Du hast keinen schriftlichen mv, aber wie im arbeitsrecht ist auch der mündliche mv gültig. Wenn das mv beendet ist, bist du nicht mehr verpflichtet die leistungen zu erbringen, da es keinen mv mehr gibt (§ 535 bgb).
Mieter - neue und gute Antworten
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0Untermieter haben keinen Mietvertrag, kann ich denen Dienstleistungen untersagenAntwort von
matze58 -
0Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
rescuefuchs Oh...ich glaube ich hab mich falsch ausgedrückt...ich meinte auch keinen Kamin im Eigentlichen Sinn sondern wirklich so einen Holzofen wie so ein Bullerjan oder so...SORRY!!!!!
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0Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
rescuefuchs Ähm...wo bitte mache ich eine Bauliche Veränderung? Laut Schornsteinfeger muss weder ein neues Rohr noch sonst was gemacht werden. Das einzige was man machen muss ist den Blinddeckel am Kamin abmachen und das Ofenrohr rein stecken
Dann wäre ja ein Wäschetrockner oder Waschmaschine auch eine Bauliche Veränderung.
Ich frage ja gerade weil Nachtspeicher teuer ist!
Ich hab eben verschieden Meinungen gehört....da der Vermieter ja nicht bei allen Dingen gefragt werden muss wie zB Sichtschutz im Garten oder Satelittenschüssel etc. (bei einem Haus nicht Wohnung)
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0Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
Fotografin1958Fotografin1958
Wo steht denn geschrieben, dass der Vermieter (= Eigentümer) sich nach nach den Wünschen und Vorstellungen des Mieters richten muß?
Eigentlich blieben Ihnen nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie suchen sich eine andere Immobilien zum mieten oder Sie kaufen sich selbst ein Haus (mit dem Sie dann machen dürfen, was Sie möchten).
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0Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
SuicideSquadSuicideSquad
Es muss doch kein gemauerter Kamin sein, nimm einen Holzofen, den kannste beim Auszug einfach mitnehmen.
Kommentar von
rescuefuchs meinte ich auchups
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2Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
Det1965Det1965
Ein Kamin ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung des zuständigen Schornsteinfegers bedarf. Diesen darf aber nicht der Mieter, sondern nur der Besitzer beauftragen. Also wird es nichts mit dem Kamin.
Außerdem darf der Vermieter das selbstverständlich verbieten, es ist SEIN Haus. Sucht euch eine andere Mietimmobilie oder kauft euch selbst ein Haus. Dann könnt ihr machen, was ihr wollt. Überigens würde ich in ein Haus mit Nachtspeicheröfen auf grund der Heizkosten nicht einziehen.
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SuicideSquadSuicideSquad Hast du die Farge richtig gelesen?! Der Kamin ist doch vorhanden und muss nur angeschlossen werden.
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Det1965Det1965 Sorry, das habe ich wirklich überlesen. Dann vergiß den ersten Teil meiner Antwort und nehme nur den zweiten Teil.
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rescuefuchs Ich hab gerade auch gemerkt das ich mit Kamin eigentlich einen Holzofen meinte wie diese Bullerjan...
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2Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
ThorstenLiedrigThorstenLiedrig
- musst du den Vermieter über größere bauliche Veränderungen unterrichten und 2. ist es dessen gures Recht, diese nicht genehmigen, schließlich ist das ja sein Haus. Auch, wenn du zusagst, dass du zum Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen wirst, muss er dem Einbau des Kamins nicht zustimmen. Eine Nachtspeicherheizung ist, soviel ich weiß, nicht grundsätzlich völlig überteuert. Der Speicher zieht halt Strom, wenn dieser besonders günstig ist. Du kannst allerdings im Winter das Problem bekommen, dass der Speicher zu schnell leer wird und du dann frieren musst (:
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1Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
Danip2212Danip2212
Wenn du bauliche Veränderungen vornehmen lassen möchtest, benötigst du die Genehmigung des Vermieters.
Sprich doch nochmal mit ihm und versichere ihm, dass du die anfallenden Kosten trägst und dass du das Haus bei Auszug wieder in den momentanen Zustand setzt. Aber ob das wirklich billiger ist, kann ich dir nicht sagen
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1Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
StintStint
Der Vermieter muss da zustimmen, denn sind bestimmte bauliche Vorschriften zu beachten (etwas eine neues Rohr im Kamin), der Schornsteinfeger muss den Betrieb genehmigen und von einem Kamin gehen bestimmt Gefahren aus, die der Hausbesitzer nicht akzeptieren muss.
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1Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
binimabinima
der Vermieter kann natürlich nein sagen, aber ich würde mit ihm persönlich mal darüber sprechen
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1Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
hancohanco
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bauliche Veränderungen zu genehmigen.
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1Kamin installieren,Vermieter sagt nein....Antwort von
KruemelElfe Natürlich darf er das, ist schließlich seine Hütte!!
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1extreme Lärmbelästigung durch Mieter über unsAntwort von
Xantrios Hallo zusammen :)
Wir, meine Freundin und meine Wenigkeit, haben zur Zeit genau das gleiche Problem. Über uns wohnt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Töchtern (11 und 19 J.) die seit gut 4 Monaten tagtäglich (auch die Mutter) durch die Wohnung trampeln, Gegenstände auf den Boden werfen, in der Wohnung mit dem Ball spielen etc.
Wir haben auch schon ein ruhiges Gespräch mit der Mutter und älteren Tochter geführt, allerdings hat das an der Situation rein gar nichts geändert.
Das nächste Gespräch gabs dann 2-3 Wochen später per Telefon und da musste ich mich dann direkt schreiend beleidigen lassen. Nachdem ich den Hörer einfach aufgelegt hatte klopfte man ans Fenster das es fast kaputt gegangen wäre...da gingen dann, vor den Augen/Ohren der Kinder, die Beleidigungen weiter. Unter anderem sagte man uns das die Wohnung für Leute gedacht war/wäre die nicht viel zuhause sind und das wir uns doch Arbeit suchen sollten, bzw. mehr aus dem Haus gehen sollten damit wir nicht gestört werden (ähm, ja ne is klar).
Da die Lärmbelästigung, die unter der Woche meist um 5 Uhr beginnt (ca. 30-40 min.) bis die Kinder aus dem Haus sind und dann im Laufe des Tages von der Mutter (meist so ab 10 Uhr) fortgeführt werden und am Wochenende oft mehrere Stunden über den gesamten Tag bis min. 23 Uhr andauern können, sich nicht reduziert haben, haben wir mittlerweile 2 mal mit dem Vermieter gesprochen.
Anmerkung: Wenn man sich die Störzeiten mal anschaut (von 5 Uhr morgens bis teilweise Nachts um 1-2 Uhr (ab und an auch mal 3 Uhr) und die Tage (von Montag bis Sonntag), frage ich mich welchen Job ich haben müsste um der richtige Mieter für die Wohnung zu sein ? - Montagearbeiter auf der Bohrinsel mit Zweitwohnung in Monaco ?
Man muss dazu sagen das der Vermieter mit der Mieterin über uns verwandt ist.
Wie zu erwarten hat auch das nichts gebracht.
Seit gut 6 Wochen führen wir nun ein Lärm-Tagebuch, rufen Freunde an wenn es mal wieder absolut extrem wird damit wir auch unabhängige Zeugen haben usw. denn wenn bei uns Besuch zuhause ist, hört man absolut nichts...das gleiche wenn wir angerufen werden (unser Telefon ist etwas laut). Die ist mit ein Grund warum wir dieser Familie auch pure Absicht unterstellen und zu keiner weiteren "normalen" Problemlösung bereit sind.
Wir wissen uns aktuell nicht mehr anders zu helfen ausser die Miete drastisch zu kürzen, denn ich denke hier kann man das nur noch über die Miete und Mieterschutzbund/Anwalt regeln.
Weiteres Problem:
Erschwerend hinzu kommt, das die Mutter des öfteren ihre kleine Tochter (11 J.) mehr als 12 Stunden am Tag allein in der Wohnung "einsperrt" (meist Wochenende)...das geht dann auch gerne mal bis Nachts 1 Uhr (zB gestern). Hier habe ich ja noch ein wenig Verständnis für die Tochter, die dann irgendwann am Rad dreht und in der Wohnung rumrennt, trampelt usw. ...ich verkneife mir hier aber mal was ich über die Mutter denke.
Eventuell werden wir dies auch an die dafür verantwortlichen Ämter weiterleiten...sowas geht gar nicht !
Aktuell (also genau jetzt) höre ich ebenfalls noch jeden Schritt über uns in der Wohnung...lautes trampeln, hüpfen, poltern etc. ...ok, man hat uns heute mitgeteilt das in der Wohnung ein Wasserrohr kaputt ging und es deswegen bei den Reparaturarbeiten etwas lauter werden könnte. Was mich/uns etwas wundert: Seit man uns das gesagt hat, läuft die ganze Zeit Wasser durchs Abflussrohr im Bad und bei uns lief auch die ganze Zeit das Wasser ganz normal. Die 3 Damen haben also ohne das Wasser abzustellen das defekte Rohr repariert und feiern jetzt wohl noch ihren Erfolg.
Was ich damit sagen möchte:
Ich kann den Frust von balduin01 voll und ganz verstehen.
Es kann nicht sein das Familien mit Kindern sich alles rausnehmen dürfen/können...irgendwo muss es Grenzen geben, für Jeden !
Sofern man sich mit dem störenden Mieter und danach mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hat um das Problem zu lösen und sich nichts ändert, sollte man direkt den Mieterschutzbund zu Rate ziehen und dem Vermieter sofort die Miete kürzen.
Ich rate auch jedem ein Lärm-Tagebuch zu führen, unabhängige Zeugen (zB Nachbarn die sich ebenfalls gestört fühlen) ermitteln und das dann mit einem kurzen Schreiben an den Vermieter zu senden...spätestens wenn man die Mietminderung durchsetzt. Dies ist zwar nicht zwingend notwendig wenn der Vermieter vorab schon über die Situation informiert wurde, aber ich denke das sollte der richtige Weg sein um bei einem Rechtsstreit auf der sicheren Seite zu sein. Ich habe zusätzlich noch versucht mit meiner Digitalkamera Tonaufnahmen von Extremsituationen aufzunehmen (auf einigen ist trotz Fernseher im Hintergrund das Geschrei der Tochter und auch das Getrampel etc. zu hören).
Trotz Allem werden wir hier so schnell wie möglich verschwinden da alle Versuche das auf einem normalen Weg zu lösen gescheitert sind und wir auch nicht mehr bereit sind Kontakt zu dieser Familie aufzunehmen...
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2Haus wird verkauft? :{Antwort von
imager761imager761
Der neue Eigentümer würde die Mietverträge übernehmen und kann nur bei Eigenbedarf nach der für eure Mietdauer gestaffelten Frist kündigen.
Der alte Eigentümer kann dies aber vorher schon. Würde er bei dem Verkauf einer vermieteten Immobilie erheblich weniger erlösen als sie unvermietet einem Neueigentümer, der sie entkernen und komplett umbauen will zu verkaufen, hat er aus seinem Grundsatz der wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums gem. § 573 (2) S. 3 das Recht dazu :-(
G imager761
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2Haus wird verkauft? :{Antwort von
anitarianitari
Fals es zu einem verkauf kommen sollte, hätten die neuen Besitzer das Recht uns die Wohnung zu kündigen?
Wenn ein wichtiger Grund, z. B. Eigenbedarf oder vertragswidriges Verhalten eurerseits, vorliegt ja.
Aber erst mal muß der neue Eigentümer Euren Mietvertrag übernehmen.
Das Interessenten zur Besichtigung kommen heißt noch lange nicht das diese auch kaufen. Also ganz ruhig bleiben.
Kommentar von
imager761imager761 Das übersieht die Kündigungsmöglichkeit des derzeitigen Vermieters und Eigentümers n. § 573 (2) S. 3 BGB :-O
G imager761
Kommentar von
anitarianitari Das übersieht die Kündigungsmöglichkeit des derzeitigen Vermieters und Eigentümers n. § 573 (2) S. 3 BGB :-O
Richtig. Aber die Frage lautet ja ob der neue Eigentümer kündigen kann.
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0Was soll man da tun wie kann man handeln...Miete / ErbeAntwort von
imager761imager761
Als Erbenegmeinschaft seit ihr Rechtsnachfoger des Gesamtnachlasses. Sofern die alten Leitungen eine Gefährdung der Mieter darstellen (Kabelbrand durch Überlast) seit ihr zur Sanierung verpflichtet, solange die Immobilie in eurem Besitz steht. Die Immobilie ist euch mit Erbfall durch Testament bereits zugefallen; auf eine Grundbucheintragung kommt es nicht an.
Dafür muß nun aber kein Mieter ausziehen, das kann man in Ihrer Anwesenheit an einigen Tagen pro Wohnung austauschen lassen.
Als Vermieter habt ihr einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Kaution. Es steht den Mietern frei, hierüber ein verpändetes Kautionssparbuch anzulegen und Zinsen selbt eintragen zu lassen - aber die Forderung wäre nach Fristsetzung einklagbar, wenn die Mieter das gerne so hätten.
Für Schäden am Mieteigentum (defekte Waschmaschine) haftete der Mieter.
Für laienhafte Reparaturversuche an Elektrogeräten ebenso. Hier wären sie unter Fristsetzung aufzufordern, die Zuleitung zum Staubsauger fachgerecht austauschen zu lassen und darüber eine Rechnung vorzuweisen, um eine Gefährdung der Mietergemeinschaft zu unterbinden.
Ebenso wären sie unter Fristsetzung aufzufordern, die abgestellte Maschine abholen zu lassen und andernfalls anzukündigen, dies danach auf Ihre Kosten vornehmen zu lassen.
G imager761
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0Was soll man da tun wie kann man handeln...Miete / ErbeAntwort von
LittleKitsuneLittleKitsune
Das sind so viele Fragen auf einmal, dazu scheint da einiges im Argen zu liegen... das ist ein Fall für eine Beratung beim Anwalt. Bitte nun nicht gleich zurückschrecken wegen der Kosten: Es geht nicht um eine Klage sondern nur darum, dass ein Fachmann etwas Übersicht in die ganze Angelegenheit bringt. Im Zweifelsfall kann man das Erbe immer noch ausschlagen, in dem Falle erbt der Staat, genauer gesagt das Bundesland in dem der Erblasser verstorben ist. Der Staat kann das Erbe nicht ausschlagen und trägt alle Lasten des Erbes. Wenn (nachweislich) kein Geld für einen Anwalt zur Verfügung steht, dann bittet beim zuständigen Amtsgericht um Beratungshilfe. In dem Fall zahlt dann der Fiskus den Anwalt. Nachdem Ihr das Erbe erhalten habt, wird sich das Gericht aber sicher an Euch wenden, damit Ihr die entstandenen Kosten aus dem Erbe erstattet.
Einer Sache, die hier gesagt wurde, muss ich wiedersprechen: Es ist sehr gut möglich, dass drei Leute in einem Haushalt arbeiten und die Familie trotzdem arm ist. Wenn sich z.B. alle mit Zeitarbeit, als Reinigungskraft oder mit zwei Teilzeitjobs im Discounter durchschlagen, dann bleibt nach Abzug der fixen Kosten (Miete, Strom, Nebenkosten, Telefon, ev. Auto bzw. Fahrtkosten) wirklich nicht mehr viel übrig. Viele Vollzeit-Beschäftigte müssen mittlerweile mithilfe des Arbeitsamtes aufstocken... Falls Ihr darüber nachdenkt, die Hundehaltung zu verbieten: Da wäre ich vorsichtig, eine mündliche Erlaubnis des ehemaligen Vermieters genügt und kann nicht ohne sehr (!) triftigen Grund widerrufen werden. Da der Hund bis jetzt geduldet wurde, kann man von einem EInverständnis ausgehen.
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1Haus wird verkauft? :{Antwort von
helfegernhelfegern
Keine Panik, das Recht liegt auf Seiten der Mieter. Der neue Vermieter muss rechtliche Gründe wie z.B. Eigenbedarf ankündigen, um kündigen zu können. Er unterliegt hierbei der Nachweispflicht. Eine Kündigung ohne nachweisbaren Grund hat keinen Bestand. LG
Kommentar von
imager761imager761 Das übersieht die Kündigungsmöglichkeit des derzeitigen Vermieters und Eigentümers n. § 573 (2) S. 3 BGB :-O
G imager761
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0Was soll man da tun wie kann man handeln...Miete / ErbeAntwort von
DichterseeleDichterseele
Wenn die Kaution vereinbart war, muss sie hinterlegt werden, sonst kann der Mietvertrag angezweifelt werden. Des weiteren haben die Mieter offenbar durch defekte Elektrogeräte Schäden in der Wohnung verursacht, die sie bezahlen müssen. Auch muss der Vermieter kein Gerümpel dulden. Wenn drei Leute arbeiten, sind sie nicht arm - offenbar verprassen sie ihr Geld für sonstwas. Außerdem: Wusste der verstorbene Schwiegervater von dem großen Hund? Hundehaltung muss vom Vermieter genehmigt werden!
Das wären schon etliche Gründe für eine fristlose Kündigung. Und wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist, müssen sie ohnehin raus. Es gibt nicht nur einen Mieterverein, sondern auch einen Hausbesitzerverein - letzterer hilft Euch juristisch, diese Mieter rauszusetzen.
Und warum dauert die Testaments-Eröffnung solange? Es muss schon klar sein, wer das Sagen gegenüber den Mietern hat...
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2Haus wird verkauft? :{Antwort von
kleinemaus157kleinemaus157
das schon aber erst nach einer gewissen zeit. soweit ich mich belesen habe kann der neue eigentümer erst nach mehreren jahren wegen eigenbedarf den mietvertrag kündigen. 3 - 10 jahre je nach bundesland
Kommentar von
lianya Richtig. Eigenbedarf liegt hier aber offensichtlich nicht vor.
Kommentar von
anitarianitari das schon aber erst nach einer gewissen zeit. soweit ich mich belesen habe kann der neue eigentümer erst nach mehreren jahren wegen eigenbedarf den mietvertrag kündigen. 3 - 10 jahre je nach bundesland
Das gilt nur für Wohnungen die während der Mietzeit und vor dem Verkauf in ETWs umgewandelt wurden. Hier soll aber das komplette Haus verkauft werden.
Für das Anbringen einer Sat-schüssel an der Außenwand muß man den Vermieter normalerweise auch fragen. Also wenn man außen in die Wnd reinbohrt.
Wenn der Holzofen in Betrieb gehen soll, dann muß ja der Schornsteinfeger wieder regelmäßig voerbeischauen. Jetzt ist ja der Kamin sozusagen "abgemeldet". Diese Beauftragung darf meiner Meinung nach nur über den Vermieter erfolgen.