Mieterhöhung - neue und gute Antworten

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    Mieterhöhung Indexmiete Zeitpunkt
    Antwort von Zakalwe Zakalwe

    Mietbeginn natürlich.

    Kommentar von hut48 hut48

    Hallo Zakalwe! Aber warum? Gibt es hierfür eine Referenz? Im Indexmietvertrag ist die Änderung ggü. der letzten Mietvereinbarung festgelegt. Nach meinem Verständnis ist die Mietvereinbarung = Unterschrift Mietvertrag und die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Miete und nicht der Zeitpunkt des Mietbeginns.

    Kommentar von Zakalwe ZakalweZakalwe

    Du bezahlst die Miete doch auch erst ab Mietbeginn und nicht schon ab Mietvertragsabschluss, also bezieht sich die Erhöhung auch darauf. Wie lautet denn die genaue Formulierung im Mietvertrag?

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    Mieterhöhung nach Modernisierung und wie hoch?
    Antwort von albatros albatros

    In der Modernisierungsankündigung muss die voraussichtliche Mieterhöhung beziffert werden. Deren Höhe ergibt sich aus den tatsächlichen Kosten abzüglich Fördermittel, Zinsvergünstigungen und zur Zeit erforderlichen Instandhaltungen bzw. deren Kosten. Die Mod.-Ankündigung muss spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten zugegangen sein. Ansonsten verlängert sich der Zeitraum bis zur Mietrhöhung nach Abschluss der Arbeiten von drei auf 9 Monate. Zuvor ist das tatsächliche MEV an den/die Mieter zu richten. Übersteigen die Kosten um mehr als 10% die in der Mod.-Ankdg. gennannten, würde sich die Frist auch um 6 Monate bis zur Fälligkeit der neuen Miete verlängern. Es bliebe aber maximal bei der 9-Monatsfrist. 11% der bereinigten Mod.-Kosten dürfen jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden, 1/12 davon monatlich.

    Kommentar von Hickey Hickey

    Hallo albatros, danke für deine Antwort. In dem Schreiben steht nur das ein teil davon auf die Miete umgelegt werden KANN. Dazu bekämen wir dann noch ein Separates Schreiben zu geschickt. Das Schreiben das die Modernisierung beginnt wurde uns am Freitag den 18.05.2012 zugestellt.Die Arbeiten sollen aber schon am 04.06.2012 beginnen also sind das grade mal nur 2 Wochen.Und keine 3 Monate wie eigentlich vorgegeben.

    Es steht auch nur dabei was gemacht wird und wie lange es dauert.Aber nichts wie Teuer das ganze wird.

    Können die echt die Miete dann so hoch setzen das man Gezwungen ist Auszuziehen?

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    In diesem Fall würde sich konkret die Mieterhöhung von 3 um 6 Monate auf neun Monate verzögern (gerechnet ab Abschluss der Arbeiten). Da keine Angabe zur voraussichtlichen Mieterhöhung erfolgt ist, wäre analog eine Verschiebung auch hier um 6 Monate rechtmäßig. Eine weiter Summierung ist aber leider nicht möglich. Du solltest deshalb dem Vermieter zunächst schriftlich mitteilen (wozu er dich verm. aufgefordert hat zuzustimmen bzw. zu dulden) dass du weder zustimmst noch dulden wirst, da du wegen des Fehlens der Angabe zur Mieterhöhung nicht prüfen kannst, ob sich für dich eine soziale Härte ergibt. Du bräuchtest dann auch niemanden in deine Wohnung lassen. Der Verm. wird dann verm. einen RA einschalten. Ich gehe davon aus, dass wegen des Fehlens der vorauss. Mieterhöhung die Mod.-Ankündigung unwirksam ist. Zu deiner Rechtssicherheit empfehle ich dringend, schnellstens eine Mieterverein einzuschalten oder einen RA bei vorh. RSV bzw. PKH (bei Bedürftigkeit).

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    Darf ein Vermieter die Miete einfach erhöhen?
    Antwort von albatros albatros

    Wenn er will, darf er die Nettomiete auf einen Schlag um 20% erhöhen. Dabei muss er das Mieterhöhungsverlangen an alle Mieter der Wohnung richten und es muss auch von allen (bei Vermietergemeinschaft) Vermietern unterschrieben sein. Wenn nicht, ist es unwirksam. Außerdem muss er zwingend im MEV dazu auffordern, der Mieterhöhung zuzustimmen. Wenn nicht vorhanbden, ist das MEV unwirksam. Dem Mieter ist eine Frist von drei Monaten, einschließlich des Monats des Zuganges des MEV, einzuräumen. Binnen dieser Frist kann der Mieter zustimmen, widersprechen oder kündigen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Erhöhung wirksam und ist die höhere Miete zu zahlen. Schweigen heißt hier nicht Zustimmung, wohl aber wenn der Mieter die höhere Miete zahlt. Zieht der V. einfach die höhere Miete per Lastschriftz ein (bei vorhandener Ermächtigung), ist das unzulässig ohne Zustimmung und gilt nicht als solche.

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    Darf ein Vermieter die Miete einfach erhöhen?
    Antwort von Wenne Wenne

    Er darf die Miete natürlich anpassen an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Nur darf er nicht plötzlich zu viel erhöhen. Ich glaube es waren höchstens 20% innerhalb von drei Jahren. (bin aber nicht ganz Sicher mit den Grenzen)
    Wenn er also schon länger als drei Jahre nicht mehr erhöht hat, dann darf er bis zu eben dieser Obergrenze gehen.

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    Darf ein Vermieter die Miete einfach erhöhen?
    Antwort von tangobango tangobango

    Wenn ihr seid 10 Ja. keine Mieterhöhung hattet dann sicher doch, auch dann wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist.

    Ich wohne in meiner Wohnung seit 9 Jahren und hatte in dieser Zeit 5x eine Mieterhöhung.

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    Darf ein Vermieter die Miete einfach erhöhen?
    Antwort von auchmama auchmama

    Selbstverständlich! Die Kosten um die Wohnung (Heizung etc.) instand zu halten, bleiben doch auch nicht günstig....

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    Darf ein Vermieter die Miete einfach erhöhen?
    Antwort von ivy2012 ivy2012

    er darf, aber nur um so und soviel prozent, wie hoch das ist weiss ich leider nicht...

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    Darf ein Vermieter die Miete einfach erhöhen?
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Ja darf er, solange er sich an die Regeln hält (der Preis, den er in Bezug auf Fläche und Alter der Wohnung nehmen darf, ist von der Stadtverwaltung vorgegeben).

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    Mieterhöhung wegen neuer Therme
    Hilfreichste Antwort von albatros albatros

    Wenn bisher die Therme vorhanden war, ist sie Bestamndteil der Mietsache. Wenn diese nun aus technischen Gründen zu erneuern ist, fällt das unter Hauptpflichten des Vermieters (Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit). Womit begründet der V.den Austausch? Meint er das das eine Modernisierung sei? Das ginge nur, wenn nachhaltig Energie eingespart würde und die Maßnahme als solche so auch fristgerecht (drei Monate vor Beginn der Arbeiten mit Ankündig. der vorauss. Mieterh.)angekündigt wurde. Bei echten Mod.-Maßnahmen sind die bereinigten Kosten (also Abzug der erforderlichen fälligen Instandsetzungskosten) ab 4. Monat nach Abschluss der Arbeiten und auf Dauer zu zahlen, selbst wenn nach neun Jahren die Therme "bezahlt" wäre. Der Vermieter müsste im Mieterhöhungsverlangen exakt nachweisen, welche Kosten enstanden sind und was für Inst.-h. abgezogen wurde. !00%ige Umlage dürfte nicht möglich sein. Ich empfehle hier tats. Hilfe durch Mieterverein, kostet ca. 65 Euro/a incl. RSV, eine lohnende Investition.

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    Mieterhöhung wegen neuer Therme
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Die Rechnung ist grundsäzlich OK. Um eine Modernissierungsmaßnahme handelt es sich nur dann, wenn die neue Therme energiesparender ist als die Alte. Den Gedanken, dass irgendwann einmal etwas gemietetes bezahlt ist, höre ich allzu oft. Dann ist Ihre Wohnung sicherlich auch in ca. 5 Jahren bezahlt. Stellen Sie sich selber die Frage, gehört die Wohnung dann Ihnen oder zahlen Sie dann noch weiter Miete? Der Vermieter muss Ihnen auch nicht darlegen in welchem Maße Energie gespart wird. Sie werden eine Erhöhungserklärung erhalten. Es handelt sich um ein einseitiges Erhöhungrecht, dem der Mieter nicht zustimmen muss, damit es seine Wirksamkeit erlangt. Folgende Punkte müssen in dieser Erklärung aufgeführt sein:

    1.Grund der Erhöhung sowie Ankündigung der Maßnahmen

    2.Die Erhöhung selbst

    3.Der Verteilerschlüssel

    4.Alle Rechnungspositionen

    5.Abzug für die Instandhaltungsarbeiten/-kosten

    Bei der Erhöhung geht es auch nicht darum, ob Sie dabei etwas einsparen. Lediglich die Miete wird auf den Mehrwert angepasst. MfG

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    Mieterhöhung wegen neuer Therme
    Antwort von Ratface Ratface

    ja ist korrekt, allerdings darf er nicht die komplette neue therme umlegen, sondern nur den merhwert, den die neue therme gegenüber einer 100% funktionstüchtigen alten hat

    reparatur bze ersatz darf er nicht umlegen, nur den MEHRWERT aufgrund von technologischem fortschritt etc

    müsste nen gutachter ran für

    Kommentar von mannus mannusmannus

    Danke für diesen Interessanten Hinweis. Der Mehrwert ist dann wohl bei der Gaseinsparung, ggf noch bei der schnelleren Verfügbarkeit von Warmwasser, nach Erfahungswerten des Lieferanten/Herstellers zu sehen.

    Kommentar von Ratface RatfaceRatface

    ja weiss ich nicht, gutachter, ja aber du musst das ja bewerten irgendwie in anschaffungspreis, den du umlegen kannst, also zb 20% oder so, ich weiss nicht, ob es da tabellen oder so gibt

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    Mieterhöhung wegen neuer Therme
    Antwort von herzog1706 herzog1706

    Da du durch die Therme enorme Energieeinsparung haben wirst empfinde ich das als vollkommen in Ordnung. Du wirst unter umständen sogar mehr sparen, als den Betrag den sich deine Miete erhöht.

    Kommentar von mannus mannusmannus

    Moin herzog1706 Das wird nicht eintreten. Siehe mein Kommentar an Gansh Du gehst sicherlich von anderen Größenordnungen aus.

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    Mieterhöhung wegen neuer Therme
    Antwort von gansh gansh

    der austausch der thermen kann nur auf den mieter umgelegt werden,wenn eine nachhaltige heizkostenerparnis damit verbunden ist,also eine wesentliche kosteneinsparung.

    Kommentar von MrAhoi MrAhoiMrAhoi

    oder die alte Kaputt ist.

    Kommentar von Ratface RatfaceRatface

    oder die alte Kaputt ist.

    nein niemals

    so wie gansh schreibt ist es auch

    Kommentar von MrAhoi MrAhoiMrAhoi

    Bei mir, als Mieter, wurde schon 2 mal die Reparatur einer Heizanlage umgelegt. Wenn eine neue gekauft worden wäre hätte ich das nicht bezahlen brauchen?

    Kommentar von mannus mannusmannus

    Moin Gansh mein monatl.Abschlag an den Ewe beträgt für Gas € 41.- Die Whng ist 50qm groß ich bin Single. Deshalb so günstig. Die Erhöhung wird € 33,00 ausmachen. Eine "wesentliche" Ersparnis sehe ich nicht

    Kommentar von gansh ganshgansh

    Eine "wesentliche" Ersparnis sehe ich nicht

    dann solltest du "unter vorbehalt"der mieterhöhung zustimmen und nach der nächsten abrechnungsperiode schauen,obs was gebracht hat mit den heizkosten.

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    @gansh: falscher Ansatz. Selbst dann, wenn die Erhöhung größer ausfällt als die Ersparnis, wäre die Erhöhung rechtmäßig. Es geht nicht darum, dass der Mieter etwas dabei einspart. MfG

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    So ist es, ansonsten ist es keine Modernisierung. Es muss nachhaltig Energie eingespart werden.

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    Mieterhöhung wegen neuer Therme
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Freu dich auf die neue Therme. Die neuen Modelle sind viel energiesparender. Du zahlst zwar mehr Miete, sparst aber an den Nebenkosten sehr viel ein. Im übrigen ist die Mieterhöhung berechtigt: Du bezahlst nicht die Therme, sondern die Tatsache, dass der Vermieter sie dir zur Verfügung stellt - und das tut er in zwölf Jahren immer noch.

    Kommentar von mannus mannusmannus

    Ja , Schuhu, aber dann ist sie ja auch überbezahlt. Und wenn man den Gedanken mal weiterspinnt, in 18 Jahren ist sie doppelt bezahlt. Dann wird sie wieder ausgetauscht und die Kosten werden wieder umgelegt. Siehe auch Kommentar an Gansh.

    Kommentar von Schuhu SchuhuSchuhu

    Die Therme wird überhaupt nicht bezahlt. Sie geht ja auch nie in dein Eigentum über. Die Therme wird, wie die Wohnung ja auch, vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Dafür, dass du darüber verfügen darfst, bezahlst du Miete. Wenn du nur lange genug in der Wohnung wohnst, hast du sie sozusagen ja auch "bezahlt", aber sie gehört dir trotzdem nicht. Das ist der Unterschied zwischen Miete und Ratenzahlung.

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    Mieterhöhung wegen neuer Therme
    Antwort von MrAhoi MrAhoi

    Absolut in Ordnung. Du bezahlst ja nicht die neue Therme sondern Miete für eine Wohnung mit einer neuen Therme und in 12 Jahren ist ja immernoch eine erneuerte Therme drin.

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    Mieterhöhung , durch Modernisierung ?
    Antwort von zero1919 zero1919

    Danke an alle :)

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    Mieterhöhung , durch Modernisierung ?
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Modernisierungsmaßnahmen können eine Mieterhöhung zufolge haben.Die Maßnahmen müssen sinnvoll,angemessen und rechtzeitig vorher angemeldet worden sein.

    Wohnungsmodernisierung Was bedeutet Wohnungsmodernisierung? Haus mit Gerüst

    Unter Modernisierung im mietrechtlichen Sinne versteht man bauliche Maßnahmen,

    die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisses auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken."

    Gleichgestellt sind „andere bauliche Maßnahmen“, die der Vermieter „aufgrund von Umständen durchgeführt“ hat, „die er nicht zu vertreten hat.“ Damit sind – grob gesagt – Arbeiten gemeint, zu denen der Vermieter durch Gesetz oder Verordnung gezwungen ist. Ankündigung

    Modernisierungs-Maßnahmen hat der Mieter zu dulden (es sei denn, die Maßnahme würde eine besondere Härte bedeuten). Die Duldungspflicht hängt davon ab, dass der Vermieter die Maßnahme ordnungsgemäß angekündigt hat. Dazu hat er gemäß § 554 Abs. 3 BGB „dem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen.“. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt über „Bagatellmaßnahmen“.

    Gegensprechanlage - Satellitenanlage Dadurch soll eine Mieterhöhung von 170 Euro Pro Monat erfolgen ist das nicht bisschen zu viel ?

    Erhöhung der Miete

    Die Folge einer Modernisierungsmaßnahme ist das Recht zur Erhöhung der Miete. Die Mieterhöhung beläuft sich auf jährlich 11 Prozent der aufgewendeten Kosten, geteilt durch 12 Monate (bei monatlicher Mietezahlung). Reparaturmaßnahmen, auch wenn sie im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme erfolgen, berechtigen nicht zur Mieterhöhung. Tipps und Berechnungsbeispiele

    Tipps und Berechnungsbeispiele enthält unser Merkblatt Mieterrechte bei Wohnungsmodernisierung – Moderniesierung durch den Vermieter. Urteile & Tipps

    http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisierung.html

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    Mieterhöhung , durch Modernisierung ?
    Antwort von Haesilein1951 Haesilein1951

    Generell kann er alle die genannten Maßnahmen als Modernisierung durchführen (dies sind Modernisierungen ) und dafür eine Mieterhöhung durchführen.

    Es darf jedoch keine Luxussanierung sein, allerdings dem derzeitigen Standard von Mietwohnungen aber schon, z.B. nach der derzeit gültigen ENEV (Energieeinsparverordnung).Heizung, Wärmedämmung, neue Fenster.

    Die Modernisierung muss 3 Monate vor Beginn Der Maßnahmen und der Dauer angekündigt werden. Die etwaige Höhe der Mieterhöhung muss erläutert werden und auf ein Sonderkündigungsrecht des Mieters muss hingewiesen werden.

    Außerdem sind der Anteil der Sanierungsarbeiten (Rep. maroder Fenster oder sonst. fällige Sanierungsarbeiten) herauszurechnen. Auch öffentliche Zuschüsse und Mittel.

    Sind diese Kosten herausgerechnet kann der Vermieter 11% der Kosten auf den Mieter umlegen. Die Errechnung ist etwas kompliziert.

    (z.B. 225.000 € x 0.11 geteilt durch qm von allen Wohnungen, mal qm Deiner Wohnung bleibt der jährliche Betrag geteilt durch 12 = Deine monatliche Mieterhöhung) Die Mieterhöhung wird 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme fällig. Werden die Kosten der Maßnahme um 10% überschritten oder verzögert sich die Dauer der Maßnahme um mehrere Monate wird die Mieterhöhung erst 9Monate nach Beendigung der Maßnahme fällig.

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    Mieterhöhung , durch Modernisierung ?
    Antwort von Michel76 Michel76

    Ob die Mieterhöhung in diesem Umfang gerechtfertigt ist, lässt sich so einfach nicht sagen. Grundsätzlich muss sich für den Mieter ein Mehrwert ergeben. Also z.B. ein zusätzliches Bad oder ein Balkon. Eine Gegensprechanlage und ein Sat- Anschluss ist zwar auch ein Mehrwert, aber der gerechtfertigt m.E. keine solche Erhöhung.

    Ich würde vom Vermieter eine Berechnungsgrundlage verlangen, wo aufgeführt ist, wie er die Erhöhung berechnet hat. Wenn Zweifel aufkommen, dass alles seine Richtigkeit hat, solltest du das von unabhängiger Stelle prüfen lassen (Mieterverein z.B.) Evtl. kannst du das ja auch mit anderen Mietern mal besprechen.

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