeit geben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
(Waren diese Mängel schon da, als du eingezgen bist?)
Direkt nach Ablauf der Frist (ca. 14 Tage) ein Schriftstück mit der Bekanntgabe der Mietminderung einreichen.
untermieter haben einen schweren stand. ihnen kann mit einer frist von 2 wochen gekündigt werden. natürlich steht dir ein recht auf mietminderung zu. das ist auch einfach zu errechnen. dein zimmer hat eine fläche, der wohnraum hat eine fläche die zur hälfte genutzt wird. dafür zahlst du miete. jetzt kannst du aber nicht einfach die fläche des wohnraums in abzug bringen, er wird dir ja nicht ständig verweigert. ich würde schriftlich einen schlüssel zum wohnraum fordern, da andernfalls eine mietminderung durchgeführt wird. die mußt du nämlich schriftlich ankündigen. den brief hinterlegen unter zeugen reicht völlig.
Eine Mietminderung verlangt man nicht, man mindert die Miete nach vorheriger schriftlicher (Einschreiben) Ankündigung.
Beim Verlangen könnte ja der Vermieter nein sagen und diese Möglichkeit gibt man ihm nicht.

Googel mal nach den einzelnen Sachen. Aber bei so vielen Missständen in Deiner Wohnung wäre es wohl besser, Du würdest gleich den Mieterverein aufsuchen.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
nur der schaden mit den höchsten kürzungen ist dann zulässig, also addieren auf 100 % geht nicht.
Denke, da ist eine Menge für Euch drin.
Hä? Versteh ich nicht...
Die Frage war, ob man, obwohl diese "Verzichtserklärung" unterschrieben worden ist, die Miete bei einer so großen Abweichung trotzdem mindern kann?
Also: bei den Wohnflächenangaben im Mietvertrag handelt es sich immer um eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Wohnung. Diese Vereinbarung muß der VM aber auch halten. Deswegen: ist die tatsächliche Wohnungsgröße um mehr als zehn Prozent kleiner als die im Mietvertrag vereinbarte Fläche, kann der Mieter die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH, Az.: VIII ZR 133/03).
Nun gut, hier liegt wohl ein gemeinsamer Irrtum von VM und M zugrunde, dennoch: ein Festhalten am Vertrag stellt für den Mieter eine Unzumutbarkeit dar und muß Treu und Glauben widersprechen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist diese Verzichtserklärung 0 und nichtig.