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Alte Kaltmiete 378,92 € bei 89qm neue Kaltmiete 413,85 € das sind 34,93 €.
Ich werde sicher dem MSB konsultieren wollte nur vorab mal nach Info's fragen.
Die Miete darf in besstimmten Zeitabständen der Inflation angeglichen werden... Wenn du viel zahlst, kann das bei 3% schon so viel ausmachen. Da wirst du nichts gegen machen können.Erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund!!! Oder suche dir ne blligere Wohnung.
bitmap am 20. August 2008 19:03 Wie kommst du auf 3%?
bitmap am 20. August 2008 19:04 Nachtrag: http://kuerzer.de/8lG4dcONQ da steht nichts von 3%.

Der Vermieter kann eine Erhöhung der Miete dann verlangen, wenn diese 15 Monate lang unverändert war. Maßstab für den Umfang der Mieterhöhung ist die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete. Für Heidelberg ergibt sich diese aus dem aktuell gültigen Mietspiegel. Für die Mieterhöhung gilt auch die so genannte Kappungsgrenze, die besagt, dass innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden kann. Will der Vermieter eine höhere Miete, muss er diese schriftlich vom Mieter verlangen. Dabei ist die Mieterhöhung in der Weise zu begründen, dass zum Beispiel unter Bezugnahme auf den Mietspiegel nachgewiesen wird, dass die ortsübliche Vergleichsmiete der vom Vermieter verlangten Miete entspricht. Der Vermieter muss vom Mieter ausdrücklich die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen. http://dschungelbuch.fsk.uni-heidelberg.de/kap5-3.html
Modernisierungsmassnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden. Es müssen alle geplanten Arbeiten aufgelistet und auch die zu erwartende Mieterhöhung ersichtlich sein. Wenn dies nicht erfolgt ist, handelt es sich entweder nicht um eine Modernisierung (sondern nur um Instandsetzung bzw. -haltung, die mit der Miete bereits abgegolten ist) oder es ist eine Modernisierung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters nicht eingeholt hat - dann muss der Mieter auch nichts zahlen.

Eine Reparatur oder Instandsetzung rechtfertigt keine Mieterhöhung. Eine Modernisierung aber schon. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen bevor sie vorgenommen wird.

Er darf nur mit einem rechtlich korrekten Schreiben die Miete erhöhen! Und auch maximal 20% innerhalb drei Jahren. Im Zweifelsfall würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden. Hier kannst Du auch nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung

in 3 Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen!
les mal hier nach:
Ausgenommen Modernisierungsmaßnahmen.

Wenn es einen driftigen Grund gibt ja, musst dann aber schon mehr verzählen ;)

Einfach so - das geht nicht. Aber mit einer simplen Begründung sind mietsteigerungen von bis zu 20% auf einen Schlag möglich.
So "simpel" ist die Begründung aber oftmals nicht. Bei uns z.B. ist es gar nicht so leicht, an einen Mietspiegel heranzukommen.
Das sind nicht mal 10% Erhöhung. Wenn innerhalb der 3 Jahre, wo du da wohnst, keine Erhöhung erfolgt ist, darf der Vermieter die Miete um bis zu 20% erhöhen, um sie dem ortsüblichen Mietspiegel anzupassen. Bevor du also Töbs machst, solltest du dir erst mal den örtlichen Mietspiegel besorgen und vergleichen.