Schriftliche Mängelliste machen und an den Vermieter senden mit Bitte um Behebung. Allerdings kann ich nicht verstehen wie jemand eine solche Wohnung anmieten kann. Ihr seid erst 3 Wochen in der Wohnung. Die Mängel waren doch schon da.
Mietmängel - neue und gute Antworten
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0Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?
Meines Erachtens sind auf dem Laminat durch den Stuhl normale Abnutzungserscheinungen vorhanden. Diese musst du nicht regulieren. Rauchen in der Wohnung gehört zur vertragsgemäßen Nutzung. Wenn du nicht extensiv geraucht hast, musst du deshalb nix machen. Im Übrigen ist entscheidend, wass konkret zu Schönheitsrep. vereinbart wurde. Höchstrichterliche Rechtsprechung hat Vieles für unwirksam erklärt. Neue Gesetze gibt es dazu aber nicht. Stell hier den Wortlaut ein, dann mehr zum Thema bzw.zu einer Verpflichtung deinerseits oder auch nicht.
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0Keine Reaktion auf Mietmängel - Was nun?Antwort von
schleudermaxeschleudermaxe
Also, für die BK-Abrechnung ist so eine Aussage natürlich unglaublich wichtig. Eine etwaige Nachforderung ist nur fällig, wenn alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine AR eingestellt wurden, so jedenfalls der BGH. Rechnet der Vermieter erkennbar für den Mieter den Anteil für Verwaltung und Reparatur durch den Hausmeister nicht aus der Kostenstelle wieder heraus, bekommt er eben kein Geld. Ganz einfach. Nun zu den Problemen: Ich gehe davon aus, das alle diese Mängel auch im Übergabeprotokoll stehen und somit ist der Vermieter höflich aber bestimmt zur Terminabsprache für die Reparaturen aufzufordern und ihm zugleich mitzuteilen, daß danach eine Reparatur durchgeführt wird und die Kosten mit der Miete verrechnet werden. Dies ist bestimmt in seinem Sinne, darf dann auch noch mitgeteilt werden. Viel Glück.
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0Keine Reaktion auf Mietmängel - Was nun?Antwort von
meister61meister61
Anrufe nutzen gar nichts! Sie müssen die Mängel schriftlich mitteilen und zwar mit Nachweis, dass diese dem Vermieter zugegangen sind. Setzen Sie in diesem Schreiben eine Frist von 14 Tagen zur Mangelbeseitigung und teilen Sie mit, dass sie andernfalls eine Ersatzvornahme durchführen werden. Nach Ablauf der Frist beauftragen Sie mit der Mängelbeseitigung die jeweiligen Handwerker, die sie erstmal selber bezahlen müssen. Die Handwerkerrechnungen geben Sie dem Vermieter mit der Auflage, diese innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Geschieht das nicht, ziehen Sie die Summe von der Miete ab.
Unabhängig von all demSollten Sie die Miete mindern. Ein nicht nutzbar Briefkasten des 3 % der Bruttokaltmiete Wert. Kein Warmwasser 15 % usw.
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0Keine Reaktion auf Mietmängel - Was nun?Antwort von
nanny88nanny88
jaa doofe situation. ich würde erstmal am allerbesten bilder von den mängeln machen, die später bei gericht als beweis dienen. drohe mal mit deinem rechtsanwalt und wenn dann nichts geschieht dann mach ne klage.
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1Keine Reaktion auf Mietmängel - Was nun?Antwort von
ErdbeerbowleErdbeerbowle
Schriftlich einen Termin setzen, bis zu dem A L L E Schäden behoben sein müssen. Androhung der Mietkürzung. Nach Fristablauf tatsächlich die Miete kürzen.
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Findelkind98Findelkind98
Du musst schriftlich Fristen setzen.
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0ALG 2 Mietspiegel Husum und UmlandAntwort von
helmutgerkehelmutgerke
zu den KdU Richtlinien Nordfriesland hier eine Übersicht; http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Nordfriesland-Kreis---01.01.2011...
Was deiner Wohnung anbelangt, wirst du wohl erst eimal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Mängel auffordern müssen.
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0Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
sasalunasasaluna
es gibt neue gesetze darüber und man muss nicht mehr renovierte wohnungen hinterlassen und der abrieb von fussboden ist qualitativ ein fehler ,denn laminat gibt es in vielen varianten --normaler laminat-belastbahrer -industrielaminat -güte 1-2-3-und wenn der vermieter den billigsten kauf ,ist es nicht deine schuld und ganz normaler nutzschaden des fussbodens . so würde ich es sehen und du kannst dich schlau googln ,beim anwalt erkundigen -mieterbund-mieterverein ,wo auch immer und die neusten gesetze über renovierungsarbeiten beim auszug ,da hat sich einiges geändert und man muss nur bohrlöcher schliessen und schrauben /nägel aus der wand entfernen ,aber nicht mehr streichen und so weiter ,googl es mal unter mietrecht ,oder oder und hoffe es hilft dir.
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1Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
jimpojimpo
Das der Boden durchgedrückt würde ist sonnenklar. Ich kenne niemanden der Laminat über einen Teppichboden verlegt hat. Das hätte sich de Vermieter an 5 Fingern abzählen können .Mein Stuhl mit Rollen steht schon einige Jahre auf Laminat und es ist keine Druckstelle zu sehen. Der Vermieter hätte wissen müssen das Laminat auf dem kahlen Boden verlegt wird und nicht über einen Teppichboden.
Kommentar von
Danip2212Danip2212 Man kann Laminat über Teppichboden verlegen. Der Teppich dient dann quasi als Trittschall. Geht aber nicht mit jedem Teppich. er sollte schon kurze, feste Fasern haben
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0Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
FordPrefectFordPrefect
in meiner derzeitigen Wohnung wurde kurz vor meinem Auszug Laminat (über Teppichboden) verlegt
Die übliche günstige Methode, um gleich den Trittschallschutz zu intergrieren.
Durch meinen Schreibtischstuhl wurde der Fussboden beschädigt, d.h. an den Fugen vom Laminat ist nach und nach der Lack abgegangen.
Das ist ein Sachschaden, der ggfs. auch in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer in der Tat durch Dich zu ersetzen sein kann. Du schreibst ja "kurz vor dem Auszug". Insofern wäre zu prüfen, ob das Laminat so minderwertig war oder so schlecht verlegt wurde, dass auch bei normaler und umsichtiger Nutzung ein Schaden kaum zu vermeiden gewesen wäre. Das läuft aber ggfs. auf einen Rechtsstreit hinaus.
Grundsätzlich muss man hier auch fragen, ob bei entsprechend umsichtiger Nutzung eine Beschädigung zu vermeiden gewesen wäre. Es gehört durchaus auch zum Allgemeinwissen, dass man bei Parkett- oder Laminatböden bei der Benutzung vorsichtiger sein muss als etwa bei Teppichböden, und dass eben gerade verrutschende Möbelstücke (wie etwa Bürostühle oder Sessel) zwingend mit Filzschonern zu bestücken sind, wenn man Schäden vermeiden will. Für Bürostühle gibt es zudem z.B. auch transparente Kunststoffmatten, die man unter die Stühle legt.
Was die Renovierungsfrage anbelangt: Dazu müsste man den genauen Mietvertragstext kennen. Als Raucher sollte aber das Streichen mit einer Nikotinfarbe m.E. schon eine Selbstverständlichkeit sein, selbst wenn es im Mietvertrag aus Formfehlern o.ä. nicht zwingend sein sollte.
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1Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
larry2010larry2010
du hast doch dann das laminat mit der wohnung gemietet und beschädigt. klar gibt es abnutzungserscheinungen, ich geh davon aus, das mit einem schriebtischstuhl eine stelle ständig genutzt wird, so das man nciht von normaler abnutzung sprechen kann.
die stelle kann man in der regel aber austauschen, so das man nicht den gesamten fussboden erneuern muss.
da hat dein vermieter recht.
je nachdem wie stark du geraucht hast, kann er verlangen das du die wohnung wieder herrichtest, da nikotinablagerungen immer wieder kommen und spezielle farbe dies verhindert. sonst wird an diesen steleln die tapete von selbst dunkler. je nachem sitzt es auch im wandputz.
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1Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
Danip2212Danip2212
Die Änderung die du meinst, bezieht sich darauf, dass man nicht zwangsweise streichen muss, wenn die Wände sauber sind. Wenn in der Wohnung allerdings geraucht wurde, sind die Wände nicht sauber. Ob es allerdings Nikotinfarbe sein muss, bezweifele ich.
Was den Laminat angeht, da gibt es sicher geteilte Meinungen. Natürlich darfst du in deiner Wohnung ganz normal leben. Andererseits weiß man, dass Rollen für Laminat nicht gut sind und dass man da etwas drunterlegen sollte.
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2Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
DahleRiegerDahleRieger
Nun es gibt Schreibtischstühle die Rollen haben für Laminatboden, oder eine Unterlage um den Laminat zu schonen.
Eine Wohnung muss nur wieder in den Zustand gebracht werden in der sie war bei Einzug, also frische Farbe an den Wänden heist bei Auszug auch frische Farbe an die Wände wieder ran.
Eine extrem verrauchte Wohnung hat mit Sicherheit einen Wortmangel, den der Mieter zu beseitigen hat.
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0Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
ArjiroulaArjiroula
Du solltest unbedingt zum Mieterverein gehen und dich dort fachgerecht beraten lassen!
Warum wurde denn der neue Fußboden verlegt, bevor du ausgezogen bist?
Wir haben auch Laminat und Schreibtischstühle - aber das Laminat leidet eigentlich nicht darunter.
Wenn du stark geraucht hast und die Decken und Wände stark verfärbt sind, könnte es sein, daß du mit Sperrgrund streichen mußt, da die Verfärbungen bei normaler Farbe immer wieder durchschlagen! Aber all das kann dir genau der MV erklären. Nimm am besten Fotos mit!
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0Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
mops09mops09
informier dich hier mal http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mietprobleme/miet-irrtuemer/re... und wenn der so einen billigen laminat verlegt, also bitte... wohnen darf man ja noch drin, weil für gewisse abnutzungen bezahlt man ja auch die miete. und das mit der nikotinfarbe kann er auch vergessen.
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0Mietmängel beseitigen. Rechtskräftig oder nicht?Antwort von
Phoenix52Phoenix52
Ja, Du musst den Schaden am Boden bezahlen. Es gibt Rollen für Parkett und Laminat. Sreichen musst Du nur wenn es im Mietvertrag steht.
VIELEN DANK!!!! Ich habe mich totgegooglt !!! Das mit der Fristsetzung werde ich wohl mal in Angriff nehmen müssen!