Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
So wie man es mit dem Vermieter vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
Ps. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung uns somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
aber nur in deutschland - im ausland wird die kaution tatsächlich verlangt - und dieses meist in bar
Die Kaution wird gar nicht erst abgebucht. Die wird erst abgezogen, wenn ein Schaden entstanden ist.
Gar nicht ;)
Ist tatsächlich so, da keine Kaution belastet wird. Sondern NUR IM FALLE dessen dass etwas passiert, das Auto nicht betankt wird, mehr gefahren wird, oder nicht pünktlich abgegeben wird.
Durch Abgabe deiner CC-Informationen bist du sozusagen "kreditwürdig".
Viel Spaß
Andreas Wolff Services

weder noch, Deine Kreditkarte wird dem Betrag X belastet. Zu dem Zeitpunkt wird noch kein Geld abgebucht sondern nur symbolisch geblockt. Sollte es hinterher Probleme geben, bucht die Leihwagenfirma den Betrag ab ansosnten wird die Belastung einfach gelöscht und es ist kein Geld geflossen.
Gruß Stefan

ich denke das deine karte belastet wird aber bei rückgabe du es bar zurückbekommst :-)
Nein, die Karte wird nur "theoretisch" belastet und bei Rückgabe wird der Wert einfach "entlastet". Eine Autovermietung ist doch keine Bank ;o)
Das ist das Problem bei GF ;)
Die Leute die Antworten sollten nicht DENKEN sondern wissen ;)
Aber Du hast es ja wenigstens fairerweise dazugeschrieben!
An den Fragesteller: Frag sowas doch zukünftig einfach deinen Vermieter ;)
Habt ihr schon was gefunden wennn nicht melde dich sroesel@gmx.de
nur um silvester zu feiern oer mehr wie viele personen etc???
also ja nur zu silvesterämm soo ungefair 20

Hütte und Ruhe?
Lach gerade da werden die meisten Menschen sein
also wenn man eeine hütte mitet dann werden da keine anderen sein ....

In Deutschland muss derjenige der unterschreibt und zahlt 18 Jahre alt sein. Der Rest wird das Hotel wohl nicht interessieren.

natürlich, wenn alles der 18 jährige auf seine kappe nimmt

in den USA würde das schwierig werden, da man dort 21 zum Einchecken sein muss, wieso auch immer...

"ohne vertrag" gibt es nicht! es gilt dann einfach das sog. konkludente handeln: du nutzt räumlichkeiten und zahlst den sog. "mietzins", so lange niemand daran rüttelt, ist das genausogut, als hättest du einen fünfseitigen schriftlichen mietvertrag unterschrieben. für die nutzung der gemieteten wohnung gelten dann die allgemein bekannten und üblichen bedingungen- du mußt also "pfleglich" mit der mietsache umgehen und regelmäßig zahlen, damit du dort wohnen bleiben kannst. dürfte ja kein problem sein, wenn es deinem interesse entspricht.
Sweetstern2009 am 10. Dezember 2009 13:49 meine ebend nicht solche
meinte die wie im LKW stil sind

Im Grunde gibt es für den Mieter nur Vorteile, welche das sind hat Malkia ganz anschaulich geschrieben. Also rechtl. gesehen, ist der Mieter damit besser gestellt, als bei einem schriftl. Mietvertrag mit Vereinbarungen/Formularklauseln. Ein Problem kann es geben, wenn sich der VM dessen nicht bewusst ist. Oft denkt der VM es muss gar nichts beachtet werden, keine Kündigungsfrist usw. Hier können die Probleme anfangen, auch wenn der Mieter rechtl. auf der sicheren Seite ist. Es ist unschön, wenn man das dann bei Gericht klären muss. MfG

Ein Vertrag kommt immer zustande, und wenn es nur ein mündlicher ist:
In der überwiegenden Zahl der Fälle ist es für den Mieter günstiger, wenn er seine Wohnung aufgrund eines mündlichen Vertrages bewohnt. Denn alle Klauseln, die in dem von den Haus- und Grundbesitzvereinen herausgegebenen Formularen Rechte des Mieters zu Gunsten des Mieters abändern, gelten dann nicht. So ist z.B. die Durchführung von Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Selbstverständlich muss sich der Vermieter auch bei einem mündlichen Vertrag an seine, vom Gesetz her gegebenen Pflichten halten, dazu gehört auch die Kündigungsfrist.

Der formlose Mietvertrag nach BGB wird durch die Übergabe der Nutzung (Schlüssel) und die Annahme der Miete durch den Vermieter für den überlassenen Mietraum begründet. Alle ges. Regelungen ergeben sich nach dem BGB. Diese Vertragsform stellt für den Vermeiter die denkbar ungünstigste Form der Vermietung dar.
heimwerker am 10. Dezember 2009 10:44 Perfekte Antwort. MfG