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Mieterhöhung - neue und gute Antworten

Mieterhöhung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Mieterhöhung der um 30 Euro in einer Wohnung der LEG eines 6 Familienhauses

anonym
beantwortet von Hilfe1000 am 20. August 2008 19:08
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Alte Kaltmiete 378,92 € bei 89qm neue Kaltmiete 413,85 € das sind 34,93 €.

Ich werde sicher dem MSB konsultieren wollte nur vorab mal nach Info's fragen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. August 2008 23:19

Das sind nicht mal 10% Erhöhung. Wenn innerhalb der 3 Jahre, wo du da wohnst, keine Erhöhung erfolgt ist, darf der Vermieter die Miete um bis zu 20% erhöhen, um sie dem ortsüblichen Mietspiegel anzupassen. Bevor du also Töbs machst, solltest du dir erst mal den örtlichen Mietspiegel besorgen und vergleichen.


Mieterhöhung der um 30 Euro in einer Wohnung der LEG eines 6 Familienhauses

anonym
beantwortet von griechesucht am 20. August 2008 18:56
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Die Miete darf in besstimmten Zeitabständen der Inflation angeglichen werden... Wenn du viel zahlst, kann das bei 3% schon so viel ausmachen. Da wirst du nichts gegen machen können.Erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund!!! Oder suche dir ne blligere Wohnung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. August 2008 19:03

Wie kommst du auf 3%?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. August 2008 19:04

Nachtrag: http://kuerzer.de/8lG4dcONQ da steht nichts von 3%.


Mieterhöhung der um 30 Euro in einer Wohnung der LEG eines 6 Familienhauses

Résistance
beantwortet von Résistance am 20. August 2008 18:54
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Der Vermieter kann eine Erhöhung der Miete dann verlangen, wenn diese 15 Monate lang unverändert war. Maßstab für den Umfang der Mieterhöhung ist die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete. Für Heidelberg ergibt sich diese aus dem aktuell gültigen Mietspiegel. Für die Mieterhöhung gilt auch die so genannte Kappungsgrenze, die besagt, dass innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden kann. Will der Vermieter eine höhere Miete, muss er diese schriftlich vom Mieter verlangen. Dabei ist die Mieterhöhung in der Weise zu begründen, dass zum Beispiel unter Bezugnahme auf den Mietspiegel nachgewiesen wird, dass die ortsübliche Vergleichsmiete der vom Vermieter verlangten Miete entspricht. Der Vermieter muss vom Mieter ausdrücklich die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen. http://dschungelbuch.fsk.uni-heidelberg.de/kap5-3.html


Ab wann kann ich mit Mieterhöhung rechnen?

anonym
beantwortet von Rolfe am 15. August 2008 19:49
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Modernisierungsmassnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden. Es müssen alle geplanten Arbeiten aufgelistet und auch die zu erwartende Mieterhöhung ersichtlich sein. Wenn dies nicht erfolgt ist, handelt es sich entweder nicht um eine Modernisierung (sondern nur um Instandsetzung bzw. -haltung, die mit der Miete bereits abgegolten ist) oder es ist eine Modernisierung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters nicht eingeholt hat - dann muss der Mieter auch nichts zahlen.


Ab wann kann ich mit Mieterhöhung rechnen?

regideur
beantwortet von regideur am 15. August 2008 19:12
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Eine Reparatur oder Instandsetzung rechtfertigt keine Mieterhöhung. Eine Modernisierung aber schon. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen bevor sie vorgenommen wird.





Ab wann kann ich mit Mieterhöhung rechnen?

Valve♥
beantwortet von Valve♥ am 15. August 2008 18:46
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Er darf nur mit einem rechtlich korrekten Schreiben die Miete erhöhen! Und auch maximal 20% innerhalb drei Jahren. Im Zweifelsfall würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden. Hier kannst Du auch nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung


Darf der Vermieter die Miete um 50 Euro einfach so erhöhen (8-10%)? Wir wohnen dort seit 3,5 Jahren.

Miss Marple
beantwortet von Miss Marple am 13. August 2008 15:31
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in 3 Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen!

les mal hier nach:

http://www.mieterbund.de/verlag/br_mieterhoehung.html

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 14. August 2008 08:45

Ausgenommen Modernisierungsmaßnahmen.


Darf der Vermieter die Miete um 50 Euro einfach so erhöhen (8-10%)? Wir wohnen dort seit 3,5 Jahren.

Green'fairy♥'s'manolos
beantwortet von Green'fairy♥'s'manolos am 13. August 2008 15:28
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Wenn es einen driftigen Grund gibt ja, musst dann aber schon mehr verzählen ;)


Darf der Vermieter die Miete um 50 Euro einfach so erhöhen (8-10%)? Wir wohnen dort seit 3,5 Jahren.

Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. August 2008 15:28
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Einfach so - das geht nicht. Aber mit einer simplen Begründung sind mietsteigerungen von bis zu 20% auf einen Schlag möglich.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 14. August 2008 08:44

So "simpel" ist die Begründung aber oftmals nicht. Bei uns z.B. ist es gar nicht so leicht, an einen Mietspiegel heranzukommen.


Darf der Vermieter die Miete um 50 Euro einfach so erhöhen (8-10%)? Wir wohnen dort seit 3,5 Jahren.

Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 13. August 2008 15:28
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Ja nach 3,5 Jahren ist 8-10% normal



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