Mieterrecht - neue und gute Antworten

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    Stress mit ehemaliger Hausverwaltung
    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit fordere ich Sie auf, die längst überfällige Rückzahlung der Mietkaution zzgl. des marktüblichen Zinssatzes ohne Abzüge auf mein Konto ... zu veranlassen. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens der vollständige Betrag nicht gutgeschrieben werden, werde ich mir weitere Rechtsmittel vorbehalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieses Schreiben schickst du am besten nicht per Post, sondern lässt es der Hausverwaltung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. Das ist zwar teurer als ein Einschreibebrief (beim letzten Mal habe ich dafür weniger als 10€ bezahlt), aber dafür viel wirkungsvoller. Der Gerichtsvollzieher übergibt den Brief persönlich, der Empfänger muss sich gegenüber dem Gerichtsvollzieher ausweisen und den Empfang quittieren. Die Empfangsbestätigung wird dir dann vom Amtsgericht zugestellt.

    Da der Beamtenapparat langsamer arbeitet als die Post, musst du dich aber in Geduld üben. Aber es lohnt sich.

    Kommentar von billybob8 billybob8

    Danke für die schnelle und kompetente Antwort. Mfg

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    Heizung defekt!!!!!! Vermieter hilft nicht!! Was kann ich tun??
    Antwort von IngRichard IngRichard

    Zieht halt einfach aus

    Das ist legale Kürzung der Miete um 100 %

    Dann habt Ihr nicht diesen Streß !

    Dann repariert er es vielleicht und der nächste Mieter hat dann Ruhe.

    Ein eigenes Haus hat auch Vorteile

    Da darfst Du selbst den Handwerker bestellen und dann gibt´s solchen Ärger nicht.

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    Furchtbarer Lärm- Eigentümerin eröffnet Zahnlabor
    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Der Mieterschutzbund wäre ein sinnvoller Ansprechpartner in eurer Situation.

    Kommentar von Gaby4886 Gaby4886

    Danke jerne, dass ist wohl wirklich unsere allerletzte Chance... Vielleicht haben wir Glück und hier gibt es ein Mitglied, dass so etwas ähnliches auch schon durchmachen musste...

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von imager761 imager761
    1. Die Fahrräder wurden nicht entwendet, sondern sichergestellt. Dazu war der VM berechtigt, wenn die Nutzung der Nische ausschließliche Kinderwagen vorbehalten ist und keine Duldung als Fahhradabstellplatz vorlag bzw. mietvertraglich vereinbart wurde.

    2. Selbstverständlich kann der VM euren Schaden an Gemeinschaftseigentum ersetzt verlangen. Zahlt ihr die Rechnung nicht, wird er euch verklagen bzw. eure Kaution belasten, die ihr danach wieder auffüllen müßt.

    G imager761

    Kommentar von chica2706 chica2706

    Die Nutzung der Nische ist aber nicht ausschließlich dem Kinderwagen vorbehalten das steht weder in der Hausordnung noch sonst wo. Bei der Übergabe wurde einer Mitmieterin sogar gesagt dass dieser Platz für Fahrräder oder Kinderwagen genutzt werden könne. Und der Schaden ist ja nicht von uns allein, wie soll er das beweisen bei all den Fahrrad Nutzern im Haus?

    Kommentar von faffian faffianfaffian

    als könnte jeder so einfach etwas ohne richterliche genehmigung sicherstellen. wenn man keine ahnung hat, sollte man sich mit solchen kommentaren doch zurückhalten :-0

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    SOFORT Strafanzeige bei der Polizei wegen Diebstahls der Fahrräder erstatten.

    Ja, das gibt Stress mit dem Vermieter, aber was er sich da leistet, ist verbotene Eigenmacht.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    So einen Unfug :-O

    Verbotene Eigenmacht, ich lach mich schlapp. Kanst du dem Abschleppdienst ja mal sagen und mit Dienbstahlsanzeige drohen, wenn sie deinen Wagen aus dem Halteverbot abschleppen :-O

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von Werther Werther

    Er hat die Fahrräder nicht entwendet sondern nur sichergestellt. Die Frage ist doch, wo die anderen Mieter ihre Räder hinstellen? Sicher doch nicht dort wo die Kinderwagen stehen sollen. Frag den Vermieter doch, wo ihr die Räder denn hinstellen solltet nach seiner Meinung. Nur Mut alles wird Gut.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    "sichergestellt" darf er nicht.

    Er jhat sie entwendet, das nennt man Diebstahl... und das danach ist eine Nötigung.

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Hat er die Räder an sich genommen um sie zu verkaufen? Oder um den Platz für Kinderwagen frei zu halten? Es lebe die Halbjuristin!!! Das ist Unfug den Du da verzapftst.

    Kommentar von chica2706 chica2706

    aber das schlimme ist doch, dass sie dort jetzt wochen stehen würden wenn wir nicht nachgefragt hätten.Und wie gesagt keiner im Haus hat einen Kinderwagen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Das spielt keine Rolle. Und Besucher könnten auch mal mit Kinderwagen kommen. Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums bestimmt der VM und ihr könnt nicht einfach irgendwo Räder hinstellen, wie es euch in den Kram passt.

    Kommentar von chica2706 chica2706

    das haben wir ja nicht...keiner hat uns gesagt dass man das nicht darf und es steht auch nirgendwo und wenn wir einen 1x1 m Keller zugewiesen bekommen und kein Fahrradkeller für Nutzer zur verfügung gestellt wird was soll man da bitte machen??

    Kommentar von chica2706 chica2706

    Die anderen Mieter stellen sie in ihre Keller weil alle außer wir einen großen Keller bekommen haben. Da im Haus auch keine Kinder leben wird auch demzufolge nicht die Niesche dafür blockiert. Ja wir werden ihn auch Fragen nur sind wir ziemlich geschockt da gleich mit Kosten gedroht wird.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Lass ihn drohen.

    Sicherheitshalber Mitglied im Mieterschutzbund werden für den Fall, dass es zum Streitfall wird.

    Ruf ihn an, er soll sofort die Räder raus geben, sonst erfolgt Strafanzeige wegen Diebstahl bzw Unterschlagung.

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Dea2010, wenn Du bei mir Mieterin wärst und dich derartig dreist aufspielen würdest, dann könntest Du Deine Sachen packen!

    Kommentar von Werther WertherWerther

    chica2706, frag ihn um himmelswillen wo ihr die Räder hinstellen könnt. Mach Dich mit irgendwelchen Anzeigen nicht unglücklich. Hier wird ein Mist verzapft, der geht auf keine Kuhhaut!

    Kommentar von chica2706 chica2706

    ja das werden wir auch machen, anzeigen wäre jetzt auch nicht meine erste Idee gewesen. Ich wollte mich nur für das morgige Gespräch mit dem Vermieter vorher versicher, dass wir im recht sind.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    ach werther, ich bin anwältin und dein halbwissen ist wirklich zum abgewöhnen!

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von Friend4u Friend4u

    So manche Vermieter nehmen sich Rechte raus die sie überhaupt garnicht haben. Ohne jegliche Hinweise, Auffordeung die Räder an einen anderen Ort zu stellen darf er sich nicht an fremden Eigentum vergreifen.

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von HeikeausBerlin HeikeausBerlin

    Das ist Diebstahl oder Unterschlagung.....

    Kommentar von Werther WertherWerther

    So ein Blödsinn!

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Sieht das Strafrecht (StGB) aber anders:

    § 242 - Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    § 246 - Unterschlagung

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    werther du hast einfach keine ahnung!

    ich bin selber anwältin für straf und familienrecht und du willst mir jetzt meinen beruf erklären oder wie??

    wirklich lächerlich!

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Pausini, wenn Du Rechtsanwältin bist, dann gnade Deinen Mandaten Gott. Schon mal etwas von einer einvernehmlichen (Güteregelung) gehört, oder willst Du mit Gewalt nur Kohle machen?

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    ich bin sogar eine sehr erfolgreiche anwältin lieber werther!

    habe sogar schon einigen hier aus dem forum rechtlichen beistand geleistet und das unentgeltlich!

    schon blöd , für dich, das sich hier nicht nur teenys tummeln und du dich mit deinem gehabe nicht mehr profilieren kannst!

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Pausini, das freut mich sehr. Aber vom Mietrecht und der zu bevorzugenden Regelung der gütlichen Einigung (Gespräch) hast Du wohl wenig Ahnung bzw. Verständnis. Na ja, ein Rechtsstreit bringt Dir natürlich das entsprechende Honorar. Jeder so wie er es möchte und braucht. Ich jedenfalls ziehe Gespräche immer vor.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    natürlich kann man auch erst reden, aber das hat der vermieter ja auch nicht gemacht, sondern gleich die beiden bikes weggeschlossen!

    ich bin selber Besitzerin mehrerer Immobilien , daher auch Vermieterin!

    Kommentar von chica2706 chica2706

    Danke Pausini, das dachte ich mir auch. Er hat uns ja nicht mal bescheid gegeben und das find ich ziemlich frech.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    chica, egal für welchen weg ihr euch letztendlich entscheidet (anzeige oder nur reden) ihr seit im recht, eurer Vermieter hat eine Straftat begangen!

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von Pausini Pausini

    nein darf er nicht!

    rein rechtlich hat er eure fahrräder gestohlen und ihr könntet ihn anzeigen

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Rein rechtlich ist das Unsinn was Du da schreibst!

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    ist es nicht! er darf das nicht!

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Sieht das Strafrecht (StGB) aber anders:

    § 242 - Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    § 246 - Unterschlagung

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    ganz genau dea2010 danke für diese information! DH

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Pausini, was les ich da? Du als angebliche Rechtsanwältin solltest Dich doch mit diesen § auskennen, zumal wenn Du den Mund soll voll nimmst.

    Kommentar von Pausini PausiniPausini

    ich bin sogar eine sehr erfolgreiche anwältin lieber werther!

    habe sogar schon einigen hier aus dem forum rechtlichen beistand geleistet und das unentgeltlich!

    schon blöd , für dich, das sich hier nicht nur teenys tummeln und du dich mit deinem gehabe nicht mehr profilieren kannst!

    jetzt bist du angefressen weil keiner kuscht!

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von Funny77 Funny77

    wenn davon im mietvertrag nichts steht und auch am keller keine schilder oder ähnliches angebracht sind, eigentlich nicht!

    Kommentar von chica2706 chica2706

    Schilder hängen nicht aus und gesagt wurde dies auch noch nicht. Im Mietvertrag steht nur: das Fahhräder in Durchgängen, auf Treppen und Trockenböden nicht erlaubt sind.

    Kommentar von Funny77 Funny77Funny77

    ist die frage, ob man das als durchgang definieren könnte...

    Kommentar von chica2706 chica2706

    als durchgang kann man das nicht bezeichnen da es eine Nische unter der Treppe ist, sie endet praktisch mit einer Wand.

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    Darf der Vermieter so etwas?? Bitte um rat
    Antwort von faffian faffian

    nein, darf er nicht. droht ihm mit einer anzeige wegen diebstahl.

    Kommentar von Werther WertherWerther

    Das sind die besten Vorrausetzung für den zukünftigen Hausfrieden. Eine gute Idee.

    Kommentar von faffian faffianfaffian

    alternative? sich neue räder kaufen? der vermieter hat sich nicht korrekt verhalten. das darf man dem dann ruhig so klar machen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Er hat sich völlig korrekt verhalten, wenn der für Kinderwagen vorgesehene Platz von Räder verstellt wurde. Stünden sie vor einer Garage, hätte er das ebenso machen dürfen :-O

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Wenn man den den Unterschied zwischen Sicherstellung und Diebstahl nicht kennt, sollte man sich mit solchem Kommentaren doch zurückhalten :-O

    G imager761

    Kommentar von faffian faffianfaffian

    wer nicht weiß wer etwas sicherstellen darf und wer nicht sollte mit diesem unwissen eben so wenig hausieren gehen

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    Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Zu 1: nein

    Zu 2: ja

    Es gibt ja diese Mietminderungslisten nach % (natürlich sind es überall Einzelfälle), aber es entspräche in der Summe fast 90%.

    Zum Leidwesen des Berliner Mietervereins orientieren sie sich dabei oft an dubiosen Tabellen aus dem Internet, statt eine Beratungsstelle aufzusuchen. Auch in der Boulevardpresse werden viele Halbwahrheiten verbreitet. Tatsache ist: Es gibt keine allgemein gültigen Mietminderungsquoten. Wenn das Amtsgericht Oberammergau 20 Prozent Minderung bei Hundekot im Treppenhaus für zulässig hält, kann das für das Berliner Landgericht ohne Bedeutung sein. "Manche Mieter denken auch, sie könnten einfach mehrere Einzelmängel addieren - das Gericht wird aber immer eine Gesamtschau machen", sagt Rechtsanwalt Stefan Schetschorke. Um 40 Prozent hatte beispielsweise sein Mandant wegen etlicher kleinerer Mängel die Miete gemindert. Das Gericht hielt drei Prozent für angemessen - und gab in der ersten Instanz sogar der Räumungsklage des Vermieters statt. Die Einzelmängel - Riss im Laminat, nicht schließender Abschluss, fehlendes Kellerfenster und so weiter - seien so unerheblich, dass der Minderungssatz völlig abwegig sei, so das Gericht.

    Quelle und weitere Infos wie eine Mietminderung korrekt ausgeführt wird:

    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.htm

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    Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)
    Antwort von Jessi779 Jessi779

    Bevor die Miete gemindert werden kann muss eine schriftliche Auflistung an den Vermieter gehen und dem mit Festsetzung einer Frist zur Behebung auffordern. Sie kann also nicht einfach die Aprilmiete einbehalten und sollte sie zahlen. Rückwirkend kann auch keine Mietminderung gefordert werden (sie hat die Mängel ja nicht angezeigt).

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    Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)
    Antwort von ninamann1 ninamann1

    rückwirkend kann mann keine Mietminderung verlangen.Deinen Bekannte hat mit bezahlung der vollen Miete die Mängel akzeptiert. sie muß den Vermieter einen Frist setzten zb. 3 wochen , damit er die Mängel beseitigen kann. Erfolgt das nicht, kann sie die Miete mindern. sie braucht esden Vermieter nit vorankündigen.Jedoch muß sie im im Fall einer Mietminderung schriflich die Gründe der Minderung mitteilen. Auf keinen fall die komplette Miete einbehalten . 90prozent mietminderung , da wäre die wohnung ja unbewohnbar, wieso ist da überhaupt eingezogen?. Die Aprilmiete muß sie nachbezahlen .

    Kommentar von grhades grhades

    Tja, warum ist sie da eingezogen? Das würde mich auch mal interessieren. Sie kommt gleich vorbei, ich frag sie :-) Ich würde diese Frage wohl auch stellen :-D

    Alles in Allem, so wie ich es schon vermutet habe. Danke schonmal.

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    Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)
    Antwort von fantasia19 fantasia19

    Bevor du die Miete mindern kannst, musst du dem Vermieter eine Frist geben, die Mängel zu beheben. Erst wenn sich da nichts tut, kann man kürzen.

    Also im Fall deiner Freundin leider zu spät. Wenn der Vermieter nicht in irgendeiner Weise kulant ist und von sich aus auf einen Teil des Geldes Verzichtet, hat sie keine Chance.

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    Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)
    Antwort von amigo06 amigo06

    Frage 1: Kann man jetzt noch rückwirkende Mietminderung verlangen? Wenn ja wie? Würde mich wohl wundern wenn das geht..

    Nein

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    Mietrecht Frist bei Mängeln (Mieterseite)
    Antwort von Dea2010 Dea2010
    1. Sie hat die Mängel stillschweigend hingenommen. Damit kann sie keine Minderung mehr geltend machen.

    2. Der normale Weg ist eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung, eine schriftliche kurze Nachfrist mit Ankündigung der Minderung, und dann erst Minderung.

    3. Nachträglich geht da gar nix, sie muss die Miete April zahlen.

    Kommentar von grhades grhades

    Dankesehr fürs schnelle Helfen.

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