Mieteinnahmen - neue und gute Antworten

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    Steuerpflichtig bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Halbwaisenrente?
    Antwort von Mismid Mismid

    du mußt alles versteuern! Ausgaben für vermietete Wohnung kannst du gegenrechnen. Ein Steuererklärung mußt du in deinem Fall immer machen, selbst wenn du keine Steuern zahlen mußt

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    Steuerpflichtig bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Halbwaisenrente?
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    Selbstverständlich musst du deine Mieteinnahmen als Einkünfte versteuern. Wie hoch der Steuersatz ist, weiß ich leider nicht. Renovierungskosten kannst du möglicherweise absetzen, d.h. Renovierungskosten in der vermieteten Wohnung sind voll absetzbar, in einer selbst bewohnten Wohnung ist nur der Arbeitslohn und die Anfahrt des Handwerkers steuerlich absetzbar, nicht aber die Renovierungsmaterialien. Bitte wende dich an einen Steuerberater, der kann dir besser helfen und kennt die Tricks. Denn soweit ich weiß, kann man auch die monatliche Rate zur Tilgung der Restschuld nicht steuerlich geltend machen. (Dies aber unter Vorbehalt)

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    Sind die Nebenkosten einer Mieteinnahme auf Harz4 anzurechnen?
    Antwort von Frank5607 Frank5607

    Die Mieteinnahmen werden als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Nebenkosten sind durch laufende Posten, die nicht angerechnet werden können. Man muss dem Jobcenter allerdings auf den Einkommensseite konkret nachweisen, was bei den Zahlungseingängen Miete und was Nebenkosten sind. Die Weiterleitung den Nebenkosten muss durch entsprechende Zahlungsbelege nachgewiesen werden. Das Ganze hat aber einen schlimmen Haken. Die ergänzende Leitung des Jobcenters dient der Grundsicherung des Lebensunterhaltes. Diese Leistung wird aber nur gewährt, wenn kein eigenes "Eigentum/Vermögen" da ist, welches zur Sicherung des Lebensunterhaltes herangezogen werden kann. Leider sind die Jobcenter in der Regel in Verantwortung der Landkreise, so dass die konkreten Regelungen und Handhabungen - abgesehen von ein paar gesetzlich geregelten Eckpunkten - regional sehr verschieden ausgestaltet sein können. In Sachsen Anhalt kann das so weit gehen, dass das Jobcenter den Verkauf dieser Wohnung fordert, um den Verkaufserlös zu Sicherung des Lebensunterhaltes heran zu ziehen und auf die zu gewährenden Leistungen anrechnet. Auf Grund der unterschiedlichen Regelungen ist es praktisch unmöglich, Deine Frage zuverlässig zu beantworten. Ich würde mich beim Anwalt erkundigen und ggfs. auf Grund der Einkommenssituation Prozesskostenbeihilfe beantragen, die meines Wissens auch die Anwaltskosten deckt.

    Kommentar von twinsmum75 twinsmum75

    vielen dank erstmal....da bin ich schon einmal etwas schlauer...aber wo genau muss die Mieteinnahme denn aufgeführt sein?Ich frage deshalb,weil das Haus ja unseren Kindern gehört...und denen ja letztendlich die reine Miete gehört.Wir verwalten als "Nießbraucher" ja nur das Objekt.

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