Mietminderung - neue und gute Antworten

  • 0
    Mietminderung wegen permanentem nächtlichem Husten des Nachbars?
    Antwort von blondemaus93 blondemaus93

    Ein bisschen dumm eure Antworten, ich habe auch ein Nachbar der hat genau sein Schlafzimmer über meines, der Hustete auch wie so ein bekloppter.

    Ich werde mindestens 2-3 mal die Nacht wach durch das Gehuste und ich brauche mein Schlaf ich studiere und muss wichtige Prüfungen und so schreiben. Es ist eine Unverschämtheit, mein Nachbar ist arbeitslos und kann bis in die Puppen schlafen und ich stehe jeden morgen um 6 Uhr auf und habe kaum geschlafen durch meinen Nachbarn.

  • 0
    Balkondach in Mietwohnung entfernt
    Antwort von HeymM HeymM

    Wo liegt das Problem? Der Balkon ist doch frei zugänglich, oder? Also auch nutzbar. Das fehlende Dach stellt doch keine Einschränkung in der Nutzung des Balkos dar.

    Leg die Fliesen wieder auf dem Balkon und stell die Möbel drauf. Beides kannst Du doch mit einer dicken, handelsüblichen Folie abdecken solange der Balkon nicht genutzt wird.

    Verstehe die Problematik nicht.

    Kommentar von orangesbienchen orangesbienchen

    Also soll ich nun jedes mal eine riesen Plane über den Balkon spannen? Wie soll diese denn befestigt werden? Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, mich jedesmal ne halbe stunde damit zu beschäftigen alles abzudecken, die Plane zu verstauen bzw. rauszuholen, wahrscheinlich auch noch 2x am Tag in den Keller rennen...! Trotzdem Danke für die Antwort.

  • 0
    Balkondach in Mietwohnung entfernt
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    Da hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt.

    Da nur das Dach fehlt, ist es keine Nutzungseinschränkung, somit nicht mietmindernd.

  • 1
    Möglichkeit der Mietminderung
    Hilfreichste Antwort von Tiger999 Tiger999

    Klar kannst Du die Miete mindern. Der Vermieter (Hausverwaltung) ist verpflichtet für Ruhe zu sorgen. Die von Dir geminderte Miete kann sich der Vermieter von der lärmenden Mietpartei als Schadenersatz zurückholen, so dass der Vermieter auch nicht auf der Minderung sitzen bleibt. Dazu gibt es bereits Urteile. Ein bekanntes Urteil des AG Bremen wurde kürzlich veröffentlicht: Lärmender Mieter muss Mietminderungsverluste des Vermieters ersetzen http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bremen_17-C-10510_Laermender-Mieter-muss-Mie... Wie hoch Du mindern kannst, sagt Dir die DAWR Mietminderungstabelle. Schau in der Kategorie Lärm nach. Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

    Kommentar von AlanParsons AlanParsons

    PERFEKTE ANTWORT - Danke! Mit dem Tipp habe ich noch weitere Urteile gefunden. Sehr gut!

  • 1
    Möglichkeit der Mietminderung
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    a) Stimmt das? Kein Recht auf Mietminderung? Wozu gibt es dann überhaupt so etwas?

    doch, allerdings solltest Du, da Du die Mängel nachweisen mußt, ein Lärmprotokoll führen.

    b) Währen nicht Hausverwaltung und/oder Eigentümer verpflichtet, gegen diese Terrorfamilie vorzugehen?

    ja

    Ich hatte mal gedacht, so ein Mensch kriegt eine Abmahnung und dann eine Kündigung der Wohnung. Aber nix is....

    der Vermieter kann die Lärmbelästigung dem lärmenden Mieter auch nur nachweisen, wenn die unter Lärmterror stehenden Mieter ein Lärmprotokoll führen, ab und zu auch die Polizei rufen und dem Vermieter bei einem Gerichtsprozeß als Zeugen zur Verfügung stehen.

  • 0
    Möglichkeit der Mietminderung
    Antwort von darkemerald62 darkemerald62

    Voraussetzungen für eine Mietminderung sind, dass die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist oder ihm eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, dass die Mietsache an den Mieter überlassen worden ist und die Minderung nicht ausgeschlossen ist. Auf ein Verschulden des Vermieters hinsichtlich des Mangels kommt es nicht an.

    Eine „Minderung" der Miete bei Wohnungsmängeln kann grundsätzlich nicht im Nachhinein durchgeführt werden. Teilweise werden von diesem Grundsatz jedoch auch Ausnahmen gesehen. Wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt, sollte also sofort gemindert oder dem Vermieter ein entsprechender Vorbehalt mitgeteilt werden. Bei der Mietminderung behält der Mieter einen Teil des Mietzinses ein, den er nach Beseitigung des Mangels nicht mehr nachzahlen muss.

    Wie viel man mindern kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb sind sog. Mietminderungslisten mit Vorsicht zu genießen

    Die Höhe des Minderungsbetrages hängt im wesentlichen vom Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung für den Mieter ab. Bei der Höhe der angemessenen Minderungsquote kommt es ganz auf den Einzelfall an. So wurden in der Rechtssprechung z.B. für eine nicht nutzbare Badewanne 20 bis 25% der Miete als Minderungsquote für angemessen gehalten, für einen defekten Badewannenabfluss eine solche von 3%. Entscheiden wird hier sein, wie sich die Löcher im Duschbereich auswirken, ob dies ein optischer Mangel ist oder konkret die Funktionsfähigkeit des Badezimmers, der Dusche beeinträchtigt wird.

    Sie sollten den Vermieter anschreiben, auf das Bestehen des Mangels unter genauer Beschreibung und deren Auswirkungen hinweisen, den Mietzins angemessen – also unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen – mindern. Hierfür können Sie in der Folge dem Vermieter anweisen, nur noch den geminderten Mietzins einzuziehen oder die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und den geminderten Mietzins anweisen. Hierbei gehe ich davon aus, dass im Mietvertrag keine Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung vereinbart ist. Gemindert werden kann solange, wie der Mangel besteht.

    Kommentar von AlanParsons AlanParsons

    Danke für so viele Infos, aber ganz klar komme ich damit nicht. Die Wohnung an sich hat keinen Mangel. Der Mangel liegt im Hausbewohner, der mit seinem Verhalten das Wohnen fast unerträglich macht (seit 2 Jahren übrigens schon, und er ist nach uns eingezogen). Nach meiner laienhaften Ansicht ist das vermeidbarer Lärm.

  • 0
    Möglichkeit der Mietminderung
    Antwort von MandfredMand MandfredMand

    Wende dich an den Mieterbund. Die werden dir auch sagen dass du ein Recht auf Mietminderung hast. (Was sich die Vermieter dann von der Lärmfamilie wiederholen könnten.)

  • 0
    Möglichkeit der Mietminderung
    Antwort von Manne67 Manne67

    Zunächst solltest Du Protokoll führen wann welche Geräusche auftreten. Wenn es mal nach 22.00 Uhr ist ruhig auch die Polizei holen. Dann Weg zum Anwalt. Selbstständig würde ich bei dieser Sache auf keinen Fall kürzen. Der Anwalt weiß was zu tun ist.

  • 0
    Möglichkeit der Mietminderung
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    Stimmt so nicht ganz, der Vermieter hat auch eine Obhutspflicht und daher resultiert dein berechtigter Anspruch auf Unterlassung! Aber nur wenn die Mieter nicht Eigentumer sind

    Kommentar von AlanParsons AlanParsons

    Interessant. "Obhutspflicht", das habe ich so noch nie gehört. Bei googeln finde ich aber nur die Obhutspflicht des Mieters. Hast Du näheres dazu?

    Kommentar von Alexuwe AlexuweAlexuwe

    Da besteht immer eine wechselwirkung Bedeutet der mieter muss alle belästigingen unterlassen und der vermieter muss auf die einhaltung , zb hausordnung sichern Schreibe deinem vermieter damit du die miete wegen lärmbelästigung um 15% , aber nur die kaltmiete, einbehältst bis das problem beseitigt ist Setze ihm eine frist von 10 Tagen bis dies geschehen soll

    Kommentar von AlanParsons AlanParsons

    Genau DAS habe ich gestern getan: der Hausverwaltung die Mietminderung angekündigt. Daraufhin habe ich sofort heute morgen die Antwort bekommen, dass ich zivilrechtlich gegen den Mitmieter vorgehen muss und KEIN RECHT auf Mietminderung habe.

    Kommentar von Frustschutz FrustschutzFrustschutz

    Das ist eine falsche Aussage deiner Hausverwaltung. Nemisis und Tiger haben den richtigen Weg bereits sehr gut beschrieben.

    Übrigens: Ich hatte auch so einen Terrornachbarn, der auch mal nachts um 4 Uhr vor meiner Tür stand und Sturm klingelte etc. Daraufhin habe ich meine Hausverwaltung den Mangel angezeigt und um Klärung gebeten und vorsorglich auf eine Minderung hingewiesen, da sich dieser Psycholärm auf Dauer bemerkbar machte. Jedes Geräusch ließ mich hochschrecken. Die Klingel war der Horror! So bald das Ding losging, fing ich an zu zittern. Oftmals blieb mir nichts anderes übrig als den Hörer auszuhängen. Siehe da! Nach der Mietminderung (3 Monate lang) kehrte Ruhe ein...

  • 2
    mietminderung bei im jahr 1996 eingebauten fenstern
    Antwort von guterwolf guterwolf

    nein. Mindestanforderungen gelten nur bei Neubauten.

  • 0
    mietminderung bei im jahr 1996 eingebauten fenstern
    Antwort von Encephalon Encephalon

    Zunächst einmal muss man feststellen lassen, ob die Fenster ein Minderungsgrund sind. Hierzu sollte man einen Bausachverständigen kommen lassen - das sollten die Bewohner vorfinanzieren. Oder: zunächst bei der Verbraucherzentrale oder dem Mieterbund vorbeischauen.

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster.htm

    Auch ich habe schlecht schließende Fenster, habe aber nur eine sehr geringe Miete im Altbau. Mit Tesamoll habe ich dafür gesorgt, dass die Fenster dichter sind., Meine Heizkosten wurden auf 93 EUR/Monat veranschlagt, heruntergestuft auf 33 EUR. Und wieder 68 EUR zurückbekommen. Man kann sich also auch selbst helfen. Neue Fenster würde heißen = Mietkosten steigen :-) Milchmädchen lässt grüßen

  • 0
    garten nicht nutzbar
    Antwort von Tiger999 Tiger999

    Eine Mietminderung ist möglich, wenn der Garten zur Nutzung mitvermietet worden ist. Vgl. auch DAWR Mietminderungstabelle. http://mietminderungstabelle.info/Mietminderung-Kategorie.Gartennutzung.html Viel Mietminderung ist allerdings nicht drin. Du findest unter mietminderungstabelle.info auch ein Musterschreiben für eine Mietminderung.

  • 0
    Mietminderung wenn es zu heiss in der Wohnung ist?
    Antwort von Tiger999 Tiger999

    In der DAWR Mietminderungstabelle findest Du eine Liste mit Urteilen zum Thema "Raumtemperatur" und "Mietminderung". http://mietminderungstabelle.info/Mietminderung-Kategorie.Temperatur.html Das Amtsgericht Hamburg hat mal bei einer zu heißen Dachgeschosswohnung im Sommer 20% Mietminderung zugestanden.

  • 0
    Mietminderung wenn es zu heiss in der Wohnung ist?
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    Wann hast du die Betriebskostenabrechnung denn erhalten?

  • 0
    Mietminderung wenn es zu heiss in der Wohnung ist?
    Antwort von dingba dingba

    Hallo!

    Wenn Du schon den klugen Schritt tust und zum Anwalt gehst, solltest Du genau das auch Deinen Anwalt fragen und nicht nur die Betriebskostenabrechnung zum Thema machen.

    Zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung geht man für gewöhnlich zur Hausverwaltung. Vorher bittet man um Einsicht der Rechnungen von allen Kategorien der Betriebskosten. Dazu brauchst Du einen Termin. Das machst Du schriftlich mit Fristsetzung von zwei Wochen. Schick es per Fax mit Sendebericht oder per Email mit Lesebestätigung. Nicht per Einschreiben, weil Du da nicht nachweisen kannst was Du geschickt hast. Du könntest ja auch einfach nur weiße Blätter geschickt haben.

    Die Überprüfung der Betriebskosten ist sehr aufwendig, wenn man es selbst macht. Vielleicht hast Du ja einen guten Anwalt.

    Viel Glück!

    Kommentar von kitschbabe kitschbabe

    Genau das ist das Problem, meine Verwaltung geht diesen Fragen aus dem Weg. Ich habe schon mehrmals Emails versandt und auch auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Einsicht der Daten gefragt. Ich werde einfach ignoriert. Mir bleibt wohl wirklich nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen.

    Lieben Dank für die Antwort.

  • 0
    Mietminderung wenn es zu heiss in der Wohnung ist?
    Antwort von KumpelSpucke KumpelSpucke

    so wie du dich schon bescheißen lassen hast würde ich sagen such dir eine neue wohnung und fang nochmal neu an! und zwar anders!

    Kommentar von kitschbabe kitschbabe

    also noch hab ich mich nicht bescheissen lassen, da ich noch nichts gezahlt habe. Denn ich möchte eine Erklärung für die hohe Summe. Das ganze Haus beschwert sich gerade wg der Betriebskosten, da sie bei allen sehr übertrieben ausgefallen ist.

  • 0
    Mietminderung wenn es zu heiss in der Wohnung ist?
    Antwort von Locke334 Locke334

    Die miete mindern, weil es zu warm ist (:o) Vergiss es, dann solltest du den Fußboden besser isolieren. Wegen deiner Abrechnung solltest du aber mal zum Mieterschutz Bund gehen.

    Kommentar von kitschbabe kitschbabe

    wie soll ich denn den Fussboden isolieren? Der Vermieter hat hier Laminat gelegt. Und das schon locker 2 jahre bevor ich hier eingezogen bin. Da ist es doch nicht meine Aufgabe?!

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Dann stellst du dir eben für die 4 Monate in denen es hier in Deutschland mal Warm ist eine Klimaanlage auf.

    Kommentar von kitschbabe kitschbabe

    und dann habe ich eine noch höhere Abrechnung?? Nee ...das würde ich nur in Kauf nehmen, wenn das Problem mit der Betriebskostenabrechnung nicht wäre

    Kommentar von Locke334 Locke334Locke334

    Vielleicht hast du ja tatsächlich eine Fußboden Heizung und hast sie das ganze Jahr über an gehabt, weil du nicht wusstest das du eine hast ?! Mich würde das nicht wundern, dann hätte sich auch die Frage nach der hohen Nebenkosten Abrechnung geklärt.

  • 0
    Mietminderung wenn es zu heiss in der Wohnung ist?
    Antwort von princ01 princ01

    der anwalt ist gut, die heizung hast du vieleicht eine fußbodenheizung? so liest es sich,auch die mußt du regulieren. wenn das nicht der fall sein sollte und du nie deine heizung angemacht hast,dann wundert mich die abrechenung.

    Kommentar von kitschbabe kitschbabe

    nein ich habe keine Fussbodenheizung.... das ist es ja eben.

    Kommentar von princ01 princ01princ01

    dann geh zum anwalt für mietrecht, findest du auch im internet

    Kommentar von kitschbabe kitschbabe

    das werde ich morgen auch gleich tun. Ich werde nochmal zum Mieterschutzbund gehen, die werden mir dann sicher einen guten Empfehlen können.

  • 0
    Mietminderung wenn es zu heiss in der Wohnung ist?
    Antwort von Shadaya Shadaya

    wegen der bk würde ich zum anwalt gehen, aber wegen der mm glaube ich kaum das du da was machen kannst. die rohre verlaufen durch komplette haus, denke kaum das dein vermieter deswegen die rohre entfernt.

    Kommentar von kitschbabe kitschbabe

    Ich bin aber die einzigste im Haus, wo die Rohre direkt am Fussboden verlaufen. Die Stellen sind den ganzen Tag warm. Tag für Nacht! Wie eine Fussbodenheizung. Normalerweise ist sowas isoliert oder verläuft in den Wänden. Deswegen bin ich mir nicht so sicher....ob man da mindern kann.

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.