Miete - neue und gute Antworten - Seite 5

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    Miet Rechte -
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    wenns zu laut wird, schon....

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Gedämpfte Unterhaltung kann logischerweise nicht zu laut sein ... .

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    das ist relativ.

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    Der Vermieter will mich auf Schadensersatz verklagen.
    Antwort von pharao1961 pharao1961

    Unabhängig was angedroht wurde oder nicht... Es ist entscheident, wer oder was ursächlich für die Schimmelbildung war. Ist es ein Baumangel dann geht das mit dem Vermieter heim; ist es ein Lüftungsmangel, dann hast du den schaden fachgerecht zu beseitigen. Schimmel im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Bädern weisen zunächst einmal erfahrungsgemäß auf einen Lüftungsmangel hin, aber dies müßte untersucht werden. Wie und wie oft lüftest du denn?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das könnte nur von einem Gutachter untersucht werden. Entweder ein Privatgutachter oder ein Gerichtsgutachter im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens. Kosten: Zwischen 2.200 und 2.500 Euro.

    Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Vermieter dieses Risiko eingeht?

    Kommentar von pharao1961 pharao1961pharao1961

    Ich weiß nicht, ob er das Risiko eingeht. Ein Privatgutachten würde bei ca. 500-800 € liegen und würde dem Mieter etwas mehr Klarheit bringen. So wie sich das für mich anhört, sind ggf. Baumängel und Lüftungsmängel vorhanden.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das Gutachten eines vereidigten, bei Gericht zugelassenen Dipl.-Ingenieurs bekommst du nicht unter 2200 Euro brutto! Und ein Privatgutachten ist nur ein Parteienvortrag ohne sonderliche Beweiskraft.

    Kommentar von pharao1961 pharao1961pharao1961

    Das ist richtig. Ein Privatgutachten wäre aber wesentlich preiswerter und danach weiß er zumindest mal, wohin die Reise geht...

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Richtig

    Kommentar von dvdscheibe dvdscheibe

    Ich habe Wechselschichten 2früh 2schpät 2nacht 2frei wenn ich zuhause bin 2x am Tag je nach witerung 10-20 min. Mängel an der Bausubstanz wurde schon vom Vermieter eingeräumt.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Und wo liegt dann dein Problem?

    Kommentar von dvdscheibe dvdscheibe

    Er hat in 1em Zimmer Putz auftragenlassen und gestrichen und dann hat er erst die Kündigung erhalten und den aufwand den die Maller gemacht haben will er erstatet haben samt Material

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das ist ohnehin Blödsinn! Er will Schadenersatz für Gebäudebestandteile?

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    Der Vermieter will mich auf Schadensersatz verklagen.
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Dafür wird er Uns auch nicht auf Schadensersatz zu Verklagen. Ich wer Einverstanden

    Und wieso warst du mit diesem Quatsch einverstanden? Wenn du Mietminderung geltend machst, liegt ein Schaden vor, den der Vermieter zu verantworten hat, sonst könntest du gar keine Mietminderung geltend machen. Wie will dich der Vermieter aber wegen Schadenersatzes verklagen, wenn er selbst verantwortlich ist?

    Dafür wird er Uns auch nicht auf Schadensersatz zu Verklagen.

    Soll er klagen. Der kann dich mal kreuzweise.

    Mitlerweile Sind 1 1/2 Wochen um Ich Habe Schriftlich Kekündigt (Fristlos zum 30.6.2012 mit einer ausreum Frist von 5 Wochen)

    Du kannst nicht fristlos kündigen, es sei denn, die Mängel der Wohnung wären nachweislich gesundheitsschädlich. Ansonsten kannst du nur die Miete angemessen mindern und fristgerecht kündigen.

    Wenn ich auszihn will mus ich für Den Ganzen Schaden aufkommen, und ich mit einer Schadensersatzklage rechnen mus.

    Haftbar machen könnte er dich dann für die Vertragsverletzung, aber nicht für den Schimmel.

    Bin Total Vezweifelt und komm nicht weiter.

    Man sollte ja auch überlegt handeln und nicht kopflos.

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    Der Vermieter will mich auf Schadensersatz verklagen.
    Antwort von zittipower zittipower

    Hallo, Ihr könnt den Vermieter einfach auslachen,,,,wendet Euch bei dem Mieterschutzbund und legt klar was er von Euch will. lacht Ihn einfach aus. in solch einer Wohnung kann keiner wohnen ,macht Euch nicht krank...euer Vermieter ist es schon....

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    Der Vermieter will mich auf Schadensersatz verklagen.
    Antwort von Kassandra0815 Kassandra0815

    Laß dich doch nicht gleich ins Bockshorn jagen.

    Ein derartiges Ausmaß an Schimmel kann kaum auf falsches Lüften zurückzuführen sein.Ergo ist es sein Problem.

    Zieh aus,dass ist ein enormes gesundheitliches Risiko.Wende dich aber vorher an einen Mieterschutzbund.

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    Der Vermieter will mich auf Schadensersatz verklagen.
    Antwort von SturerEsel SturerEsel

    Wende Dich mal an eine Mietervereinigung oder besser gleich an einen Fachanwalt. Der Vermieter gibt m.E. nur heiße Luft von sich.

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    Kompost(allgemeinfläche) in unserem zur alleinigen nutzung übertragenen gartenanteil
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    meine Empfehlung : Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, der kann konkret sagen, was erlaubt ist und was nicht, sowie ggf konkret helfen.

    Nach meinem "Gefühl" dürftet ihr das Betreten eures Gartenanteils verbieten - ich würde das unter Hausfriedensbruch einordnen. Was das umsetzen des Komposthaufens angeht : da es nicht euer Eigentum ist, aber auf eurer alleinigen Nutzfläche, dürftet ihr in zwar nicht selber umsetzen ohne deren Einverständnis, die benutzung / bzw genauer gesagt das betreten eures gartenanteils erschweren oder komplett verhindern ( zb durch einen Holzzaun). will eure vermieterin den komposthaufen versetzen, muß sie (je nach eurer kulanz / betretungs/hausverbot ) das ganze dritten in Auftrag geben.

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von sonnig0815 sonnig0815

    Beratungsschein beim Amtsgericht holen (10 Euro) und eine Anwalt um Rat fragen. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, bekommt ihr Prozesskostenhilfe.

    Das kann euch aber nur ein Anwalt sagen. Problem ist der nicht genehmigte Umzug. Grundsätzlich habt ihr zwar laut Grundgesetz freie Wohnungswahl (auch ALGII-Bezieher) aber die Kostenübernahme muss vorher geklärt sein.

    Die Chance auf Erfolg steht wegen Deiner Gesundheitsgeschichte mit Attest aber nicht so schlecht und ich rate Euch es auf ein Verfahren ankommen zu lassen.

    Nur Mut!

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung "(1) ... Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

    Wenn das Amt den Umzug nicht für erforderlich hält, dann muss es eine Zusicherung der neuen höheren Miete nach Absatz 4 ablehnen. Und eine Zahlung auch. Ob der Umzug dennoch erforderlich ist, kann man klären lassen per Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid - allerdings nur binnen eines Monats. Danach ist unter Umständen noch eine Überprüfung nach § 44 SGB X möglich - auf Antrag.

    Aber mit welcher Aussicht auf Erfolg? Dafür, dass der Vermieter nicht einbricht, ist die Polizei zuständig. Dafür, dass die Fenster schließen, ist der Vermieter zuständig. Hat man dies alles versucht, inkl. Strafanzeige und Mietminderung und so weiter, und der Stress geht weiter, dann könnte der Umzug dennoch erforderlich sein.

    Als erster Schritt aber selten. Denn dann könnten Vermieter ja machen, was sie wollen, und die Mieter ziehen dann einfach um auf Kosten der Kasse der Gemeinheit. Das wäre doch recht gemein ...

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    Als erster Schritt aber selten. Denn dann könnten Vermieter ja machen, was sie wollen, und die Mieter ziehen dann einfach um auf Kosten der Kasse der Gemeinheit. Das wäre doch recht gemein ...>

    (er meint Allgemeinheit)

    Das tun Vermieter aber auch oft, gerade WEIL sie wissen, dass viele ALGII Empfänger keine Möglichkeiten zum Auszug haben, WEIL die JC so willkürlich Umzüge nicht genehmigen. Bevor die Gesundheit leidet rate ich jedem die Wohnung zu wechseln, denn auch ALG II Empfänger haben FREIE Wohnungs- und Ortswahl! Oder gilt das Grundgesetz für sie etwa nicht? Kostenübernahme ist eine andere Sache, aber bei geringfügigen Unterschieden der KDU sollte Erfolg einer Klage kein Problem sein.

    Kommentar von GerdausBerlin GerdausBerlinGerdausBerlin

    Das tun Vermieter aber auch oft, gerade WEIL sie wissen, dass viele ALGII Empfänger keine Möglichkeiten zum Auszug haben, WEIL die JC so willkürlich Umzüge nicht genehmigen.

    Also stimmt das? Vermieter trietzen (und wir wissen ja , dass manche gerne trietzen!) Empfänger von ALG II mehr als andere Mieter? Dafür habe ich noch keine Untersuchungen gelesen und noch keine Zahlen gehört!

    Aber dick behaupten kann man ja viel! Die Amis waren auch gar nicht auf dem Mond!

    Nun haben Empfänger von ALG II die selben rechtlichen Mittel gegen Schikanen und Pflichtverletzungen von Vermietern in der Hand. Ja sogar noch mehr: Die Anwaltskosten für Beratungen bezahlt bei armen Leuten das Amtsgericht, später eventuell sogar die Verfahrenskosten anlässlich eines Prozesses gegen den Vermieter.

    Da kuckst du!

    Und dann zum nächsten Thema, das hier in den falschen Hals eines Laien geraten scheint: Wenn ein Empfänger von ALG II morgen eine gleichteure Wohnung umzieht, übernimmt das Jobcenter weiterhin die Kosten.

    Bei einer teureren natürlich nicht immer. Warum auch?

    Der Gedanke, "Nicht-Empfänger von ALG II sollen sich ruhig die Mühe machen, die Miete zu senken, bis der Vermieter endlich die gesetzlich vorgesehenen Sachen erledigt - Empfänger von ALG II müssen das aber nicht, weil das Jobcenter ja ohnehin einen Umzug bezahlt, wenn der Vermieter Mist baut",

    sollte sich nicht allzu tief einprägen, auch bei dir nicht. Dagegen spricht auch, dass manche Gemeinden jetzt wieder Beiträge für Mieterberatung übernehmen für Arme, um eben diesen falschen Ausweg nicht in Mode kommen zu lassen.

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    An gerd:

    wenn ich mir dein kommentar durchlese bekomme ich gewitter im kopf.

    ich lese keinen sinnvollen zusammenhang darin.

    Was ich lese ist, das du sonnig0815 indirekt als laie bezeichnest.

    Schmunzel.

    Das sie quasi keine ahnung von alg 2 hat.

    Da hast du dich definitiv mit der falschen angelegt.

    Sonnig hat bei weitem mehr fachwissen als du und ist nicht von vorurteilen zerfressen.

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    ;-) Danke Goldmen!

    Wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil. Er wiederholt eigentlich nur was ich in meinem Beitrag (der mit den 3 DH:-) schon geschrieben habe.

    Natürlich kann nicht jeder willkürlich umziehen ,wenn ihm das Gesicht des Vermieters nicht passt,(zumindest nicht MIT Kostenübernahme...sonst schon!!! ) aber bei gravierenden Mängeln oder Psychoterror auf jeden Fall. Und dann auf jeden Fall KLAGEN! Wie Gerd mich so schön wiederholt hat: Prozesskostenhilfe!

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    Der Gedanke, "Nicht-Empfänger von ALG II sollen sich ruhig die Mühe machen, die Miete zu senken, bis der Vermieter endlich die gesetzlich vorgesehenen Sachen erledigt - Empfänger von ALG II müssen das aber nicht, weil das Jobcenter ja ohnehin einen Umzug bezahlt, wenn der Vermieter Mist baut", >

    Ich wusste gar nicht, dass Nicht-ALGII Bezieher auch um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie aus einer Nicht zumutbaren Wohnung wollen???

    Ich kenne das SGBII, bin aber nicht damit einverstanden, weil es ein Schlag ins Gesicht ist, wenn man sich mal das Grundgesetz ansieht. Deshalb rate ich eben dazu, sich zu wehren und seine Grundrechte durchzusetzen. Und eines kann ich mit Sicherheit aus Erfahrung sagen

    : Immer mehr wehren sich mit ERFOLG und das ist GUT so!

    Gruss aus BW

    Kommentar von GerdausBerlin GerdausBerlinGerdausBerlin

    Ich wusste gar nicht, dass Nicht-ALGII Bezieher auch um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie aus einer Nicht zumutbaren Wohnung wollen???

    Nicht? Aber du schreibst:

    Ich kenne das SGBII [...]

    Und darin steht ein § 22 mit Absatz 1 Satz 2: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    Und wenn das Jobcenter keine Zusicherung zur vollen Mietübernahme in der neuen Wohnung gibt laut Absatz 4, und auch nicht die Widerspruchsstelle und danach auch nicht das Sozialgericht,

    dann bleibt man halt auf den nun höheren Kosten sitzen. So einfach ist das.

    Mit "Erlaubnis" hat das allerdings nur umgangssprachlich etwas zu tun, Fachleute nennen das "Zusicherung der Kostenübernahme". Aber du wolltest ja nur ein wenig Rethorik vom Stapel lassen ...

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    Ich hatte Recht: DU KANNST NICHT RICHTIG LESEN!!

    In dem Absatz den Du als Zitat übernommen hast geht es ausdrücklich um die NICHT-ALG II Bezieher!!!

    Und dass diese "normal Verdienenden Menschen, die KEINE Unterstützung vom Staat bekommen auch um Erlaubnis fragen müssen ,ist mir wirklich NEU! Die Stelle im SGB II musst DU mir zeigen!!!

    Du hast ja behauptet dass nur die regulär verdienenden Menschen den Weg gehen müssten, die Miete zu mindern um dann abzuwarten was der Vermieter macht. Hingegen die ALG II Bezieher hätten PKH (Prozesskostenhilfe-- für" Laien") und wollen sich deswegen diesen Weg nicht antun. Darauf kam meine Antwort, dass auch regulär verdienende Menschen keine Erlaubnis brauchen um auszuziehen. Soll heissen: KEINER muss sich irgendwelchem Vermieterschikanen aussetzen. Weder die ALG II Bezieher noch die NICHT- ALG II Bezieher!

    Darauf schreibst du allen Ernstes, dass das im SGB II steht, dass die NICHT-ALGII Bezieher die Erlaubnis brauchen... jetzt kapiert?

    lach mich weg

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Hallo gehts noch ! du kommst nicht an Geld ran welches das Amt gezahlt hat . Ausserdem dürfte das wohl ziehmlich abgebrüht sein wenn doch ?! Warst du in deiner alten Wohnung auf Klo und hast wassergenutzt oder in deiner neuen?!

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    ...und was willst du nun mit deiner "Antwort" sagen?

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Mehr hat die Arge nicht genehmigt, ein Umzug wurde auch nicht genehmigt, also werdet ihr den Teil selber zahlen. Ein neuer Antrag würde nichts ändern.

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    Körperverletzung, Verweis auf den Privatklageweg!!!
    Antwort von Artus01 Artus01

    Lege bei der zuständigen Genrealstaatsanwaltschaft beim OLG Wiederspruch gegen den Bescheidd ein. Schildere in Deinem Schreiben die Umstände die zu der Einstellung geführt haben.

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    Körperverletzung, Verweis auf den Privatklageweg!!!
    Antwort von Cerealie Cerealie

    Du kannst Widerspruch einlegen (schriftlich, per Einschreiben) und den Sachverhalt schildern [habe angerufen, man sagte mir, ich würde angeschrieben, es kam kein Schreiben, jetzt erst (erstes erhaltenes Schreiben zu der Sache) von der Staatsanwaltschaft erhalten, das kein Interesse bestünde, da sich nicht gemeldet wurde....]

    Schildere, dass du immer noch auf deine Vorladung zur Schilderung gewartet hast und das du nach wie vor gern zur Sache bei der Polizei vernommen werden möchtest.

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    Körperverletzung, Verweis auf den Privatklageweg!!!
    Antwort von Mimi223 Mimi223

    Hi ich würde dir empfehlen nochmal zur Polizei zu gehen und nach zufragen. Wen die nichts unternehmen kannst du (soweit ich weiß) sogar die Polizei anzeigen weil sie nicht ihren job erledigt haben. Und du must diesen anderen Typ auch anzeigen. lg mimi

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    Körperverletzung, Verweis auf den Privatklageweg!!!
    Antwort von Rodeo1994 Rodeo1994

    Geh zur Polizei und zeige ihn an

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    Jobcenter zahlen Immobilien-provision?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Jobcenter zahlen Immobilien-provision?

    In extremenen Ausnahmefällen übernimmt das Jobcenter auch (Makler)Provisionen.

    Grundvoraussetzung ist, dass es sich um einen genehmigten Umzug handelt; daneben wirst du noch zahlreiche vergebliche Suchbemühungen nachweisen müssen oder akut von Wohnungslosigkeit bedroht sein.
    Den Spruch, dass in allen Wohnungen passenden Provisionen anfallen, solltest du dir schenken.

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von DerCowboy DerCowboy

    So ist nun mal das Gesetz, das wusstest du doch vorher, dass der Umzug genehmigt werden muss. Um "Fairness" geht es dabei nicht.

    Kommentar von Koiliebe Koiliebe

    Ja das wusste ich, habe es ja auch beantragt, wurde wie gesagt abgelehnt. Ich hatte Panikattacken (Vermieter hat gedroht und ist bei uns eingebrochen) und ich musste ausziehen, das war also auch wegen gesundheitlichen Gründen.

    Auch keine Chance die Wasserkosten, die mir zustehen, zu bekommen?

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    Mietwohnung, Miete kürzen mindern ..Ratten!
    Antwort von 1Todesengel 1Todesengel

    Ach ja was ich im übrigen noch ganz vergessen habe mit zu teilen!!!

    Vor einigen Wochen bevor dieser Vorfall überhaupt zustande kam, starb mein 1 Jähriger Kater.. und zwar ging ich am Morgen in die Küche und fand ihn zerfetzt am Boden liegend.. :( Ich brachte Ihn zum Tierarzt um fest stellen zu lassen was der kleine hatte, hatte damals panische Angst das er womöglich krank war und mein zweiter kater das eventuell auch haben könnte. Nun das war nicht der Fall er war körperlich in einem super zustand.. der Tierarzt teilte mit das er wohl zerbissen .. oder zerissen wurde.. unser verdacht geriet zuerst auf unseren zweiten Kater wobei das gar nicht sein konnte da beide Brüder sind.. und sich super verstanden... Und der Hund war die ganze Zeit bei mir (... mein Hund ist sehr anhänglich und läuft einem von uns beiden immer nach) ... jedenfalls habe ich nun auch permanent um meinen zweten Kater... der kammerjäger es wäre durchaus möglich das ratten über ihn her gefallen sein könnten :( Versteht ihr nun meine Angst?! Vorallem sind das nicht so süße kleine schnucklige ratten.. ne sooo richtige rießen ficher!! So blöd das auch klingen mag...

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Ein weiterer Grund für Commodores "Erfindung" .... zumindest als Provisorium bis zur Lösung oder dem Auszug.

    Kommentar von aurata aurataaurata

    Bist du dir sicher, dass dein Hund den Kater nicht gerissen hat?

    Du schriebst oben:

    Eines Abends als wir bereits im Bett lagen tobte unser Hund im Badezimmer.

    Also ist er doch nicht die ganze Zeit bei euch. Ich würde an deiner Stelle aufpassen...

    Kommentar von 1Todesengel 1Todesengel

    Ja er tobte im Bad weil er was gehört hat und das war die Ratte unsere Katzen kennt er ja. Und mein Hund ist weder agressiv noch wirklich bissig er liebt alle tiere.. sonst hätte er die Ratte doch auch gerissen...

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    Mietwohnung, Miete kürzen mindern ..Ratten!
    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Da müsst ihr zum Mieterschutzbund und euch beraten lassen. Einfach so nach gefühl kann man nicht mindern!

    • Rattenbefall - habt Ihr beweise? Ohne Beweise (Fraßspuren) könnt ihr da nichts machen. Kam die aus dem klo ist das nicht die Schuld des vermieters, das ist Gemeindesache. Legt eine Plexiglasscheibe unter die Brille, dann könnt ihr vorher immer gucken ohne dass euch eine Nasse Ratte anspringt!
    • Wohnzimmerwand Das ist ein eindeutliger Mangel. Aber ohne Gutachter wird der vermieter das nur auf unzureichendes Lüften Eurerseits abschieben.
    • Heizung Das ist auf jeden Fall vermietersache und ein echter Grund die Miete zu mindern - aber nicht wärend der Somemrmonate wo nicht geheizt wird!
    • Fassade Die habt Ihr doch nicht mit gemietet, oder?
    • Schlafzimmerfenster hättet ihr melden müssen als es kaputtging. Hattet ihr es gemeldet, Frist setzen wenn nichts passiert und nach Ablauf kann man mindern - aber nicht beliebig! Mieterbund sagt Euch wie viel!
    • Schlechte Isolierung/ Kein Energiepaß - Sofern der Vermieter die nicht heimlich abgebaut hat oder die nicht durch normale Abnutzung schlecht wurde ist das Euer Problem, ihr habt die Wohnung ja so besichtigt, habt den Zustand der Isolierung ja so akzeptiert und keinen Energiepaß verlangt. Da hättet ihr den Mietvertrag nicht unterschreiben brauchen wenn Euch das nicht passt wie es ist!

    Kauft euch ein paar Lebendfallen für Ratten und steckt da Nutellabrot (mit Körnern) in den Auslöser. Zwei ins Schlafzimmer/Kinderzimmer, eine ins Bad und zwei in die Küche - ggf auch in sonstige Räume. Sind Ratten da, gehen die da so ziemlich als erstes rein. Lebendfallen sind für Tier und Kind harmlos! Habt ihr eine gefangen, könnt ihr auch dem Vermieter was zeigen!

    Kommentar von 1Todesengel 1Todesengel

    Das kann ja nicht dein ernst sein das ich nun nicht mehr aufs klo gehn kann und eine ratte einfangen soll vorallem bei Kindern?! Ich meine hallo es reicht ja schon das meine Tochter nun wieder mit Windeln anfängt und nachts panisch aufschreit das Monster rumlaufen... Ja wir haben beweise und zwar den Kammerjäger!! Wieso liest den hier niemand richtig worum es geht und was ich schon geschrieben hatte?! Und soweit ich das beurteilen darf ist ein Energiepass sogar Pflicht!

    http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/energiepass/energiepass_aid_27239.html

    Das einzigste was ich nun machen kann ist eben nun zum Vermieterschutzbund zu gehen.

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Das kann ja nicht dein ernst sein das ich nun nicht mehr aufs klo gehn kann und eine ratte einfangen soll vorallem bei Kindern?!

    Willst Du die rum laufen lassen? Und wenn die aus dem Klo kommt - was der einzige Weg ist sofern das Badezimmer keine riesenlöcher in den Wänden hat - kann der Vermieter nichts dafür und auch keine Abhilfe schaffen. Dann müsst Ihr in eine andere Stadt ziehen, das ist in der Stadt dann überall so! Und was bringt dann Miete Mindern? Ersten kann der Vermieter nichts für eine Ratte im Klo, zweitens verjagt das Mindern die Ratten so oder so nicht!

    Wieso liest den hier niemand richtig worum es geht und was ich schon geschrieben hatte?!

    Ich habe Deinen Beitrag genau gelesen. Was Du woanders geschrieben hast kann ich nicht wissen, da mußt Du Dir schon einen Stalker anschaffen der weiß was Du die ganze Zeit so tust.

    Und soweit ich das beurteilen darf ist ein Energiepass sogar Pflicht!

    Schon, aber der garantiert fütr nix, damit kannst Du dich nur informieren und dann was anderes aussuchen - was Du dann mit gesundem Menschenverstand sowiso tust wenn der Dir keinen zeigen kann!

    Das einzigste was ich nun machen kann ist eben nun zum Vermieterschutzbund zu gehen.

    Mieterschutzbund, Vermieterschutzbund wäre was für Deinen vermieter wenn es so was geben würde.

    Kommentar von 1Todesengel 1Todesengel

    Der Vermieter ist wohl dafür verantwortlich, weil man in dem falle eine Rückschutzklappe einbauen lässt. :) Und da energie pass pflicht ist er aber keinen hat macht er sich somit auch Strafbar! Und das mit dem lesen meinte ich damit das ich schon mit teilte das ich Polizei etc beordert habe und die ebenso den ratten kot gesehn haben und bestätigen das ratten sich in diesem haus befinden.

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Rückschutzklappe

    Hab zwei davon hintereinander - und trotzdem habe ich die Viecher in den Rohren. Zum Glück gehen die nicht das Hauptfallrohr rauf, daher habe ich keine Probleme mit den Toiletten. Aber die Schlauchenden der Waschmaschinen im Keller und der Geruchsschutz des Gullis werden regelmäßig vom Rohr aus angeknabbert.

    Die Klappen funktionieren nur gut in der Theorie, sobald die etwas schmutzig sind, bleiben die offen. Da reicht ein wenig klopapier! Die helfen gegen Rückstau weil die Brühe die dann zudrückt. Ratten sind aber schlau genug die dann ganz zu öffnen wenn die nicht ganz zu sind!

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Ach ja, Fallen immer schön mit der langen Seite an einer Wand aufstellen, Ratten und Mäuse rennen immer an Wänden lang, die Durchqueren praktisch nie offene Räume.

    Und je nachdem wie das Klo im Badezimmer ist kann man die Plexiglasplatte auch mit Klavierband oder einem Scharnier neben dem Klo anbringen, das erleichtert den Umgang und klappt die Platte von der Seite runter, verschränkt sich das mit der Klobrille, das kriegt dann keine Ratte auf! Bringt auch einen Magneten an damit das Plexiglas hochgeklappt bleibt

    So kann man das Klo fast normal nutzen ohne Angst haben zu müssen!

    Kommentar von 1Todesengel 1Todesengel

    Amüsant jetzt lass ich mich schon in meinem eigenen Wohnraum einschränken. Mal herzlich an alle.. wer von euch hat so eine plexsiglas dingens an der toilette.. das ist ja schrecklich.. ich mein ich habe kinder denkst du echt die kleine findet das amüsant nee das trägt eher irgendwie dazu bei das sie noch mehr angst vor dem klo hat....

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Hab schon 4 von "meiner Erfindung" installiert mit großem Erfolg. In Köln sind Ratten in der Kanalisation "normal", da kann man leider nix gegen machen. Ich habe bisher nur gute Rückmeldungen über meine Lösung mit dem plexiglas bekommen. Es ist unmöglich, dass die Ratte unbemerkt in die Wohnung gelangt und nach hochheben des Deckels sieht man ob eine in der Schüssel ist. Wenn nicht, Plexiglas hoch und man kann die Toilette ganz normal benutzen. Ist eine Ratte drin, Wegspühlen, viel Papier rein und noch mal spühlen. Beim ersten mal wird die höchstens 5m weit weggeschwemmt. Mit Papier und zweitem Spühlen ist die dann normalerweise im Fallrohr, kommt so schnell nicht mehr wieder.

    Amüsant jetzt lass ich mich schon in meinem eigenen Wohnraum einschränken

    Ich finde so was nicht amüsant. Das kann man nicht abstellen, es sei denn man installiert eine Häckslerpumpe zwischen Klo und Kanalisation, kann man aber vom Vermieter nicht verlangen. Wenn man wirklich sicher sein will, hilft nur Umziehen in eine andere Gegend!

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Hallo Engel. ICh verstehe, dass dich das ganze mächtig nervt, aber DU suchst hier Hilfe und Commodore hat dir nur die Rechtslage erklärt und Vorschläge gemacht. Wenn die dir nicht gefallen, musst du sie nicht umsetzen.

    Mit Beschwerden solltest du dich weiterhin an den Vermieter wenden.

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    Mietwohnung, Miete kürzen mindern ..Ratten!
    Antwort von MarkDo MarkDo

    Hallo ob 100% möglich sind, bin ich mit nicht sicher. Auf jeden Fall musst du den Mangel dem Vermieter bekannt machen (hast du ja schon und schriftlich, hoffe ich) und jetzt kommt's: "Denn die gesetzliche Möglichkeit zum Zurückbehalten der Zahlungen soll dem Mieter nur die Möglichkeit geben, bei abzustellenden Wohnmängeln wirtschaftlichen Druck auf den dafür verantwortlichen Vermieter ausüben zu können." ( Ouelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/201535-maengel-sind-vermieter-a... )

    Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, dass Mietminderung nur ein vorübergehendes Mittel sein soll. wenn der Vermieter sich nicht rührt, bleibt langfristig nur der Gang vor das Gericht oder der Auszug!

    Kommentar von 1Todesengel 1Todesengel

    Also er kann mir ruhig kündigen ich will hier sowieso raus. Aber ich sehe es einfach nicht ein mich 1.. so abspeißen zu lassen .. 2 dann für eine wohnung zu zahlen worin sich ratten befinden... 3.. er einfach nicht mit sich reden lässt

    Ich bitte ihn nett darum was man tun könnte sage ihm ehrlich und ernsthaft das es so mir nicht möglich ist mit zwei Kindern zu leben da ich permanente angst habe.. Ich versteh einfach nicht wieso er nicht mir sich reden lässt, dann aber vor meiner Tür steht und sich beschwert ich zahle die miete nicht vorallem weil ich es ihm mit geteilt habe und das öfter als nur einmal!! Nachher kommt er mit der billigen Ausrede ich hätte ihm nichts mit geteilt !

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Du kannst fristgerecht kündigen oder auf seine Kündigung wegen Mietschulden warten (kommt frühestens nach 2 Monaten). In jedem Fall zahlst du aber die volle Miete bis zum Auszug, da du zu dusselig warst, deine Rechte wirksam durchzusetzen.

    REDEN HILFT NICHT. SCHREIBEN!.

    Kommentar von 1Todesengel 1Todesengel

    Wieso sollte ich meine rechte nicht wirksam durch gekäpft haben ich habe doch schon gesagt ich habe geredet und es mit geteilt! -.-' Und das sogar mehrmals!

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Schriftlich mit Fristsetzung und Minderungsankündigung?

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