Voraussetzungen für eine Mietminderung sind, dass die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist oder ihm eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, dass die Mietsache an den Mieter überlassen worden ist und die Minderung nicht ausgeschlossen ist. Auf ein Verschulden des Vermieters hinsichtlich des Mangels kommt es nicht an.
Eine „Minderung" der Miete bei Wohnungsmängeln kann grundsätzlich nicht im Nachhinein durchgeführt werden. Teilweise werden von diesem Grundsatz jedoch auch Ausnahmen gesehen. Wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt, sollte also sofort gemindert oder dem Vermieter ein entsprechender Vorbehalt mitgeteilt werden. Bei der Mietminderung behält der Mieter einen Teil des Mietzinses ein, den er nach Beseitigung des Mangels nicht mehr nachzahlen muss.
Wie viel man mindern kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb sind sog. Mietminderungslisten mit Vorsicht zu genießen
Die Höhe des Minderungsbetrages hängt im wesentlichen vom Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung für den Mieter ab.
Bei der Höhe der angemessenen Minderungsquote kommt es ganz auf den Einzelfall an. So wurden in der Rechtssprechung z.B. für eine nicht nutzbare Badewanne 20 bis 25% der Miete als Minderungsquote für angemessen gehalten, für einen defekten Badewannenabfluss eine solche von 3%. Entscheiden wird hier sein, wie sich die Löcher im Duschbereich auswirken, ob dies ein optischer Mangel ist oder konkret die Funktionsfähigkeit des Badezimmers, der Dusche beeinträchtigt wird.
Sie sollten den Vermieter anschreiben, auf das Bestehen des Mangels unter genauer Beschreibung und deren Auswirkungen hinweisen, den Mietzins angemessen – also unter Berücksichtigung der Beeinträchtigungen – mindern. Hierfür können Sie in der Folge dem Vermieter anweisen, nur noch den geminderten Mietzins einzuziehen oder die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und den geminderten Mietzins anweisen. Hierbei gehe ich davon aus, dass im Mietvertrag keine Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung vereinbart ist. Gemindert werden kann solange, wie der Mangel besteht.
Also soll ich nun jedes mal eine riesen Plane über den Balkon spannen? Wie soll diese denn befestigt werden? Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, mich jedesmal ne halbe stunde damit zu beschäftigen alles abzudecken, die Plane zu verstauen bzw. rauszuholen, wahrscheinlich auch noch 2x am Tag in den Keller rennen...! Trotzdem Danke für die Antwort.